Ausgabe 
9.7.1970
Seite
289
 
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RUND UM MONTABAUR 19/78/70/5

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WIR BITTEN UM BEACHTUNG !!

Vom 25. Juli bis 16. August 1970 macht Firma P. KAESBERGER, Buchdruckerei und Verlaa, Montabaur, Bahnhofstr. 22, B e t r i e b s f e r i e n. Wir bitten, in die­ser Zeit dort keine Manuskripte abzugeben. Bitte stecken Sie statt dessen Ihre Zu­schriften in den Briefkasten am Rathaus I

Finanzamt jetzt im alten Gymnasium

MONTABAUR - Ab Montag, den 13. Juli befin­den sich sämtliche Dienststellen des Finanz­amtes Montabaur im alten Gymnasium bzw. in dem gegenüberliegenden Gebäude, Kehrein­strasse 2 (Lohnsteuerstelle). Lediglich die Be­wertungsstelle verbleibt bis auf weiteres noch im Hause, Gerichtsstrasse 4.

STEUERTIPS

für Eigentümer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen

Die Zahl der Eigentümer von Einfamilienhäusern! und Eigentumswohnungen wächst ständig. Der aihaltende Boom im Wohnungsbau zeigt, daß diese Entwicklung keineswegs abgeschlossen ist. Auch au?der wachsenden Zahl der Sparra­ten bei den Bausparkassen läßt sich schliessen, daß immer mehr Bauwillige sich ihren Wunsch nach einer eigenen Wohnung erfüllen können.

Die Besteuerung von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern wird daher immer wichti­ger. Das Einkommensteuerrecht macht bedeut­same Unterschiede zwischen selbstbewohnten und vermieteten Einfamilienhäusern.

Die Folgen dieser Unterscheidung behandelt die Informationsschrift "Gelbe Beilage", die an den Schaltern der Volksbank Montabaur ab heute ausgelegt und an Interessenten kostenlos verteilt wird. Sie enthält darüber hinaus wichti­ge steuerliche Hinweise über den Abzug von Schuldzinsen und Reparaturaufwendungen, über öffentliche Zuschüsse und Sonderabschrei­bungen, etwa bei der Modernisierung von Alt­bauten oder bei Hochwasser- und Unwetter­schäden.

schaft in Eigen­dorf

Z Der Werbespruch auf

a)

"Besucht Monta­

Brief Stempel der Mon­

baur, die Einkaufs-

tabaurer Stadtverwal­

stadt!"

tung lautet:

b)

"Montabaur, die

1000-jährige Stadt

im schönen Wester­

wald"

c)

"Montabaur, auf­

strebende Frem­

denverkehrsstadt"

3. Die Rathausuhr in

a)

2

Montabaur hat wie­

b)

3

viel Zifferblätter?

c)

4

4. Die Montabaurer Tele-

a)

02602

fon-Ortskennzahl ist

b)

06202

c)

06022

5. Das Himmelfeld liegt

a)

Hübingen

in der Gemarkung

c)

Heiligenroth

d)

Montabaur

6. Wie spricht man den

a)

Bore

Ortsnamen "Boden"

b)

Bude

aus?

c)

Boden

7. Wie nenne man die

a)

Kloster mühle

Hüttenmühle zwi­

b)

Wolfsmühle

schen Eigendorf und

c)

Brüdermühle

Eschelbach?

8. In welchen Bach mün­

a)

Ahrbach

det der Holbach?

b)

Eisenbach

cj

Gelbach

9. Wie heißt der Raum,

a)

Überhang

der beim alten We­

b)

Unterstand

sterwaldhaus unter

c)

Niederlaß

dem auf der Wetter­

seite bis zum Boden

herabgezogenen Stroh­

dach entstand?

10. Wie nennt man "Ki-

a)

kleiner Schreihals

wetz" oder " Kuwetz"

b)

Sensensch leifstei n

c)

Maikäfer

Heimat zwischen Tal und Höhe Ein kleines Ratespiel rund um Montabaur

WAHLEN SIE RICHTIG: 1. Unser Bild zeigt einen Hausspruch. Befindet er sich am

a) Montabaurer Kin­dergarten in der Aibertstraße

b) an der Verband­schule Horbach- Gackenbach

c) am Vereinslokal des MGV Freund-

AuflÖSUng unseres kleinen Ratespiels: Richtig waren die Antworten:

1 b, 2b, 3b, 4a, 5c, 6a, 7c, 8a, 9c, 10c. Sie haben sich folgende Note verdient:

für 10 Richtige für 8 - 9 Richtige für 5- 7 Richtige für 3- 4 Richtige für 1 - 2 Richtige für 0 Richtige

sehr gut gut

befriedigend

ausreichend

mangelhaft

ungenügend

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Betr.: Auszahlung des Aufwertungsausgleichs für Landwirte, die nicht Mitglied der landwirt­schaftlichen Alterskasse sind.

Nach dem Durchführungsgesetz zum Gesetz über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirt­schaft vom 9. Juni 1970 (BGBl. I S. 676) erhalten alle landwirtschaftlichen Erzeuger, die entweder Mitglied der landwirtschaftlichen Alterskasse sind oder die mehr als einen Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften, einen finanziellen Aus­gleich für die Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark. Während alle landwirtschaftlichen Unterneh­mer, die - ob beitragspflichtig oder nicht - Mitglie­der der landwirtschaftlichen Alterskassen sind, oh­ne Antragstellung die unmittelbaren Ausgleichslei­stungen von der landwirtschaftlichen Alterskassei ausgezahlt erhalten, müssen

die landwirtschaftlichen Erzeuger, die nicht Mit­glied einer landwirtschaftlichen Alterskasse sind, aber einen landwirtschaftlichen Betrieb VON MEHR ALS EINEM HEKTAR landwirtschaftli­che Nutzfläche bewirtschaften einen Antrag stellen, wenn sie die unmittelbare Aus­gleichsleistung erhalten möchten.

Unternehmer ist - unabhängig von der Rechtsform - derjenige, für dessen Rechnung das Unternehmen geht. Als landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Gesetzes gilt jeder auf die Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirt­schaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung, insbesondere auf Acker­bau, Wiesen- und Weidewirtschaft, Gemüse-, Obst-, Garten- oder Weinbau, Teichwirtschaft und Fisch­zucht ausgerichteter Betrieb.

Bemessungsgrundlage für die unmittelbaren Aus­gleichsleistungen sind die am 1. JUNI 1970 LAND­WIRTSCHAFTLICH GENUTZTEN FLÄCHEN nach Maßgabe des folgenden Flächenschlüssels: LJ5ruppe:

Landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Fläche, soweit nicht in der Z, 3. oder 4. Gruppe enthalten 73.- DM pro Ha

Z Gruppe:

Anbaufläche von Zuckerrüben, Futterrüben, Kar­toffeln und Ölfrüchten zur Körnergewinnung

109.50 DM pro Ha.

3._Gruppe:_

Anbaufläche von Obstanlagen im Ertrag, Gemüse, Hopfen und Tabak sowie Rebfläche im Ertrag

182.50 DM pro Ha.

4. Grupp e:

Grundfläche der Unterglaskulturen

730.- DM pro Ha.

Von dem nach dem vorstehenden Flächenschlüssel zu berechnenden unmittelbaren Aufwertungsaus­gleich wird der gesetzlich vorgeschriebene Pauschal­betrag von 73.- DM je Betrieb abgesetzt.

ANTRÄGE können schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Alterskasse, das ist die LAND­WIRTSCHAFTLICHE ALTERSKASSE HESSEN­NASSAU. 3500 KASSEL, MURHARDTSTRASSE 18, gestellt werden. Sie müssen BIS SPÄTESTENS 15. AUGUST 1970 bei der landwirtschaftlichen Al­terskasse EINGEGANGEN sein. Bewirtschaften Sie mehrere landwirtschaftliche Betriebe, ist für jeden von ihnen ein besonderer Antrag erforderlich. Lie­gen die Betriebe im Zuständigkeitsbereich mehrerer landwirtschaftlicher Alterskassen, müssen die An­träge bei jeder dieser Alterskassen gesteht werden Die Alterskasse übersendet Ihnen auf-den fristge­recht zugegangenen Antrag einen Vordruck, der BIS SPÄTESTENS ZUM 2Z SEPTEMBER 1970 bei der ALTERSKASSE EINGEREICHT sein muß. Bitte beachten Sie, daß bei Versäumung der ge­nannten Fristen die Zahlung der unmittelbarer Ausgleichsleistur.g nicht möglich ist.

Montabaur.

Pkw-Fahrer befuhr die B 49 von Koblepz kommend in Richtung BAB. Auf der neuen Umgehungsstraße In Höhe der Straßenüberführung L 326, Holler, woll­te er einen Pkw Oberholen, kam dabei Ins Schleuderr geriet auf die Gegenfahrbahn, stieß gegen die Leit- planken , prallte zurück und kam auf der rechten Fahrbahn zum stehen. Der Fahrer wurde leicht ver­letzt Am Fahrzeug entstand Totalschaden.