Ausgabe 
19.2.1971
Seite
791
 
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III.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, hat spätestens bis 18.2.1971 eine Wahlbenachrichtigung erhal­ten.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muß spätestens bis 26.2.1971 Einspruch einlegen, wenn er nicht Gefahr lau­fen will, daß er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

IV.

An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerver­zeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlraum seines Stimmbezirks sein Wahlrecht ausüben, sofern er nicht im Besitz eines Wahlscheins ist.

Wer einen Wahlschein hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen.

V.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahl­berechtigter,

a) wenn er sich am Tage der Wahl während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Stimmbezirks aufhält,

b) wenn er nach Beginn der Auslegungsfrist seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk ver­legt,

c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zu­standes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten auf­suchen kann;

2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, daß er ohne sein Ver­schulden die Einspruchsfrist versäumt hat,

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist entstanden ist,

c) wenn sein Wahlrecht erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses im Einspruchsverfahren festgestellt wird.

Wahlscheine können bis zum Tage vor der Wahl 12 Uhr bei der Gemeindeverwaltung mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Grund für die Ausstellung des Wahlscheines ist glaubhaft zu machen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß nachweisen, daß er dazu berechtigt ist.

Aus dem Antrag muß sich ergeben, ob der Wahlberech­tigte durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbe­zirk dieses Wahlkrieses oder durch Briefwahl abstimmen will.

VI.

Ein Wahlberechtigter, der einen Wahlschein beantragt und dabei angegeben hat, durch Briefwahl abstimmen zu wollen, erhält mit dem Wahlschein zugleich die Brie fwahlunte rlage n.

Der Wahlberechtigte kann diese Papiere auch noch nachträglich bis spätestens am Tage vor der Wahl 12 Uhr, von der Gemeindeverwaltung erhalten. Bei der Briefwahl muß der Wahlberechtigte den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Landrat/Oberbürgermeister) einsenden, daß der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Abstimmung bis 18 Uhr eingeht.

Nähere Hinweise darüber, wie der Wahlberechtigte die Briefwahl auszüben hat, sind auf der Rückseite des Wahlscheins angegeben.

Bekanntmachung

über die Auslegung des Wählerverzeichnisses für die Landtagswahl am 21. März 1971.

Hierzu verweisen wir auf die wörtliche Veröffentlichung in dieser Ausgabe unter "BEKANNTMACHUNG FÜR ALLE GEMEINDEN" mit folgenden Abänderungen:

I.

Das Wählerverzeichnis der Stimmbezirke der Gemeinde MONTABAUR liegt in der Zeit vom 19. Februar 1971 bis 26. Februar 1971

an den Sonntagen von 9.oo bis 12.oo Uhr,

an den Wochentagen v. 8.oo bis 12.oo u. 14.oo-17.oo Uhr

am Samstag von 9.oo bis 12.oo Uhr

für die Stimmbezirke Nr. I bis IV im Rathaus, Zimmer 9/

lo zu jedermanns Einsicht aus.

Montabaur, den 11.2.1971 gez. Mangels, Bürgermeister.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Kath. Pfarrkirche "St. Peter i. Ketten"

Gottesdienstordnung SONNTAG, 21.2.1971

Sa. 18.3o Uhr Vorabendmesse - J.A. ++ Familie Seel - Fries -

So. 7.oo Uhr Hl. Messe

9.3o Uhr Hochamt - Amt Frau Christina Löwen- guth, v.Bek. bestellt -

11.30 Uhr Letzte Vormittagsmesse - Amt Ferdi­

nand Kremer aus Duisburg, v.Bek. bestellt-

18.15 Uhr Sonntagabendmesse.

MONTAG, 22.2.71

7.1o Uhr l.J.A. Robert Brach

DIENSTAG, 23.2.71

7.oo Uhr J.A. Walter Gutberiet

MITTWOCH, - Aschermittwoch , 24.2.71 -

8.oo Uhr Schulgottesdienst für alle Schulkinder

der Volksschule - Stift.Amt Lehrerin Kath. Lauck

9.oo Uhr Schulgottesdienst für die Realschule

- J.A. Johann Sack-

19.30 Uhr Abendmesse - Amt Ehel.Peter Josef

Esser

Vor und nach jeder Hl. Messe Austei­lung des Aschenkreuzes

DONNERSTAG, 25.2.71

7.1o Uhr l.J.A. Hermann Piekenbrock

8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse der Frauen und

Mütter mit Ansprache J.A. Bernhard Gerz und +Sohn Man­fred

FREITAG, 26.2.71

7.1o Uhr Schulgottesdienst für alle Schulkinder -Amt Peter Graß-

SAMSTAG, 27.2.71

7.1o Uhr J.A. Margarete Seepe und ++ Eltern 17.oo Uhr Salve Andacht

18.30 Uhr Vorabendmesse - J.A. Ehel.Johann

und Maria Kunoth geb. Kaiser

Beichtgelegenheit: Samstag v. 16. oo - 18.3o Uhr und

nach 2o.3o Uhr.

Am Montag, dem 22.2.71 ist der Tag des ewigen Gebe­tes in der Kapelle des Brüderkrankenhauses.

Am Dienstag, dem 23.2.71 ist der Tag des ewigen Gebe­tes in der Kapelle des Altenheimes in der Dillstraße.

Evang. Kirchengemeinde Montabaur

21. bis 27. Febr. 1971

SONNTAG, Estomihi, 21. Febr. 1971 9.oo Uhr Gottesdienst Pauluskirche (= alte

Kirche) gleichzeitig Kindergottes­dienst.

Der Bus fährt zum Gottesdienst in die Pauluskirche um 8 Uhr 4o ab. Daubach, dann jeweils 5 Min.später ab Stahlhofen, Untershausen, Holler.

lo.3o Uhr Gottesdienst Lutherkirche

9.3o Uhr Kindergottesdienst