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Guter Abschluß bei der Kreisvolkshochschule
Die Aufgaben der Kreisvolkshochschule haben sich in der letzten Zeit merklich erweitert, insbesondere durch die Einrichtung der Abenarcaiocimu-, u v r c rste Vorbe- reitungskursus konnte bereits Ende Mai 1970 mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Dabei erhielten 13 Teilnehmer ein Zeugnis, das dem Abschluss einer Realschule entspricht. Für den zweiten vorgesehenen Lehrgang haben sich schon bisher 20 Interessenten gemeldet. Der Kfeisausschuss hat gerade um auch dieses Anliegen weiter zu fördern, der Kreisvolkshochschule eine weitere Abschlagszahlung von 10.000 DM von der 1970 vorgesehenen Zuwendung aus Kreismitteln gewährt.
Zuschüsse für die Verbände der freien Wohlfahrt bewilligt
In einer Besprechung im Januar 1968 wurde von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege für die Durchführung von Erholungs- und Kurmassnahmen ein freiverfügbarer Zuschuss des Kreises in einer Gesamthöhe von 2.000 DM erbeten. Im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1970 wurde erstmals ein solcher Zuschuss gesondert veranschlagt. Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Unterwesterwaldkreis - Caritasverband, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz und Arbeiterwohlfahrt - hatte einen formellen Antrag auf Gewährung des eingeplanten Zuschusses gestellt. Der Kreisausschuss stimmte dem Antrag zu und ermächtigte darüberhinaus die Verwaltung, alljährlich bis auf Widerruf den Zuschussbetrag von 2.000 DM haushaltsmässig einzuplanen und ohne Beschlussfassung an die in Frage stehenden Wohlfahrtsverbände auszuzahlen sofern entsprechende Anträge vorliegen.
Kreisausschuß bewilligte Funkgeräte für Segelfluggruppe
Der Segelflugsport im Unterwesterwaldkreis hat in den letzten Jahren erheblichen Aufschwung genommen, wie jeder durch "persönlichen Augenschein" an guten Flugtagen selbst beobachten kann. Beide Segelfluggruppen, die in Montabaur und im Kannenbäckerland, haben sich unlängst zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen und werden zukünftig ihr Segelflugprogramm weitgehend aufeinander abstellen und gemeinsam durchführen. Zur weiteren Aktivierung dieses Sports, aber auch im Zusammenhang mit dem Ausbau eines modernen Tourismus im Unferwesterwaldkreis hat die Segelfluggruppe Montabaur vor geraumer Zeit einen Motorsegler bestellt, der in den nächsten Tagen auch bereits geliefert werden soll. Die Segelfluggruppe hat dabei sehr hohe Eigenleistung, sei es aus der Vereinskasse oder auch durch Mithilfe einiger Mitglieder, aufgebracht und damit die Anschaffung dieses Motorseglers ermöglicht. Der Unterwesterwaldkreis ist in einem Antrag gebeten worden, die Kosten für die Funkausstattung - es handelt sich hierbei um Bordgeräte und die Bodenstation mit dem jeweiligen Zubehör = zu übernehmen. Diese Funkausrüstung ist eine wichtige Voraussetzung für eine Grosszahl von Flügen, da bestimmte Plätze nur unter Verwendung des Flugfunkverkehrs angeflogen werden können. Ferner dient der Funkflug überwiegend der Sicherheit in der Schulung, insbesondere bei den ersten Alleinflügen, denn hier kann der Schüler nach Funkanweisung des Fluglehrers seinen Flug jederzeit korrigieren und etwaige Gefahren rechtzeitig erkennen und entsprechend reagieren.
Unter Beachtung aller dieser Punkte hat der Kreisausschuss dem Antrag der Segelfluggruppe Montabaur entsprochen.
Zuschüsse beim Bau von schulischen Einrichtungen
Der Kreisausschuss befasste sich auch mit Fragen der Baukostenzuschüsse der Landkreise nach § 49 des Landesgesetzes über die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen. Er beschloss im Rahmen des § 49 und unter Heranziehung der Landesrichtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und die zu erstellenden Verwendungsnachweise, dass bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulgebäuden ein Kreiszuschuss von 5 % der Baukosten gewährt wird, dass bei der Ersteinrichtung dieser Gebäude ein Kreiszuschuss von ebenfalls 5 % gegeben wird, dass bei dem Bau von Schulturnhallen der Kreiszuschuss 10 % der Baukosten ausmacht, dass für die Ersteinrichtung von Schulturnhallen ein Kreiszuschuss ebenfalls 10 % beträgt und dass Baukosten- und Ersteinrichtungszuschüsse für sonstige Schulanlagen, wie etwa Lehrschwimmbecken und Sportplätze im einzelnen zu ermitteln sind und dem Kreisausschuss dann zur Entscheidung vorzulegen sind, wenn über den Zuschuss von 10 % hinausgegangen werden soll.
Haushaltssperren aus konjunkturpolitischen Gründen. Unfreundliche Einstellung der Bundesregierung zum kommunalen Straßenbau?
Wie bekannt, hatte der Bundestag im Rahmen seiner Beratungen zum Haushaltsgesetz 1970 eine Reihe von Haushaltssperren aus konjunkturpolitischen Gründen verfügt. Dazu zählte u.a. auch die Sperrung von Mitteln für den Bau von Bundesautobahnen und Bund es Strassen und die Zuschüsse und Darlehen für den kommunalen Stras- senbau. Inzwischen hat nun der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Aufhebung zahlreicher Haushaltssperren verfügt. Dazu zählen auch di e freigegebenen 200 Mio. DM für den Bundesfernstrassen- und Autobahnbau. Dagegen bleiben die 100 Mio. DM Zuschüsse und Darlehen für den kommunalen Strassenbau weiterhin in der Sperre. Der Deutsche Landkreistag hatte sich nach dieser Entwicklung an einige massgebende Bundestagsabgeordnete gewandt mit der Bitte, entsprechend dem Vorgehen bei den Bundesfernstrassen auch die Mittel für den kommunalen Strassenbau ganz oder wenigstens teilweise zur Verwendung in strukturschwachen Räumen freizugeben. Obwohl man diesem Anliegen aufgeschlossen gegenüberstand, also der Eindruck vorherrschte, dass es in der dritten Lesung des Bundeshaushalts zu einer Freigabe der gesperrten Mittel für den kommunalen Strassenbau kommen würde, ist dies nicht geschehen und die 100 Mio. DM für den kommunalen Strassenbau sind weiterhin in der Sperre geblieben. Diese Entscheidung ist umso unverständlicher, als die derzeitige Bundesregierung immer wieder betont hat, dass sie sich in besonderer Weise für eine Strukturverbesserung gerade im Strassenbau in den noch nicht erschlossenen Räumen einsetzen werde, um damit dem berechtigten Nachholbedarf auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen.
Wenn man von den Kreisen weiterhin die Trägerschaft für den kommunalen Strassenbau erwartet mit der Folge der Verbesserung und Ausdehnung des vorhandenen Strassen- und Verkehrsnetzes im Kreis und damit verbunden die Einstellung nicht unwesentlicher Mittel in den jeweiligen Haushalt, dann muss auch der Bund diese Massnahmen durch eigene, gezielte finanzielle Unterstützung ermöglichen. Wenn es bei der derzeitigen Regelung verbleibt, dann müssen die kommunalen Träger des Strassen- baues darin eine ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlung durch den Bund sehen, die auf Sicht nicht ohne Auswirkung auf die Entscheidung der Kreisgremien bei der Beratung und Beschlussfassung über den kommunalen Strassenbau bleiben wird.

