Ausgabe 
16.7.1970
Seite
299
 
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Guter Abschluß bei der Kreisvolkshochschule

Die Aufgaben der Kreisvolkshochschule haben sich in der letzten Zeit merklich erweitert, insbesondere durch die Einrichtung der Abenarcaiocimu-, u v r c rste Vorbe- reitungskursus konnte bereits Ende Mai 1970 mit der mündlichen Prüfung abgeschlossen werden. Dabei erhiel­ten 13 Teilnehmer ein Zeugnis, das dem Abschluss einer Realschule entspricht. Für den zweiten vorgesehenen Lehr­gang haben sich schon bisher 20 Interessenten gemeldet. Der Kfeisausschuss hat gerade um auch dieses Anliegen weiter zu fördern, der Kreisvolkshochschule eine weitere Abschlagszahlung von 10.000 DM von der 1970 vorge­sehenen Zuwendung aus Kreismitteln gewährt.

Zuschüsse für die Verbände der freien Wohlfahrt bewilligt

In einer Besprechung im Januar 1968 wurde von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege für die Durchfüh­rung von Erholungs- und Kurmassnahmen ein freiver­fügbarer Zuschuss des Kreises in einer Gesamthöhe von 2.000 DM erbeten. Im Haushaltsplan für das Rechnungs­jahr 1970 wurde erstmals ein solcher Zuschuss geson­dert veranschlagt. Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Unterwesterwaldkreis - Cari­tasverband, Diakonisches Werk, Deutsches Rotes Kreuz und Arbeiterwohlfahrt - hatte einen formellen Antrag auf Gewährung des eingeplanten Zuschusses gestellt. Der Kreisausschuss stimmte dem Antrag zu und ermächtigte darüberhinaus die Verwaltung, alljährlich bis auf Wider­ruf den Zuschussbetrag von 2.000 DM haushaltsmässig einzuplanen und ohne Beschlussfassung an die in Frage stehenden Wohlfahrtsverbände auszuzahlen sofern ent­sprechende Anträge vorliegen.

Kreisausschuß bewilligte Funkgeräte für Segelfluggruppe

Der Segelflugsport im Unterwesterwaldkreis hat in den letzten Jahren erheblichen Aufschwung genommen, wie jeder durch "persönlichen Augenschein" an guten Flugtagen selbst beobachten kann. Beide Segelfluggrup­pen, die in Montabaur und im Kannenbäckerland, haben sich unlängst zu einer Gemeinschaft zusammengeschlos­sen und werden zukünftig ihr Segelflugprogramm weit­gehend aufeinander abstellen und gemeinsam durchfüh­ren. Zur weiteren Aktivierung dieses Sports, aber auch im Zusammenhang mit dem Ausbau eines modernen Touris­mus im Unferwesterwaldkreis hat die Segelfluggruppe Montabaur vor geraumer Zeit einen Motorsegler bestellt, der in den nächsten Tagen auch bereits geliefert werden soll. Die Segelfluggruppe hat dabei sehr hohe Eigenlei­stung, sei es aus der Vereinskasse oder auch durch Mithilfe einiger Mitglieder, aufgebracht und damit die Anschaffung dieses Motorseglers ermöglicht. Der Unter­westerwaldkreis ist in einem Antrag gebeten worden, die Kosten für die Funkausstattung - es handelt sich hier­bei um Bordgeräte und die Bodenstation mit dem je­weiligen Zubehör = zu übernehmen. Diese Funkausrüstung ist eine wichtige Voraussetzung für eine Grosszahl von Flügen, da bestimmte Plätze nur unter Verwendung des Flugfunkverkehrs angeflogen werden können. Ferner dient der Funkflug überwiegend der Sicherheit in der Schulung, insbesondere bei den ersten Alleinflügen, denn hier kann der Schüler nach Funkanweisung des Fluglehrers seinen Flug jederzeit korrigieren und etwaige Gefahren recht­zeitig erkennen und entsprechend reagieren.

Unter Beachtung aller dieser Punkte hat der Kreis­ausschuss dem Antrag der Segelfluggruppe Montabaur entsprochen.

Zuschüsse beim Bau von schulischen Einrichtungen

Der Kreisausschuss befasste sich auch mit Fragen der Baukostenzuschüsse der Landkreise nach § 49 des Landesgesetzes über die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen. Er beschloss im Rahmen des § 49 und unter Heranziehung der Landesrichtlinien über die Ge­währung von Zuschüssen und die zu erstellenden Verwen­dungsnachweise, dass bei Neu-, Um- und Erweiterungs­bauten von Schulgebäuden ein Kreiszuschuss von 5 % der Baukosten gewährt wird, dass bei der Ersteinrichtung dieser Gebäude ein Kreiszuschuss von ebenfalls 5 % ge­geben wird, dass bei dem Bau von Schulturnhallen der Kreiszuschuss 10 % der Baukosten ausmacht, dass für die Ersteinrichtung von Schulturnhallen ein Kreiszuschuss ebenfalls 10 % beträgt und dass Baukosten- und Erst­einrichtungszuschüsse für sonstige Schulanlagen, wie et­wa Lehrschwimmbecken und Sportplätze im einzelnen zu ermitteln sind und dem Kreisausschuss dann zur Entschei­dung vorzulegen sind, wenn über den Zuschuss von 10 % hinausgegangen werden soll.

Haushaltssperren aus konjunkturpolitischen Gründen. Un­freundliche Einstellung der Bundesregierung zum kommu­nalen Straßenbau?

Wie bekannt, hatte der Bundestag im Rahmen seiner Beratungen zum Haushaltsgesetz 1970 eine Reihe von Haushaltssperren aus konjunkturpolitischen Gründen ver­fügt. Dazu zählte u.a. auch die Sperrung von Mitteln für den Bau von Bundesautobahnen und Bund es Strassen und die Zuschüsse und Darlehen für den kommunalen Stras- senbau. Inzwischen hat nun der Haushaltsausschuss des Bundestages eine Aufhebung zahlreicher Haushaltssper­ren verfügt. Dazu zählen auch di e freigegebenen 200 Mio. DM für den Bundesfernstrassen- und Autobahnbau. Dagegen bleiben die 100 Mio. DM Zuschüsse und Dar­lehen für den kommunalen Strassenbau weiterhin in der Sperre. Der Deutsche Landkreistag hatte sich nach die­ser Entwicklung an einige massgebende Bundestagsabge­ordnete gewandt mit der Bitte, entsprechend dem Vor­gehen bei den Bundesfernstrassen auch die Mittel für den kommunalen Strassenbau ganz oder wenigstens teil­weise zur Verwendung in strukturschwachen Räumen frei­zugeben. Obwohl man diesem Anliegen aufgeschlossen ge­genüberstand, also der Eindruck vorherrschte, dass es in der dritten Lesung des Bundeshaushalts zu einer Frei­gabe der gesperrten Mittel für den kommunalen Strassen­bau kommen würde, ist dies nicht geschehen und die 100 Mio. DM für den kommunalen Strassenbau sind weiterhin in der Sperre geblieben. Diese Entscheidung ist umso unverständlicher, als die derzeitige Bundesregierung im­mer wieder betont hat, dass sie sich in besonderer Weise für eine Strukturverbesserung gerade im Strassenbau in den noch nicht erschlossenen Räumen einsetzen werde, um damit dem berechtigten Nachholbedarf auf diesem Ge­biet Rechnung zu tragen.

Wenn man von den Kreisen weiterhin die Trägerschaft für den kommunalen Strassenbau erwartet mit der Folge der Verbesserung und Ausdehnung des vorhandenen Stras­sen- und Verkehrsnetzes im Kreis und damit verbunden die Einstellung nicht unwesentlicher Mittel in den je­weiligen Haushalt, dann muss auch der Bund diese Mass­nahmen durch eigene, gezielte finanzielle Unterstützung ermöglichen. Wenn es bei der derzeitigen Regelung ver­bleibt, dann müssen die kommunalen Träger des Strassen- baues darin eine ungerechtfertigte unterschiedliche Be­handlung durch den Bund sehen, die auf Sicht nicht ohne Auswirkung auf die Entscheidung der Kreisgremien bei der Beratung und Beschlussfassung über den kommunalen Stras­senbau bleiben wird.