Ausgabe 
28.5.1970
Seite
201
 
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DONNERSTAG, 4.6.70

7.00 Uhr, Amt für Maria Born (Nachbarschaft) 17.00 Uhr, Beichtgelegenheit

FREITAG, 5.6.70 (Herz-Jesu-Fest, Fest des hl. Boni- fatius)

7.00 Uhr, Amt für die Gefallenen und Vermißten

SAMSTAG, 6.6.70 (Fest des hl. Norbert)

7.00 Uhr, Amt für Lebende und Verst. des Jahr­ganges 1919/20

17.00 Uhr, Rosenkranz ; Beichtgelegenheit 19.00 Uhr, 3. Seelenamt für Peter Perne

VORANZEIGE:

Die diesjährige Männerwallfahrt nach Marienstatt ist am Sonntag, 28. Juni 1970;

Nahe an Montabaur, trotzdem kein Vorort:

HOLLER -MONTABAUR'S NACHBARDORF

An diesem Wochenende begeht Holler sein grosses Musikfest. Ein Dorf, das normaler­weise ruhig seinen Alltag verlebt, tritt da­mit für kurze Zeit in den Mittelpunkt. Wir nehmen es zum Anlass, ein kleines Bild jener Gemeinde zu zeichnen.

DAS DORF KRABBELT DIE HÄNGE HINAUF Holler liegt zwei Kilometer südlich Monta­baur an der Strasse zum Buchfinkenland und nach Holzappel. Sein alter Ortskern liegt oberhalb der 211 Jahre alten Pfarrkirche um die Hauptstrasse« Dort, am Bracken (Jetzt Bergstrasse), in der Südstrasse, der Bachstrasse und der Lindenstrasse, finden wir noch 4 " jene typischen alten Fachwerk­häuser des 17.und 19. Jahrhunderts,die zwar infolge Abriss und Umbauten an Zahl ab­nehmen, aber dennoch malerische Winkel ge­stalten.

Während zur Wiesenniederung des Stelzen­bachs in den letzten Jahren kaum Neubauten entstanden sind, wurden in den Hängen des nach Untershausen hochsteigenden Seitentals, auf der Asbach und am Kissel, aufgelockerte Neubaugebiete erschlossen, von denen aus der Blick sich weit nach Norden zum Ober- westerwald und zur Montabaurer Höhe hin weitet. Leider erschwert diese beidseitige Hangbebauung den wohl für das kommende Jahrhundert unabdingbare Bau einer Umge­hungsstrasse, die allerdings im Flächen­nutzungsplan gar nicht vorgesehen ist. Der Ortslagenausbau der Landesstrasse wird wohl im kommenden Jahr vorgenommen. Zwei Gebäude werden dann abgerissen. Die Kreisstrasse nach Niederelbert soll später eine andere Ausfahrtstrecke erhal­ten.

SELBST DAS GELBACHTAL GEHÖRT ZU HOLLER

Mit 454 Hektar zählt Holler auch flächen- mässig zu den grossen Gemeinden. Selbst der Gelbach fliesst von der Marau bis zur Waldesruh an der Hollerer Gemarkung vor­bei, Und die ersten Häuser von Niederel­bert berühren ebenfalls schon Hollerer Ge­biet. So beträgt die grösste Länge der Ge- m arkung 3 km, die grösste Breite 2,3 km. Den höchsten Punkt erreicht die Gemeinde mit ^52,6 m auf dem Hähnchen, den niedrigsten m lt 185 m am Hotel Waldesruh. Ein Ver- fflessungspunkt an der Schule gibt als Höhe 231,0 m an.

FELDER WERDEN WEITGEHEND BEBAUT

Höchstens ein Drittel aller Äcker liegt brach. Die Böden sind mit einer Ertragsmesszahl von 44 verhältnismässig gut. Dennoch sank die landwirtschaftlich genutzte Fläche von 280 ha um die Jahrhundertwende auf heute ß twa die Hälfte. Die Zahl der landwirt­

schaftlichen Betriebe nahm von damals 85 auf heute rund zehn ab, davon die meisten N ebenerwerbssteilen.

120 ha der Gemeindefläche sind mit Wald bestanden. Den sogenannten "Fichternberg" in Richtung Montabaur hat die Gemeinde allerdings langfristig an die Bundeswehr ver­pachtet, Südwestlich des Arzbacher Stockes liegen zusätzlich 140 ha Markwald,

KLEINE GEWERBEBETRIEBE VORHANDEN Früher bot die Landwirtschaft den meisten Hollerem ein ausreichendes Einkommen. Kleinere Gewerbebetriebe sind an ihre Stel­le getreten. So beschäftigen zwei Bauunter­nehmer über 40 Arbeitskräfte, zwei Schrei­nereien zehn und eine Schmiede 3, Daneben gibt es mehrere Handelsunternehmen örtlicher Bedeutung, wozu auch eine Raiffei­senkasse zählt. Für grössere Industriebe­triebe lassen die Hanglagen kaum Aussied­lungsmöglichkeiten zu.

40 Einpendler stehen etwa 300 tägliche Aus­pendler gegenüber. Rund 50 fahren nach Mon­tabaur, 40 nach Siershahn, 20 nach Rans­bach-Baumbach und je ein Dutzend nach Wir­ges und Koblenz.

REGES VEREINSLEBEN Zu den örtlichen Vereinen zählen ausser dem neugegründeten und schon recht aktiven Musikverein der Männergesangverein "Frohsinn", der Mandolinenclub Alpenrösl, ein Sportverein und eine Freiwillige Feuer­wehr. Daneben ist Holler Sitz einer Pfarrei, einer zweiklassigen Schule und eines Stan­desamtes.

HOLLERER "WAZE" UND MONTABAURER "SCHLAPPEFLICKER"

In Montabaur nennt man die Hollerer "Waze" anderswo aber "Krutte". Die Städter dage= gen werden "Schlappeflicker" genannt. Man ist in Holler auf die Nachbarstadt ange­wiesen und unterhält rege freundschaftliche Beziehungen. Dennoch aber bleibt man etwas reserviert und pocht auf die gemeindliche Selbständigkeit. Keineswegs möchte man wie die nördlichen "Vordörfer" eingemeindet werden. Dafür ist die fast 800 Menschen starke Dorfgemeinschaft sehr stark aus­geprägt. Und das wird sich auch an diesem Sonntag zeigen.

Nachwuchs bei den Shetland-Ponys

Rund um Montabaur Nr. 13/22/70/9

Gute Besserung

wünscht "Rund um Montabaur" Bürger­meister Gross, der sich zur Zeit einer Krankenhausbehandlung unterziehen muss.

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN HORESSEN

Aufgrund des Viehzählungsgesetzes vom 18.6. 1956 (BGBl. I. S. 522), zuletzt geändert durch Gesetz über eine Geflügelstatistik vom 29. März 1967 (BGBl. I S. 388), findet am obenge­nannten Tage eine repräsentative Viehzwi- s chenzählung statt.

Die Ergebnisse der Zählung dienen zur Be­urteilung der Marktlage, insbesondere zur Ermittlung des Einfuhrbedarfs von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Futtermitteln. Es ist deshalb erforderlicn, dass die vorhan­denen Bestände richtig und vollständig er­fasst werden.

Auskunftspflichtig sind gemäss § 4 Abs. 2 des Viehzählungsgesetzes die Viehhalter. Ist ein Viehhalter verhindert, so sind die mit der Viehhaltung befassten Familienmit­glieder oder Betriebsangehörigen auskunfts­pflichtig. Den Zählern ist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten ( § 5 des Vieh­zählungsgesetzes ). Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personen­verkehr beschränken, z.B, bei Seuchen, so sind die Zähler von den Auskunftspflich­tigen hierauf hinzuweisen.

Wer als Auskunftspflichtiger vorsätzlich oder fahrlässig Auskünfte ganz oder teilweise ver­weigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder wer sich weigert, den Zählern das Be­treten der Ställe oder anderer Örtlichkeiten, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten, handelt ordnungs­widrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit ei­ner Geldbusse geahndet werden.

Die Einzelangaben der Viehhalter unterlie­gen der Geheimhaltung. Sie dürfen nicht für steuerliche Zwecke verwendet werden. Ihre Weiterleitung durch die erhebenden Behör­den an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von ihnen bestimmten Stellen und Personen ohne Nennung des Na­mens des Auskunftspflichtigen ist durch Ge­setz zugelassen,

Horressen, den 1. Juni 1970 Gemeindeverw.

Korsel und Fritz, die beiden Shetland-Ponys von Anton Kilian, dem 1. Beigeordneten der Gemeinde Holler, haben Nachwuchs bekom­men. Vier Wochen alt wird nun das Kleine, für das die Enkelkinder des Besitzers sich einen Namen ausdenken sollen.