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Milcherzeugnissen sowie in Betrieben des Milch- und Lebensmittelhandels mit dem Inverkehrbringen von Milch- und Milcherzeugnissen in l oser Form
b) mit der gewerbsmäßigen Gewinnung, Bearbeitung oder Verarbeitung von Fleisch oder Fleischerzeugnis- sen oder mit dem Inverkehrbringen dieser Lebensmittel in l oser Form,
c) mit der gewerbsmäßigen Herstellung oder Behandlung von Speiseeis oder mit dem Inverkehrbringen von Speiseeis in loser Form,
d) in Küchen von Gaststätten, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Kantinen, Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung mit der Zubereitung von Speisen oder Getränken,
e) in Wasserversorgungsanlagen mit der Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
beschäftigt werden oder selbst eine solche Tätigkeit ausüben, in jedem Kalenderjahr bis zu dessen Ablauf in einer Wiederholungsuntersuchung darauf zu überprüfen sind, ob Hinderungsgründe nach § 17 des Bundesseuchengesetzes vorliegen. Die betreffenden Personen können sich den entspr. Untersuchungen entweder beim Gesundheitsamt oder einem vom Ministerium des Innern hierzu zugelassenen Arzt ( Anschriften können beim Gesundheitsamt erfragt werden ) unterziehen.
Wer sich der Wiederholungsuntersuchung beim Gesundheitsamt in Montabaur, Tiergartenstr. 3 unterziehen möchte, hat hierzu im Jahre 1971 jeden Dienstag von 8.oo - 11 Uhr und von 14.oo - 16.oo Uhr Gelegenheit !
Es wird darauf hingewiesen, daß von Seiten des Gesundheitsamtes ggfs, jede Schadenshaftung in allen Fällen abgelehnt wird, in denen die regelmäßige Untersuchung pflichtwidrig unterlassen wird.
Untersuchungspflichtige, die sich einer Wiederholungsuntersuchung nicht unterziehen, dürfen ihre Tätigkeit nicht weiter ausüben. Wer gegen die Bestimmungen des o.g. Gesetzes verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- DM belegt werden.
An die in Frage kommenden Betriebsinhaber der Gemeinde Horressen und die sonstigen untersuchungspflichtigen Personen ergeht deshalb die dringende Bitte, insoweit im Jahre 1971 ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Viehseuchenbekämpfung
Es wird hiermit auf die §§ 9 u. Io des Viehseuchengesetzes vom 26.6.1969 in seiner derzeit geltenden Fassung hingewiesen, wonach alle Tierhalter verpflichtet sind, den Ausbruch einer Seuche der Polizeibehörde anzuzeigen.
Seuchen, auf die sich die Anzeigepflicht erstreckt, sind:
a) Milzbrand und Rauschbrand;
b) Tollwut,
c) Rotz;
d) Maul- und Klauenseuche;
e) Lungenseuche der Rinder;
f) Pockenseuche der Schafe;
g) Beschälseuche der Pferde;
h) Räude der Einhufer und der Schafe;
i) Schweinepest und ansteckende Schweinelähme;
j) Rinderpest;
k) Qeflügelcholera und Hühnerpest;
l) äußerlich erkennbare Tuberkulose des Rindes, sofern
sie sich in der Lunge in fortgeschrittenem Zustand befindet oder Euter, Gebärmutter oder Darm ergriffen hat;
m) sonstige Tuberkulose fälle;
n) Afrikanische Pferdepest;
o) Afrikanische Schweinepest;
p) Brucellos der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen;
q) ansteckende Blutarmut der Einhufer;
r) Psittakose;
s) Faulbrut und Milbenseuche der Bienen;
Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gemeinderatssitzung
Am FREITAG, dem 18. Dezember 197o findet abends um 2o.oo Uhr im Bürgermeisteramt eine öffentliche Dringlichkeitssitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt :
a) Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Müllabfuhrgebühren ab 1.1.1971 und die entsprechende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr in der Gemeinde Horressen vom 28,7.197o.
b) Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden Eigendorf, Eschelbach und Horressen über den Zusammenschluß zu einem gemeinsamen Deckbezirk und die gemeinsame Bullenhaltung;
c) Beratung über die Fortführung der Verhandlungen mit der Staat Montabaur über einen gemeindlichen Zusammenschluß.
gez. Merz, Bürgermeister.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN Gottesdienstordnung Horressen
4. Adventsonntag (2o.-27.12.7o )
SAMSTAG
19.oo Uhr Sonntagsmesse ; Amt f. Ehel. Josef Herborn und Angehörige
SONNTAG
8.30 Uhr Amt f. Johann Trumm MONTAG
7.oo Uhr Hl. Messe nach Meinung
8.oo Uhr Schulmesse
15.oo Uhr Kommunionstunde ( 1. Schj.)
DIENSTAG
7.oo Uhr Amt für Josef Normann MITTWOCH
8.oo Uhr Hl. Messe f. Fr.Hedwig Eberth geb.Normann DONNERSTAG
22.00 Uhr Weihnachtsmette ( Vigilmesse )
Amt f. Frl. Anna Meuer, best, vom Lebend. Rosenkranz
FREITAG Weihnachtsfest
7.oo Uhr 1. Weihnachtsmesse
7.30 Uhr Frühmesse als Vierwochenamt f. Johann
Pehl
9.30 Uhr Amt f. Kaspar Schaaf und gef. Sohn Edmund
14.30 Uhr Weihnachtsändacht
Kollekte in allen Weihnachtsmessen für die Hilfe in Lateinamerika
SAMSTAG 2. Weihnachtsfeiertag ( Stephanus)
7.30 Uhr Frühmesse als Amt f. Alois Eichmann
9.30 Uhr Amt nach Meinung
SONNTAG Fest der hl. Familie
7.30 Uhr Frühmesse
9.30 Uhr Amt f. Marg. Born
13.30 Uhr Andacht m. Kollekte d. Kinder für die Mis
sion
VEREINSMITTEILUNGEN Zweimal Weber und einmal Ebert !
Horressen/Elgendorf : Rot-Weiß Siershahn 3 : o Halbzeit o : o
Bis die beiden Schützen zum Zuge kamen, mußten die treuen Anhänger bei nebelig-kaltem Wetter 7o Minuten warten. In der ersten Halbzeit sah man ein verteiltes Spiel auf beiden Seiten. Möglichkeiten zu Erfolgen waren jeder Mannschaft geboten, wurden aber nicht genutzt.
Die Mannschaft des Gastgebers spielte geschlossen und zielstrebig, aber die Abwehr des Gegners war voll im Bilde. Sicher wollte man sich nicht so überraschen lassen wie in der Vorrunde beim 1 : 3 für Siershahn.
So ging man mit o : o in die Pause.

