Ausgabe 
11.12.1970
Seite
634
 
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_HÖR BACH_

VE REINSMITTEIL UNGE N Konzertabend des MGV

Alle Freunde des Chorgesanges sind für Samstag, den 12. Dezember 197o in den Saalbau Girmann eingeladen: Der MGV gibt seinen traditionellen Konzertabend, der ein reichhaltiges Programm bietet. Als Gastvereine wir­ken der MGV " Cacilia Gackenbach und der MGV " Frohsinn " Daubach mit. Ein besonderer Höhepunkt im Verlaufe des Konzertes : ein verdienter Sänger wird für seine fünfzigjährige aktive Tätigkeit im Dienste des deutschen Liedes ausgezeichnet.

HORRESSEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Die Gemeindeverwaltung informiert:

Im Gegensatz zu einer in der letzten Zeit geübten Ge­wohnheit, Gemeinderatssitzungen am Freitagabend abzu­halten, sah sich der Bürgermeister aus zeitlichen Gründen gezwungen, die Ratsmitglieder für Mittwochabend, den 2.12.197o zu einer Sitzung ins Bürgermeisteramt einzu­berufen. Anlaß hierzu war in erster Linie die Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan 197o.

Der Nachtragsplan schließt im ordentlichen Teil in Ein­nahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 5o. 795,43 DM und im außerordentlichen Teil mit je 4o.ooo,- DM ab. Der gesamte Haushaltsplan 197o umfaßt damit im ordent­lichen Teil ein Volumen von 52o.395,43 DM und im außerordentlichen Teil ein solches von 235. ooo, - DM. Veranlassung zur Einbringung eines Nachtragshaushalts­planes waren zum einen die als notwendig erachtete Ver­anschlagung des restlichen Überschusses 1969 in Höhe von rund 21.000,- DM und die Überschreitung der Haushalts­position " Erlöse aus Grundstücksverkäufen " um rund 13 . 000 , - DM.

Eingearbeitet werden mußten auch die Einnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der staubfreien Müll­abfuhr, die erhöhten Zinseinnahmen aus der Festlegung der flüssigen Mittel während des Haushaltsjahres zu äus- serst günstigen Zinssätzen ( rund lo.ooo,- DM), die zu erwartenden Mehreinnahmen aus der Lieferung von Wasser in Höhe von 3. ooo, - DM.

Der Restbetrag setzt sich aus vielen kleineren Positionen zusammen.

Auf der Ausgabenseite verdienen die Anteilsbeträge für den außerordentlichen Haushalt ( Kanalisation 12.5oo DM, Wasserversorgung lo.ooo, - ) besonderer Erwähnung,ebenso wie die Bildung einer Rücklage für den Straßenbau im nächsten Jahr in Höhe von rund 25.5oo, - DM. Nicht un­erwähnt bleiben dürfen die erhöhten Ausgaben für die Sicherstellung der Wasserversorgung, insbesondere für Reparaturen an Geräten und Maschinen, die Aufwendungen für Neuanschaffungen von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen ( beispielsweise Wasserzähler im Hochbehälter ) und die Einsparungen bei den Perso­nalausgaben in einer ohnehin äußerst billigen Verwal­tung.

Im außerordentlichen Teil mußte die Restfinanzierung des II. Bauabschnittes der Ortskanalisation mit Anschluß an die Kläranlage in Montabaur mit insgesamt 4oo.ooo DM sichergestellt und der III. Bauabschnitt der Wasser­versorgung mit der Verlegung der Anschlußleitung an den Brunnen der Stadt Montabaur, der Erneuerung der Wasserleitung im Weg " Am Walde " und in der Haupt­straße sowie in der Bergstraße, dem Hirtengartenweg, der Wurstwiese, der Breslauer Straße und dem Wiesen­weg mit einem Kostenaufwand von rund 14o.ooo DM ver­anschlagt werden.

Der Gemeinderat beschloß diesen Nachtragsplan einstim­mig als Satzung. Erfreulich ist hierbei besonders, daß bei einer Bewilligung des beantragten und erhofften

Landeszuschusses für den Ausbau des Schulweges die Finan­zierung bereits heute weitgehend gesichert ist.

Bereits vor Beginn der Arbeiten im II. Bauabschnitt der Ortskanalisation mußte die Notwendigkeit einer vernünfti­gen Planungskonzeption von allen Beteiligten eingesehen werden. Es konnte einfach nicht angehen, daß man einen Kanal konzeptlos einfach ins Gelände und dabei noch durch fremdes Eigentum verlegte, ohne gleichzeitig im Rahmen einer Bodenordnung diesem Kanal eine vernünftige Funktion zuzuweisen. Auf diesem Hintergrund ist die Entwicklung des Bebauungsplanes " Saubitz " und der in der letzten Sitzung gefaßte Beschluß zur Einleitung des Umlegungsverfahrens in diesem Gebiet nach § 47 des Bundesbaugesetzes zu sehen.

Die Gemeindevertretung löst damit ein Versprechen ein, das sie bei Beginn der Kanalisationsarbeiten allen Beteilig­ten Grundstückseigentümern, die auf Treu und Glauben hin Gelände zur Verlegung von Leitungen sowohl im Wiesenweg als auch entlang des Waschbaches zur Verfügung gestellt haben.

In dem Umlegungsbeschluß werden die betroffenen Grund­stücke, die auch bereits in den offen gelegten Planentwurf einbezogen waren, genau bezeichnet und die Grenze des Umlegungsgebietes, die nahezu mit der Grenze des Bebau­ungsplangebietes identisch sind, festgelegt.

Auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde mit ; verschulde­ten Formfehlers war die Vorschlagsliste für die Schöffen und Geschworenen für die Geschäftsjahre 1971/72 neu aufzustel­len. Die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen beträgt nicht - wie ursprünglich angenommen 9 - sondern drei vom Tausend der Einwohnerzahl der Gemeinde; dabei ermittelte Bruchteile von Zahlen sind zur nächsthöhe­ren Zahl aufzurunden. Das bedeutet, daß die Gemeinde Horressen insgesamt 4 Personen zu benennen hat.

Es wurden vorgeschlagen :

a) Herr Johann Decker

b) Herr Reinhold Herz

c) Herr Hubert Olleck

d) Herr Gisbert Quirmbach.

Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom lo.12.197o bis einschließlich 17.12.197o während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht offen. Begrün­dete Einsprüche können während dieser Zeit schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden.

Ein nicht gerade erfreuliches Thema war die Ankündigung des Müllabfuhrunternehmers, daß die Müllabfuhr- und die -ablagerungsgebühren ab 1.1.71 drastisch erhöht werden müßten. Es stellte sich dabei heraus, daß insbesondere die Deponiekosten auf der Grube in Bannberscheid von ursprüng­lich o, 3o DM bzw. o,4o DM um das 3-fache teurer wer­den sollten. Die Erklärung fand sich darin, daß die betr. Firma für 1 cbm gepressten Müll nicht 3, 5o DM - wie ur­sprünglich angenommen - sondern lo, 5o DM fordert. Die Anhebung der Abfuhrgebühren stellte sich dagegen als be­gründet heraus, nachdem das Abfuhrunternehmen nachwei- sen konnte, daß es seine bisherigen Gebühren seit dem Jah­re 1965 unverändert in Rechnung gestellt hatte, obwohl - was jedem einleuchten wird - seitdem nicht unwesentliche Kostensteigerungen eingetreten sind. Den Ausschlag hierfür hat aber letztlich die Lohnwelle im letzten Quartal des Jahres 197o gegeben.

In der Beratung ging man denn auch sehr schnell von den Abfuhrgebühren zu den Ablagerungsgebühren über. Nach dem bestehenden Vertrag zwischen der Gemeinde Horressen und dem Abfuhrunternehmen bestimmt die Gemeinde die Ablagerungsstelle. Bürgermeister und Beigeordnete wurden deshalb beauftragt, mit anderen Grubenbesitzern Ver­handlungen aufzunehmen, die bereit sind, den Müll der Gemeinde Horressen zu einem vernünftigen Preis aufzuneh­men.

Dank intensiver Bemühungen zeichnet sich bereits eine Lö­sung ab, die darauf hoffen läßt, daß die staubfreie Müllab­fuhr in der Gemeinde Horressen auch im neuen Jahr den Bürgern zu einem relativ günstigen Preis angeboten werden kann. Beim Vergleich mit Nachbarorten möge man aber immer berücksichtigen, daß die Gebühren der Gemeinde Horressen eine monatliche Sperrgutabfuhr beinhalten, wäh­rend die meisten anderen Gemeinden nur vierteljährlich den Sperrmüll abfahren lassen.