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BE KANNTM AC HUNG
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26. November 1970 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23. 6. 60 in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließunganlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30. 11. 1961 die Fertigstellung nachstehend auf geführter Teil-Er- schließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschliessungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung-:
Bezeichnung^ ’ ' "verlaufend von bis " hergestellte Teileinrichtungen
Gartenstraße Paehlerstraße bis Friedhofsweg Flurstück 47 Fahrbahn und Bürgersteige
Karl-Walter-Straße Paehlerstraße bis Wendeplatz Flurstück 37 Fahrbahn und Bürgersteig
Karl-Walter-Straße Gelbachstraße bis Paehlerstraße Flurstück 15 Fahrbahn
Paehlerstraße Peterstorstraße bis Karl-Walter-Straße,
Flurstück 56 Fahrbahn und Bürgersteig
Friedhofsweg Peterstorstraße bis Straße auf dem Kalk,
Flurstück 1619/2 Fahrbahn
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der Erschließungsanlagen gilt für die Gartenstraße und die Karl-Walter-Straße (beide Teile) der 2. November 1970, für die Paehlerstraße und den Friedhofsweg der 16. November 1970.
Montabaur, den 1. Dez. 1970 Stadtverwaltung Montabaur gez. (Mangels) Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Betr. : Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Montabaur
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinlandf-Pfalz - LStrG - vom 15.2.1963 (GVB1. S. 57) werden die nachfolgenden Verkehrsflächen als Gemeindestraßen und Bürgersteige (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung
verlaufend von bis
Klassifizierung
Tag der Verkehrsübergabe
Gartenstraße
Paehlerstraße bis Friedhofsweg,
Gemeindestraße u.
2.11.1970
K arl - Wa lter -S tra ße
Flurstr. 47
Paehlerstraße bis Wendeplatz,
Bürgersteige Gemeindestraße u.
2.11.1970
Karl-Walter-Straße
Flurst. 37
Gelbachstraße bis Paehlerstr.
Flurst. 15
Bürgersteig
Gemeindestraße
2. 11. 1970
Paehlerstraße
Peterstorstraße bis Karl-Walter-
Gemeindestraße u.
16.11.1970
Friedhofsweg
Straße, Flurst. 56
Peterstorstraße bis Straße Auf dem Kalk Flurstück 1619/2
Bürgersteig
Gemeindestraße
16.11.1970
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Wiederspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur - Bauverwaltung - Zimmer 22 des Rathauses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruches erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Stadt Montabaur, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 7. 10. 1966 in der Zeit vom 4. Dezember 1970 bis 15. Dezember 1970
durch Aushang an der Bekanntmachungstafel in der Vorhalle des Rathauses sowie durch Veröffentlichung in der Westerwälder Zeitung bekanntgegeben.
Montabaur, den 1. Dez. 1970 Stadtverwaltung Montabaur gez. (Mangels) Bürgermeister
VE RSIC HE RUNGSAM T
des Unterwesterwaldkreises Abt. 4-40 - Az. : 054-21 ,
Stadt-/Gemeindeverwaltungen im Kreise
Betr. : Sprechtag des Überwachungsbeauftragten der Landes-
Versicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, Zweigstelle Andernach
Für Versicherte der Rentenversicherung der Arbeiter ein- schl. Handwerker wird der nächste Sprechtag am Dienstag, dem 1. Dezember 1970 in der Zeit von 8. 30 - 12. 00 Uhr im Landratsamt, Zimmer 28 abgehalten.
Die Auskunftssuchenden werden gebeten, ihre Beitragsun terlagen mitzubringen.

