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Jägerzaun auf dem Friedhof mit einem neuen Anstrich versehen wird. Bezüglich der Lieferung und der Befestigung eines neuen Jägerzaunes und des Eingangstores für die Mieter der ehemaligen Volksschule soll ein weiteres Angebot der Firma Steudter, Kaden eingeholt werden. Zusammen mit den Arbeiten der I. Ausbaustufe des Schulweges waren die Bauarbeiten an den Bürgersteigen in der Neustraße, im Wiesengrund, der Parkstraße, dem Rosenweg und der Westerwaldstraße ausgeschrieben worden. Im Eröffnungstermin war die Firma Flirschberger aus Altendiez der billigste Anbieter.
Nachdem sich neuerdings die Möglichkeit der Bezuschussung des Schulwegebaus nach einer entsprechenden Änderung der Richtlinien des Landes ergeben hat und über den diesbezüglichen Antrag vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr noch nicht entschieden ist, vergab der Gemeinderat vorab die Arbeiten an den Bürgersteigen. Baubeginn ist spätestens anfang nächster Woche.
Wenn das Ministerium die Baumaßnahme am Schulweg als zuschußfähig anerkennt und einen Zuschuß von 50 v.H. der Baukosten bewilligt, darf aller Voraussicht nach mit dem Ausbau erst im nächsten Jahr begonnen werden. Für diesen Fall muß umdisponiert werden und ein Teil der erst für das nächste Jahr vorgesehenen Investitionsmaßnahmen bereits in diesem Jahr durchgeführt werden.
Um keine Verzögerungen eintreten zu lassen und für den Eventualfall gerüstet zu sein, hat der Gemeinderat beschlossen, weitere Straßenbauarbeiten im Rahmen der Flaushaltsansätze für den Schulwegebau ausschreiben zu lassen und in folgender Reihenfolge durchführen zu lassen:
a) Kirchstraße vom Anwesen Bach bis Kleinjohann
b) Parkstraße vom Rosenweg bis zur Berliner Straße
c) Berliner Straße von der Parkstraße bis zur Westerwaldstraße
Die Gemeindevertretung hat bereits vor längerer Zeit die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Auf Vorschlag der Kreisplanungsstelle hat die Bezirksregierung den Vorbereitungsarbeiten der Gemeinde Horressen und auch anderer Gemeinden auf Eis gelegt und den Fortgang des Verfahrens praktisch von einer Gesamtplanung im Raume Montabaur abhängig gemacht. In einer diesbezüglichen Besprechung der Bürgermeister aller beteiligten Gemeinden hat die Bezirksregierung die Vorzüge und die Notwendigkeit der Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit der Stadt Montabaur und den anderen angrenzenden Gemeinden hervorgehoben. Es soll insbesondere verhindert werden, daß in den unmittelbaren Berührungspunkten und den großen Gemeinschaftsaufgaben Fehlplanungen- und Investitionen wie in der Vergangenheit Vorkommen.
Die Gemeindevertretung war aufgefordert, zu den Plänen der Bezirksregierung Stellung zu nehmen.
Einer gemeinsamen Planung nach § 3 BBauG, wurde dabei der Vorzug vor einem Planungsverband gegeben, weil durch einen solchen die Möglichkeit der Einflußnahme der Einzelgemeinde zu sehr eingeschränkt würde. Von der Bestellung eines Planers wurde zunächst noch abgesehen, bis das Beratungsergebnis der übrigen Gemeinden vorliegt
Den breitesten Raum nahmen die Beratungen über den Entwurf eines Auseinandersetzungsvertrages bei einem gemeindlichen Zusammenschluß mit der Stadt Montabaur ein. Der vorgelegte Entwurf wurde in wesentlichen Punkten für änderungsbedürftig angesehen. In seiner neuen Form trägt er den lebenswichtigen Interessen der Gemeinde Horressen in angemessenerer Weise Rechnung. Es bleibt abzuwarten, ob insoweit eine Einigung mit der Stadt Montabaur zu erzielen ist.
Bekann tmachungen:
1) Ich weise nochmalsauf die Einführung der staubfreien Müllabfuhr ab 1.9.1970 hin. Nach der Satzung, die in Kürze öffentlich bekannt gemacht wird, ist zwar jeder Anschlußpflichtige zur Anschaffung der entsprechenden Müllgefäße verpfichtet. Es besteht aber die Möglichkeit, durch eine Sammelbestellung die Mülleimer zu einem günstigeren Preis zu beziehen. Von dieser Möglichkeit ist bis jetzt von nicht einmal 50 v.
H. der Haushaltungen Gebrauch gemacht worden. Ich habe daher den Bestellungstermin bis zum 25. Juli 1970 verlängert in der Hoffnung auf eine größere Beteiligung. Eine nochmalige Verlängerung ist wegen der Lieferfristen jedoch nicht möglich.
2) Berufung der Jugendschöffen und Hilfsschöffen für das Jugendschöffengericht und die Jugendkammer:
Gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetzes wurden die Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 1971/72 vom Kreisjugendwohlfahrtsausschuß vorgeschlagen. Die Vorschlagslisten der Jugendschöffen für den Amtsgerichtsbezirk Montabaur liegen in der Zeit vom 1.8. bis 8.8.1970 zu jedermanns Einsicht beim Landratsamt - Abt. 5 - Zimmer 17, offen.
Innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, kann jedermann gegen die Richtigkeit der Vorschlagslisten schriftlich oder zu Protokoll beim Landratsamt Einspruch erheben.
gez. Merz, Bürgermeister
Kirchliche Nachrichten
Gottesdienstordnung Horressen 10. Sonntag n. Pf. (17. d.Jhrs.) 26.7.-2.8.70
Samstag 18.00 Uhr Beichtgelegenheit
19.00 Uhr Son ntag
8.30 Uhr
13.30 Uhr Montag 8.00 Uhr Dienstag
19.30 Uhr
Sonntagsmesse
Gestift. Amt f. Ehel. Jakob Herz und gefallenen
Sohn Peter
Andacht
Amtf. Ehel. Wilh. Roos u. Angeh.
Abendmesse: Amt f. Adam Metternich
Donnerstag
8.00 Uhr Hl. Messe f. Verstorbene, bestellt v. Armenseelenbund *
19.30 Uhr Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche Freitag
8.00 Uhr Amt f. Wilhelm Hannappel
Samstag
16.00 Uhr Beichtgelegenheit
19.00 U h r Son ntagsmesse
Sonntag
8.30 Uhr Gestift. Amt f. Maria Anna Rommershausen
Dienstag Kirchenchorprobe
Jeder Gläubige kann von Samstag Mittag (1.8.) bis Sonntag Abend einmal den PortiunkulalAblaß empfangen
Kirmesgesellschaft 50/51 Horressen
An dieser Stelle möchte sich die Kirmesgesellschaft 50/51 Horressen recht herzlich bei allen bedanken, die mitgeholfen haben, die diesjährige Kirmes zu gestalten. Ganz besonderen Dank gilt unserem Herrn Bürgermeister Merz für seine tatkräftige Unterstützung der Kirmesgesellschaft. Herrn Pfarrer Hasselbach und dem Kirchenchor St. Cäcilia sei gedankt für die Gestaltung des Festgottesdienstes. Ein Dorfverein darf auf keinen Fall vergessen werden. Der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr hat durch seine Platzkonzerte und durch sein Mitwirken am Kirmeszug dazu beigetragen, daß die Kirmes noch bunter und programmhaltiger wurde. Auch ihm sei dafür herzlich gedankt.
Die Gestaltung des Frühschoppens am Montag lag ganz in der Hand des Gesangvereins „Waldeslust" und des Mandolinenvereins „Wanderlust". Auch sie haben ihre Seche gut gemacht und ihnen gehört ebenfalls unser Dank. Dem Verkehrs- und Verschönerungsverein sei gedankt für die finanzielle Unterstützung, welche für die Kinderbelustigung verwendet wurde.
Allen Hausfrauen des Dorfes sagen wir ein Dankeschön für ihre Mühe, die sie mit dem Ausblasen der Eier hatten. Allen, die uns für unsere Verlosung einen Sachpreis oder einen Geldbetrag gestiftet haben, sagen wir ebenfalls ein herzliches Dankeschön.
Alle, die an dieser Stelle nicht genannt wurden aber doch mehr oder weniger am Gelingen der Kirmes Anteil hatten, sei ganz herzlich gedankt Wir hoffen, daß wir ihnen als Kirmesgesellschaft auch ein wenig gefallen haben.
Wir bitten sie schon jetzt, der Kirmesgesellschaft 51/52 im nächsten Jahr, ebenfalls diese Unterstützung zu geben.
Für die Kirmesgesellschaft 50/5 1 Klaus Botsch
RUPPACH - GOLDHAUSEN
Kath. Pfarrkirche St. Johannes d.T. in Ruppach- Goldhausen
Gottesdienstordnung Samstag, 25.7.
19.30 Uhr Amt für den Schuljahrgang 1920 Goldhausen Sonntag, 26.7.
10.30 Uhr 4-Wochen-Amt für Karl Boddenberg Montag, 27.7.
19.30 Uhr Amt für Christian Hübinger Mittwoch, 29.7.
19.30 Uhr in Goldhausen: Amt für die Verstorbenen der Familie Karl Herz Donnerstag, 30.7.
19.30 Uhr
Samstag, 1.8.
14.00 Uhr 19!30 Uhr
Sonntag, 2.8.
10.30 Uhr
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Amt für Katharina Henkes, bestellt vom Rosenkranzverein
Brautamt Mallm-Wirth
Samstagabendmesse als Sonntagsmesse: Amt für Eheleute Peter Herzmann III. und Katharina Herzmann geb. Herzmann
1. Jahramt für Maria Nink

