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HORRESSEN
Druckfehlerberichtigung
Die in der N r 39 des Nachrichtenblattes vom 24.9.70 bekanntgemachte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Farenau/Weiher- chen betrifft nicht das Flurstück 62 sondern die Parzelle 99 in der Flur 17.
BEKANNTMACHUNGEN
Im Zuge der jährlichen Erntevorschätzungen werden in diesem Jahr auch in unserer Gemeinde Erntemessungen bei Futterrüben etwa Mitte Oktober durchgeführt Die nach dem Zufallsprinzip vom statistischen Landesamt in Bad Ems ausgewählten landwirtschaftlichen Betriebe werden noch eigens unterrichtet.
Die diesjährige Herbstsammlung für das Deutsche Rote Kreuz findet in der Zeit vom 3 bis 11. Oktober 1970 statt. Mit der Durchführung der Sammlung werden Schüler des letzten Schuljahrganges beauftragt. Ich bitte, die Sammler freundlich zu empfangen und sie nicht ohne einen - wenn auch nur kleinen - Spendenbetrag abzuweisen. Mit den Spendengeldern werden unter anderem auch Hilfsaktionen in Katastrophenfällen usw. finanziert. Ich erinnere nur an Biafra und neuerdings Jordanien, Ohne Ihre Mithilfe kann die Not nicht wirksam gelindert werden.
Ich weise wiederholt darauf hin, daß das Befahren des Sportplatzes mit Fahrrädern, Mopeds und dergleichen besonders in der nassen Jahreszeit wegen der Gefahr der Beschädigung der Sportplatzdecke verboten ist. In den letzten Tagen sind mir des öfteren Fälle gemeldet worden, in denen Kinder und Jugendliche gegen dieses Verbot verstoßen haben. Ich bitte nochmals alle Eltern mitzuhelfen, daß die Platzanlage für Sport und Spiel erhalten bleibt.
Zum notwendigen Lebensbedarf, nach dem sich die Hilfe zum Lebensunterhalt bemißt, gehört gern. § 12 des Bundessozialhilfegesetzes auch die Heizung für die Wintermonate.
Der hierfür entstehende Bedarf ist nicht im Regelsatz für die laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt abgegolten, er ist deshalb durch eine einmalige Beihilfe abzugelten.
Beihilfe für die Beschaffung von Winterbrand erhalten:
a) Bezieher laufender Hilfe zum Lebensunterhalt,
b) Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Tuberkulosenhilfe und
c) Minderbemittelte, deren Einkommen das des Personenkreises nach Buchst, a) nicht oder nur geringfügig überschreitet.
Die Winterbeihilfe an die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt wird von Amts wegen ausgezahlt, für Minderbemittelte wird die Winterbeihilfe nur auf Antrag gewährt und gezahlt. Die Winterbeihilfe 1970/71 beträgt für:
Alleinstehende 130,00 DM
Familien bis 3 Personen 170,00 DM
Familien über 3 Personen 210,00 DM
Die Weihnachtsbeihilfe an Minderbemittelte wird ebenfalls nur auf Antrag gewährt. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten die Weihnachtsbeihilfe ebenfalls von Amts wegen.
Sie beträgt voraussichtlich für:
a) den Haushaltungsvorstand bzw. Alleinstehende 60,00 DM
b) Haushaltungsangehörige je 30,00 DM
c) Personen in Anstalt- und Familienpflege 30,00 DM Angehörige des Personenkreises zu c) erhalten die Weihnachtsbei- hiffen durch ihre Heimleitung.
Zur Klarstellung wird folgendes bemerkt:
Winterbeihilfe kann nur der erhalten, der den Bedarf an Winterbrand selbst decken muß. Wer als Hilfeempfänger zu einer Haushaltsgemeinschaft gehört, hat keinen Anspruch auf die Winterbeihilfe.
Tatsächlich Alleinstehende können die Winterbeihilfe nur deshalb erhalten, weil sie neben der Beschaffung von Winterbrand auch für die sonstigen Kosten der selbständigen Haushaltsführung aufkommen müssen. Die Anträge auf Winter- und Weihnachtsbeihilfen müssen spätestens am
5. Oktober 1970
beim Landratsamt, Abt. 4 - 42 vorliegen.
Am Freitag, den 2. Oktober 1970 findet um 20 Uhr im Bürgermeisteramt eine öffentliche Gemeinderatssitzung mit folgender Tagesordnung statt:
1) Entwurf einer Vereinbarung über den Anschluß der Gemeinden Dernbach, Eigendorf, Eschelbach, Staudt und Horressen an die Abwasseranlage der Stadt Montabaur
2) Antrag des Forstamtes Montabaur auf Anschaffung einer elektrischen Rechenmaschine für die Revierförsterei Eigendorf zum Preis von 1.950,00 DM (Anteil Horressen— DM 250,00).
Nichtöffentlicher Teil:
1) Anträge von Bürgern
2) Bauleitplanung
Ich weise nochmals darauf hin, daß der Müllplatz der Gemeinde in Zukunft nur noch samstags von 13 - 15 Uhr geöffnet ist. In Ausnahmefällen können besondere Anfuhrzeiten mit der Aufsichtsperson vereinbart werden.
gez. Merz, Bürgermeister
HINWEISE
Am Montag, den 28 9.70 wurde in unserer Gemeinde erstmals eine Sperrgutabfuhr durchgeführt. Die weithin verbreitete Unsicherheit über den Begriff Sperrgut und die schlechte Beteiligung an dieser Einrichtung, die allmonatlich einmal in Anspruch genommen werden kann, veranlassen mich zu. folgenden Hinweisen:
Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegenstände, die sich nicht in den Müllgefäßen unterbringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Beschädigungen an der Mechanik des Müllwagens verursacht werden können.
Hierzu gehören insbesondere Möbelstücke, Sessel, Liegemöbel, Matratzen, Öfen, Ofenrohre, Teppiche in gerolltem und verschnürtem Zustand, Kinderwagen, Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltwagen, Verpackungsmaterial aus Holz und Pappe zusammengelegt und verschnürt.
Ausgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Abfälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus gewerblichen Betrieben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bauschutt, Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.
Es geht aber nicht an, daß außerhalb dieser Zeiten, insbesondere zu nächtlicher oder frühmorgendlicher Stunde Müll angefahren und einfach über den Zaun geworfen wird, wie es in den letzten Tagen vorgekommen sein soll.
Es sollte das Bestreben jeden Bürgers sein, daß die nunmehr geordneten Verhältnisse auf dem gemeindlichen Müllplatz auch fernerhin erhalten bleiben. Wer der in den entsprechenden Ortssatzungen verankerten Ordnung zuwiderhandelt, macht sich strafbar und stellt sich damit außerhalb der Gesellschaft.
Ich halte es für falsche Scheu, wenn diese Personen von Zeugen nicht namhaft gemacht werden, zumal die Reinhaltung der Umwelt und der gesamten Natur kein Anliegen eines Einzelnen ist, sondern im Interesse aller Bürger liegen muß. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn alle mithelfen und alle sich in die bestehende Ordnung bereitwillig einfügen. Störenfriede und Unbelehrbare sind nur zu bekehren, wenn man sie an ihrer empfindlichen Stelle, nämlich dem Geldbeutel (sprich Geldbuße) trifft.
Verbandsschule Horressen - Eigendorf
Betr.: Entlaßjahrgang 1970
Am Samstag, den 10.10.1970 findet um 20.00 Uhr in der Ver bandsschule ein Lichtbilderabend für alle Schülerinnen und Schüler statt, welche im Sommer dieses Jahres aus unserer Schule entlassen wurden. Auch die Eltern, die ja ihre Kinder zum Teil bringen und abholen werden, sind herzlich eingeladen.
gez. Greif, Schulleiter
Gottesdienstordnung Horressen
20. Sonntag n. Pfingsten (27. d.Jhrs.) 4. - 11.10.70 Samstag
19.00 Uhr Sonntagsmesse: Amt f. Ehel. Jakob Normann u. verst. Angehörige
Hl. Messe für Verstorbene, bestellt vom Armenseelenbund
Schulmesse (7. Schuljahr)
Sonntag 8.30 Uhr Montag 7.00 Uhr
Amt f. Ehel. Wilhelm Knopp
8.00 Uhr Dienstag
19.30 Uhr Abendmesse: Amt f. Anna Hannappel 20.15 Uhr in der Verbandsschule: Anmeldung und 1. Elternabend für alle Erstkommunikanten Ostern 71. Die Kommunionvorbereitung ist nur in Verbindung mit den Elternabenden durchführbar.
Mittwoch 8.00 Uhr Donnerstag
15.30 Uhr Beginn der Meßdienerstunde für die Jungen, die jetzt Meßdiener werden wollen
19.30 Uhr Rosenkranz in den Anliegen der Kirche Freitag 7.00 Uhr Samstag
19.00 Uhr Sonntagsmesse
Hl. Messe f. Stanislaus Kozub und Sohn Gerhard
HL Messe f. Margarete Ritz

