Ausgabe 
21.5.1970
Seite
184
 
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Fjomsaen

Glgendorf

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BEKANNTMACHUNG

Betr.: Gesetzliche Uniallversicherung bei Selbsthilfearbeiten im sozialen Wohnungs­bau;

hier: Meldepflicht

Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber ln der Reichsversicherungsordnung (RVO) bestimmt, dass der Bauherr und seine un­entgeltlichen Helfer unter gewissen Voraus­setzungen beim Gemeindeunfallversiche­rungsverband

kostenlos unfallversichert sind. Der Grundgedanke dieser Gesetzesbe­stimmung ist, die betreffenden Bauherren auf Kosten der Gemeinden von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu ent­lasten.

Folgende Bedingungen müssen jedoch gege­ben sein:

1. Bel den Bauvorhaben müssen die Voraus­setzungen für die Steuerbegünstigung oder öffentliche Förderung (sozialer Wohnungs­bau) eines Familienhelmes vorliegen.

2. Die Helfer müssen unentgeltlich tätig sein. Für den kraft Gesetzes beim Gemeindeun­fallversicherungsverband versicherten Bau­herrn besteht nach § 661 RVO eine Melde­pflicht, deren Verletzung mit einer Ordnungs­strafe bis zu 5 000 DM (§ 773 RVO) ge­ahndet werden kann.

Da die Anmeldung binnen einer Woche nach Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten (SS 659 und 661) erfolgen muss, werden die Bauherren gebeten, bei der für sie zustän­digen Gemeindeverwaltung den Meldebogen auszufUUen und dem Bauantrag beizulegen. Damit ist die Meldepflicht erfüllt. Der Mel­debogen wird durch die Bauverwaltung dem Gemeindeunfallversicherungsverband zuge­stellt.

Gemeindeunfallversicherungsverband Rhein­land-Pfalz

5470 Andernach, Ludwig-Hillesheim-Str. 3 Der Geschäftsführer gez. Unterschrift

Amtliche Bekanntmachungen:

1) Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass am 27. Mai 1970 in der Bundesrepu­blik u. in West-Berlin eine Volks- und Berufszählung sowie eine Zählung nichtland­wirtschaftlicher Arbeitsstätten stattfindet. Die Zählung ist angeordnet durch das Volks­zählungsgesetz 1970 v. 14.4.1969 und wird mittels Zählpapieren durchgeführt, die von ehrenamtlichen Helfern (Zählern) an die Be­völkerung ausgeteilt und wieder eingesam­melt werden.

Ausgeteilt werden folgende Zählpapiere:

a) Haushaltsbogen für jeden Haushalt

b) Volkszählungsbogen für jede zum Haus­halt gehörende Person

c) Arbeitsstättenbogen für Arbeitsstätten und Unternehmen

d) Betriebszählblätter für Arbeitsstätten und Unternehmen

Die ln den Zäljcjpapieren enthalten«! Fragen sind lm Volkszählungsgesetz 1970 festgelegt. Die Bevölkerung ist zu Ihrer vollständigen

RUND UM MONTABAUR Nr. 12/21/70?

und fristgerechten Ausfüllung verpflichtet. Die ehrenamtlichen Zähler werden mit der Austeilung der Zähpapiere ln dieser Woche beginnen und sie vom 27.5. bis 6. Juni 1970 wieder einsammeln.

Auskunftspflichtig sind:

a) für die Volks zähhmgsbogen alle volljäh­rigen oder einen eigenen Haushalt führenden minderjährigen Personen auch für minder­jährige oder behinderte Haushalts mitglieder

b) für die Arbeitsstättenbogen die Inhaber oder Leiter der Arbeitsstätten und Unter­nehmen.

Die Auskunftspflichtigen werden gebeten, die ehrenamtlichen Zähler ln ihrer Tätigkeit zu unterstützen und die ausgefüllten Zähl­papiere rechtzeitig zur Abholung bereitzu­halten. Falls ein Auskunftspflichtiger bis zum 26. Mai 1970 keine Zählpapiere erhal­ten hat, wird darum gebeten, diese bei der Zählungsdienststelle im Bürgermeisteramt (Telefon Nr. 3294) anzufordern. Die Zäh­lungsdienststelle ist bis 19.30 Uhr besetzt. Alle Zähler und sonstigen mit der Bearbei­tung der Zählpapiere befassten Personen sind durch Gesetz zur Verschwiegenheit über alle persönlichen und sachlichen Angaben verpflichtet, die bei der Zählung zu ihrer Kenntnis gelangen.

Neuordnung des Stückgutverkehrs der Deutschen Bundesbahn

Die gesamte Stückgutorganisation der Deut­schen Bundesbahn wird zum 1.6.1970 umfas­send geändert. Durch den Einsatz von Flä­chenbedienern wird das Stückgutnetz der DB wesentlich erweitert. Künftig werden also auch Orte in den Stückgutverkehr einbezogen, die bisher nicht bedient wurden, weil sie weit­ab von der Schiene lagen. In der Regel soll dann das Gut unmittelbar im Haus des Ver­senders abgeholt oder ln das Haus des Em­pfängers zugestellt werden. Dadurch soll eine schnellere, zuverlässigere und sichere Bedienung erreicht werden.

Unsere Gemeinde liegt lm Bereich des Stück­gut j>ahnhofs Montabaur. Als Flächenbediener wird die Firma Peter Kunst und Sohn, 5430 Montabaur, Moselstr., Tel. 02602/3429 ein­gesetzt. Sie wird Horressen vom 1.6.70 an wöchentlich 2 mal anfcdiren. Versandanzeigen sind bei der Gemeindever­waltung erhältlich und werden von hier di­rekt an die Firma Kunst u. Sohn weiter­geleitet.

Folgende Gebühren werden für die Zustellung bzw. Abholung der Güter durch den Flächen­bediener erhoben;

Flächenfrachten für Stückgut ln DM bis Kg.:

50/2, 100/2,60 150/3,80200/5,00 300/7,20 400/9,20 500/11. 600/12,60 700/14.

800/15.20 900/16,20 1000/17. 1250/19,60 1500/21,80 2000/24. 2500/26,80 Die Fläehenfrachten enthalten keine Umsatz­steuer.

GEBRÜDER

HAUS- und STRASSENSAMMLUNG

"Jugend sammelt für Jugend" vom 25.-31.5. Der Landesjugendring beabsichtigt auch ü

DONNERST

taOOUhr,

diesem Jahr wiederum eine Sammlung unte) FREITAG. 2 dem Motto 18,30 Uhr *

"Jugend sammelt für Jugend SONNTAG

durchzuführen..Damit soll die von Staat um 9 . 00 Uhr,' Kommunen anerkannte und bedeutsame Ar­beit der JUgendverbände eine weitere fl< nanzielle Hilfe erfahren. Trotz der zun 18,30 Uhr > Teil beachtlichen Unterstützung durch Bund D|e p lfn Land und Gemeinden und den materielle) Uhr | und persönlichen Opfern der Jugend selbg reichen die vorhandenen Geldmittel bei weh tem nicht aus, um die umfassenden Aufgaben, Insbesondere im örtlichen Bereich, za er« füllen. Deshalb ergeht die herzliche Bitte, auch diese Haussammhmgdes Landes Jugend« ringes wieder zu unterstützen.

Es Ist Sinn und Zweck der Sammlung, aud den Jugendverbänden am Ort weitere finaix xb 1 Jui Möglichkeiten zu eröffnen. Deshalt stückgutve

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Prozent erhält der Landesjugendring, der K.ma» davon wieder 25 Prozent an die Spitzen« dj 6 Frac] verbände weitergibt. Der Landesjugendring ^

wird von dem Rest der Ihm dann verbleibt, zum Bels einen namhaften Betrag einen noch festzule- wer vom

genden gemeinnützigen Zweck zuführen.

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Minöver der Bundeswehr

Eine Einheit der Bundeswehr beabsichtigt, in der Zeit vom 22.5. bis 30.5.70 ein Ma­növer u.a. auch im Unterweste rwaldkreii durchzuführen. Es werden eine grössere An­zahl von Räder- und 2 Luftfahrzeuge ein­gesetzt. Mit Verkehrsbeschränkungen ist nicht zu rechnen. Der Schwerpunkt des Ma­növers liegt im Raume Rennerod.

Gleichzeitig teilt der Kompaniechef des gemischten Instandsetzungsbataillons 320 ir Keblenz, Rheinkaserne mit, dass die für die Zelt vom 22. - 26.6.1970 geplante Instand- der Vere setzungsUbung ln unserer Gemeinde nicht Darüber durchgeführt wird, da zu viele Grundstücks- ^ n n P elgentümer sich geweigert haben, Arbeits- zu Besuc Plätze und Kfz.-Abstellplätze zur Verfügung unsere 1

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zu stellen.

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Für Versicherte der Rentenversicherung defj Arbeiter und Handwerker wird der Sprech-j

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Dienstag, den 2. Juni 1970 und für Versicherte der Rentenversicherung der Angestellten am

Mittwoch, den 3. Juni 1970 ln der Zelt von 8-12 Uhr im Landrats amt abgehalten.

Die Auskunftssuchenden werden gebeten, alle Versicherungsunterlagen mitzubringen.

6) Öffentliche Mahnung:

Die 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlun­gen 1970 ist am 15. Mai 1970 lälllg gewor-

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Teppich- u. Gardinen- Reinigung

Oberhemden- und Kitfel-Dienst

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