Jetzt war der Bann gebrochen und Horressen /Elgendorf kam noch einmal auf und ln der letzten Minute kam es so, dass Hertrlch bei einem versuchten Alleingang vor dem Tor der Platzherren gefoult wurde. Den nun fälligen Frelstoss setzte Spanger zum viel- umjubelten 6 : 5 um.
ETTERSDORF
Jubiläumskonzert des M.G.V. „Wohlgemuth" Ettersdorf
Wie alljährlich veranstaltet der MGV "Wohl- gemuth" Ettersdorf unter der Mitwirkung der Nachbarvereine "Waldeslust" Heilberscheid, "Eintracht" Isselbach und "Frohsinn" Daubach am 18. April sein Konzert. In diesem Jahr trug erstmals das Mandolinenorchester Untershausen zum Gelingen des Abends bei. Der 1. Vorsitzende, Peter Stendebach, be- grüsste die Gäste und hiess vor allem die mitwirkenden Vereine herzlich willkommen. Mit dem Sängergruss vom Gelbachtal be- grüssten die Sänger des MGV "Wohlgemuth" die Gäste.
Der diesjährige Liederabend war mit einer besonderen Feierlichkeit verbunden. Es wurden 11 Sänger für Treue am deutschen Lied geehrt. Zu dieser Feierstunde begrüsste der 1. Vorsitzende den Kreis Vorsitzenden des Sängerbundes Unterwesterwald, Peter Ramb, der die Verleihung der Urkunden an folgende Sänger vornahm:
Für 60-jähriges aktives Singen erhielt der Sänger Christian Haberstock die höchste Auszeichnung des Sängerbundes Rheinland- Pfalz, die Sendplakette.
Für 50-jähriges aktives Singen wurden die Sänger
Josef Wolf Heinrich Wolf Josef Brühl Toni Ferdinand
mit der goldenen Ehrennadel ausgezeichnet.
Für 40-jähriges aktives Singen wurden die Sänger
Adam Thewald Alfred Bierenfeld Aloys Hillen Clemens Nlnk Johann Schlosser
geehrt.
Der Chorleiter des MGV "Wohlgemuth", Ludwig Stendebach, wurde für seine 25- jährlge Tätigkeit als Chorleiter geehrt.
Im Anschluss an die Sängerehrung wurde Adam Thewald für seine 20-jährige ununterbrochene Tätigkeit als 1. Vorsitzender beim MGV "Wohlgemuth" durch seinen Nachfolger geehrt und gleichzeitig zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
Unter Mitwirkung aller Vereine nahm der Abend einen besonders guten Verlauf.
am tijocfrmUüscfyvhpark
Name
Vorname
Geb.-Dat.
Beruf
Labonte
Willi
13.4.34
Schreiner
Weidenfeiler
Hans
8.11.28
Beamter
Henkes
Kurt
12.5.23
O'förster
Weidenfeiler
Hermann
14.9.23
Beamter
Schlosser
Alfred
1.3.33
Beamter
Lehmler
Reinhard
7.5.35
Schreiner
Weidenfeiler
Alfons
14.1.27
Paet-Beamt.
Wilhelmi
Antonius
1.8.31
Fleischbe
schauer
BEKANNTMACHUNG
ln der Sitzung des Gemeinderates am 22. April 1970 wurde die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Geschworenen aufgestellt.
Folgende Personen wurden vorgeschlagen:
Vorschlagsliste liegt auf die Dauer von ■,mer Woche bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aus. Sie kann während den Dienststunden eingesehen werden. Einsprüche gegen die Liste oder gegen die vorgeschlagenen Personen sind innerhalb der Auslegungszelt bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen. Die Einsprüche müssen begründet sein.
GRABDENKMÄLER
Durch das wechselhafte Wetter in den letzten Wochen wurde die Standfestigkeit der Grabdenkmäler auf den Friedhöfen beeinträchtigt. Nach den durchgeführten Kontrollen sind verschiedene Grabdenkmäler nicht mehr standfest und gefährden die Besucher der Friedhöfe.
Die Gemeinde ist verkehrsslcherungspfllch- tig für den Friedhof. Aus diesem Grunde bitten wir die Unterhaltspflichtigen der Grabstätten, die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit zu prüfen und gegebenenfalls umgehend in Ordnung zu bringen. Die Gemeindeverwaltung ist sonst verpflichtet, einsturzgefährdete Grabdenkmäler auf Kosten der Unterhaltspflichtigen lnstandsetzen zu lassen.
STRASSENREINIGUNG
Wiederholt haben wir auf die den Strassen- anliegern nach der Ortssatzung über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Strassen, Wege und Plätze obliegende Verpflichtung zur ordnungsmässigen Reinigung der öffentlichen Strassen, Wege und Plätze hingewiesen. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die Grundstücke bebaut, bebaubar oder unbebaut sind. Die Verpflichtung erstreckt sich auf die gesamte Ausdehnung der Grundstücke an Bürgersteigen, Strassenrinnen, evtl. Seitengräben, ferner auf die Einflussöffhungen der Strassen- kanäle und die Fahrbahn bis zu ihrer Mitte. Auch solche Grundstückseigentümer sind zur Strassenreinigung verpflichtet, die nicht am Ort wohnen.
Bei Kontrollen in letzter Zeit musste festgestellt werden, dass verschiedene Strassen- anlieger ihrer Verpflichtung nicht oder nur mangelhaft nachkommen. Wir bitten dringend und nachdrücklich, künftig die Strassenreinigung regelmässig und ordnungsgemäss vorzunehmen, um die Festsetzung von Bussgeld zu vermelden.
ANSCHLUSS VON GRUNDSTÜCKEN AN DIE ORTSKANALISATION
Ein Vorfall der letzten Tage veranlasst uns, nochmals eindringlich darauf hinzuweisen, dass Anschlüsse an die Ortskanalisation nur nach vorheriger Genehmigung der Gemeindeverwaltung erfolgen dürfen. Ohne Rücksicht auf den beantragten Bauschein ist dieser Antrag so zeitig zu stellen, damit von der Gemeinde entsprechend disponiert werden kann. Welche Unterlagen diesem Antrag beizufügen sind, ist aus der Kanalanschlusssatzung, die bei der Gemeindeverwaltung aufbewahrt wird, zu ersehen.
Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde die Haftung für beschädigte Kabelanlagen
RUND UM MONTABAUR Nr. 9/18/70/11 pp. ablehnen muss, wenn die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt worden ist.
ABLAGERUNG VON ERDMASSEN IN DER GEMARKUNG
Wir stellen immer wieder fest, dass Erdaushub von Baustellen oder Bauschutt von Abbrucharbeiten auf den Müllplatz gekippt werden. Das ist nicht statthaft, weil sonst unsere Müllgrube bald gefüllt ist und die Gemeinde einen anderen Müllplatz suchen müsste.
Es ist deshalb erforderlich, dass bei Anfall von grösseren Erd- oder Schuttmassen (ab einer LKW-Ladung) bei der Gemeindeverwaltung nach einem Lagerplatz nachgefragt wird. Die Gemeinde wird einen entsprechenden Platz anweisen und auch gleichzeitig darauf achten, dass die angefahrenen Erdmassen ordnungsmässig einplaniert werden.
SICHERUNG VON GRENZSTEINEN IN BAUGEBIETEN
Wir bitten darauf zu achten, dass bei Arbeiten in den Neubaugebieten die Grenzsteine nicht beschädigt oder sogar beseitigt werden. Wenn Arbeiten an Unternehmer vergeben werden, ist dieser besonders auf die Sicherung der Grenzsteine hinzuweisen. Achtsamkeit in diesem Falle spart dem Bauherrn Geld und Ärger.
EINE BITTE UM VERSTÄNDNIS
Die Gemeindeverwaltung Gackenbach bittet seine Bürger, die Veröffentlichung und Hinweise in dem Bekanntmachungsblatt "Rund um Montabaur" nicht als ein ständiges Nörgeln und Bevormunden anzusehen, sondern vielmehr als eine vortreffliche Gelegenheit Hinweise zum Vorteil der Bevölkerung zu geben und Missstände aufzuzeigen, die zum Wohle aller abgestellt werden müssen.
Aus der Geschichte eines kleinen Dorfes:
DIE LANDESGRENZE FÜHRTE MITTEN DURCH DIES
"Thyeza" - der Rauschende, nannte man vor 1 000 Jahren den kleinen Bach, der hier in den Gelbach mündet. Vielleicht standen damals schon die ersten Häuser. Der Ortsteil südlich des Baches gehörte seit 1250 zur Herrschaft der Abtei Arnstein, der nördlich zum Gericht Montabaur im Kurfürstentum Trier. So blieb es bis 1818. Dann erst wurden beide Ortstelle zu einer Gemeinde des Amtes Nassau vereinigt und noch im gleichen Jahr der Gemeinde Gackenbach-Kirchähr zugeteilt.
Im Mittelalter stand hier ein Adelshof, der vermutlich zusammen mit denen von Ettersdorf und der Sarnburg das Kirchlein zu Kirchähr erbauen lless. Später wurde der Besitz südlich des Baches in drei Hofreiten aufgeteilt. Eine am Wlndener Weg gehörte denen von Stein, der südliche denen von Staffel und eine am Dieser Bach war das Petersllgengut der Abtei Arnstein. In Dies, nördlich vom Bach, hatte der kurtrieri- sche Keller Anthon Hlelger zu Montabaur 1616 ein Höfchen.
Unter Hüblngen bei Dies, wohl am Bucke- rlg, lag seit 1548 eine Mahlmühle. Daneben werden eine Neumühle und auf Arn- stelner Seite eine Ölmühle genannt. Trier hatte hier 1542 Leibeigene; auf Trierer Seite gehörten 1563 je eine Feuerstelle Kurtrier und den Grafen von Nassau. Der
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