Ausgabe 
20.8.1970
Seite
374
 
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"

Die Stadt Montabaur hat für den Bereich der Grundstücke Flur 51, Flur­stücke 176 und 178 eine Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" vorgenommen.

Der Entwurf dieser Änderung mit Begründung liegt gemäß § 2 Abs.'or' des Bundesbfiugesetzes (BBauG) vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) in der Zeit vom 4. September 1970 bis 7. Oktober 1970 jeweils von mon­tags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19 (Bauverwaltung) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Montabaur, den 14. August 1970 Stadtverwaltung Montabaur In Vertretung: gez. Joras, 1. Beigeordneter

Bebauungsplan aufgestellt

Die Stadt Montabaur hat für das Gebiet "Altstadt I" in den Fluren 17, 18 und 51 einen Bebauungsplan aufgestellt.

Das Plangebiet umfaßt die Grundstücke:

Flur 17

Flurstücke: 3219/2, 3224, 3225, 5701,102/3234, 3235, 3236/1, 3238, 3239, 3240, 5648/2, 3056, 5652, 139/3061, 138/3061,3060/2, 3060/3, 5663/1.48/3059, 61/3058, 3057, 5647/1,5649/5,99/3209,144/3210,145/3210, 146/3210, 3214, 3213, 3215,101/3217, 3218, 82/3207, 3220, 3223, 3228/1,47/3227, 5703/2 mit ca. 90 qm, 66/5651 mit ca. 950 qm, 2991,83/3267 mit ca. 60 qm, 5653/2, 3219/3, 2981/2, 2982/1,2982/5, 5646 mit ca. 100 qm, 5649/2, 5649/3, 5649/4,

Flur 18

Flurstücke: 3116, 3110, 5671,3109, 5670, 5669/2, 3068/3, 3068/6, 3068/1,3069/1,36/3115 mit ca. 20 qm, 5673 mit ca.

53 qm, 3531/13 mit ca. 18 qm, 3114 mit ca. 6 qm, 3068/4,3068/5, 242/3068,174/3072,175/3072, 5666, 5669/1,

Flur 51

Flurstücke: 124, 126/1 mit ca. 25 qm, 128, 132 mit ca. 320 qm,

133 mit ca. 15 qm, 134 mit ca. 180 qm.

Der Entwurf dieses Planes mit Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.1960 (BGBL. I S. 341) in der Zeit vom 4. September 1970 bis 7. Oktober 1970 jeweils von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht im Rathaus, Zim­mer 19 (Bauverwaltung) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.

Montabaur, den 14. August 1970 Stadtverwaltung Montabaur In Vertretung: gez. Joras, 1. Beigeordneter

BEKANNTMACHUNG

Die Vorschlagsliste zur Auswahl der Schöffen und Geschwore­nen für die Geschäftsjahre 1971 und 1972 liegt in der Zeit vom 14. August 1970 bis einschließlich 21. August 1970 im Rat­haus, Zimmer Nr. 9/10 während der Dienststunden der Stadt­verwaltung zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gegen die Richtigkeit der Vorschlagsliste kann jedermann in­nerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungs­frist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Einspruch erheben.

Montabaur, den 14. August 1970

Stadtverwaltung Montabaur I.A. Joras,

I. Beigeordneter

Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung

Am 15.8.1970 sind Gewerbesteuern, Grundsteuern, Müllabfuhrgebüh­ren und Hundesteuern für das 3. Quartal 1970 soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und son­stigen öffentlichen Abgaben, die durch die Stadtkasse Montabaur ein­zuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert Nach Ab­

lauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1% pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangs­verfahren oder durch Postnachnahme eingezogen. Die Abgaben können über folgende Konten der Stadtkasse Montabaur eingezahlt werden:

Konto Nr. 108 00 Postscheckamt Frankfurt/Main 1 Kreissparkasse Montabaur 803 000 212 Nass. Sparkasse Montabaur 392 Volksbank Montabaur

Wir bittBn um bargeldlose Zahlung.

Montabaur, den 18.8.1970

Stadtkasse Montabaur - als Voilstreckungsbehörde -

Hessen-Nassauische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Betr.: Zahlung der Beiträge für die Hessen-Nassauische landwirtschaftli­che Berufsgenossenschaft

Für die Beitragserhebung im Jahre 1970 läuft in Kürze die Zahlungsfrist ab. Die Hessen-Nassauische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in Kassel bittet hiermit ihre Mitglieder, den in dem Beitragsbescheid fest­gesetzten Zahlungstermin genau zu beachten und die fälligen Restbeträ­ge pünktlich einzuzahlen.

Sämtliche Beitragsforderungen, die nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bezahlt sind, werden in Kürze kostenpflichtig angemahnt. Sie er­sparen sich Mahngebühren, wenn Sie pünktlich zahlen.

RENTENZAHLUNGEN

Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat September 1970 wie folgt ausgezahlt:

Versorgungsrenten: 27. August 1970, Schalter 1 von 9.00 -11.00 Uhr

Versicherungsrenten: 28. August 1970,1. Zahlung (nur Arbeiter-Ren­ten bis Kennzahl 4999).

Versicherungsrenten: 1. Septemb.1970, 2. Zahlung (nur Arbeiter-Ren­ten ab Kennzahl 5000 und alle anderen Versicherungsrenten­arten).

Zahlzeiten für Versicherungsrenten: Schalter 4 von 8.30 - 11.00 Uhr.

BEREITSCHAFTSDIENSTE

ÄRZTE-SONNTAGSDIENST

Sonntag, den 23. August 1970:

Dr. Heuster, Montabaur, Koblenzer Straße 10 Tel. 3141

ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST

Sonntag, den 23. August 1970:

ZA. Rosenbauer, Nentershausen, Bergstraße 4 Tel. 352 ZA. Deichmann, Herschbach üb. Selters, Hch.The.Poel-Str. 5

Tel. 414

APOTHEKEN-DIENST

v. Samstag, dem 22.8., 13.00 Uhr bis Samstag, den 29.8.1970,13.00 Uhr Amts-Apotheke, Montabaur, Bahnhofstraße 9 Tel. 4206

KRANKENWAGEN

Samstag/Sonntag, den 22 . 123 . August 1970:

Halbritter, Höhr-Grenzhausen Tel. (02624) 7010

Zentrale, Montabaur Tel. (02602) 3777

HINWEIS

Der heutigen Ausgabe von "Rund um Montabaur" liegt die wörtliche Wiedergabe der "Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung des städt. Müllplatzes vom 5.8.1970" bei.

Nichtbezieher des Heimatblattes "Rund um Montabaur" können die Sat­zung bei der Stadtverwaltung Montabaur kostenlos abholen.

DER VERLAG

WER BUNG - El NE CHANCE FÜR SIE !