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17.00 Uhr Rosenkranz; Beichtgelegenheit 19.00 Uhr Amt für Alois Brill
ELGENDORF
Das Kreuz am Dorfeingang !
Wie oft wurde hierzu schon gefragt und auch Stellung genommen I Sogar in der Sonntagspredigt wurde nach diesem Kreuz gefragt. Hierzu eine kurze Antwort.
Das alte Kreuz wurde beim letzten Ausbau der Landesstraße Montabaur/ Eigendorf entfernt, weil es einfach reif war. Das Holz war verfault, der Christuskörper nicht mehr zum ansehen, weil eine Laienhand mit Gips die einzelnen Teile des "Corpus" zusammengeflickt hat. Sicherlich ist an dem guten Willen des Laien nicht zu zweifeln.
Die Erfahrung zeigt leider, daß schnell etwas abgeräumt wird, aber selten etwas genau so schnell folgt. Warum ? Es wurde über dieses Thema schon sehr viel gesprochen, es wurden sogar mehrmals Angebote für Christuskörper eingeholt.
Aufgrund der Initiative unseres verehrten Herrn Pfarrer i.R. Felix Böckling wird tatsächlich bald etwas geschehen. Bei einem Holzkunstschnitzer in Montabaur ist bereits der Auftrag für den Corpus erteilt - ein Meter groß. Für das Fundament des Kreuzes sind freiwillige Helfer und Spender gemeldet. Ein Handwerker hat sich auch für das Zimmern des Kreuzes gefunden. Wäre jetzt noch trockenes Holz aufzutreiben, dann wäre alles bereits im Gange. Wir haben mit einer Holzfirma Verhandlungen aufgenommen, die einen Eichenstamm für diesen Zweck im Kreuzschnitt aufschneidet und auch trocknet. Alles in Allem, der Zeitpunkt ist jetzt in absehbare Ferne gerückt. Nur ein Punkt wäre noch zu klären, nämlich die Finanzierung. Ich nehme an, daß dieser Punkt nicht einer einzigen Person überlassen werden soll. Das wäre nicht sehr sinnvoll.
Das Kreuz soll doch im Namen und für ganz Eigendorf aufgestellt werdenl Also müßten sich alle beteiligen. Ich schlage folgendes vor; Es können beliebige Spenden betrüge zentral bei Herrn Pfarrer i.R. Felix Böckling übergeben werden, ggf. gegen eine Spendenbescheinigung. Sollte dabei etwas mehr Zusammenkommen, so weiß Herr Böckling schon den Zweck, wofür diese Spenden verwendet werden können.
Im voraus danke ich schon jetzt allen, denen nicht nur das Kreuz, sondern auch die großzügige Spende eine Herzensangelegenheit ist.
Winkenbach, Bgm.
Gottesdienstordnung Eigendorf
13. Sonntag nach Pfingsten (20. d. Jhrs.) 16. - 23.8.1970 Sonntag
7.30 Uhr Frühmesse, gestift. Jahramt f. gef. Herbert Ritz und
verst. Eltern
9.30 Uhr Amt f. Bernhard Lorenz (B.) Kollekte f.d. Jugendseel
sorge d. Pfarrei
Montag
7.45 Uhr Hl. Messe f. Jos. Höber u. gef. Sohn Josef (B)
Dienstag
7.45 Uhr Hl. Messe f. Helene Heibel (B.)
Donnerstag
7.45 Uhr Hl. Messe zu Ehren d. immerw. Hilfe (B.)
Freitag
7.45 Uhr Hl. Messe f. Otto Schuttes (B.)
Samstag
7.45 Uhr Hl. Messe f. Anna Piroth (B.)
Sonntag
7.30 Uhr Frühmesse als Amt f. Lebende und Verstorbene der
Familie Willi Piroth
9.30 Uhr Amt f. Petra Spanger (B.)
Mittwoch
19.00 Uhr Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche
Vereinbarun g
Eigendorf, den 10.8.1970
über den Anschluß der Gemeinden Dernbach, Eigendorf, Eschelbach, Staudt und Horressen.an die Abwasseranlage der Stadt Montabaur.
In den verschiedenen Arbeits-Sitzungen am 11.6. und 1.7.70 wurde das den Gemeinden vorliegende Vertragskonzept "Vereinbarung" erarbeitet, das jetzt von den einzelnen Vertretungskörperschaften beraten und beschlossen werden soll. Eine grundsätzliche Bereitschaft zum Anschluß an die Gesamtkläranlage der Stadt Montabaur war Voraussetzung gewesen. Desgleichen mußte die Stadt Montabaur bereit sein, eine Erweiterung der bestehenden Anlage für den Anschluß der umliegenden Ortschaften durch
zuführen. Um für alle Vertragspartner zufriedenstellende Vertragsunterlagen zu schaffen, waren dem Arbeitskreis angeschiossen sowohl die Vertreter der Gemeindeaufsichtsbehörde, der Fachbehörde ( Wasser- wirtschaftsamt), als auch Fachingenieure aus der Privatwirtschaft.
Was beinhaltet nun dieses so wichtige Konzept ?
Die Stadt Montabaur ist alleiniger Herr über die z.Zt. bestehende Anlage und wird es auch bleiben für den Bereich der Anlagen, die auf dem Territorium der Stadt verlegt bzw. erweitert werden. Also fällt die Unterhaltung, die Erweiterung und die Verwaltung in die Zuständigkeit von Montabaur. Für die Vorbereitung der Aufträge, sei es Unterhaltung oder Erweiterung, ist ein Arbeitsausschuß vorgeschlagen, der aus den einzelnen Bürgermeistern besteht. Bei allen Entscheidungen bleibt natürlich die Zuständigkeit der Gemeindevertretungen unberührt.
Für den gemeinsamen Hauptsammler der Gemeinden Dernbach, Eigendorf, Eschelbach und Staudt wurde die Federführung der Gemeindeverwaltung Dernbach übertragen. Alle Gemeinden werden Miteigentümer der Anlage, gerechnet nach dem finanziellen Anteil. Alleinzuständig bleiben die Gemeinden für die eigenen Anlagen bis zum Anschlußpunkt des Hauptsammlers. Für Eigendorf bedeutet dies, daß wir allein bestimmen für unseren Abwasserkanal bis zum Schlußpunkt in Eschelbach, von dort aus werden wir "Miteigentümer".
Der Rahmenvertrag beschäftigt sich auch mit der ordnungsmäßigen Übernahme, Weiterleitung und den Vorschriften entsprechende abwassertechnische Behandlung der Abwässer. Außergewöhnliche Verschmutzung durch öl, Benzin oder ähnliche Stoffe haben Mehrkosten zur Folge, die natürlich von der Gemeinde auch getragen werden müssen, von der die Mehrkosten verursacht werden. Für diesen Fall wird die Fachbehörde eingeschaltet.
Für die einzelnen Gemeinden sieht der Vertrag auch die Verpflichtung vor, die eigene Kanalisation funktionstüchtig zu unterhalten, sie wenn notwendig zu erweitern und mittels Satzung alle Grundstückseigentümer zu zwingen, ihre bebauten und unbebauten Grundstücke an den Abwasserkanal anzuschließen, wenn Abwässer anfallen. Der Arbeitsausschuß, bestehend aus den Bürgermeistern und je einem Gemeindevertreter (Montabaur = 2 Vertreter) hat ein Vorschlagsrecht, um nicht einseitige Beschlüsse zur Ausführung kommen zu lassen. Sollten Streitfälle entstehen, dann wird die Aufsichtsbehörde das Salomon-Urteil fällen. Damit wird gewährleistet, daß nur solche Vorschläge dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden, die vorher mit den Interessen der anschließenden Gemeinden überprüft sind.
Die Finanzierung wird in dem Vertrag in mehreren Paragraphen behandelt. Grundsätzlich sind Einwohnergleichwerte als gerechte Belastungsgrundlage vorgesehen. Die Daten hierzu liefern die Behörden, die auch alle 10 Jahre (erstmalig 1980) erneut einer Überprüfung unterzogen werden.
Zuschüsse für einzeln anfallende Projekte werden von den federführenden Gemeinden - Montabaur und Dernbach - in eigener Zuständigkeit beantragt. Die auf die einzelnen Gemeinden anfallenden Kostenanteile werden zuvor von der Fachbehörde (Wasserwirtschaftsamt) überprüft. Sie sind dann aber auch innerhalb von 2 Wochen fällig. Die laufenden Kosten werden vierteljährlich angefordert.
Wie jedes Vertragswerk, so sieht auch diese Vereinbarung Bestimmungen zur Kündigung vor, endet jedoch mit einer sogenannten Loyalitätsklausel, die besagt, daß alle anfallenden Probleme im Geiste von gutnachbarlichen Beziehungen gemeinsam zu lösen sind und nur in schwierigen Fällen das Landratsamt einzuschalten ist.
Das sind die wesentlichen Merkmale der Vereinbarung, die für alle Bürger von Wichtigkeit sind, weil diese Verbesserungen letzten Endes für den einzelnen Bürger Mehrbelastungen bedeuten werden und auch bringen.
Voraussichtlich werden die ersten Ausbaumaßnahmen im Jahre 1972 starten. Damit werden auch in absehbarer Zeit sicherlich die Hauskläranlagen nicht mehr zur Pflicht. Von Seiten der Gemeinde Eigendorf wurde bei der Behörde ein Antrag gestellt, daß künftige Bauvorhaben nur noch einen Klärschacht vorzusehen haben.
Winkenbach
HORBACH
KIRMES IN HORBACH
Horbach wird an diesem Wochenende wieder zünftig seine Kirmes feiern. Am Samstagnachmittag wird der Kirmesbaum aufgestellt. Am Sonntagnachmittag um 14.45 Uhr wird mit dem Kirmeszug ein Höhepunkt erreicht. Die Kapelle des Musikvereins Holler wird dazu flotte Weisen spielen. Anschließend ist Tanz mit der Tanzkapelle Bauer.
Am Montagmorgen ist ein feierliches Amt für die Gefallenen und Verstorbenen der Gemeinde Horbach. Anschließend ist im Saale Girmann der traditionelle Frühschoppen des MGV Cäcilia. Nach 20 Uhr klingt die Kirmes mit Tanz aus.

