Ausgabe 
29.1.1971
Seite
732
 
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zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Einspruch erhoben werden.

Stadtverwaltung Montabaur,

Montabaur, den 22. Jan. 1971 Mangels, Bürgermeister.

Bekanntmachung

Wir geben den Einwohnern von Montabaur bekannt, daß die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich unserer Stadt am

MITTWOCH, dem 3. Februar 1971, ab 7.oo Uhr

in der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllabfuhr er­folgt.

Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegenstände, die sich nicht in den Müllgefäßen unter­bringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Beschädigungen an der Mechanik des Müllwagens verur­sacht werden können.

Zu dem Begriff " Sperrgut " gehören u.a. Möbelstücke, Sessel und Liegemöbel, Matratzen, Öfen, Ofenrohre, Teppiche in gerolltem und verschnürtem Zustand,Kinder­wagen, Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltswagen, Verpackungsmaterial aus Holz und Pappe soweit diese flach zusammengelegt und zu handlichen Packs verschnürt sind.

Ausgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Ab­fälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus ge­werblichen Betrieben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bauschutt , Fla­schen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.

Gemeinden verpflichtet, eine Hilfsperson zu stellen.

Die Kosten werden je zur Hälfte von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und vom Land getragen.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind Ordnungs­widrigkeiten im Sinne des § 76 (2) Zi. 1 des Vieh­seuche ngesetzes. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 3o.ooo DM geahndet werden.

§ 4

Diese Viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Montabaur, den 26.1.1971

Stadtverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde Mangels, Bürgermeister.

Das Gesundheitsamt Montabaur

gibt bekannt :

Am DIENSTAG, dem 2. Februar um 14.oo Uhr findet in Montabaur, Gesundheitsamt , in der Tiergartenstraße Nr.3 Mütterberatung statt.

Gleichzeitig weist das Gesundheitsamt nochmals auf den in unserer letzten Ausgabe bereits bekanntgegebenen wichti gen Termin für die Untersuchung der Kleinkinder hin: Donnerstag, den 4.2.1971 1

BEREITSCHAFTSDIENSTE Ärztlicher Sonntagsdienst

SONNTAG, den 31. Januar 1971:

Dr. Josef Schmidt, Montabaur, Gerichtsstr. 7 Tel. 322o

Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bord­steinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßen­verunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung -oder -be- hinderung unterbleibt.

Montabaur, den 26.Jan. 1971 Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

SONNTAG, den 31. Januar 1971:

ZA. Nederkorn, Selters, Karlstraße 3 Tel. 41o

ZA. Käfferbitz, Hillscheid, Franz-Schubert-

Straße 9 Tel. 7694

Stadtverwaltung Montabaur

Stadtkasse - Montabaur, den 26. Jan. 1971

BEKANNTMACHUNG !

Die Stadtkasse Montabaur bleibt am MONTAG, dem 1. Februar 1971 und DIENSTAG, dem 2. Februar -1971 zur Durchführung von Jahresabschlußarbeiten für den Publi­kumsverkehr geschlossen. Zahlungen können während dieser Zeit über die nachfolgend aufgeführten Konten der Stadtkasse Montabaur geleistet werden :

Konto Nr. lo8 oo Postscheckamt Frankfurt/M.

1 Kreisspatkasse Montabaur

8o3 ooo 212 Nass. Sparkasse Montabaur

392 Volksbank Montabaur

Mangels, Bürgermeister

Apotheken - Dienst

v. Samstag, dem 3o.l. 13.oo Uhr bis Samstag, den 6.2.1971, 13.oo Uhr

RATHAUS-APOTHEKE, Montabaur, Großer Markt 8

Tel. 3426

Krankenwagen

SAMSTAG/SONNTAG, den 3o./31. Januar 1971:

Görg, Herschbach Tel. (o2626) 5166

Zentrale, Montabaur Tel. (o26o2) 3777

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Kath. Pfarrkirche " St. Peter in Ketten " Montabaur

Viehseuchenpolizeil. Anordnung

zum Schutze gegen die Maul- und Klauen­seuche vom 2o.Januar 1971.

Auf Grund des § 23 des Viehseuchengesetzes vom 26.6.19o9 (RGBl. 1 S. 519) in der Neufassung vom 27.2. 1969 (BGBl. I S. 158) und des § 1 der zweiten Verord­nung zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche vom 12.12.1966 (BGBl. 1 S. 1678), geändert durch Ver­ordnung vom 13.6.1969 (BGBl. I S. 567) wird verordnet:

§ 1 ....

ln allen Gemeinden des Unterwesterwaldkreises sind die

über 6 Wochen alten Rinder und über 6 Wochen alten Schafe und Ziegen, die mit Rindern zusammen gehalten werden, mit trivalenter Vaccine gegen Maul- und Klauen­seuche zu impfen.

§ 2

Die Impfungen sind nach Anweisung und unter Leitung des Veterinäramtes Montabaur durchzuführen. Gemäß § 26 Ziffer 3 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 (GS. S. 149) sind die

Gottesdienstordnung 31.1.71 - 6.2.71

SONNTAG, 31.1.71 - 4.So. im Jahreskreis - Sa. 18.3o Uhr Vorabendmesse - J.A.Johann Leitz- bach-

So. 7.oo Uhr Hl. Messe

9.30 Uhr Hochamt - Dankamt nach Meinung

11.30 Uhr Letzte Vormittagsmesse - Amt Maria

Schürholz, v. Verwandten bestellt. 14.oo Uhr Andacht

18.15 Uhr Sonntagabendmesse

MONTAG, 1.2. Ignatius v. Antiochien -

7.1o Uhr Amt für die ++ der Fam. Roth-Marx 8.oo Uhr Hl. Messe für alle Kommunionkinder Amt Karl Windeck -

DIENSTAG, 2.2.71 - Darstellung des Herrn - 7.oo Uhr J.A. Bernd Nickolay

14.3o Uhr Blasiussegen für die Mütter mit Klein kindern.

15.oo Uhr Andacht für alle Kinder mit anschl. Blasiussegen. Anschließend