Ausgabe 
24.4.970
Seite
118
 
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RUND UM MONTABAUR Nr. 8/17/70/2

mm

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Repräsentative Bodennutzungshaupterheb- ung 1970

Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungs­und Ernteerhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl.

I S. 406) wird jährlich im Mai eine Boden- nuUur.gsnupterhebung durchgeführt. Sie erfolgt in diesem Jahr als Stichprobenerhebung. Insge­samt werden nur etwa 10 v.H. alter Betriebe einbezogen, die im Statistischen Landesamt nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden.

Gemäß § 4 des Gesetzes erfaßt die Haupter­hebung

die Nutzung des Ackerlandes nach Pflanzen­arten und Pflanzengruppen und die gegen­über der Bodennutzungsvorerhebung einge­tretenen Veränderungen.

Auskunftspflichtig sind die Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab 0,5 Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

An alle in die Erhebung einbezogenen Betriebe wird von der Gemeindeverwaltung Anfang Mai 1970 ein Betriebsbogen ausgegeben. Dieser Be­triebsbogen ist sorgfältig auszufüllen und spä­testens am 14. Mai 1970 an die Gemeindever­waltung zurückzugeben.

Gemäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) begeht eine Ord­nungswidrigkeit, wer Auskünfte ganz oder teil­weise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige bzw. unvollständige Angaben macht. Verstöße hiergegen können mit eia er empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

Den mit der Durchführung der Erhebung beauf­tragten Personen ist das Betreten der Grund­stücke, die Gegenstand der Erhebung sind, zu gestatten.

Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhal­tung. Die Weiterleitung von Einzelangaben nach § 12 Abs. 2 StatGes. an die fachlich zustän­digen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Befragten je­doch zugelassen. Sie dürfen auch in diesen Fällen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.

Alle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflichtet , über die ihnen zur Kenntnis ge­langenden Verhältnisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren.Zuwider­handlungen werden bestraft.

Montabaur , den 21.4.1970

Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG

Um die Bademöglichkeit für Berufstätige zu er­weitern, werden die Badezeiten im Hallenbad Mon­tabaur ab Montag, dem 27.4.1970, wie folgt neu festgesetzt:

Montag vormittags geschlossen

14.oo 16.oo Uhr Damenbad

16.00 - 17.3o Uhr Fam.-Bad

17.30 - 19.3o Uhr Vereinsbad

19.30 21.oo Uhr Bundeswehr

Dienstag 7,oo 9.oo Uhr Bundeswehr 9.oo - 14.oo Uhr Familienbad und Schulen 14.oo - 19.3o Uhr Familienbad

19.3o - 21.3o Uhr Vereinsbad

Mittwoch 7.oo - 9.oo Uhr Bundeswehr

9.oo - 14.oo Uhr Familienbad und Schulen 14.oo - 20.oo Uhr Familienbad

20.oo - 21.oo Uhr Damenbad

Donnerstag 7.oo - 9.oo Uhr Bundeswehr .

9.oo - 14.oo Uhr Familienbad

und Schulen 14.oo - 20.oo Uhr Familienbad

20.oo - 21.3o Uhr Vereinsbad

Freitag 7.oo - 9.oo Uhr Bundeswehr

9.oo - 14.oo Uhr Familienbad und Schulen 14.oo - 21.oo Uhr Familienbad

Samstag 7.oo - 8.oo Uhr Familienbad

8.oo - 14.oo Uhr Familienbad und Schulen 14.oo - 19.oo Uhr Familienbad

19.oo - 20.oo Uhr Vereinsbad

Sonntag 8.oo - 13.oo Uhr Familienbad

Montabaur, den 20. April 1970

Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels Bürgermeister

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Herr Julius Decker , 543 Montabaur, Albertstraße, gewähltes Mitglied des Stadtrates in Montabaur und Fraktionssprecher der CDU hat mit Wirkung vom 20.4.1970 auf sein Mandat verzichtet. Gemäß § 39 des Kommu­nalwahlgesetzes in Verbindung mit § 67 der Kommunalwahlordnung wird für den Ausge­schiedenen in den Stadtrat einberufen:

Herr Diplom-Volkswirt Wolfgang S e u I

543 Montabaur, Dillstraße

Der Bewerber hat das Mandat angenommen. Montabaur, den 21. April 1970

Mangels Bürgermeister als Gemeindewahlleiter

BEKANNTMACHUNG

Aufgrund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVBI. S. 113) wird hiermit für die Zeit vom 2o. April bis 16. Mai 1970 Taubensperre angeordnet.

Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellten Felder und Gärten nicht auf­suchen können.

Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15.oo Uhr nur dann frei flie­gen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Lan­desgrenze hinausgehenden Sportveranstaltung ge­schieht.

Montabaur, den 17.4.1970

Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - gez.: Mangels Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG

ln der Zeit vom 25. April bis etwa 23. Mai werden aufgrund des Bundesgesetzes über eine Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) im gesamten Bun­desgebiet statistische Befragungen durchgeführt. Zweck dieser bereits seit 1957 in regelmäßi­gen Abständen erfolgenden Hausheltsbefragun- gen Ist es, die von Verwaltung und Wirtschaft dringend benötigten bevölkerungs- und erwerbs­statistischen Daten zu gewinnen.

Im Gegensatz zu den In größeren Zeitabstän­den erfolgenden Volkszählung wird beim

Mikrozensus nur ein Teil der Bevölkerung be- I fragt. Die zu befragenden Haushalte werden I durch eine Zufallsauswahl ermittelt.

Eine wesentliche Erleichterung für die Befrag- I ten besteht darin, daß die Haushaltsvorstände I die Erhebungsbogen nicht selbst ausfüllen müs- f sen. Diese Arbeit wird von besonders geschul- t ten Beauftragten des Statistischen Landesamtes 1 vorgenommen.

Alle volljährigen Haushaltsmitglieder sind nach dem Gesetz verpflichtet, die erforderlichen Aus­künfte, die ausschließlich statistischen Zwecken dienen und der Geheimhaltungspflicht unterlie­gen, zu erteilen. Die Befragten werden gebe­ten, den Beauftragten des Statistischen Landes amtes - diese sind im Besitz eines amtlichen Ausweises und zur Verschwiegenheit verpflichtet - die notwendigen Auskünfte bereitwillig, voll­ständig und wahrheitsgemäß zu geben.

Montabaur, den 21.4.1970

Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels Bürgermeister

RENTENZAHLUNGEN

Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat Mai 1970 wie folgt ausgezahlt: Versorgu ngsrenten:

27. April 1970, Schalter 1 von 9.00 - 11.00

Uhr

Versicheru ngsrenten:

28. April 1970 , 1. Zahltung (nur Arbeiter­

renten bis Kennzahl 4999) Versicherungsrenten:

29. April 1970, 2, Zahlung (nur Arbeiter-Ren­

ten ab 5000 und alle anderen Versicherungsrentenarten). Zahlzeiten für Versicherungsrentenarten:

Schalter 4 von 8.00 - 11.00 Uhr.

ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST

Sonntag, den 26.4.1970:

Dr. Josef Schmidt, Gerichtsstr. 7 Telefon: 3220

ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST

Sonntag, den 26.4.1970:

Dr. Polier, Dernbach, Rheinstr. 5 Telefon: 3893 j Dr. Lötschert, Höhr-Grenzhausen, I

Rathausstr. 53 a Telefon: 7103 t

APOTHEKEN-DIENST

Von Samstag, dem 25.4.1970, 13.oo Uhr, bis Samstag, dem 2.5.1970, 13.oo Uhr: Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstr. 19

Telefon: 4290

KRANKENWAGEN

Samstag/Sonntag, den 25./26.4.1970

Nieten, Herschbach Telefon: (02626) 5166

Zentrale Montabaur Telefon: (02602) 3777

Im

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RUND UM MONTABAUR " erscheint don­nerstags jeder Woche, Herausgeber, Druck und Verlag: PRIMO-VERLAGS DRUCK, Linus Wit- tich, 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Telefon: 02622 4055-56.

POSTANSCHRIFT: 5413Bendorf/Rh., Postfach 150. Verantwortlich f. d. Inhalt Helmut Schnei­der, Hohr-Grenzhausen, In den Baumgarten 10,

I*:l. 02624 7488. LAYOUT Roswitha Dott, Bendorf-Mulhofen.

REDAKTIONSSCHLUSS dienstags 17.00 Uhr in Montabaur. ANZEIGEN ANNAHME­SCHLUSS: dienstags 8.00 Uhr beim Verlag.