Ausgabe 
13.8.1970
Seite
365
 
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17.00 Uhr Rosenkranz; Beichtgelegenheit 19.00 Uhr Amt für Alois Brill

ELGENDORF

Das Kreuz am Dorfeingang !

Wie oft wurde hierzu schon gefragt und auch Stellung genommen I So­gar in der Sonntagspredigt wurde nach diesem Kreuz gefragt. Hierzu eine kurze Antwort.

Das alte Kreuz wurde beim letzten Ausbau der Landesstraße Montabaur/ Eigendorf entfernt, weil es einfach reif war. Das Holz war verfault, der Christuskörper nicht mehr zum ansehen, weil eine Laienhand mit Gips die einzelnen Teile des "Corpus" zusammengeflickt hat. Sicherlich ist an dem guten Willen des Laien nicht zu zweifeln.

Die Erfahrung zeigt leider, daß schnell etwas abgeräumt wird, aber sel­ten etwas genau so schnell folgt. Warum ? Es wurde über dieses Thema schon sehr viel gesprochen, es wurden sogar mehrmals Angebote für Christuskörper eingeholt.

Aufgrund der Initiative unseres verehrten Herrn Pfarrer i.R. Felix Böck­ling wird tatsächlich bald etwas geschehen. Bei einem Holzkunstschnit­zer in Montabaur ist bereits der Auftrag für den Corpus erteilt - ein Me­ter groß. Für das Fundament des Kreuzes sind freiwillige Helfer und Spender gemeldet. Ein Handwerker hat sich auch für das Zimmern des Kreuzes gefunden. Wäre jetzt noch trockenes Holz aufzutreiben, dann wäre alles bereits im Gange. Wir haben mit einer Holzfirma Verhandlun­gen aufgenommen, die einen Eichenstamm für diesen Zweck im Kreuz­schnitt aufschneidet und auch trocknet. Alles in Allem, der Zeitpunkt ist jetzt in absehbare Ferne gerückt. Nur ein Punkt wäre noch zu klären, nämlich die Finanzierung. Ich nehme an, daß dieser Punkt nicht einer einzigen Person überlassen werden soll. Das wäre nicht sehr sinnvoll.

Das Kreuz soll doch im Namen und für ganz Eigendorf aufgestellt werdenl Also müßten sich alle beteiligen. Ich schlage folgendes vor; Es können beliebige Spenden betrüge zentral bei Herrn Pfarrer i.R. Felix Böckling übergeben werden, ggf. gegen eine Spendenbescheinigung. Sollte dabei etwas mehr Zusammenkommen, so weiß Herr Böckling schon den Zweck, wofür diese Spenden verwendet werden können.

Im voraus danke ich schon jetzt allen, denen nicht nur das Kreuz, son­dern auch die großzügige Spende eine Herzensangelegenheit ist.

Winkenbach, Bgm.

Gottesdienstordnung Eigendorf

13. Sonntag nach Pfingsten (20. d. Jhrs.) 16. - 23.8.1970 Sonntag

7.30 Uhr Frühmesse, gestift. Jahramt f. gef. Herbert Ritz und

verst. Eltern

9.30 Uhr Amt f. Bernhard Lorenz (B.) Kollekte f.d. Jugendseel­

sorge d. Pfarrei

Montag

7.45 Uhr Hl. Messe f. Jos. Höber u. gef. Sohn Josef (B)

Dienstag

7.45 Uhr Hl. Messe f. Helene Heibel (B.)

Donnerstag

7.45 Uhr Hl. Messe zu Ehren d. immerw. Hilfe (B.)

Freitag

7.45 Uhr Hl. Messe f. Otto Schuttes (B.)

Samstag

7.45 Uhr Hl. Messe f. Anna Piroth (B.)

Sonntag

7.30 Uhr Frühmesse als Amt f. Lebende und Verstorbene der

Familie Willi Piroth

9.30 Uhr Amt f. Petra Spanger (B.)

Mittwoch

19.00 Uhr Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche

Vereinbarun g

Eigendorf, den 10.8.1970

über den Anschluß der Gemeinden Dernbach, Eigendorf, Eschelbach, Staudt und Horressen.an die Abwasseranlage der Stadt Montabaur.

In den verschiedenen Arbeits-Sitzungen am 11.6. und 1.7.70 wurde das den Gemeinden vorliegende Vertragskonzept "Vereinbarung" erarbeitet, das jetzt von den einzelnen Vertretungskörperschaften beraten und be­schlossen werden soll. Eine grundsätzliche Bereitschaft zum Anschluß an die Gesamtkläranlage der Stadt Montabaur war Voraussetzung gewesen. Desgleichen mußte die Stadt Montabaur bereit sein, eine Erweiterung der bestehenden Anlage für den Anschluß der umliegenden Ortschaften durch­

zuführen. Um für alle Vertragspartner zufriedenstellende Vertragsun­terlagen zu schaffen, waren dem Arbeitskreis angeschiossen sowohl die Vertreter der Gemeindeaufsichtsbehörde, der Fachbehörde ( Wasser- wirtschaftsamt), als auch Fachingenieure aus der Privatwirtschaft.

Was beinhaltet nun dieses so wichtige Konzept ?

Die Stadt Montabaur ist alleiniger Herr über die z.Zt. bestehende Anla­ge und wird es auch bleiben für den Bereich der Anlagen, die auf dem Territorium der Stadt verlegt bzw. erweitert werden. Also fällt die Un­terhaltung, die Erweiterung und die Verwaltung in die Zuständigkeit von Montabaur. Für die Vorbereitung der Aufträge, sei es Unterhaltung oder Erweiterung, ist ein Arbeitsausschuß vorgeschlagen, der aus den einzelnen Bürgermeistern besteht. Bei allen Entscheidungen bleibt na­türlich die Zuständigkeit der Gemeindevertretungen unberührt.

Für den gemeinsamen Hauptsammler der Gemeinden Dernbach, Eigen­dorf, Eschelbach und Staudt wurde die Federführung der Gemeinde­verwaltung Dernbach übertragen. Alle Gemeinden werden Miteigen­tümer der Anlage, gerechnet nach dem finanziellen Anteil. Alleinzu­ständig bleiben die Gemeinden für die eigenen Anlagen bis zum An­schlußpunkt des Hauptsammlers. Für Eigendorf bedeutet dies, daß wir allein bestimmen für unseren Abwasserkanal bis zum Schlußpunkt in Eschelbach, von dort aus werden wir "Miteigentümer".

Der Rahmenvertrag beschäftigt sich auch mit der ordnungsmäßigen Übernahme, Weiterleitung und den Vorschriften entsprechende ab­wassertechnische Behandlung der Abwässer. Außergewöhnliche Ver­schmutzung durch öl, Benzin oder ähnliche Stoffe haben Mehrkosten zur Folge, die natürlich von der Gemeinde auch getragen werden müs­sen, von der die Mehrkosten verursacht werden. Für diesen Fall wird die Fachbehörde eingeschaltet.

Für die einzelnen Gemeinden sieht der Vertrag auch die Verpflichtung vor, die eigene Kanalisation funktionstüchtig zu unterhalten, sie wenn notwendig zu erweitern und mittels Satzung alle Grundstückseigentü­mer zu zwingen, ihre bebauten und unbebauten Grundstücke an den Abwasserkanal anzuschließen, wenn Abwässer anfallen. Der Arbeits­ausschuß, bestehend aus den Bürgermeistern und je einem Gemeinde­vertreter (Montabaur = 2 Vertreter) hat ein Vorschlagsrecht, um nicht einseitige Beschlüsse zur Ausführung kommen zu lassen. Sollten Streit­fälle entstehen, dann wird die Aufsichtsbehörde das Salomon-Urteil fällen. Damit wird gewährleistet, daß nur solche Vorschläge dem Stadt­rat zur Entscheidung vorgelegt werden, die vorher mit den Interessen der anschließenden Gemeinden überprüft sind.

Die Finanzierung wird in dem Vertrag in mehreren Paragraphen behan­delt. Grundsätzlich sind Einwohnergleichwerte als gerechte Belastungs­grundlage vorgesehen. Die Daten hierzu liefern die Behörden, die auch alle 10 Jahre (erstmalig 1980) erneut einer Überprüfung unterzogen werden.

Zuschüsse für einzeln anfallende Projekte werden von den federführen­den Gemeinden - Montabaur und Dernbach - in eigener Zuständigkeit beantragt. Die auf die einzelnen Gemeinden anfallenden Kostenanteile werden zuvor von der Fachbehörde (Wasserwirtschaftsamt) überprüft. Sie sind dann aber auch innerhalb von 2 Wochen fällig. Die laufenden Kosten werden vierteljährlich angefordert.

Wie jedes Vertragswerk, so sieht auch diese Vereinbarung Bestimmun­gen zur Kündigung vor, endet jedoch mit einer sogenannten Loyali­tätsklausel, die besagt, daß alle anfallenden Probleme im Geiste von gutnachbarlichen Beziehungen gemeinsam zu lösen sind und nur in schwierigen Fällen das Landratsamt einzuschalten ist.

Das sind die wesentlichen Merkmale der Vereinbarung, die für alle Bür­ger von Wichtigkeit sind, weil diese Verbesserungen letzten Endes für den einzelnen Bürger Mehrbelastungen bedeuten werden und auch bringen.

Voraussichtlich werden die ersten Ausbaumaßnahmen im Jahre 1972 starten. Damit werden auch in absehbarer Zeit sicherlich die Hausklär­anlagen nicht mehr zur Pflicht. Von Seiten der Gemeinde Eigendorf wurde bei der Behörde ein Antrag gestellt, daß künftige Bauvorhaben nur noch einen Klärschacht vorzusehen haben.

Winkenbach

HORBACH

KIRMES IN HORBACH

Horbach wird an diesem Wochenende wieder zünftig seine Kirmes fei­ern. Am Samstagnachmittag wird der Kirmesbaum aufgestellt. Am Sonntagnachmittag um 14.45 Uhr wird mit dem Kirmeszug ein Höhe­punkt erreicht. Die Kapelle des Musikvereins Holler wird dazu flotte Weisen spielen. Anschließend ist Tanz mit der Tanzkapelle Bauer.

Am Montagmorgen ist ein feierliches Amt für die Gefallenen und Ver­storbenen der Gemeinde Horbach. Anschließend ist im Saale Girmann der traditionelle Frühschoppen des MGV Cäcilia. Nach 20 Uhr klingt die Kirmes mit Tanz aus.