Kath. Pfarrgemeinde H oller
GOTTESDIENSTORDNUNG vom 11.7.- 18.7.1970 SAMSTAG, den 11.7.1970 Mariensamstag 7.00 Uhr Amt für Peter Labonte I 15.00 Uhr Kinderbeichte 17.00 Uhr Rosenkranz; Beichtgelegenheit 19.00 Uhr Amt für Maria Becher
SONNTAG, den 12.7.1970 8. Sonntag nach PfingsL Keine Frühmesse!
9.30 Uhr Familiengottesdienst ) 14.00 Uhr Beichtgelegenheit
MONTAG, den 13.7.1970 Fest der Kirchenpatronin der FHI. Margaretha
9.30 Uhr Feierliches Hochamt 14.00 Uhr Andacht
19.30 Uhr 3. Seelenamt für Josef Groß
DIENSTAG, den 14.7.1970 Fest des hl. Bonaventura 7.00 Uhr Amt für Eheleute Peter Sanner
MITTWOCH, den 15.7.1970 Fest des hl. Heinrich Schu Igottesdienst
8.00 Uhr Hl. Messe für Eheleute Joh. und Katharina Merz
DONNERSTAG, den 16.7.1970
7.00 Uhr Amt für Eheleute Anton und Maria Pehl geb. Hahn
FREITAG, den 17.7.1970
7.00 Uhr Hl. Messe für Leb. und verst. Angehörige der Familien Metternich - Kornab
19.30 Uhr Beichtgelegenheit
SAMSTAG, den 18.7.1970 Fest des hl. Kamillus 7.00 Uhr 3. Seelenamt für Katharina Herrmann 19.00 Uhr Amt für die verst. Seelsorger der Gemeinde
17.00 Uhr Rosenkranz; Beichtgelegenheit
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und
Elgendorf
DIE GEMEINDE INFORMIERT:
Der Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung vom 26.6.1970 wiederum ein umfangreiches Programm zu bewältigen. Pünktlich um 20.00 Uhr er- öffnete Bürgermeister Merz die Sitzung. Nach Erledigung der üblichen Formalitäten trat man in die Tagesordnung ein.
In regelmäßigem 2jährigem Turnus hat der Rat der Gemeinde mit Zustimmung von 2 Dritteln seiner gesetzlichen Mitglieder die Vorschlagsliste für die Schöffen und Geschworenen der nächsten Amtsperiode aufzustellen. Für das Amt des Schöffen und Geschworenen dürfen keine Personen benannt werden, die das 30. Lebensjahr nodi n icht vollendet haben oder die zur Übernahme dieses Amtes unfähig sind (bei strafgerichtl. Verurteilung, Aberkennung der bürgerl. Ehrenrechte, Beschränkung in der Verfügung über das eigene Vermögen usw) bzw. aus persönlichen (körperl, oder geistige Gebrechen) oder beruflichen Gründen (Bundespräsident, Regierungs- Mitglieder , Richter, Vollstreckungsbeamte usw.) eicht berufen werden sollen. Personen, die die Berufung zu diesem Amt ablehnen dürfen (Landtagsmitglieder, Ärzte, Pfleger, Apotheker ohne Gehilfen, Frauen mit großer Familie, Personen über 65 Jahre) sollen in die Liste nur aufgenommen werden, wenn sie sich vorher zur Übernahme eines solchen Amtes bei einer Berufung bereit erklären.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen oder Geschworenen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber euch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Aus einer größeren Zahl von geeigneten Kandidaten wählte der Rat folgende Bürger aus:
1) Badenheim, Josef.
2) Nebgen, Heinrich,
3) Herz, Reinhold,
4) Hommrich, Ewald,
5) Klein, Josef,
6) Salzmann, Karl,
7) Olleck, Hubert,
8) Decker, Johann,
9) Quirmbach, Gisbert,
Die Vorschlagliste liegt ab Dienstag, den 7.7.1970 eine Woche lang bis einschließlich Dienstag, den 14.
7.1970 während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht aus.
Während dieser Zeit können Einsprüche nach § 37 GVG schriftlich eingelegt oder bei der Gemeindeverwaltung zu Protokoll erklärt werden. Die Einsprüche sind zu begründen.
Punkt 2 der Tagesordnung war wohl der wichtigste dieses Abends, standen doch die Entwürfe der Satzungen über die Einführung der staubfreien Müllabfuhr, die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Müllabfuhr und die weitere Benutzung des gemeindlichen Müllplatzes zur Diskussion. Die Entwürfe waren von der Verwaltung erstellt und im Haupt- und Finanzausschuß eingehend vorberaten worden, sodaß der Gemeinderat wesentliche Änderungen -von kleineren Umformulierungen abgesehen - nicht vornahm und die Entwürfe als Satzungen beschließen konnte.
Die Satzungen sind nunmehr der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung bzw. Kenntnisnahme zuzuleiten. Anschließend werden sie öffentlich bekannt gemacht und treten am 1. September 1970 in Kraft Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über den gemeindl. Müllablageplatz außer Kraft. Den Abonnenten dieses Nachrichtenblattes wird zu gegebene' 7e t ein Abdruck dieser Satzungen frei Haus geliefert.
Die Einführung der staubfreien Mullabtuhr macht die Anschaffung von genormten Müllgefäßen erforderlich. Nach der Satzung muß jeder selbständige Haushalt mindestens einen 35-Liter Eimer zur Verfügung halten, der außerdem noch mit einer Gebührenmarke versehen sein muß, da das Müllabfuhrunternehmen die Gefäße sonst nicht entleert. Die Gebührenmarken werden ungefähr ab Mitte August bei der Gemeindeverwaltung erhältlich sein. Die Gebühren selbst werden durch Bescheid von den Anschlußpflichtigen angefordert.
Zwar ist die Beschaffung der Müllgefäße grundsätzlich Sache der Anschlußpflichtigen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch eine Sammelbestellung preisgünstiger in den Besitz der Mülleimer zu gelangen. Die Gemeindeverwaltung nimmt ab sofort Bestellungen entgegen. Es wird die Anschaffung von feuerverzinkten Blech-System-Mülleimem nach hin in verstärkter Ausführung mit nahtlos gezogenen, massiv verstärkten Unterteilen oder von Kunst- stoii Mulleinem aus Vestolen oder Hostalen ebenfalls in den Abmessungen der DIN 6628 empfohlen. Die Preise belaufen sich für ein:
35-Liter 50-Liter Gefäß f.d.Bleckausführg. auf 19,50 DM 22,- DM f.d. Kunststoffausführg.auf 17,-DM 19,50 DM zuai glich Mehrwertsteuer.
Da die Lieferfirma eine Lieferfrist von 4-6 Wochen hat, können Bestellungen nur bis zum 20. Juli 1970 berücksichtigt werden.
Vom Zeitpunkt der Einführung der Müllabfuhr an darf Haus- und Sperrmüll auf dem gemeindl. Müllplatz nicht mehr abgelagert werden. Der Platz wird mit einem stabilen Zaun eingefriedet nur noch für Gewerbemüll , Gartenabfälle, Bauschutt und Erdaushub offen geh alten.
Im nächsten Tagesordnungspunkt hatte der Gemeinderat über eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Farenau-Wejherchen nach § 13 i.V. mit § 10 BBauG, zu befinden. Die Änderung sollte die Verlegung der Baufluchtlinie für das Grundstück Flur 17 Parz. 61 bewirken. Der Abstand zur Straße im Fare- nau sollte 5 m, der Abstand zur Straße "Im Wiesengrund" 12 m betragen.
Die Änderung wurde als Satzung beschlossen. Der entsprechend geänderte Plan liegt ab Dienstag, den
7.7.1970 eine Woche lang bis einschließlich Dienstag, den 14.7.1970 während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht ofV>
Im Zusammenhang mit der Fertigstellung do m Jahre 1969 begonnenen Straßenbauarbeitcc suii-'n
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noch folgende Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden:
a) Einebnung des Weges "Am Walde" und Abdeckung mit einer Kalksteinsplittschicht,
b) Ausbesserung der Kirchstraße vom Anwesen Bach bis Kleinjohann,
c) Beseitigung der Unebenheiten in der Einfahrt zwischen E.Weber und R. Schmidt;
d) Verbreiterung des Engpasses in der Poststraße
e) Herrichtung des Bürgersteiges vor dem Anwesen W.Nebgen in der Koblenzer Straße;
f) Anbringung einer Kalksteinsplittschicht auf dem Bürgersteig vor dem Anwesen Toni Normann in der Hauptstraße
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Aufträge vergeben an
a) die Firma Pehl und Simon für weitere Kanalisationsarbeiten,
b) die Firma M. Hübinger zur Reinigung der Gemeindegräben.
Ferner wurde den Herren G.Bach und J. Badenheim die Behebung der Unebenheiten in der Hauptstraße übertragen. Die Kosten gehen zu Lasten der Firma Ch. Fein, Langenhahn, die für die Schäden verantwortlich ist. Verschiedene Gemeindebauplätze wurden den interessierten Antragstellern zugesprochen. Die Gemeinde besitzt aber auch nach Abschluß entsprechender Kaufverträge noch weiterhin einige Plätze, die zum Verkauf anstehen.
BEKANNTMACHUNGEN
D
Am Freitag, den 10.7.1970 findet abends um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung statt. Auf der Tagesordnung stehen Auftragsvergaben, Bauleitplanung, Personalangelegenheiten und Fragen des gemeindlichen Zusammenschlusses mit der Stadt Montabaur.
2 )
Unter Bezugnahme auf § 1 der Landesverordnung über die Bekämpfung von Unkraut vom 8.2.1960 werden alle Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken aufgefordert, ihre nicht bewirtschafteten Grundstücke innerhalb der Gemarkung Horressen
die mit Disteln und Unkraut bewachsen sind, bis zum 31. Juli 1970 abmähen zu lassen und das Unkraut so wirksam zu vernichten, daß es keinen Schaden mehr anrichten kann. Darüberhinaus fordere ich alle Pflichtigen auf, die an ihren Grundstücken vorbeiführenden Wirtschaftswege ebenfalls in der Ausdehnung ihrer Grundstücke mit abzumähen , damit dieselben befahrbar bleiben.
Ich mache darauf aufmerksam, daß bei Nichtbefolgung dieser Anordnung die Durchführung im Zwangswege erfolgen muß, hoffe aber, daß ierler Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte um die Reinhaltung seiner Grundstück« besorgt ist.
3)
Das Landratsamt weist darauf hin, daß unsere Landschaft insbesondere an Straßen- und Waldrändern durch das Abladen von Müll und Unrat in einem solchen Maße verunstaltet wird, daß es ständig zu Beanstandungen kommt'
Der Sonderbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege führt in seinem Jahresbericht 1969 unter anderem aus, daß ihm gerade die stetig zunehmende Verschmutzung und Verschandelung der Landschaft eine große Sorge bereitet und unsere Landschaft, leider auch der Naturpark Nassau, noch nie so verschmutzt war, wie gerade in der heutigen Zeit. Es ist also an der Zeit, diesem Übelstand schnellstens abzuhelfen. Die gesamte Bevölkerung wird deshalb aufgerufen, in verstärktem Maße darauf zu achten, daß die Schönheit der Natur nicht durch derartiges, meist gedankenloses Handeln verunstaltet wird.
4)
Um Gerüchten zu begegnen, die in den letzten Tagen anscheinend von "Schadenfreudigen Personen" in Umlauf gesetzt worden sind, gebe ich hiermit bekannt, daß die Gemeinde Horressen ihre ursprünglich beabsichtigte Beteiligung am diesjährigen Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" zurückgezogen hat, nachdem die in Angriff genommenen Verschönerungsmaßnahmen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnten und infolge des langen Winters noch umfangreiche r rdbewegungen (Kanalisationsbaumaßnahmen, Wasserleitungsbau) und Straßenbauarbeiten eben-

