K
§ 8
Betretungsverbot
(1) Jugendlichen unter vierzehn Jahren ist ohne Begleitung von Erwachsenen das Betreten des MUllplatzes sowie das Abladen von Müll auf dem Müllplatz untersagt. Eltern, Erziehungsberechtigte oder Auftragsgeber gelten als Verantwortliche bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot.
(2 ) Das Betreten oder Befahren des MUllplatzes ist nur den Berechtigten zur Ablagerung von Müll gestattet. Das Betreten oder Befahren des Platzes aus anderen Gründen ist verboten, ebenso das Entnehmen bereits abgelagerten Mülls.
§ 9
Geldbuße und Zwangsmittel
(1 ) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften dieser Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
im Sinne des § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000, -- DM geahndet werden. In Fällen von geringerer Bedeutung kann auch eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgesprochen werden.
Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeit vom 24.5.1968 ( BGBl. S. 48 ) findet Anwendung.
Kath.
Sottesdienstc
Bonntag, 23.8 Ba. 18.301
So.
7.00 I 9.30 i
11.30
14.00
18.15
Montag - 24.E 7.10
(2 ) Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8.7.1957 ( GVB1. S. 101).
Dienstag - 25. 7.00
§ 10
Rechtsmittel
Gegen die Heranziehung zur Gebühr stehen dem Abgabepflichtigen die Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung ( Vw GO ) vom 21.1.1960 ( BGBl. IS. 17 ) und dem Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 26.7. 1960 ( GVB1. S. 145 ) zu.
Durch Einlegung eines Rechtsmittels wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr nicht aufgeschoben.
§ 11
INKRAFTTRETEN Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung Über die Benutzung des städt. Mullplatzes vom 12.3.1969 wird aufgehoben.
Mittwoch, 26 7.10
Donnerstag - 7.10
! 8.00
: reitag - 28.8 7.10
iamstag - 29. 7.10 17.00 18.30
Montabaur, den 5. August 1970 In Vertretung:
bonntag - 30. 9.30
gez. Joras I. Beigeordneter
Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben ( § 24 Abs. 3 GO )
Seichtgeleget
Jhr.
Evai
Montabaur, den 31. Juli 1970 Sonntag, 23.
Landratsamt des Unterwesterwaldkreises 9.00
I.A. 10.30
gez. Unterschrift Donnerstag,
20.00
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