Fjomsaen
Glgendorf
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BEKANNTMACHUNG
Betr.: Gesetzliche Uniallversicherung bei Selbsthilfearbeiten im sozialen Wohnungsbau;
hier: Meldepflicht
Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber ln der Reichsversicherungsordnung (RVO) bestimmt, dass der Bauherr und seine unentgeltlichen Helfer unter gewissen Voraussetzungen beim Gemeindeunfallversicherungsverband
kostenlos unfallversichert sind. Der Grundgedanke dieser Gesetzesbestimmung ist, die betreffenden Bauherren auf Kosten der Gemeinden von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entlasten.
Folgende Bedingungen müssen jedoch gegeben sein:
1. Bel den Bauvorhaben müssen die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung oder öffentliche Förderung (sozialer Wohnungsbau) eines Familienhelmes vorliegen.
2. Die Helfer müssen unentgeltlich tätig sein. Für den kraft Gesetzes beim Gemeindeunfallversicherungsverband versicherten Bauherrn besteht nach § 661 RVO eine Meldepflicht, deren Verletzung mit einer Ordnungsstrafe bis zu 5 000 DM (§ 773 RVO) geahndet werden kann.
Da die Anmeldung binnen einer Woche nach Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten (SS 659 und 661) erfolgen muss, werden die Bauherren gebeten, bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung den Meldebogen auszufUUen und dem Bauantrag beizulegen. Damit ist die Meldepflicht erfüllt. Der Meldebogen wird durch die Bauverwaltung dem Gemeindeunfallversicherungsverband zugestellt.
Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland-Pfalz
5470 Andernach, Ludwig-Hillesheim-Str. 3 Der Geschäftsführer gez. Unterschrift
Amtliche Bekanntmachungen:
1) Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass am 27. Mai 1970 in der Bundesrepublik u. in West-Berlin eine Volks- und Berufszählung sowie eine Zählung nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsstätten stattfindet. Die Zählung ist angeordnet durch das Volkszählungsgesetz 1970 v. 14.4.1969 und wird mittels Zählpapieren durchgeführt, die von ehrenamtlichen Helfern (Zählern) an die Bevölkerung ausgeteilt und wieder eingesammelt werden.
Ausgeteilt werden folgende Zählpapiere:
a) Haushaltsbogen für jeden Haushalt
b) Volkszählungsbogen für jede zum Haushalt gehörende Person
c) Arbeitsstättenbogen für Arbeitsstätten und Unternehmen
d) Betriebszählblätter für Arbeitsstätten und Unternehmen
Die ln den Zäljcjpapieren enthalten«! Fragen sind lm Volkszählungsgesetz 1970 festgelegt. Die Bevölkerung ist zu Ihrer vollständigen
RUND UM MONTABAUR Nr. 12/21/70?
und fristgerechten Ausfüllung verpflichtet. Die ehrenamtlichen Zähler werden mit der Austeilung der Zähpapiere ln dieser Woche beginnen und sie vom 27.5. bis 6. Juni 1970 wieder einsammeln.
Auskunftspflichtig sind:
a) für die Volks zähhmgsbogen alle volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden minderjährigen Personen auch für minderjährige oder behinderte Haushalts mitglieder
b) für die Arbeitsstättenbogen die Inhaber oder Leiter der Arbeitsstätten und Unternehmen.
Die Auskunftspflichtigen werden gebeten, die ehrenamtlichen Zähler ln ihrer Tätigkeit zu unterstützen und die ausgefüllten Zählpapiere rechtzeitig zur Abholung bereitzuhalten. Falls ein Auskunftspflichtiger bis zum 26. Mai 1970 keine Zählpapiere erhalten hat, wird darum gebeten, diese bei der Zählungsdienststelle im Bürgermeisteramt (Telefon Nr. 3294) anzufordern. Die Zählungsdienststelle ist bis 19.30 Uhr besetzt. Alle Zähler und sonstigen mit der Bearbeitung der Zählpapiere befassten Personen sind durch Gesetz zur Verschwiegenheit über alle persönlichen und sachlichen Angaben verpflichtet, die bei der Zählung zu ihrer Kenntnis gelangen.
Neuordnung des Stückgutverkehrs der Deutschen Bundesbahn
Die gesamte Stückgutorganisation der Deutschen Bundesbahn wird zum 1.6.1970 umfassend geändert. Durch den Einsatz von Flächenbedienern wird das Stückgutnetz der DB wesentlich erweitert. Künftig werden also auch Orte in den Stückgutverkehr einbezogen, die bisher nicht bedient wurden, weil sie weitab von der Schiene lagen. In der Regel soll dann das Gut unmittelbar im Haus des Versenders abgeholt oder ln das Haus des Empfängers zugestellt werden. Dadurch soll eine schnellere, zuverlässigere und sichere Bedienung erreicht werden.
Unsere Gemeinde liegt lm Bereich des Stückgut j>ahnhofs Montabaur. Als Flächenbediener wird die Firma Peter Kunst und Sohn, 5430 Montabaur, Moselstr., Tel. 02602/3429 eingesetzt. Sie wird Horressen vom 1.6.70 an wöchentlich 2 mal anfcdiren. Versandanzeigen sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich und werden von hier direkt an die Firma Kunst u. Sohn weitergeleitet.
Folgende Gebühren werden für die Zustellung bzw. Abholung der Güter durch den Flächenbediener erhoben;
Flächenfrachten für Stückgut ln DM bis Kg.:
50/2,— 100/2,60 150/3,80200/5,00 300/7,20 400/9,20 500/11.— 600/12,60 700/14.—
800/15.20 900/16,20 1000/17.— 1250/19,60 1500/21,80 2000/24.— 2500/26,80 Die Fläehenfrachten enthalten keine Umsatzsteuer.
GEBRÜDER
HAUS- und STRASSENSAMMLUNG
"Jugend sammelt für Jugend" vom 25.-31.5. Der Landesjugendring beabsichtigt auch ü
DONNERST
taOOUhr,
diesem Jahr wiederum eine Sammlung unte) FREITAG. 2 dem Motto 18,30 Uhr *
"Jugend sammelt für Jugend” SONNTAG
durchzuführen..Damit soll die von Staat um 9 . 00 Uhr,' Kommunen anerkannte und bedeutsame Arbeit der JUgendverbände eine weitere fl< nanzielle Hilfe erfahren. Trotz der zun 18,30 Uhr > Teil beachtlichen Unterstützung durch Bund D|e p lfn Land und Gemeinden und den materielle) Uhr | und persönlichen Opfern der Jugend selbg reichen die vorhandenen Geldmittel bei weh tem nicht aus, um die umfassenden Aufgaben, Insbesondere im örtlichen Bereich, za er« füllen. Deshalb ergeht die herzliche Bitte, auch diese Haussammhmgdes Landes Jugend« ringes wieder zu unterstützen.
Es Ist Sinn und Zweck der Sammlung, aud den Jugendverbänden am Ort weitere finaix xb 1 Jui Möglichkeiten zu eröffnen. Deshalt stückgutve
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wird von dem Rest der Ihm dann verbleibt, zum Bels einen namhaften Betrag einen noch festzule- wer vom
genden gemeinnützigen Zweck zuführen.
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Minöver der Bundeswehr
Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt, in der Zeit vom 22.5. bis 30.5.70 ein Manöver u.a. auch im Unterweste rwaldkreii durchzuführen. Es werden eine grössere Anzahl von Räder- und 2 Luftfahrzeuge eingesetzt. Mit Verkehrsbeschränkungen ist nicht zu rechnen. Der Schwerpunkt des Manövers liegt im Raume Rennerod.
Gleichzeitig teilt der Kompaniechef des gemischten Instandsetzungsbataillons 320 ir Keblenz, Rheinkaserne mit, dass die für die Zelt vom 22. - 26.6.1970 geplante Instand- der Vere setzungsUbung ln unserer Gemeinde nicht Darüber durchgeführt wird, da zu viele Grundstücks- ^ n n P elgentümer sich geweigert haben, Arbeits- zu Besuc Plätze und Kfz.-Abstellplätze zur Verfügung unsere 1
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Für Versicherte der Rentenversicherung defj Arbeiter und Handwerker wird der Sprech-j
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Dienstag, den 2. Juni 1970 und für Versicherte der Rentenversicherung der Angestellten am
Mittwoch, den 3. Juni 1970 ln der Zelt von 8-12 Uhr im Landrats amt abgehalten.
Die Auskunftssuchenden werden gebeten, alle Versicherungsunterlagen mitzubringen.
6) Öffentliche Mahnung:
Die 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlungen 1970 ist am 15. Mai 1970 lälllg gewor-
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