Ausgabe 
8.1.1971
Seite
691
 
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12.1. DIENSTAG I

7.3o Uhr Amt für Frau Maria Thewald

13.1. MITTWOCH

I 8.00 Uhr Erstes Jahramt für Pfarrer Alois Stähler

14.1. DONNERSTAG

7.3o Uhr Hl. Messe für Gebrüder Merzig und

verstorbene Angehörige

15.1. FREITAG

73o Uhr Hl. Messe für Eheleute Johann Ger­

hard Diel und verstorbene Angehörige

Weg an der Nordseite des Neubaues.

Hier befindet sich bis auf weiteres auch der Briefkasten.

Im Anschluß an den Umzug wird das bisherige Verwal­tungsgebäude abgerissen.

Die provisorische Zuwegung muß bis zur endgültigen Fertigstellung der dort noch zu schaffenden Parkmöglich­keiten aufrecht erhalten werden. Für die dadurch be­dingten Umstände beim Besuch des Landratsamtes bitte ich um Verständnis.

Montabaur, den 6 . Januar 1971 Der kommissarische Landrat Dr. He inen

16.1. SAMSTAG

7.3o Uhr Stiftungsamt für Adam Schlemmer

und dessen Eltern I 6.00 Uhr Beichte

Am nächsten Sonntag ( 17.1.) :

8.oo Uhr Frühmesse

lo.oo Uhr Hochamt

Leberschäden durch Alkohol

Bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit wird die Leber durch den täglichen Genuß von 8 o g Alkohol strapaziert. 8 o g Alkohol entsprechen 1,5 1 StarKbier, 1 1 Wein oder 25o g Spirituosen. Mehrere Faktoren greifen gleich­zeitig die Leber an.

_ UNTERSHAUSEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Schluckimpfung

gegen Kinderlähmung ( 2, Impf gang )

Am FREITAG, dem 15. Januar 1971 von 14.3o bis 14.45 Uhr wird in der ehern. Schule der 2. Impfgang zur Schluckimpfung gegen Kinderlähmung durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten müssen für ihre Kinder auch für diese Impfung erneut eine schriftliche Einverständ­niserklärung abgeben. Fehlende Vordrucke können beim Bürgermeister abgeholt werden. Bereits vorhandene Impf­bücher sind zum Impftermin mitzubringen.

gez. Söllner, Bgm.

Wir gratulieren !

Geburtstage im Monat Januar:

Frau Katharina Mies, Hauptstr. 22 , geb. am 5.1.1898 Herr Alois Neuroth, Gartenstr. 8 , geb. am 14.1.1895 Herr Otto Geller, Waldstr. 2, geb. am 24.1.1893 Frau Anna Laukart, Zum Röthchen 2, geb. am 27.1.1895

Frau Katharina Ferdinand, Hauptstr. 19, geb. am 3o.l. 1885.

Herzlichen Glückwunsch !

Bekanntmachung des Landratsamtes

Wichtige Bekanntmachung !

Betrifft: Inbetriebnahme des neuen Kreishauses in

Montabaur»

Der Alkohol wird von einem Enzym der Leber abgebaut von dem man noch nicht genau weiß, wozu es da ist. Professor Bohle von der Medizinischen Universitätsklinik in Frankfurt vermutet, daß die " Wegnahme " dieses Enzyms durch den Alkohol bereits genügen kann, um die Leber zu schädigen.

Beim weiteren Abbau des Alkohols werden außerdem 75 Prozent bis loo Prozent des Sauerstoffes benötigt, der eigentlich den Leberzellen zugute kommen sollte.

Aber auch eine direkte Gifteinwirkung des Alkohols auf die Leberzellen ist nachgewiesen. Dadurch werden der Kohlehydrat- und der Eiweißstoffwechsel in Mitleiden-' schaff gezogen. Ebenso der Fettstoffwechsel.

Bei der heute landesüblichen Kost werden vom aufgenom­menen Nahrungsfett 3o Prozent ins Fettgewebe abgegeben, 4o Prozent gelangen in die Muskulatur und lediglich 3o Prozent in die Leber.

Unter Alkohol wird erheblich mehr Fett in der Leber abgelagert, als diese verarbeiten kann. Es kommt zur Fettleber.

Im Kohlenhydratstoffwechsel blockiert Alkohol die Bildung von Glykose und Glykogen, die zur Zuckerreserve gehö­ren.

Der Mechanismus der Schädigung des Eiweißstoffwechsels ist noch nicht genügend geklärt. Immerhin steht fest, daß die Eiweißsynthese beim Alkoholiker gestört ist. Da er außerdem meist eine eiweißarme Kost bevorzugt, ver­zichtet er damit freiwillig auf den besten Schutz gegen alkoholische Leberschäden.

Kriminalpolizeiliches Vorbeugungsprogramm Januar 1971

In der Woche vom 11. zum 15. Januar 1971 bezieht das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises mit Ausnahme der Verkehrsbehörde ( Kfz»-Zulassungsstelle, Führer­scheine usw.) die Räume des neuen Kreishauses in Montabaur.

In der angegebenen Zeit kann im Altbau hinter der Kirche sowie im Gebäude Bahnhofstr. 51 ( Ausgleichsamt, Schulabteilung, Schulamt ) nurein kleiner Bereit­schaftsdienst von 8 .oo Uhr bis lo 1/2 Uhr aufrecht erhal­ten werden, wofür die Bevölkerung um Verständnis gebe­ten wird.

Im Interesse einer ungestörten Abwicklung des Umzugs bitte ich, die Dienststellen des Landratsamtes nur in dringenden, unaufschiebbaren Ausnahmefällen aufzusu­chen.

Sie haben Recht, wenn Sie sich versichern. Sichern Sie sich aber auch ?

Zum Beispiel gegen Einbrecher und Räuber, Schwindler und Betrüger ?

Wie ?

FRAGEN SIE IHRE POLIZEI !

Die Beratungsstellen der Kriminalpolizei geben kostenlos Auskunft !

Der Zugang - nur für Fußgänger - zum neuen Kreishaus erfolgt ab 18.1.1971 bis auf weiteres nur zwischen der Kirche und der Elisabethenstraße durch die Anlage im sogenannten " Ge bück " hinter der Kirche über den neu asphaltierten, bei Dunkelheit provisorisch beleuchteten

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BRÜCKE ZUM ERFOLG 1!