aller dem Verband angehörigen Gemeinden werden auch die sogenannten grossen Gemeinschaftsaufgaben wie Flächennutzungsplanung, Hauptschule, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Brandschutz usw. in die alleinige Zuständigkeit der Verbandsgemeinde übergehen. Die örtliche Gemeindevertretung bleibt zwar noch bestehen, stellt auch ihren eigenen Haushaltsplan auf und beschliesst über Investitionen üT»d Ausgaben im Rahmen dieses Haushaltsplanes, Die Ausführung dieser Beschlüsse aber ist Sache der Verbandsgemeindeverwaltung.
Es wäre eine feine Sache, wenn die Verbandsgemeinde alle ihr übertragenen und gestellten Aufgaben unentgeltlich für die einzelne Gemeinde ausführen würde. Und hier hat dies bei oberflächlicher Betrachtung so nützliche Einrichtung ihren Haken. Diese neue zwischengeschaltete Verwaltungsstufe kostet nämlich Geld und meiner Meinung nach zumindest solange, bis sie sich eingespielt hat, sehr viel Geld, das in Form einer Umlage von den einzelnen Gemeinden erhoben wird.
Was soll nun eine Gemeinde tun, die ihre Aufgabe, die Bürger an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und dem Fortschritt in Form moderner, neuzeitlicher Einrichtungen (Strassenbau, Kanalisation, Wasserversorgung usw.) teilnehmen zu lassen, ernst genommen hat, wenn sie aufgrund der schwachen eigenen Finanzkraft den grössten Teil dieser Investitionen über den Darlehensmarkt finanzieren musste und ihre frei verfügbaren Mittel mm noch zu einem grossen Teil durch die Verbandsgemeindeumlage dahinschwinden sieht.
Eine solche Gemeinde hat nach meinem Dafürhalten nur 2 Möglichkeiten. Sie kann entweder ihren Gebührenhaushalt voll ausschöpfen, das bedeutet Erhebung von Anliegerbeiträgen, Ausbaubeiträgen, Beiträgen zu den Wasserversorgungsanlagen, Kanalanschlussbeiträge usw. zu den höchstmöglichen Sätzen (= 90 - 100 v.H.), sowie Steuererhöhungen bis zu den Landesnormalsätzen. Einführung neuer Steuern (beispielsweise Lohnsummensteuer) usw.
Sie kann aber auch den Anschluss an ein anderes Gemeinwesen suchen, dass ihr vertraglich eine normale wirtschaftliche Weiterentwicklung zusichert und zumindest für eine Übergangszeit Gebühren- und Steuererhöhungen ausschliesst.
Nach Ablauf dieser Übergangszeit aber wird man - dessen bin ich sicher - der Gross- oder Einheitsgemeinde ein wesentliches Stück näher gekommen sein, wenn ihre Einführung durch den Gesetzgeber dann nicht bereits in Angriff genommen ist.
Bei einer zwangsweisen Eingemeindung aber hat die aufnehmende Gemeinde keinen Anlass zu Zugeständnissen irgendeiner Art.
Wie würden Sie sich entscheiden? Wie Sie sicher schon bemerkt haben, handelt es sich hier ln groben Umrissen um die Situation der Gemeinde Horressen.
gez.: Merz
Bürgermeister
Auffahr - Unfall
Pkw-Fahrerin befuhr die K 49 von Horressen kommend in Richtung Montabaur. Als sie an der Einmündung in die K 48 ihr Fahrzeug an- halten mußte, fuhr eine nachfolgende Pkw-Fah- rerin aus Unachtsamkeit auf das haltende Fahrzeug auf. Beide Fahrerinnen wurden leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden.
IMMER WIEDER KLAGEN
Der Verkehrsverein berichtet, dass aus der Bevölkerung immer wieder Klagen zu hören sind, dass Gegenstände und Anlagen, welche der Erholung dienen (z.B. Bänke, Grünanlagen usw.), mutwillig beschädigt oder zerstört werden. Vermutlich sind es Jugendliche, evtl, auch 12 - 14-jährige Kinder, die hier in jugendlichem Übermut ein böses Spiel treiben.
Anlage, Ruhebänke usw. sind Allgemeingut, sie dienen auch dem Fremdemver- kehr. Mit erheblichen geldlichen Mitteln und mit noch mehr Mühe und Fleiss wurden sie errichtet. Das sollten die Eltern den Kindern einmal klar machen und bei- bringen. Es muss allen Bewohnern unseres Dorfes ein echtes Bedürfnis sein, die Anlagen, für die seit Jahren Gemeinde und Verkehrsverein erhebliche Mittel aufwenden muss, zu schonen und zu erhalten. Alle Erwachsenen werden zur Mithilfe aufgerufen! Mitteilungen hierzu nimmt Bürgermeister Merz oder der Vorsitzende des Verkehrsvereins Günther jederzeit entgegen. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Weiterhin richtet der Verkehrsverein an alle die herzliche Bitte, die Anlagen zu pflegen. In dieser heissen und trok- kenen Jahreszeit sind Blumen und Grünflächen sehr gefährdet und bedürfen unserer besonderen Pflege. Die Anwohner wollen sich bitte der Mühe unterziehen und die Blumen begiessen. Hierfür dankt der Verkehrsverein allen herzlich!
Auch in diesem Jahr beabsichtigt der Verkehrsverein - wie schon in den vergangenen Jahren - in einem Wettbewerb DAS SCHÖNSTE HAUS MIT VORGARTEN zu prämieren. Laut strenger Satzung können nur fünf prämiert werden, über die eine neutrale Juri entscheidet.
Wer aber nicht zu den Preisträgern zählt, kann trotzdem ein Bild von Haus und Vorgarten beim Vorsitzenden des Verkehrsvereins Günther bestellen.
RUND
UM MONTABAUR Nr. 15/25/70/11
FREITAG
7.00 Uhr,
Amt f. versL Ehel. Josef Kirchem
16.00 Uhr,
Trupprunde d. Jungpfadfinder in Horressen
SAMSTAG
7.30 Uhr,
Amt f .d. Jahrgang 1920
15.00 Uhr,
Beichtgelegenheit
19.00 Uhr.
Sonntagsmesse: Amf d. Joh. Trumm
SONNTAG
8.30 Uhr,
Amt
- Kollekte f.d. hl. Vater -
CAR IT AS-HAUSSAMMLUNG 27.6.70 bis 5.7.1970
verbandsschule
HORRESSEN - ELGENDORF
Nach dei.. Erlass des Ministeriums für Unterricht und Kultus werden ab sofort die Schulabgänger nach Erfüllung der Volksschulpflicht am letzten Samstag im Juni entlassen.
Ii unserer Schule findet am Samstag, dem 27.6.70, um 9.oo Uhr, die Entlassungsfeier in Verbindung mit einem Gottesdienst statt.
Die Eltern der Entlassungsschüler sowie die Bürgermeister der Schulorte und der Vorsitzende des Elternbeirates werden durch die Schulleitung noch persönlich eingeladen.
Greif, Konrektor
ELGENDORF
BEKANNTMACHUNGEN
Über das Mitteilungsblatt wurde bekanntgegeben, dass eine Instandsetzungseinheit der Wehrmacht Ende Juni innerhalb des Dorfes E lgendorf sich niederlassen wird, um hier an Ort und Stelle ihren Einsatzbefehl auszuführen. Wie mir der Chef dieser Einheit mitteilte, werden bereits am 20. Juni 1970 die Fahrzeuge eintreffen. Ich richte daher nochmals an alle Haus- und Grundstücksbesitzer die herzliche Bitte, den Soldaten weit- gehenst die Wünsche bezüglich der Unterstellung ihrer Fahrzeuge zu erfüllen. Letzten Endes sind diese Männer nicht zu ihrem eigenen Vergnügen hier, sondern weil sie die Pflicht ruft.
GOTTESDIENSTORDNUNG
HORRESSEN
SAM STAG
19.00 Uhr, Sonntagsmesse
SONNTAG, 21.6.70 (5. Sonntag n. Pfingsten)
8.30 Uhr, Amt f. Ehel. Jakob Grünthaler
MONTAG
7.00 Uhr, Hl. Messe f. Anna Bast 8.00 Uhr, Schulmesse f. Verstorbene, best, vom Armenseelenbund (8. u. 9. Schulj.)
DIENSTAG
19.30 Uhr, Abendmesse: Amt f. d. Pfarrge- meinde zum Patronatstag: Johannes d. Täufer
MITTWOCH
7.00 Uhr, Amt f. Geschw. Arnold und Ottilie Roos
DONNERSTAG
7.00 Uhr, Amt f. d. Verstorbene d. Familie Ferdinand-Weyand
19.30 Uhr, Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche
Wenn FERTIGKLEIDER - dann zu BLUM, 5419 Deesen, Tel.:02626/277
Die Hessen-Nassauische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in Kassel gibt hiermit den Termin über die Betriebsänderungen bekannt. Für die Beitragspflicht für das Rj. 1970 ist die Veränderungsmeldung, die bis zum Ende Juni zu erfolgen hat, massgabend. Ich darf daher daran erinnern, dass spater erfolgende Meldungen von der Berufsgenossenschaft nicht mehr berücksichtigt werden. Diese gesetzliche Unfallversicherung gibt gleichzeitig bekannt, dass die Zahlungsfrist abläuft und dass die zur Zahlung aufgeforderten Personen den gestellten Zahlungstermin nicht überziehen sollen. Denn erneute Beitragsforderungen müssen kostenpflichtig durchgeführt werden. Es liegt daher im Interesse eines Jeden, selbst möglichst bald die Überweisung vorzunehmen.
Die Gemeinde Eigendorf beabsichtigt, für den Friedhof und seine Umgebung einen antwortlichen" zu berufen. Es han- ih i! sich hierbei um die Übernahme von Ajneiten - z.B. Mähen -, damit unser Friedhof immer in sauberem Zustand an-

