Ausgabe 
30.4.1970
Seite
145
 
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Jetzt war der Bann gebrochen und Horressen /Elgendorf kam noch einmal auf und ln der letzten Minute kam es so, dass Hertrlch bei einem versuchten Alleingang vor dem Tor der Platzherren gefoult wurde. Den nun fälligen Frelstoss setzte Spanger zum viel- umjubelten 6 : 5 um.

ETTERSDORF

Jubiläumskonzert des M.G.V. Wohlgemuth" Ettersdorf

Wie alljährlich veranstaltet der MGV "Wohl- gemuth" Ettersdorf unter der Mitwirkung der Nachbarvereine "Waldeslust" Heilberscheid, "Eintracht" Isselbach und "Frohsinn" Dau­bach am 18. April sein Konzert. In diesem Jahr trug erstmals das Mandolinenorchester Untershausen zum Gelingen des Abends bei. Der 1. Vorsitzende, Peter Stendebach, be- grüsste die Gäste und hiess vor allem die mitwirkenden Vereine herzlich willkommen. Mit dem Sängergruss vom Gelbachtal be- grüssten die Sänger des MGV "Wohlgemuth" die Gäste.

Der diesjährige Liederabend war mit einer besonderen Feierlichkeit verbunden. Es wur­den 11 Sänger für Treue am deutschen Lied geehrt. Zu dieser Feierstunde begrüsste der 1. Vorsitzende den Kreis Vorsitzenden des Sängerbundes Unterwesterwald, Peter Ramb, der die Verleihung der Urkunden an folgende Sänger vornahm:

Für 60-jähriges aktives Singen erhielt der Sänger Christian Haberstock die höchste Auszeichnung des Sängerbundes Rheinland- Pfalz, die Sendplakette.

Für 50-jähriges aktives Singen wurden die Sänger

Josef Wolf Heinrich Wolf Josef Brühl Toni Ferdinand

mit der goldenen Ehrennadel ausgezeich­net.

Für 40-jähriges aktives Singen wurden die Sänger

Adam Thewald Alfred Bierenfeld Aloys Hillen Clemens Nlnk Johann Schlosser

geehrt.

Der Chorleiter des MGV "Wohlgemuth", Ludwig Stendebach, wurde für seine 25- jährlge Tätigkeit als Chorleiter geehrt.

Im Anschluss an die Sängerehrung wurde Adam Thewald für seine 20-jährige ununter­brochene Tätigkeit als 1. Vorsitzender beim MGV "Wohlgemuth" durch seinen Nachfol­ger geehrt und gleichzeitig zum Ehrenvor­sitzenden ernannt.

Unter Mitwirkung aller Vereine nahm der Abend einen besonders guten Verlauf.

am tijocfrmUüscfyvhpark

Name

Vorname

Geb.-Dat.

Beruf

Labonte

Willi

13.4.34

Schreiner

Weidenfeiler

Hans

8.11.28

Beamter

Henkes

Kurt

12.5.23

O'förster

Weidenfeiler

Hermann

14.9.23

Beamter

Schlosser

Alfred

1.3.33

Beamter

Lehmler

Reinhard

7.5.35

Schreiner

Weidenfeiler

Alfons

14.1.27

Paet-Beamt.

Wilhelmi

Antonius

1.8.31

Fleischbe­

schauer

BEKANNTMACHUNG

ln der Sitzung des Gemeinderates am 22. April 1970 wurde die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und Geschworenen aufge­stellt.

Folgende Personen wurden vorgeschlagen:

Vorschlagsliste liegt auf die Dauer von ,mer Woche bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aus. Sie kann während den Dienst­stunden eingesehen werden. Einsprüche gegen die Liste oder gegen die vorgeschlagenen Personen sind innerhalb der Auslegungszelt bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen. Die Einsprüche müssen begründet sein.

GRABDENKMÄLER

Durch das wechselhafte Wetter in den letzten Wochen wurde die Standfestigkeit der Grab­denkmäler auf den Friedhöfen beeinträchtigt. Nach den durchgeführten Kontrollen sind verschiedene Grabdenkmäler nicht mehr standfest und gefährden die Besucher der Friedhöfe.

Die Gemeinde ist verkehrsslcherungspfllch- tig für den Friedhof. Aus diesem Grunde bitten wir die Unterhaltspflichtigen der Grab­stätten, die Grabsteine auf ihre Standfestig­keit zu prüfen und gegebenenfalls umgehend in Ordnung zu bringen. Die Gemeindever­waltung ist sonst verpflichtet, einsturzge­fährdete Grabdenkmäler auf Kosten der Un­terhaltspflichtigen lnstandsetzen zu lassen.

STRASSENREINIGUNG

Wiederholt haben wir auf die den Strassen- anliegern nach der Ortssatzung über die Reinigung und Reinhaltung öffentlicher Stras­sen, Wege und Plätze obliegende Verpflich­tung zur ordnungsmässigen Reinigung der öffentlichen Strassen, Wege und Plätze hin­gewiesen. Die Verpflichtung besteht unab­hängig davon, ob die Grundstücke bebaut, bebaubar oder unbebaut sind. Die Verpflich­tung erstreckt sich auf die gesamte Aus­dehnung der Grundstücke an Bürgersteigen, Strassenrinnen, evtl. Seitengräben, fer­ner auf die Einflussöffhungen der Strassen- kanäle und die Fahrbahn bis zu ihrer Mitte. Auch solche Grundstückseigentümer sind zur Strassenreinigung verpflichtet, die nicht am Ort wohnen.

Bei Kontrollen in letzter Zeit musste fest­gestellt werden, dass verschiedene Strassen- anlieger ihrer Verpflichtung nicht oder nur mangelhaft nachkommen. Wir bitten drin­gend und nachdrücklich, künftig die Stras­senreinigung regelmässig und ordnungsge­mäss vorzunehmen, um die Festsetzung von Bussgeld zu vermelden.

ANSCHLUSS VON GRUNDSTÜCKEN AN DIE ORTSKANALISATION

Ein Vorfall der letzten Tage veranlasst uns, nochmals eindringlich darauf hinzuweisen, dass Anschlüsse an die Ortskanalisation nur nach vorheriger Genehmigung der Gemeinde­verwaltung erfolgen dürfen. Ohne Rücksicht auf den beantragten Bauschein ist dieser Antrag so zeitig zu stellen, damit von der Gemeinde entsprechend disponiert werden kann. Welche Unterlagen diesem Antrag bei­zufügen sind, ist aus der Kanalanschluss­satzung, die bei der Gemeindeverwaltung aufbewahrt wird, zu ersehen.

Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde die Haftung für beschädigte Kabelanlagen

RUND UM MONTABAUR Nr. 9/18/70/11 pp. ablehnen muss, wenn die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt worden ist.

ABLAGERUNG VON ERDMASSEN IN DER GEMARKUNG

Wir stellen immer wieder fest, dass Erd­aushub von Baustellen oder Bauschutt von Abbrucharbeiten auf den Müllplatz gekippt werden. Das ist nicht statthaft, weil sonst unsere Müllgrube bald gefüllt ist und die Gemeinde einen anderen Müllplatz suchen müsste.

Es ist deshalb erforderlich, dass bei An­fall von grösseren Erd- oder Schuttmassen (ab einer LKW-Ladung) bei der Gemeinde­verwaltung nach einem Lagerplatz nachge­fragt wird. Die Gemeinde wird einen ent­sprechenden Platz anweisen und auch gleich­zeitig darauf achten, dass die angefahrenen Erdmassen ordnungsmässig einplaniert wer­den.

SICHERUNG VON GRENZSTEINEN IN BAUGEBIETEN

Wir bitten darauf zu achten, dass bei Ar­beiten in den Neubaugebieten die Grenz­steine nicht beschädigt oder sogar beseitigt werden. Wenn Arbeiten an Unternehmer ver­geben werden, ist dieser besonders auf die Sicherung der Grenzsteine hinzuweisen. Achtsamkeit in diesem Falle spart dem Bauherrn Geld und Ärger.

EINE BITTE UM VERSTÄNDNIS

Die Gemeindeverwaltung Gackenbach bittet seine Bürger, die Veröffentlichung und Hin­weise in dem Bekanntmachungsblatt "Rund um Montabaur" nicht als ein ständiges Nör­geln und Bevormunden anzusehen, sondern vielmehr als eine vortreffliche Gelegenheit Hinweise zum Vorteil der Bevölkerung zu geben und Missstände aufzuzeigen, die zum Wohle aller abgestellt werden müssen.

Aus der Geschichte eines kleinen Dorfes:

DIE LANDESGRENZE FÜHRTE MITTEN DURCH DIES

"Thyeza" - der Rauschende, nannte man vor 1 000 Jahren den kleinen Bach, der hier in den Gelbach mündet. Vielleicht stan­den damals schon die ersten Häuser. Der Ortsteil südlich des Baches gehörte seit 1250 zur Herrschaft der Abtei Arnstein, der nördlich zum Gericht Montabaur im Kurfür­stentum Trier. So blieb es bis 1818. Dann erst wurden beide Ortstelle zu einer Ge­meinde des Amtes Nassau vereinigt und noch im gleichen Jahr der Gemeinde Gacken­bach-Kirchähr zugeteilt.

Im Mittelalter stand hier ein Adelshof, der vermutlich zusammen mit denen von Et­tersdorf und der Sarnburg das Kirchlein zu Kirchähr erbauen lless. Später wurde der Besitz südlich des Baches in drei Hofrei­ten aufgeteilt. Eine am Wlndener Weg ge­hörte denen von Stein, der südliche denen von Staffel und eine am Dieser Bach war das Petersllgengut der Abtei Arnstein. In Dies, nördlich vom Bach, hatte der kurtrieri- sche Keller Anthon Hlelger zu Montabaur 1616 ein Höfchen.

Unter Hüblngen bei Dies, wohl am Bucke- rlg, lag seit 1548 eine Mahlmühle. Dane­ben werden eine Neumühle und auf Arn- stelner Seite eine Ölmühle genannt. Trier hatte hier 1542 Leibeigene; auf Trierer Seite gehörten 1563 je eine Feuerstelle Kurtrier und den Grafen von Nassau. Der

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