Ausgabe 
4.12.1970 (4.11.1970)
Seite
604
 
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BE KANNTM AC HUNG

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26. November 1970 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 60 in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließunganla­gen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 die Fertigstellung nachstehend auf geführter Teil-Er- schließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschlies­sungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung-:

Bezeichnung^ ' "verlaufend von bis " hergestellte Teileinrichtungen

Gartenstraße Paehlerstraße bis Friedhofsweg Flurstück 47 Fahrbahn und Bürgersteige

Karl-Walter-Straße Paehlerstraße bis Wendeplatz Flurstück 37 Fahrbahn und Bürgersteig

Karl-Walter-Straße Gelbachstraße bis Paehlerstraße Flurstück 15 Fahrbahn

Paehlerstraße Peterstorstraße bis Karl-Walter-Straße,

Flurstück 56 Fahrbahn und Bürgersteig

Friedhofsweg Peterstorstraße bis Straße auf dem Kalk,

Flurstück 1619/2 Fahrbahn

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen gilt für die Gartenstraße und die Karl-Walter-Straße (beide Teile) der 2. November 1970, für die Paehlerstraße und den Friedhofsweg der 16. November 1970.

Montabaur, den 1. Dez. 1970 Stadtverwaltung Montabaur gez. (Mangels) Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG

Betr. : Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinlandf-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Ver­kehr gewidmet:

Bezeichnung

verlaufend von bis

Klassifizierung

Tag der Verkehrsübergabe

Gartenstraße

Paehlerstraße bis Friedhofsweg,

Gemeindestraße u.

2.11.1970

K arl - Wa lter -S tra ße

Flurstr. 47

Paehlerstraße bis Wendeplatz,

Bürgersteige Gemeindestraße u.

2.11.1970

Karl-Walter-Straße

Flurst. 37

Gelbachstraße bis Paehlerstr.

Flurst. 15

Bürgersteig

Gemeindestraße

2. 11. 1970

Paehlerstraße

Peterstorstraße bis Karl-Walter-

Gemeindestraße u.

16.11.1970

Friedhofsweg

Straße, Flurst. 56

Peterstorstraße bis Straße Auf dem Kalk Flurstück 1619/2

Bürgersteig

Gemeindestraße

16.11.1970

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Wiederspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur - Bauverwaltung - Zimmer 22 des Rathauses schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Kla­ge beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles un­terblieben ist.

Die Klage ist gegen die Stadt Montabaur, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Diese Verfügung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 7. 10. 1966 in der Zeit vom 4. Dezember 1970 bis 15. Dezember 1970

durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Vorhalle des Rathauses sowie durch Veröffentlichung in der Westerwäl­der Zeitung bekanntgegeben.

Montabaur, den 1. Dez. 1970 Stadtverwaltung Montabaur gez. (Mangels) Bürgermeister

VE RSIC HE RUNGSAM T

des Unterwesterwaldkreises Abt. 4-40 - Az. : 054-21 ,

Stadt-/Gemeindeverwaltungen im Kreise

Betr. : Sprechtag des Überwachungsbeauftragten der Landes-

Versicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach

Für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter ein- schl. Handwerker wird der nächste Sprechtag am Dienstag, dem 1. Dezember 1970 in der Zeit von 8. 30 - 12. 00 Uhr im Landratsamt, Zimmer 28 abgehalten.

Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Beitragsun terlagen mitzubringen.