DONNERSTAG, 4.6.70
7.00 Uhr, Amt für Maria Born (Nachbarschaft) 17.00 Uhr, Beichtgelegenheit
FREITAG, 5.6.70 (Herz-Jesu-Fest, Fest des hl. Boni- fatius)
7.00 Uhr, Amt für die Gefallenen und Vermißten
SAMSTAG, 6.6.70 (Fest des hl. Norbert)
7.00 Uhr, Amt für Lebende und Verst. des Jahrganges 1919/20
17.00 Uhr, Rosenkranz ; Beichtgelegenheit 19.00 Uhr, 3. Seelenamt für Peter Perne
VORANZEIGE:
Die diesjährige Männerwallfahrt nach Marienstatt ist am Sonntag, 28. Juni 1970;
Nahe an Montabaur, trotzdem kein Vorort:
HOLLER -MONTABAUR'S NACHBARDORF
An diesem Wochenende begeht Holler sein grosses Musikfest. Ein Dorf, das normalerweise ruhig seinen Alltag verlebt, tritt damit für kurze Zeit in den Mittelpunkt. Wir nehmen es zum Anlass, ein kleines Bild jener Gemeinde zu zeichnen.
DAS DORF KRABBELT DIE HÄNGE HINAUF Holler liegt zwei Kilometer südlich Montabaur an der Strasse zum Buchfinkenland und nach Holzappel. Sein alter Ortskern liegt oberhalb der 211 Jahre alten Pfarrkirche um die Hauptstrasse« Dort, am Bracken (Jetzt Bergstrasse), in der Südstrasse, der Bachstrasse und der Lindenstrasse, finden wir noch 4 " jene typischen alten Fachwerkhäuser des 17.und 19. Jahrhunderts,die zwar infolge Abriss und Umbauten an Zahl abnehmen, aber dennoch malerische Winkel gestalten.
Während zur Wiesenniederung des Stelzenbachs in den letzten Jahren kaum Neubauten entstanden sind, wurden in den Hängen des nach Untershausen hochsteigenden Seitentals, auf der Asbach und am Kissel, aufgelockerte Neubaugebiete erschlossen, von denen aus der Blick sich weit nach Norden zum Ober- westerwald und zur Montabaurer Höhe hin weitet. Leider erschwert diese beidseitige Hangbebauung den wohl für das kommende Jahrhundert unabdingbare Bau einer Umgehungsstrasse, die allerdings im Flächennutzungsplan gar nicht vorgesehen ist. Der Ortslagenausbau der Landesstrasse wird wohl im kommenden Jahr vorgenommen. Zwei Gebäude werden dann abgerissen. Die Kreisstrasse nach Niederelbert soll später eine andere Ausfahrtstrecke erhalten.
SELBST DAS GELBACHTAL GEHÖRT ZU HOLLER
Mit 454 Hektar zählt Holler auch flächen- mässig zu den grossen Gemeinden. Selbst der Gelbach fliesst von der Marau bis zur Waldesruh an der Hollerer Gemarkung vorbei, Und die ersten Häuser von Niederelbert berühren ebenfalls schon Hollerer Gebiet. So beträgt die grösste Länge der Ge- m arkung 3 km, die grösste Breite 2,3 km. Den höchsten Punkt erreicht die Gemeinde mit ^52,6 m auf dem Hähnchen, den niedrigsten m lt 185 m am Hotel Waldesruh. Ein Ver- fflessungspunkt an der Schule gibt als Höhe 231,0 m an.
FELDER WERDEN WEITGEHEND BEBAUT
Höchstens ein Drittel aller Äcker liegt brach. Die Böden sind mit einer Ertragsmesszahl von 44 verhältnismässig gut. Dennoch sank die landwirtschaftlich genutzte Fläche von 280 ha um die Jahrhundertwende auf heute ß twa die Hälfte. Die Zahl der landwirt
schaftlichen Betriebe nahm von damals 85 auf heute rund zehn ab, davon die meisten N ebenerwerbssteilen.
120 ha der Gemeindefläche sind mit Wald bestanden. Den sogenannten "Fichternberg" in Richtung Montabaur hat die Gemeinde allerdings langfristig an die Bundeswehr verpachtet, Südwestlich des Arzbacher Stockes liegen zusätzlich 140 ha Markwald,
KLEINE GEWERBEBETRIEBE VORHANDEN Früher bot die Landwirtschaft den meisten Hollerem ein ausreichendes Einkommen. Kleinere Gewerbebetriebe sind an ihre Stelle getreten. So beschäftigen zwei Bauunternehmer über 40 Arbeitskräfte, zwei Schreinereien zehn und eine Schmiede 3, Daneben gibt es mehrere Handelsunternehmen örtlicher Bedeutung, wozu auch eine Raiffeisenkasse zählt. Für grössere Industriebetriebe lassen die Hanglagen kaum Aussiedlungsmöglichkeiten zu.
40 Einpendler stehen etwa 300 tägliche Auspendler gegenüber. Rund 50 fahren nach Montabaur, 40 nach Siershahn, 20 nach Ransbach-Baumbach und je ein Dutzend nach Wirges und Koblenz.
REGES VEREINSLEBEN Zu den örtlichen Vereinen zählen ausser dem neugegründeten und schon recht aktiven Musikverein der Männergesangverein "Frohsinn", der Mandolinenclub Alpenrösl, ein Sportverein und eine Freiwillige Feuerwehr. Daneben ist Holler Sitz einer Pfarrei, einer zweiklassigen Schule und eines Standesamtes.
HOLLERER "WAZE" UND MONTABAURER "SCHLAPPEFLICKER"
In Montabaur nennt man die Hollerer "Waze" anderswo aber "Krutte". Die Städter dage= gen werden "Schlappeflicker" genannt. Man ist in Holler auf die Nachbarstadt angewiesen und unterhält rege freundschaftliche Beziehungen. Dennoch aber bleibt man etwas reserviert und pocht auf die gemeindliche Selbständigkeit. Keineswegs möchte man wie die nördlichen "Vordörfer" eingemeindet werden. Dafür ist die fast 800 Menschen starke Dorfgemeinschaft sehr stark ausgeprägt. Und das wird sich auch an diesem Sonntag zeigen.
Nachwuchs bei den Shetland-Ponys
Rund um Montabaur Nr. 13/22/70/9
Gute Besserung
wünscht "Rund um Montabaur" Bürgermeister Gross, der sich zur Zeit einer Krankenhausbehandlung unterziehen muss.
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN HORESSEN
Aufgrund des Viehzählungsgesetzes vom 18.6. 1956 (BGBl. I. S. 522), zuletzt geändert durch Gesetz über eine Geflügelstatistik vom 29. März 1967 (BGBl. I S. 388), findet am obengenannten Tage eine repräsentative Viehzwi- s chenzählung statt.
Die Ergebnisse der Zählung dienen zur Beurteilung der Marktlage, insbesondere zur Ermittlung des Einfuhrbedarfs von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Futtermitteln. Es ist deshalb erforderlicn, dass die vorhandenen Bestände richtig und vollständig erfasst werden.
Auskunftspflichtig sind gemäss § 4 Abs. 2 des Viehzählungsgesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befassten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen auskunftspflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten ( § 5 des Viehzählungsgesetzes ). Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, z.B, bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflichtigen hierauf hinzuweisen.
Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Betreten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbusse geahndet werden.
Die Einzelangaben der Viehhalter unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen nicht für steuerliche Zwecke verwendet werden. Ihre Weiterleitung durch die erhebenden Behörden an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Namens des Auskunftspflichtigen ist durch Gesetz zugelassen,
Horressen, den 1. Juni 1970 Gemeindeverw.
Korsel und Fritz, die beiden Shetland-Ponys von Anton Kilian, dem 1. Beigeordneten der Gemeinde Holler, haben Nachwuchs bekommen. Vier Wochen alt wird nun das Kleine, für das die Enkelkinder des Besitzers sich einen Namen ausdenken sollen.

