Ausgabe 
13.11.1970
Seite
561
 
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HORRESSEN

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sperrgutabfuhr

Am MONTAG, dem 16. November 197o findet ab 7 Uhr morgens die allmonatliche Sperrgutabfuhr statt. Die Be­völkerung wird gebeten, das Sperrgut rechtzeitig auf den Bürgersteigen oder den Fahrbahnrändern so zu lagern, daß der Verkehr dadurch nicht behindert oder beeinträch­tigt wird. Wegen des Begriffs Sperrgut verweise ich auf die bisherigen Veröffentlichungen zu diesem Thema.

Schluckimpfung gegen Kinderlähmung

Nach dem Erlaß des Ministeriums des Innern vom 8.9.

197o ist in der Zeit vom 3.11.l97o - 1.3.1971 eine erneu­te Schluckimpfung in 2 Impfgängen durch zu führen.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

a) die Kinder des Geburtenjahrgangs 1969, soweit sie noch nicht vollständig geimpft wurden, und der J ahrgang 197o vom 4. Lebensmonat an,

b) alle noch nicht oder nicht vollständig geimpften Per­sonen bis zum 2o. Lebensjahr,

c) alle Kinder des 4. Schuljahres sollen an einer Wieder­holungsimpfung ( Auffrischungsimpfung) teilnehmen, d.h. nur bei einem Impfgang ( dem 1. oder 2.Impf­gang. ! )

Für unsere Gemeinde findet die 1. Impfung am Dienstag, i dem 17.11.197 p von 14.oo bis 14.2o Uhr im Bürgermeister­amt statt.

Die 2. Impfung ist an gleicher Stelle am Dienstag, dem 19.1.1971 von 14.oo bis 14.2o Uhr.

Alle an der Impfung interessierten Personen werden gebe­ten, pünktlich zu erscheinen, damit das Gesundheitsamt seine Termine auch an anderen Orten einhalten kann.

Wie bereits aus früheren Schluckimpfungen bekannt, müs­sen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder schriftliche Einverständniser­klärungen abgeben.

Diese Einverständniserklärungen sind zusammen mit Merk­blättern bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Zur schnelleren Abwicklung wird gebeten, diese vor dem Impftermin hier abzuholen und sie unterschrieben zum Impfgermin mitzubringen und zwar für beide Durchgänge gesondert.

Vorhandene Impfbücher möge man bitte ebenfalls zum Impftermin mitbringen. Sofern noch keine ausgestellt wurden, werden sie beim Termin ausgegeben.

Lichtergruß an Mitteldeutschland am Heiligen Abend 197o

Wie in den vergangenen Jahren soll auch am Heiligen Abend des Weihnachtsfestes 197o ein Lichtergruß an die Bevölkerung Mitteldeutschlands gerichtet werden. Leider war die Beteiligung im vorigen Jahr sehr schwach.

In einem Aufruf zu dieser Aktion schreibt der Minister­präsident :

Zum achten Male wird in diesem Jahr in Rheinland- Pfalz die Aktion " Lichtergruß an Mitteldeutschland durchgeführt. Dieser Gruß hat heute dann noch einen Sinn, wenn er dazu führt, nicht nur aus Anlaß der weih­nachtlichen Stimmung sentimentalen Regungen nachzu­gehen, sondern wenn er dazu verhilft, ernsthaft darüber nachzudenken, daß auch im bevorstehenden Jahr Wege gesucht werden müssen, um die Bedingungen einer freiheit­lichen Lebensgestaltung auch im anderen Teil Deutsch­lands zu verbessern. Der Lichtergruß an Mitteldeutsch­land wird damit zu einem Aufruf an uns zu ernsthafter politischer Besinnung 1 '*

In diesem Sinne rufe ich die gesamte Bevölkerung zur

Beteiligung an dieser Aktion auf. In diesem Jahr werden Kerzen mit dem Bild der Eisenacher Wartburg, des Dresd­ner Zwingers sowie Wappen der mitteldeutschen Länder zum Preis von 1, 5o DM angeboten. Sie können bei der Gemeindeverwaltung oder in der Verbandsschule bis zum 2o.11.197o bestellt werden.

Öffentliche Sammlung 197o

für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Noch immer ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfür- sorge e.V. mit einer Aufgabe betraut, die in anderen Län­dern ausschließlich Pflicht und Hoheitsrecht des Staates ist. Darin liegt vor allem eine mit sehr viel Sorge und Mühe getragene Verpflichtung, diese Arbeit fortzusetzen und nach Möglichkeit auch abzuschließen.

Das Ministerium des Innern hat deshalb dieser Organisation auch in diesem Jahr eine Haus- und Straßensammlung ge­nehmigt, die in unserer Gemeinde in der Zeit vom 19.11. bis einschl. 26.11.197o statt.

Sie soll dazu beitragen, daß die für die weltweite Arbeit erforderlichen Geldmittel erbracht werden können.

Ich bitte die Bevölkerung herzlich, dieses Werk der Nächstenliebe zu unterstützen. Ich erinnere daran, daß auch Kriegstote unserer Gemeinde mit betreut werden.

Die Beteiligung aller Mitbürger wäre in meinen Augen der sinnvollste und schönste Dank an unsere Gefallenen, die in unserem Lande oder irgendwo in fremder Erde ru­hen. Dieser Dank wäre aber gleichzeitig auch ein wohl­tuender Trost für die Angehörigen dieser Toten.

Mit dem Sammelergebnis 197o sollen folgende Projekte in Angriff genommen werden :

a) Dionyssos Papendoza bei Athen für lo.ooo Gefallene (Kosten 4, 5 Mio DM)

b) Maleme auf Kreta für 4.5oo Gefallene (Kosten 2,4 Mio DM)

c) Potinville bei Tunis für 8.8oo Gefallene (Kosten 2,4 Mio DM)

d) Bergheim im Elsaß für 6.4oo Gefallene ( Kosten 2, 5 Mio. DM ).

Hinzu kommt die Erhaltung bereits geschaffener Anlagen.

gez. Merz,

Bürgermeister.

Die Gemeindeverwaltung informiert !

In den letzten Tagen sind erstmals für das Neubaugebiet, Acker Mittelwald, Bescheide über die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen an die Beitragspflichtigen zugestellt worden. Rechtsgrundlage dieser Bescheide ist neben dem im Jahre 196o in Kraft getretenen Bundesbaugesetz die Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für die erst­malige Herstellung von Erschließungsanlagen in der Ge­meinde Horressen vom 26.Io. 1962, ja sie haben richtig gelesen: vom 26.Io.1962 1

Ein Exemplar dieser Satzung liegt der nächsten Ausgabe des Nachrichtenblattes bei, weil ich festgestellt habe, daß diese Satzung trotz ihrer enormen Wichtigkeit und trotz ihrer oft sehr weitgehenden finanziellen Auswirkun­gen für den Einzelnen bisher offensichtlich nicht jedem so bekannt ist ( mit Absicht ? ), wie das nach meiner Ansicht erforderlich ist.

Mir ist auch bekannt, daß im Hinblick auf die Anwen­dung dieser Satzung Wahlversprechen gemacht wurden, ob­wohl eine solche Handlungsweise eindeutig gesetzwidrig ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in ei­ner Entscheidung vom 26.2.197o, die ich hier wörtlich zitieren möchte: klargestellt :

" Hat es im Bereich einer Gemeinde. Erschließungs­

beitragssatzungen gegeben, so kann kein Bürger deswegen darauf vertraut haben, trotz Herstellung von Erschlies­sungsanlagen, beitragsfrei zu bleiben. Darüber hinaus ist die eigentliche und wesentliche Grundlage der Erschlie - ßmgsbeitragspflicht das Bundesbaugesetz selbst. Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zu der Erhebung von

trschlieijungsbeiträgen "

Weiterhin weist das OVG in diesem Zusammenhang da­raufhin, daß es neben bodenpolitischen Gründen- auch