Ausgabe 
18.6.1970
Seite
245
 
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UNFALLFLUCHT

pkw-Fahrer hatte sein Fahrzeug in Holler zum Parken abgestellt. Als er zu seinem Fahrzeug zu­rückkam, mußte er feststellen, daß dies von einem anderen Pkw beschädigt worden war. Der Schädiger beging Unfallflucht, konnte jedoch anhand von Zeugenaussagen ermittelt werden.

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HORBACH

50 JAHRE SPVGG. HORBACH

Großes Programm mit Kommersabend und Sportveranstaltungen

An diesem Wochenende wird die Sportvereini­gung Horbach ihr 5Qjähriges Vereinsjubiläum begehen können. Ein umfangreiches Veranstal­tungsprogramm wird viele Besucher anlocken. Samstag

Mit einem Jigendspiel wird um 13.30 Uhr das Programm eingeleitet. Eine Stunde später spielt Horbach II gegen DJK Elbingen/Hahn. Um 16.30 Uhr wird dann Horbach I gegen den Düsseldorfer Sportclub Alemannia 08 e.V. an- treten.

Gegen 19.30 Uhr führt der Festzug vom Ver­einslokal zum Festzelt Dabei wird die Musik­kapelle des Musikvereins Wirges spielen. Nun kann der Festkommers beginnen. Neben dem Wirgeser Musikverein werden die Männerge­sangvereine aus Horbach, Gackenbach und Hubingen singen. Eine besondere Attraktion

werden jedoch die Vorführungen des Kunst- Radfahrervereins 1912 Elz e.V. darstellen. Da­bei werden Kurt Hunsänger, zweifacher Jugend- und Europameister und Maria Müller, die Hes- senmeisterin, ihre Fahrkünste zeigen.

Sonntag

Nach dem Festgottesdienst (9.30 Uhr) begin­nen um 10.30 Uhr die FußbaiIturniere. Es spielen der SV Obereihert der SV Melsbach, TuS Ahrbach (Ruppach-Goldhausen und Hei- ligenroth) und die Gelbachtaler Sportfreunde aus Stahlhofen.

Um 15 Uhr wird das Spiel zwischen der Auswahl mannschaft und dem SC Wirges angepfiffen.

Ab 18.50 Uhr wird zum Teil in Farbe das Fußball-Weltmeisterschafts-Endspiel im Fest­zelt übertragen. Anschließend werdenDie Vagabunden" zum Tanz aufspielen.

Ein lebendes Gerippe

so könnte die Überschrift zu diesem Bild heis­sen. Die alte Fachwerkscheune steht nur noch als Gerippe da. I nzwischen ist sie ganz abgeris­sen worden. Die Hörbacher Jugend aber ließ es sich nicht nehmen, die Fachwerkfächer le­bendig werden zu lassen.

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RUPPACH - GOLDHAUSEN

Reifeprüfung abgelegt

Haimund Wirth aus Ruppach hat am Staatlichen Aufbaugymnasium in Montabaur sein Abitur ge­macht

Wir gratulierenl

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6lgendorf

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Die Hessen-Nassauische landwirtschaft­liche Berufsgenossenschaft weist letzt­malig darauf hin, dass die nach dem Stich­tag 1. Juli 19C9 eingetretenen oder gemel­deten Betriebsänderungen für die jetzt zu erhebenden Beiträge keine Bedeutung mehr haben, sondern sich erst auf die im Früh­jahr 1971 fälligen Beiträge 1970-auswlr- ken.

Alle eingetretenen Änderungen nach dem o.g. Stichtag müssen in Sammelände­rungslisten erfasst werden und von der Gemeindebehörde nach dem 1. Juli 1970 der o.g. Berufsgenossenschat gemeldet werden. Es können zwar auch Einzelmel­dungen vor dem Stichtag ai>gegeben werden. Diese alter müssen auf den speziell da­für vorgesehenen V«Irucken eingereicht werden, die wiederum nicht vorrätig sind sondern in jedem Einzelfall von der Ge­nossenschaft angefordert werden müssen. Der einfachere und bequemere Weg ist auf jeden Fall die Eintragung in die Sammel­änderungsliste.

Die Genossenschaft weist auch nochmals darauf hin, dass bei einseinen Unterneh­mern ein nicht unerheblicher Teil der früheren Landwirtschaftlichen Grundstük- ke als unkultiviert usw. eingetragen wor­den ist. Sobald solche Flächen wieder

RUNO UM MONTABAUR Nr. 1S/26F70» landwirtschaftlich genutzt werden, sind die­se Zugänge zu melden.

Für die Beltragserhebung der Hessen- Nassaulschen landwirtschaftlichen Be­rufsgenossenschaft läuft ln Kürze die Zahlungsfrist ab. Die Berufsgenossenschaft in Kassel bittet hiermit ihre Mitglieder, die in den Beitragsbescheiden festgesetzten Zahlungstermine genau zu beachten. Pünkt­liche Zahlung der fälligen Beltragsforde- rungen ersparen der Genossenschaft Ver­waltungsarbeit und den Mitgliedern kosten- pHchtige Mahnungen.

gez.: Merz Bürgermeister

Vcrbandsgememde oder Emheto- gemeinde ?

In der Presse sind in letzter Zelt wiederholt Artikel veröffentlicht worden, die sich mit den ab 1.1.1972 zu bilden­den Verbandsgemeinden beschäftigen. In einer der letzten Ausgaben der Wester­wälder Zeitung ist in einer kurzen Notiz erstmals das Thema Eingemeindung - hier speziell nach Montabaur - angeschnitten worden. Es war von Protest gegen einen solchen Schritt und von der Bildung einer Interessengemeinschaft der "Eingemein­dungsgegner" die Rede. Zwischen den Zei­len wurde sogar das alleinige Entschei­dungsrecht der Gemeindevertretung über einen solchen Schritt bestritten.

Da es den Verfechtern der Verbands­gemeinde offensichtlich weniger darauf an­kommt, mit sachlichen Argumenten das Für und Wider einer Eingemeindung zu diskutieren, als vielmehr Emotionen zu wecken, sehe ich mich veranlasst, die Problematik dieses Themas einmal näher zu beleuchten.

I?h stelle zunächst fest, dass die Entscheidung Uber Gebletsveränderangeu, Veränderungen von Gemelndegrensen usw. nach der Gemelndeordnung einzig und allein der demokratisch gewählten Ver­tretung der Bürgerschaft der Gemeinde zu- steht. Unter dieses Aufgabengebiet fällt auch der Anschluss an ein grösseres Ge­meinwesen.

Die Frage, für welche der beiden Mög­lichkeiten sich eine Gemeinde entscheiden soll (Verbandsgemeinde oder Eingemein­dung = Einheitsgemeinde = Grossgemein­de = Mehrortsgemeinde) kann nicht allgemein beantwortet werden. Die Ent­scheidung hängt von vielen Faktoren ab, die es bei der Abwägung der Vor- und Nachteile zu berücksichtigen gilt und die sich für jede Gemeinde anders stellt.

Der Gesetzgeber muss sich m.E. bei seinem Entschluss, die Verbands gemeinde in Rheinland-Pfalz notfalls mit gesetz­geberischen Mitteln einzuführen, darüber im klaren gewesen sein, dass die Ver­bandsgemeinde nur eine Vorstufe zur Grossgemeinde sein kann, wie sie zur Zeit im Nachbarland Nordrhetn-Westfa­len eingeführt wird. Sie soll zweifelsohne t>esonders im Bereich der ehemals nassanl- schen Selbstverwaltung des Fretherrn von Stein den Übergang zur Grossgemeinde er­leichtern, die Bevölkerung langsam aber zielbewusst zum Denken, Fühlen und Han­deln in grösseren Dimensionen hinführen.

Was bringt nun dieses "Provisorium" Verbandsgemeinde?

Neben der Übernahme der Verwaltungs­aufgaben und der Auftrags angelege nheiten