Ausgabe 
6.11.1970
Seite
542
 
Einzelbild herunterladen

-lo-

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt in der Zeit vom 2. bis 14. Nov. 197o bei der Gemeindeverwaltung während den Dienststunden zur Bekanntmachung öffentlich aus. In der gleichen Zeit liegt der Nachtragshaushaltsplan zu jedermanns Einsicht offen.

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung beschlossen, ab 1. Januar 1971 in unserer Gemeinde die staubfreie Müllabfuhr einzurichten. Alle Hauseigentümer und Mie­ter werden durch ein besonderes Rundschreiben der Ge­meindeverwaltung über die Bestellung der Mülleimer usw. unterrichtet. Wir bitten, den Bestellschein für die Müll­eimer rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung oder bei der Poststelle abzugeben.

GEMEINDEVERWALTUNG GACKENBACH, den 3o.lo.197o An alle

Hauseigentümer in Gackenbach

Verschiedene Unzulänglichkeiten in unserer bisherigen Müllabfuhr haben den Gemeinderat in der Sitzung am 29.lo.197o bewogen, ab 1. Januar 1971 die staubfreie Müllabfuhr einzuführen. Der Müll wird ab diesem Zeit­punkt alle 14 Tage von einem Müllabfuhrunternehmen abgefahren. Die Abfuhrzeiten werden noch bekanntgege­ben.

Für die Durchführung der staubfreien Müllabfuhr ist es erforderlich, daß jeder Hauseigentümer oder Nutzungsbe­rechtigter sich einen genormten Mülleimer beschafft. Um einen möglichst günstigen Preis zu erhalten, wird die Gemeinde eine Sammelbestellung durchführen. Jeder Haus­eigentümer hat die Möglichkeit, seine Bestellung mit dem anhängenden Bestellschein abzugeben.

Die Mülleimer werden bei einer Sammelbestellung zu fol­genden Preisen angeboten:

5o Liter - Eimer = 23, 5o DM + Mehrwertsteuer,

35 Liter - Eimer = 2o, 5o DM + Mehrwertsteuer.

Für die Müllabfuhr wird bei 14-tägiger Abfuhr voraussicht­lich folgende Jahresgebühr berechnet :

Für den 5o - Liter-Eimer = 12,-- DM,

für den 35 - Liter-Eimer = 11, DM.

In dieser Müllabfuhrgebühr ist außerdem eine zweimalige Sperrmüll ab fuhr im Jahr enthalten.

Unser Müllplatz bleibt selbstverständlich weiterhin geöff­net und es kann dort anfallender Sperrmüll, Gartenabfäl- le usw. hingebracht werden. Wir bitten jedoch, darauf

zu achten, daß der Müllplatz in Ordnung bleibt und

daß der Abfall so abgeladen wird, daß die Abladerampe jederzeit angefahren werden kann.

Es ist jedoch auch weiterhin verboten, Bauschutt und Erdmassen auf dem Müllplatz abzuladen. Anfallender Bauschutt und Erdaushub sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden, die jeweils einen geeigneten Lagerplatz an­weisen wird.

Wir bitten, den beiliegenden Bestellschein auszufüllen und ihn unterschrieben bis zum 2o. Nov,. 197o bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Hauseigentümer, die Ihre Bestellung bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgegeben haben, wird gemäß den Bestimmungen unserer Müllab­fuhrsatzung ein entsprechender Mülleimer zugewiesen, es sei denn, daß er den Besitz eines genormten Müll­eimers nachweist.

gez. Unterschrift, Bürgermeister.

Da für die Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz in unserem Bezirk nur ein Wahlvorschlag eingegan­gen ist, entfällt die Wahl. Der eingegangene Wahlvor­schlag gilt als gewählt.

Landwirtschaftskammerbeitrag 197o

Der Landwirtschaftskammer-Beitrag 197o kann in der Zeit vom 1.11. bis 21.11.197o bei der Gemeindekasse einge­zahlt werden. Nach diesem Termin wird die Hebeliste abgeschlossen und dem Finanzamt zurückgegeben.

Beträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden anschließend vom Finanzamt eingezogen.

Die Lohnsteuerkarten 1971

werden in den nächsten Tagen zugestellt. Auf das beige­fügte Beratungsblatt wird besonders hingewiesen. Wir bitten, die Angaben auf den Lohnsteuerkarten sofort nachzuprüfen und Fehler bei der Gemeindeverwaltung berichtigen zu lassen. Falls Ehegatten eine andere Steuerklasse wün­schen wie sie eingetragen worden ist, mögen sie dieser- halb sofort bei der Gemeinde vorsprechen.

Haussammlung

In den nächsten Tagen findet die diesjährige Haussamm­lung für die Kriegsgräber statt. Da wir in unserer Ge­meinde keine besondere Ehrung der Gefallenen vornehmen, wird die Bevölkerung um eine merkliche Spende für die Heldenfriedhöfe gebeten.

Altkleider-Sammlung

Das Deutsche Rote Kreuz führt eine Altkleider-Sammlung durch. Wir bitten die Bevölkerung, die gebündelten Alt­kleider bis zum 9.11. bei der Gemeindeverwaltung oder in Dies bei Bernhard Feldens abzugeben.

" Unser Dorf soll schöner werden n

Die Ehrung der Sieger im Landesentscheid Unser Dorf soll schöner werden " findet am Donnerstag, dem 19.11. 197o, nachmittags um 14. oo Uhr im Großen Saal des Kurfürstlichen Schlosses in Mainz statt. Personen, die an dieser Feier teilnehmen wollen, können sich bis zum 6.11.70 bei der Gemeindeverwaltung melden. Bei genü­gender Teilnahme wird ein Kleinbus eingesetzt. Die Fahrtkosten werden von der Gemeinde getragen. Die Ab­fahrt des Busses wird gegen 11.3o Uhr sein.

BESTELLSCHEIN FÜR MÜLLEIMER

Name des Bestellers Gackenbach, den

An die

Gemeindeverwaltung 5431 Gackenbach

Ich bestelle hiermit für die Durchführung der staubfreien Müllabfuhr für mein Hausgrundstück

. Stück Mülleimer zu 5o Liter = 23, 5o DM

+ Mehrwertsteuer

. Stück Mülleimer zu 35 Liter = 2o, 5o DM

+ Mehrwertsteuer.

Unterschrift

Njchtzutre ffend es _bitte _streichen !

Persönlichkeiten vor 5o Jahren

Vor 5o Jahren, im Jahre 192o, lebten in Gackenbach folgende Persönlichkeiten und Gewerbetreibende; Bürgermeister Anton Arle, Rechner Peter Born, Lehrer Otto Schreiner, Pfarrer Peter Schmitt, Förster Anton Vel­ten, Hebamme Katharina Ferdinand, Maurermeister Anton Decker, Wirtschaften Anton Ferdinand und Aegidius Schlosser, Gemischtwarenhandlung Peter Schönberg, Schuh macher Josef Wilhelmi, Schneider Karl Wilhelmi (öffentl. Fernsprechstelle ).

Vereine: Kirchenchor Cäcilia ", Vorsitzender Pfarrer Schmitt; Sportverein "Thalia, Vorsitzender Johann