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zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Einspruch erhoben werden.
Stadtverwaltung Montabaur,
Montabaur, den 22. Jan. 1971 Mangels, Bürgermeister.
Bekanntmachung
Wir geben den Einwohnern von Montabaur bekannt, daß die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich unserer Stadt am
MITTWOCH, dem 3. Februar 1971, ab 7.oo Uhr
in der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllabfuhr erfolgt.
Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegenstände, die sich nicht in den Müllgefäßen unterbringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Beschädigungen an der Mechanik des Müllwagens verursacht werden können.
Zu dem Begriff " Sperrgut " gehören u.a. Möbelstücke, Sessel und Liegemöbel, Matratzen, Öfen, Ofenrohre, Teppiche in gerolltem und verschnürtem Zustand,Kinderwagen, Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltswagen, Verpackungsmaterial aus Holz und Pappe soweit diese flach zusammengelegt und zu handlichen Packs verschnürt sind.
Ausgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Abfälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus gewerblichen Betrieben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bauschutt , Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.
Gemeinden verpflichtet, eine Hilfsperson zu stellen.
Die Kosten werden je zur Hälfte von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und vom Land getragen.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 76 (2) Zi. 1 des Viehseuche ngesetzes. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 3o.ooo DM geahndet werden.
§ 4
Diese Viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Montabaur, den 26.1.1971
Stadtverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde Mangels, Bürgermeister.
Das Gesundheitsamt Montabaur
gibt bekannt :
Am DIENSTAG, dem 2. Februar um 14.oo Uhr findet in Montabaur, Gesundheitsamt , in der Tiergartenstraße Nr.3 Mütterberatung statt.
Gleichzeitig weist das Gesundheitsamt nochmals auf den in unserer letzten Ausgabe bereits bekanntgegebenen wichti gen Termin für die Untersuchung der Kleinkinder hin: Donnerstag, den 4.2.1971 1
BEREITSCHAFTSDIENSTE Ärztlicher Sonntagsdienst
SONNTAG, den 31. Januar 1971:
Dr. Josef Schmidt, Montabaur, Gerichtsstr. 7 Tel. 322o
Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bordsteinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßenverunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung -oder -be- hinderung unterbleibt.
Montabaur, den 26.Jan. 1971 Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister.
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
SONNTAG, den 31. Januar 1971:
ZA. Nederkorn, Selters, Karlstraße 3 Tel. 41o
ZA. Käfferbitz, Hillscheid, Franz-Schubert-
Straße 9 Tel. 7694
Stadtverwaltung Montabaur
Stadtkasse - Montabaur, den 26. Jan. 1971
BEKANNTMACHUNG !
Die Stadtkasse Montabaur bleibt am MONTAG, dem 1. Februar 1971 und DIENSTAG, dem 2. Februar -1971 zur Durchführung von Jahresabschlußarbeiten für den Publikumsverkehr geschlossen. Zahlungen können während dieser Zeit über die nachfolgend aufgeführten Konten der Stadtkasse Montabaur geleistet werden :
Konto Nr. lo8 oo Postscheckamt Frankfurt/M.
1 Kreisspatkasse Montabaur
8o3 ooo 212 Nass. Sparkasse Montabaur
392 Volksbank Montabaur
Mangels, Bürgermeister
Apotheken - Dienst
v. Samstag, dem 3o.l. 13.oo Uhr bis Samstag, den 6.2.1971, 13.oo Uhr
RATHAUS-APOTHEKE, Montabaur, Großer Markt 8
Tel. 3426
Krankenwagen
SAMSTAG/SONNTAG, den 3o./31. Januar 1971:
Görg, Herschbach Tel. (o2626) 5166
Zentrale, Montabaur Tel. (o26o2) 3777
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Kath. Pfarrkirche " St. Peter in Ketten " Montabaur
Viehseuchenpolizeil. Anordnung
zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche vom 2o.Januar 1971.
Auf Grund des § 23 des Viehseuchengesetzes vom 26.6.19o9 (RGBl. 1 S. 519) in der Neufassung vom 27.2. 1969 (BGBl. I S. 158) und des § 1 der zweiten Verordnung zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche vom 12.12.1966 (BGBl. 1 S. 1678), geändert durch Verordnung vom 13.6.1969 (BGBl. I S. 567) wird verordnet:
§ 1 ....
ln allen Gemeinden des Unterwesterwaldkreises sind die
über 6 Wochen alten Rinder und über 6 Wochen alten Schafe und Ziegen, die mit Rindern zusammen gehalten werden, mit trivalenter Vaccine gegen Maul- und Klauenseuche zu impfen.
§ 2
Die Impfungen sind nach Anweisung und unter Leitung des Veterinäramtes Montabaur durchzuführen. Gemäß § 26 Ziffer 3 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 (GS. S. 149) sind die
Gottesdienstordnung 31.1.71 - 6.2.71
SONNTAG, 31.1.71 - 4.So. im Jahreskreis - Sa. 18.3o Uhr Vorabendmesse - J.A.Johann Leitz- bach-
So. 7.oo Uhr Hl. Messe
9.30 Uhr Hochamt - Dankamt nach Meinung
11.30 Uhr Letzte Vormittagsmesse - Amt Maria
Schürholz, v. Verwandten bestellt. 14.oo Uhr Andacht
18.15 Uhr Sonntagabendmesse
MONTAG, 1.2. Ignatius v. Antiochien -
7.1o Uhr Amt für die ++ der Fam. Roth-Marx 8.oo Uhr Hl. Messe für alle Kommunionkinder Amt Karl Windeck -
DIENSTAG, 2.2.71 - Darstellung des Herrn - 7.oo Uhr J.A. Bernd Nickolay
14.3o Uhr Blasiussegen für die Mütter mit Klein kindern.
15.oo Uhr Andacht für alle Kinder mit anschl. Blasiussegen. Anschließend

