Ausgabe 
18.6.1970
Seite
247
 
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aller dem Verband angehörigen Gemein­den werden auch die sogenannten grossen Gemeinschaftsaufgaben wie Flächennut­zungsplanung, Hauptschule, Wasserversor­gung, Abwasserbeseitigung, Brandschutz usw. in die alleinige Zuständigkeit der Verbandsgemeinde übergehen. Die ört­liche Gemeindevertretung bleibt zwar noch bestehen, stellt auch ihren eigenen Haus­haltsplan auf und beschliesst über Investi­tionen üT»d Ausgaben im Rahmen dieses Haushaltsplanes, Die Ausführung dieser Beschlüsse aber ist Sache der Verbands­gemeindeverwaltung.

Es wäre eine feine Sache, wenn die Verbandsgemeinde alle ihr übertragenen und gestellten Aufgaben unentgeltlich für die einzelne Gemeinde ausführen würde. Und hier hat dies bei oberflächlicher Betrach­tung so nützliche Einrichtung ihren Haken. Diese neue zwischengeschaltete Verwal­tungsstufe kostet nämlich Geld und meiner Meinung nach zumindest solange, bis sie sich eingespielt hat, sehr viel Geld, das in Form einer Umlage von den einzelnen Gemeinden erhoben wird.

Was soll nun eine Gemeinde tun, die ihre Aufgabe, die Bürger an der allge­meinen wirtschaftlichen Entwicklung und dem Fortschritt in Form moderner, neu­zeitlicher Einrichtungen (Strassenbau, Ka­nalisation, Wasserversorgung usw.) teil­nehmen zu lassen, ernst genommen hat, wenn sie aufgrund der schwachen eigenen Finanzkraft den grössten Teil dieser In­vestitionen über den Darlehensmarkt finan­zieren musste und ihre frei verfügbaren Mittel mm noch zu einem grossen Teil durch die Verbandsgemeindeumlage dahin­schwinden sieht.

Eine solche Gemeinde hat nach meinem Dafürhalten nur 2 Möglichkeiten. Sie kann entweder ihren Gebührenhaushalt voll aus­schöpfen, das bedeutet Erhebung von An­liegerbeiträgen, Ausbaubeiträgen, Beiträ­gen zu den Wasserversorgungsanlagen, Ka­nalanschlussbeiträge usw. zu den höchst­möglichen Sätzen (= 90 - 100 v.H.), so­wie Steuererhöhungen bis zu den Landes­normalsätzen. Einführung neuer Steuern (beispielsweise Lohnsummensteuer) usw.

Sie kann aber auch den Anschluss an ein anderes Gemeinwesen suchen, dass ihr vertraglich eine normale wirtschaftliche Weiterentwicklung zusichert und zumindest für eine Übergangszeit Gebühren- und Steuererhöhungen ausschliesst.

Nach Ablauf dieser Übergangszeit aber wird man - dessen bin ich sicher - der Gross- oder Einheitsgemeinde ein wesent­liches Stück näher gekommen sein, wenn ihre Einführung durch den Gesetzgeber dann nicht bereits in Angriff genommen ist.

Bei einer zwangsweisen Eingemeindung aber hat die aufnehmende Gemeinde keinen Anlass zu Zugeständnissen irgendeiner Art.

Wie würden Sie sich entscheiden? Wie Sie sicher schon bemerkt haben, handelt es sich hier ln groben Umrissen um die Situation der Gemeinde Horressen.

gez.: Merz

Bürgermeister

Auffahr - Unfall

Pkw-Fahrerin befuhr die K 49 von Horressen kommend in Richtung Montabaur. Als sie an der Einmündung in die K 48 ihr Fahrzeug an- halten mußte, fuhr eine nachfolgende Pkw-Fah- rerin aus Unachtsamkeit auf das haltende Fahr­zeug auf. Beide Fahrerinnen wurden leicht ver­letzt. An den Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden.

IMMER WIEDER KLAGEN

Der Verkehrsverein berichtet, dass aus der Bevölkerung immer wieder Klagen zu hören sind, dass Gegenstände und Anlagen, wel­che der Erholung dienen (z.B. Bänke, Grün­anlagen usw.), mutwillig beschädigt oder zerstört werden. Vermutlich sind es Jugendliche, evtl, auch 12 - 14-jährige Kinder, die hier in jugendlichem Übermut ein böses Spiel treiben.

Anlage, Ruhebänke usw. sind Allgemein­gut, sie dienen auch dem Fremdemver- kehr. Mit erheblichen geldlichen Mitteln und mit noch mehr Mühe und Fleiss wur­den sie errichtet. Das sollten die Eltern den Kindern einmal klar machen und bei- bringen. Es muss allen Bewohnern unseres Dorfes ein echtes Bedürfnis sein, die An­lagen, für die seit Jahren Gemeinde und Verkehrsverein erhebliche Mittel aufwen­den muss, zu schonen und zu erhalten. Alle Erwachsenen werden zur Mithilfe auf­gerufen! Mitteilungen hierzu nimmt Bür­germeister Merz oder der Vorsitzende des Verkehrsvereins Günther jederzeit entge­gen. Alle Angaben werden vertraulich be­handelt.

Weiterhin richtet der Verkehrsverein an alle die herzliche Bitte, die Anlagen zu pflegen. In dieser heissen und trok- kenen Jahreszeit sind Blumen und Grün­flächen sehr gefährdet und bedürfen unse­rer besonderen Pflege. Die Anwohner wol­len sich bitte der Mühe unterziehen und die Blumen begiessen. Hierfür dankt der Verkehrsverein allen herzlich!

Auch in diesem Jahr beabsichtigt der Ver­kehrsverein - wie schon in den vergange­nen Jahren - in einem Wettbewerb DAS SCHÖNSTE HAUS MIT VORGARTEN zu prämieren. Laut strenger Satzung kön­nen nur fünf prämiert werden, über die eine neutrale Juri entscheidet.

Wer aber nicht zu den Preisträgern zählt, kann trotzdem ein Bild von Haus und Vorgarten beim Vorsitzenden des Ver­kehrsvereins Günther bestellen.

RUND

UM MONTABAUR Nr. 15/25/70/11

FREITAG

7.00 Uhr,

Amt f. versL Ehel. Josef Kirchem

16.00 Uhr,

Trupprunde d. Jungpfadfinder in Horressen

SAMSTAG

7.30 Uhr,

Amt f .d. Jahrgang 1920

15.00 Uhr,

Beichtgelegenheit

19.00 Uhr.

Sonntagsmesse: Amf d. Joh. Trumm

SONNTAG

8.30 Uhr,

Amt

- Kollekte f.d. hl. Vater -

CAR IT AS-HAUSSAMMLUNG 27.6.70 bis 5.7.1970

verbandsschule

HORRESSEN - ELGENDORF

Nach dei.. Erlass des Ministeriums für Unterricht und Kultus werden ab sofort die Schulabgänger nach Erfüllung der Volks­schulpflicht am letzten Samstag im Juni entlassen.

Ii unserer Schule findet am Samstag, dem 27.6.70, um 9.oo Uhr, die Entlas­sungsfeier in Verbindung mit einem Got­tesdienst statt.

Die Eltern der Entlassungsschüler sowie die Bürgermeister der Schulorte und der Vorsitzende des Elternbei­rates werden durch die Schulleitung noch persönlich eingeladen.

Greif, Konrektor

ELGENDORF

BEKANNTMACHUNGEN

Über das Mitteilungsblatt wurde bekannt­gegeben, dass eine Instandsetzungsein­heit der Wehrmacht Ende Juni inner­halb des Dorfes E lgendorf sich niederlassen wird, um hier an Ort und Stelle ihren Einsatzbefehl auszuführen. Wie mir der Chef dieser Einheit mitteilte, wer­den bereits am 20. Juni 1970 die Fahrzeuge eintreffen. Ich richte daher nochmals an alle Haus- und Grundstücksbesitzer die herzliche Bitte, den Soldaten weit- gehenst die Wünsche bezüglich der Unter­stellung ihrer Fahrzeuge zu erfüllen. Letz­ten Endes sind diese Männer nicht zu ihrem eigenen Vergnügen hier, sondern weil sie die Pflicht ruft.

GOTTESDIENSTORDNUNG

HORRESSEN

SAM STAG

19.00 Uhr, Sonntagsmesse

SONNTAG, 21.6.70 (5. Sonntag n. Pfingsten)

8.30 Uhr, Amt f. Ehel. Jakob Grünthaler

MONTAG

7.00 Uhr, Hl. Messe f. Anna Bast 8.00 Uhr, Schulmesse f. Verstorbene, best, vom Armenseelenbund (8. u. 9. Schulj.)

DIENSTAG

19.30 Uhr, Abendmesse: Amt f. d. Pfarrge- meinde zum Patronatstag: Johan­nes d. Täufer

MITTWOCH

7.00 Uhr, Amt f. Geschw. Arnold und Ottilie Roos

DONNERSTAG

7.00 Uhr, Amt f. d. Verstorbene d. Fami­lie Ferdinand-Weyand

19.30 Uhr, Rosenkranz i.d. Anliegen d. Kirche

Wenn FERTIGKLEIDER - dann zu BLUM, 5419 Deesen, Tel.:02626/277

Die Hessen-Nassauische landwirt­schaftliche Berufsgenossenschaft in Kas­sel gibt hiermit den Termin über die Be­triebsänderungen bekannt. Für die Bei­tragspflicht für das Rj. 1970 ist die Ver­änderungsmeldung, die bis zum Ende Juni zu erfolgen hat, massgabend. Ich darf daher daran erinnern, dass spater erfol­gende Meldungen von der Berufsgenossen­schaft nicht mehr berücksichtigt werden. Diese gesetzliche Unfallversicherung gibt gleichzeitig bekannt, dass die Zahlungs­frist abläuft und dass die zur Zahlung aufgeforderten Personen den gestellten Zahlungstermin nicht überziehen sollen. Denn erneute Beitragsforderungen müssen kostenpflichtig durchgeführt werden. Es liegt daher im Interesse eines Jeden, selbst möglichst bald die Überweisung vorzuneh­men.

Die Gemeinde Eigendorf beabsichtigt, für den Friedhof und seine Umgebung einen antwortlichen" zu berufen. Es han- ih i! sich hierbei um die Übernahme von Ajneiten - z.B. Mähen -, damit unser Friedhof immer in sauberem Zustand an-