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NACHRICHTEN DES KREISES
Landratsamt
des Unterwesterwaldkreises Abt. 1 b/9 - Az,.: 182- lo
543 Montabaur, Postfach 4o
den 19.1.71
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche vom 2o. Januar 1971.
Auf Grund des § 23 des Viehseuchengesetzes vom 26.6. 19o9 (RGBl. I S. 519, in der Neufassung vom 27.2.1969 (BGBl. I S. 158) und des § 1 der zweiten Verordnung zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche vom 12.12. 1966 (BGBl. I S. 678 ), geändert durch Verordnung vom 13.6.1969 (BGBl. I S. 567) wird verordnet :
§ 1
In allen Gemeinden des Unterwesterwaldkreises sind die über 6 Wochen alten Rinder und über 6 Wochen alten Schafe und Ziegen, die mit Rindern zusammen gehalten werden, mit trivalenter Vaccine gegen Maul- und Klauenseuche zu impfen.
Die Impfungen sind nach Anweisung und unter Leitung des Veterinäramtes Montabaur durchzuführen. Gemäß § 26 Ziffer 3 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 (GS. S. 149) sind die Gemeinden verpflichtet, eine Hilfsperson zu stellen. Die Kosten werden je zur Hälfte von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und vom Land getragen.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 76 (2) Zi. 1 des Viehseuchengesetzes. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 3o.ooo, - DM geahndet werden.
§ 4
Diese Viehseuchenpolizeiliche Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Begl.: In Vertretung:
gez. Unterschrift (Siegel) gez. Balmes.Reg. Ass.
Verw.Angest.
Landratsamt
des Unterwesterwaldkreises Abt, lb/9 Az.: 182-21
Montabaur, den 22.1.1971 Vie hse uche npoli ze iliche A nord nung
Unter dem Hühnerbestand der Frau Margarete Haas in Wirges, Lindenstraße 6, ist die Hühnerpest amtstierärztlich festgestellt.
Zum Schutze gegen die Hühnerpest wird aufgrund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.6;19o9 (RGBl. S. 519) in der Neufassung vom 27.2.1969 (BGBl.
S. 158) und der viehseuchenpolizeilichen Anordnung zum Schutze gegen die Hühnerpest vom 12.12.1942 (RGBl. S. 1689) mit der Ermächtigung der Bezirksregierung Koblenz folgendes bestimmt :
§ 1
Für das Gehöft der Frau Margarete Haas wird eine Sperre angeordnet.
§ 2
Die Gemeinde Wirges wird zum Sperrgebiet erklärt.
§ 3
Die vom Veterinäramt Montabaur bereits angeordneten Sperr- und Schutzmaßnahmen werden bestätigt.
§ 4
Für die Gehöfte gilt im übrigen die viehseuchenpolizeiliche Anordnung des ehemaligen Reichsministers des Innern vom 12.12.1942 (RGBl. S. 669)
Zuwiderhandlungen gegen die bestehenden Bestimmungen unterliegen den Straf- und Bußgeldbestimmungen der f§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26.6.19o9 (RGBl. S. 519) in der Neufassung vom 27.2.1969 (BGBl.
S. 158).
In Vertretung:
gez. Balmes, Reg.Ass.
Zum Wahlleiter
der Verbandsgemeinde bestellt !
Kreisrechtsoberrat Sawade wurde am 22.1.1971 zum Wahlleiter und gleichzeitig zum Beauftragten der Staatsangelegenheiten für die Verbandsgemeinae Höhr-Grenzhausen von Landrat Dr. Heinen ernannt. Er trifft die Vorbereitungen zur Durchführung der Wahl zur Verbandsgemeinde-i Vertretung am 21.3.1971.
Nach der Bestellungsurkunde hat Kreisoberrechtsrat Sawade; nach § 3 Abs. 1 der Verbandsgemeindeordnung die Aufgabe, die Verbandsgemeindeangelegenheiten wahrzunehmen und alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, eine schnelle Übernahme der Funktionen durch die Verbandsgemeinde zu gewährleisten.
Die Stadt Höhr-Grenzhausen ist gebeten, ihm einen Büro-i raum zur Verfügung zu stellen.
Stellvertreter für Kreisoberrechtsrat Sawade ist Kreisoberinspektor Ruff.
Ebenso wurde Kreisamtsrat Wilhelmi zum Wahlleiter und gleichzeitig zum Beauftragten der Staatsangelegenheiten für die Verbandsgemeinde Wirges von Landrat Dr.Heinen ernannt.
Er trifft die Vorbereitungen zur Durchführung der Wahl zur Verbandsgemeindevertretung Wirges.
Helmut Breiden trat zurück
Helmut Breiden, Fraktionsvorsitzender SPD im Stadtrat und Kreistagsmitglied SPD hat aus beruflichen Gründen sein Kreistagsmandat niedergelegt.
Dem Kreistag gehörte er seit 1968/69 an.
Rufnummer geändert !
Die Rufnummer des Landratsamtes Montabaur, die bisher im Fernsprechbuch unter lo21 zu finden war, wurde geändert. Sie lautet jetzt : o26o2 / 121
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Herr Karl-Heinz Gerharz, 543 Montabaur, Steinweg 58, gewähltes Mitglied der CDU-Fraktion im Stadtrat in Montabaur, hat mit Wirkung vom 6. Januar 1971 auf sein Mandat verzichtet. Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 67 der Kommunalwahlordnung wird für den Ausgeschiedenen in den Stadtrat einberufen
Herr Willy Fresenius,
543 Montabaur, Gartenstraße 1.
Der Bewerber hat das Mandat angenommen.
Montabaur, den 22. Januar 1971
Stadtverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister als Gemeindewahlleiter.
Bekanntmachung
Die vom Stadtrat am 21.1.1971 beschlossene Vorschlagsliste der Schöffen und Geschworenen für die Geschäftsjahre 1971 und 1972 liegt in der Zeit vom Montag, dem 25.1.1971 bis einschließlich Montag, dem 1.2.1971 auf Zimmer 9/lo des Rathauses während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche,gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder

