Ausgabe 
18.12.1970
Seite
656
 
Einzelbild herunterladen

- 12 -

Milcherzeugnissen sowie in Betrieben des Milch- und Lebensmittelhandels mit dem Inverkehrbringen von Milch- und Milcherzeugnissen in l oser Form

b) mit der gewerbsmäßigen Gewinnung, Bearbeitung oder Verarbeitung von Fleisch oder Fleischerzeugnis- sen oder mit dem Inverkehrbringen dieser Lebens­mittel in l oser Form,

c) mit der gewerbsmäßigen Herstellung oder Behand­lung von Speiseeis oder mit dem Inverkehrbringen von Speiseeis in loser Form,

d) in Küchen von Gaststätten, Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Kantinen, Krankenhäusern oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsver­pflegung mit der Zubereitung von Speisen oder Ge­tränken,

e) in Wasserversorgungsanlagen mit der Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser

beschäftigt werden oder selbst eine solche Tätigkeit aus­üben, in jedem Kalenderjahr bis zu dessen Ablauf in einer Wiederholungsuntersuchung darauf zu überprüfen sind, ob Hinderungsgründe nach § 17 des Bundesseuchen­gesetzes vorliegen. Die betreffenden Personen können sich den entspr. Untersuchungen entweder beim Gesund­heitsamt oder einem vom Ministerium des Innern hierzu zugelassenen Arzt ( Anschriften können beim Gesund­heitsamt erfragt werden ) unterziehen.

Wer sich der Wiederholungsuntersuchung beim Gesund­heitsamt in Montabaur, Tiergartenstr. 3 unterziehen möchte, hat hierzu im Jahre 1971 jeden Dienstag von 8.oo - 11 Uhr und von 14.oo - 16.oo Uhr Gelegenheit !

Es wird darauf hingewiesen, daß von Seiten des Gesund­heitsamtes ggfs, jede Schadenshaftung in allen Fällen abgelehnt wird, in denen die regelmäßige Untersuchung pflichtwidrig unterlassen wird.

Untersuchungspflichtige, die sich einer Wiederholungs­untersuchung nicht unterziehen, dürfen ihre Tätigkeit nicht weiter ausüben. Wer gegen die Bestimmungen des o.g. Gesetzes verstößt, kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- DM belegt werden.

An die in Frage kommenden Betriebsinhaber der Gemein­de Horressen und die sonstigen untersuchungspflichtigen Personen ergeht deshalb die dringende Bitte, insoweit im Jahre 1971 ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Viehseuchenbekämpfung

Es wird hiermit auf die §§ 9 u. Io des Viehseuchenge­setzes vom 26.6.1969 in seiner derzeit geltenden Fassung hingewiesen, wonach alle Tierhalter verpflichtet sind, den Ausbruch einer Seuche der Polizeibehörde anzuzei­gen.

Seuchen, auf die sich die Anzeigepflicht erstreckt, sind:

a) Milzbrand und Rauschbrand;

b) Tollwut,

c) Rotz;

d) Maul- und Klauenseuche;

e) Lungenseuche der Rinder;

f) Pockenseuche der Schafe;

g) Beschälseuche der Pferde;

h) Räude der Einhufer und der Schafe;

i) Schweinepest und ansteckende Schweinelähme;

j) Rinderpest;

k) Qeflügelcholera und Hühnerpest;

l) äußerlich erkennbare Tuberkulose des Rindes, sofern

sie sich in der Lunge in fortgeschrittenem Zustand befindet oder Euter, Gebärmutter oder Darm ergrif­fen hat;

m) sonstige Tuberkulose fälle;

n) Afrikanische Pferdepest;

o) Afrikanische Schweinepest;

p) Brucellos der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen;

q) ansteckende Blutarmut der Einhufer;

r) Psittakose;

s) Faulbrut und Milbenseuche der Bienen;

Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Gemeinderatssitzung

Am FREITAG, dem 18. Dezember 197o findet abends um 2o.oo Uhr im Bürgermeisteramt eine öffentliche Dringlich­keitssitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt :

a) Beratung und Beschlußfassung über die Erhöhung der Müllabfuhrgebühren ab 1.1.1971 und die entsprechende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebüh­ren für die öffentliche Müllabfuhr in der Gemeinde Horressen vom 28,7.197o.

b) Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf einer Vereinbarung zwischen den Gemeinden Eigendorf, Eschelbach und Horressen über den Zusammenschluß zu einem gemeinsamen Deckbezirk und die gemein­same Bullenhaltung;

c) Beratung über die Fortführung der Verhandlungen mit der Staat Montabaur über einen gemeindlichen Zusam­menschluß.

gez. Merz, Bürgermeister.

KIRCHLICHE NACHRICHTEN Gottesdienstordnung Horressen

4. Adventsonntag (2o.-27.12.7o )

SAMSTAG

19.oo Uhr Sonntagsmesse ; Amt f. Ehel. Josef Herborn und Angehörige

SONNTAG

8.30 Uhr Amt f. Johann Trumm MONTAG

7.oo Uhr Hl. Messe nach Meinung

8.oo Uhr Schulmesse

15.oo Uhr Kommunionstunde ( 1. Schj.)

DIENSTAG

7.oo Uhr Amt für Josef Normann MITTWOCH

8.oo Uhr Hl. Messe f. Fr.Hedwig Eberth geb.Normann DONNERSTAG

22.00 Uhr Weihnachtsmette ( Vigilmesse )

Amt f. Frl. Anna Meuer, best, vom Lebend. Rosenkranz

FREITAG Weihnachtsfest

7.oo Uhr 1. Weihnachtsmesse

7.30 Uhr Frühmesse als Vierwochenamt f. Johann

Pehl

9.30 Uhr Amt f. Kaspar Schaaf und gef. Sohn Edmund

14.30 Uhr Weihnachtsändacht

Kollekte in allen Weihnachtsmessen für die Hilfe in Lateinamerika

SAMSTAG 2. Weihnachtsfeiertag ( Stephanus)

7.30 Uhr Frühmesse als Amt f. Alois Eichmann

9.30 Uhr Amt nach Meinung

SONNTAG Fest der hl. Familie

7.30 Uhr Frühmesse

9.30 Uhr Amt f. Marg. Born

13.30 Uhr Andacht m. Kollekte d. Kinder für die Mis­

sion

VEREINSMITTEILUNGEN Zweimal Weber und einmal Ebert !

Horressen/Elgendorf : Rot-Weiß Siershahn 3 : o Halbzeit o : o

Bis die beiden Schützen zum Zuge kamen, mußten die treuen Anhänger bei nebelig-kaltem Wetter 7o Minuten warten. In der ersten Halbzeit sah man ein verteiltes Spiel auf beiden Seiten. Möglichkeiten zu Erfolgen waren jeder Mannschaft geboten, wurden aber nicht genutzt.

Die Mannschaft des Gastgebers spielte geschlossen und zielstrebig, aber die Abwehr des Gegners war voll im Bilde. Sicher wollte man sich nicht so überraschen lassen wie in der Vorrunde beim 1 : 3 für Siershahn.

So ging man mit o : o in die Pause.