November 197o zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Einwendungen gegen die Richtigkeit sind innerhalb der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. .
V. WAHL VORSCHLÄGE
a) VORSCHLAGSRECHT
Wahlberechtigte und Zusammenschlüsse des Berufsstandes in Rheinland-Pfalz können für die einzelnen Wahlvorgänge ein- reichen.
B) KENNWORT
Jeder Wahlvorschlag trägt den Namen des erstaufgeführten Beweroers als Kennwort.
c) BEWERBER
Die Wahlvorschläge dürfen höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten als Mitglieder und Stellvertreter im Wahlkreis zu wählen sind. Der Stellvertreter ist rechts neben dem Bewerber aufzuführen. Die Bewerber und ihre Stellvertreter sind mit Familiennamen, Vornamen, Hauptberuf, Geburtsjahr und Anschrift anzugeben.
Als Bewerber oder Stellvertreter kann nur benannt werden, wer wahlberechtigt und im Wahlkreis ansässig ist. Bedienstete der Landwirtschaftskammer sind nicht wählbar.
d) AUFSTELL UN GS VERFAHREN
In dem Wahlvorschlag einer berufsständischen Organisation kann nur benannt werden, wer in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder der Organisation oder ihrer satzungsgemäß bestellten Delegierten im Wahlkreis in geheimer Abstimmung gewählt worden ist. Für die Aufstellung der Bewerber und ihrer Stellvertreter ist die Reihenfolge der erhaltenen Stimmen, von der höchsten Stimmenzahl an gerechnet, maßgebend.
e) UNTERSCHRIFTEN
Ein Wahlvorschlag muß von mindestens 2o Wahlberechtigten des Wahlkreises unterschrieben sein. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Die Unterzeichnung des Wahl Vorschlags durch den Bewerber selber ist unzulässig. Die Unterzeichner haben ihren Hauptberuf, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift anzugeben.
Bei Wahl Vorschlägen der berufsständischen Organisationen genügt die Unterschrift des Vorsitzenden, wenn nach Buchstabe d) bei der Aufstellung verfahren worden ist.
f) VERTRAUENSMANN
Im Wahlvorschlag ist ein Vertrauensmann und sein Stellvertreter mit Anschrift und Fernsprechnummer zu benennen. Vertrauensmann und Stellvertreter können nicht gleichzeitig Mitglieder des Wahlausschusses sein.
g) ANLAGEN ZUM WAHL VORSCHLAG
Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen:
1. die Erklärung jedes Bewerbers und Stellvertreters, daß er seiner Aufstellung zustimmt;
2. die Bescheinigung der zuständigen Gemeindeverwaltung, daß der Bewerber oder Stellvertreter wählbar ist;
3. für jeden Unterzeichner die Bescheinigung seiner Gemeindeverwaltung, daß er im Wahlkreis wahlberechtigt ist; dies gilt nicht für den Wahlvorschlag einer berufsständischen Organisation.
4. bei Wahlvorschlägen von Organisationen des Berufsstandes eine Ausfertigung der vom Versammlungsleiter
und Schriftführer unterschriebenen Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung des Wahlvorschlags.
h) EINREICHUNGSFRIST UND EINREICHUNGSORT Die Wahlvorschläge sind spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist spätestens am 27. Oktober 197o, beim zuständigen Wahlleiter einzureichen. Dienststellen der Wahlleiter für Wahlgang I sind die Landratsämter, für Wahlgang II und III die Bezirksregierungen gemäß obiger Ziffer III. Buchst, a) bis c).
VI. WAHL VERFAHREN
Werden in einem Wahlkreis zwei und mehr Wahlvorschläge zugelassen, findet die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so gelten die darin vorgeschlagenen Bewerber als gewählt; in diesem Falle sagt der Wahlleiter die Wahl ab.
Bad Ems, den 23. September 197o
Dr. W. Neilessen
Präsident des Statistischen Landesamtes
als Hauptwahlleiter
WINKE ÜBER DEN GARTEN ZAUN SCHNECKEN IM GARTEN
Feuchtes Sommerwetter beschert dem Gartenfreund über Nacht eine Schneckenplage, die diese Tiere zum Hauptschädling werden lassen kann. Kein Gemüse und praktisch keine Blume ist vor ihnen sicher. Selbst Sämlinge werden nicht verschont,da diese eine Leckerspeise für die Schnek- ken darstellen. Häufig werden auch Fraßschäden von Schnecken anderen Schädlingen zugesprochen, die gar nicht vorhanden sind. Das ist z. B. beim Schabefraß an dicken Stengeln der Fall.
Gehäuse und Nacktschnecken treten nebeneinander im Garten auf. Gefährlich ist von diesen praktisch nur die kleine Nacktschnecke. Tagsüber hält sie sich im Boden oder unter bodenbedeckenden Pflanzen auf und befällt nur nachts die Pflanzen. Da die Schnecken keine Kauwerkzeuge im üblichen Sinne haben, sondern rauhe Reibeplatten als Kauwerkzeuge besitzen, können sie auch festere Pflanzenteile abschaben, wie auch Triebe anbeißen und Löcher in die Blätter hineinfressen. Da die Nacktschnecken sich tagsüber versteckt halten, kann durch tägliches Absammeln kein Erfolg erzielt werden. Auch das Ausstreuen von Kalk ist nicht erfolgversprechend; es sei denn, das Streuen wird bei Dunkelheit vorgenommen. Denn bei diesem Verfahren müssen die Schnecken unbedingt vom Kalk getroffen werden. Mit Insektenmitteln ist den Schnck- ken auch nicht beizukommen. Anders dagegen verhält e: sich mit den modernen Schneckenbekämpfungsmitteln in gekörnter Form. Diese Präparate enthalten neben dem Wirkstoff noch ein Ködermittel, das die Schnecken anlockt und zum Fressen anregt. Diese Präparate werden nach der Gebrauchsanweisung entweder in kleinen Häufchen zwischen den Kulturen ausgelegt oder breitwürfig über die ganze Fläche verteilt. Nur auf diese Art lassen sich die gefährlichen Nacktschnecken bislang bekämpfen.
Gewöhnt die Kinder einstweilen an das Was!
Das Warum ist ein heimlicher Schatz, der ihnen aufbewahrt bleibt.
Matthias Claudius

