Ausgabe 
23.7.1970
Seite
320
 
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Jägerzaun auf dem Friedhof mit einem neuen Anstrich versehen wird. Bezüglich der Lieferung und der Befestigung eines neuen Jägerzaunes und des Eingangstores für die Mieter der ehemaligen Volksschule soll ein weiteres Angebot der Firma Steudter, Kaden eingeholt werden. Zusammen mit den Arbeiten der I. Ausbaustufe des Schulweges waren die Bauarbeiten an den Bürgersteigen in der Neustraße, im Wiesengrund, der Parkstraße, dem Rosenweg und der Westerwaldstraße ausgeschrie­ben worden. Im Eröffnungstermin war die Firma Flirschberger aus Al­tendiez der billigste Anbieter.

Nachdem sich neuerdings die Möglichkeit der Bezuschussung des Schul­wegebaus nach einer entsprechenden Änderung der Richtlinien des Lan­des ergeben hat und über den diesbezüglichen Antrag vom Ministerium für Wirtschaft und Verkehr noch nicht entschieden ist, vergab der Ge­meinderat vorab die Arbeiten an den Bürgersteigen. Baubeginn ist spä­testens anfang nächster Woche.

Wenn das Ministerium die Baumaßnahme am Schulweg als zuschußfähig anerkennt und einen Zuschuß von 50 v.H. der Baukosten bewilligt, darf aller Voraussicht nach mit dem Ausbau erst im nächsten Jahr begonnen werden. Für diesen Fall muß umdisponiert werden und ein Teil der erst für das nächste Jahr vorgesehenen Investitionsmaßnahmen bereits in diesem Jahr durchgeführt werden.

Um keine Verzögerungen eintreten zu lassen und für den Eventualfall gerüstet zu sein, hat der Gemeinderat beschlossen, weitere Straßenbau­arbeiten im Rahmen der Flaushaltsansätze für den Schulwegebau aus­schreiben zu lassen und in folgender Reihenfolge durchführen zu lassen:

a) Kirchstraße vom Anwesen Bach bis Kleinjohann

b) Parkstraße vom Rosenweg bis zur Berliner Straße

c) Berliner Straße von der Parkstraße bis zur Westerwaldstraße

Die Gemeindevertretung hat bereits vor längerer Zeit die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Auf Vorschlag der Kreisplanungs­stelle hat die Bezirksregierung den Vorbereitungsarbeiten der Gemein­de Horressen und auch anderer Gemeinden auf Eis gelegt und den Fort­gang des Verfahrens praktisch von einer Gesamtplanung im Raume Mon­tabaur abhängig gemacht. In einer diesbezüglichen Besprechung der Bür­germeister aller beteiligten Gemeinden hat die Bezirksregierung die Vor­züge und die Notwendigkeit der Aufstellung eines gemeinsamen Flä­chennutzungsplanes mit der Stadt Montabaur und den anderen angren­zenden Gemeinden hervorgehoben. Es soll insbesondere verhindert wer­den, daß in den unmittelbaren Berührungspunkten und den großen Ge­meinschaftsaufgaben Fehlplanungen- und Investitionen wie in der Ver­gangenheit Vorkommen.

Die Gemeindevertretung war aufgefordert, zu den Plänen der Bezirksre­gierung Stellung zu nehmen.

Einer gemeinsamen Planung nach § 3 BBauG, wurde dabei der Vorzug vor einem Planungsverband gegeben, weil durch einen solchen die Mög­lichkeit der Einflußnahme der Einzelgemeinde zu sehr eingeschränkt würde. Von der Bestellung eines Planers wurde zunächst noch abgese­hen, bis das Beratungsergebnis der übrigen Gemeinden vorliegt

Den breitesten Raum nahmen die Beratungen über den Entwurf eines Auseinandersetzungsvertrages bei einem gemeindlichen Zusammen­schluß mit der Stadt Montabaur ein. Der vorgelegte Entwurf wurde in wesentlichen Punkten für änderungsbedürftig angesehen. In seiner neu­en Form trägt er den lebenswichtigen Interessen der Gemeinde Horres­sen in angemessenerer Weise Rechnung. Es bleibt abzuwarten, ob inso­weit eine Einigung mit der Stadt Montabaur zu erzielen ist.

Bekann tmachungen:

1) Ich weise nochmalsauf die Einführung der staubfreien Müllabfuhr ab 1.9.1970 hin. Nach der Satzung, die in Kürze öffentlich bekannt ge­macht wird, ist zwar jeder Anschlußpflichtige zur Anschaffung der ent­sprechenden Müllgefäße verpfichtet. Es besteht aber die Möglichkeit, durch eine Sammelbestellung die Mülleimer zu einem günstigeren Preis zu beziehen. Von dieser Möglichkeit ist bis jetzt von nicht einmal 50 v.

H. der Haushaltungen Gebrauch gemacht worden. Ich habe daher den Bestellungstermin bis zum 25. Juli 1970 verlängert in der Hoffnung auf eine größere Beteiligung. Eine nochmalige Verlängerung ist wegen der Lieferfristen jedoch nicht möglich.

2) Berufung der Jugendschöffen und Hilfsschöffen für das Jugendschöf­fengericht und die Jugendkammer:

Gemäß § 35 des Jugendgerichtsgesetzes wurden die Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 1971/72 vom Kreisjugendwohlfahrtsausschuß vorge­schlagen. Die Vorschlagslisten der Jugendschöffen für den Amtsgerichts­bezirk Montabaur liegen in der Zeit vom 1.8. bis 8.8.1970 zu jedermanns Einsicht beim Landratsamt - Abt. 5 - Zimmer 17, offen.

Innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, kann jedermann gegen die Richtigkeit der Vorschlagslisten schriftlich oder zu Protokoll beim Landratsamt Einspruch erheben.

gez. Merz, Bürgermeister

Kirchliche Nachrichten

Gottesdienstordnung Horressen 10. Sonntag n. Pf. (17. d.Jhrs.) 26.7.-2.8.70

Samstag 18.00 Uhr Beichtgelegenheit

19.00 Uhr Son ntag

8.30 Uhr

13.30 Uhr Montag 8.00 Uhr Dienstag

19.30 Uhr

Sonntagsmesse

Gestift. Amt f. Ehel. Jakob Herz und gefallenen

Sohn Peter

Andacht

Amtf. Ehel. Wilh. Roos u. Angeh.

Abendmesse: Amt f. Adam Metternich

Donnerstag

8.00 Uhr Hl. Messe f. Verstorbene, bestellt v. Armenseelen­bund *

19.30 Uhr Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche Freitag

8.00 Uhr Amt f. Wilhelm Hannappel

Samstag

16.00 Uhr Beichtgelegenheit

19.00 U h r Son ntagsmesse

Sonntag

8.30 Uhr Gestift. Amt f. Maria Anna Rommershausen

Dienstag Kirchenchorprobe

Jeder Gläubige kann von Samstag Mittag (1.8.) bis Sonntag Abend einmal den PortiunkulalAblaß empfangen

Kirmesgesellschaft 50/51 Horressen

An dieser Stelle möchte sich die Kirmesgesellschaft 50/51 Horressen recht herzlich bei allen bedanken, die mitgeholfen haben, die diesjäh­rige Kirmes zu gestalten. Ganz besonderen Dank gilt unserem Herrn Bürgermeister Merz für seine tatkräftige Unterstützung der Kirmesge­sellschaft. Herrn Pfarrer Hasselbach und dem Kirchenchor St. Cäcilia sei gedankt für die Gestaltung des Festgottesdienstes. Ein Dorfverein darf auf keinen Fall vergessen werden. Der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr hat durch seine Platzkonzerte und durch sein Mitwirken am Kirmeszug dazu beigetragen, daß die Kirmes noch bunter und programmhaltiger wurde. Auch ihm sei dafür herzlich gedankt.

Die Gestaltung des Frühschoppens am Montag lag ganz in der Hand des GesangvereinsWaldeslust" und des MandolinenvereinsWander­lust". Auch sie haben ihre Seche gut gemacht und ihnen gehört eben­falls unser Dank. Dem Verkehrs- und Verschönerungsverein sei ge­dankt für die finanzielle Unterstützung, welche für die Kinderbelusti­gung verwendet wurde.

Allen Hausfrauen des Dorfes sagen wir ein Dankeschön für ihre Mühe, die sie mit dem Ausblasen der Eier hatten. Allen, die uns für unsere Verlosung einen Sachpreis oder einen Geldbetrag gestiftet haben, sagen wir ebenfalls ein herzliches Dankeschön.

Alle, die an dieser Stelle nicht genannt wurden aber doch mehr oder weniger am Gelingen der Kirmes Anteil hatten, sei ganz herzlich ge­dankt Wir hoffen, daß wir ihnen als Kirmesgesellschaft auch ein we­nig gefallen haben.

Wir bitten sie schon jetzt, der Kirmesgesellschaft 51/52 im nächsten Jahr, ebenfalls diese Unterstützung zu geben.

Für die Kirmesgesellschaft 50/5 1 Klaus Botsch

RUPPACH - GOLDHAUSEN

Kath. Pfarrkirche St. Johannes d.T. in Ruppach- Goldhausen

Gottesdienstordnung Samstag, 25.7.

19.30 Uhr Amt für den Schuljahrgang 1920 Goldhausen Sonntag, 26.7.

10.30 Uhr 4-Wochen-Amt für Karl Boddenberg Montag, 27.7.

19.30 Uhr Amt für Christian Hübinger Mittwoch, 29.7.

19.30 Uhr in Goldhausen: Amt für die Verstorbenen der Fami­lie Karl Herz Donnerstag, 30.7.

19.30 Uhr

Samstag, 1.8.

14.00 Uhr 19!30 Uhr

Sonntag, 2.8.

10.30 Uhr

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Amt für Katharina Henkes, bestellt vom Rosenkranz­verein

Brautamt Mallm-Wirth

Samstagabendmesse als Sonntagsmesse: Amt für Eheleute Peter Herzmann III. und Katharina Herz­mann geb. Herzmann

1. Jahramt für Maria Nink