RUND UM MONTABAUR Nr. 8/17/70/2
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Repräsentative Bodennutzungshaupterheb- ung 1970
Auf Grund des Gesetzes über Bodennutzungsund Ernteerhebung vom 23. Juni 1964 (BGBl.
I S. 406) wird jährlich im Mai eine Boden- nuUur.gsnupterhebung durchgeführt. Sie erfolgt in diesem Jahr als Stichprobenerhebung. Insgesamt werden nur etwa 10 v.H. alter Betriebe einbezogen, die im Statistischen Landesamt nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden.
Gemäß § 4 des Gesetzes erfaßt die Haupterhebung
die Nutzung des Ackerlandes nach Pflanzenarten und Pflanzengruppen und die gegenüber der Bodennutzungsvorerhebung eingetretenen Veränderungen.
Auskunftspflichtig sind die Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben und von Gesamtflächen ab 0,5 Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
An alle in die Erhebung einbezogenen Betriebe wird von der Gemeindeverwaltung Anfang Mai 1970 ein Betriebsbogen ausgegeben. Dieser Betriebsbogen ist sorgfältig auszufüllen und spätestens am 14. Mai 1970 an die Gemeindeverwaltung zurückzugeben.
Gemäß § 14 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer Auskünfte ganz oder teilweise verweigert oder nicht rechtzeitig erteilt oder unrichtige bzw. unvollständige Angaben macht. Verstöße hiergegen können mit eia er empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
Den mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen ist das Betreten der Grundstücke, die Gegenstand der Erhebung sind, zu gestatten.
Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung. Die Weiterleitung von Einzelangaben nach § 12 Abs. 2 StatGes. an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und die von diesen bestimmten Stellen ist ohne Nennung des Namens des Befragten jedoch zugelassen. Sie dürfen auch in diesen Fällen zu anderen als statistischen Zwecken nicht verwendet werden.
Alle an der Zählung beteiligten Personen sind verpflichtet , über die ihnen zur Kenntnis gelangenden Verhältnisse der einzelnen Betriebe strengste Verschwiegenheit zu wahren.Zuwiderhandlungen werden bestraft.
Montabaur , den 21.4.1970
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Um die Bademöglichkeit für Berufstätige zu erweitern, werden die Badezeiten im Hallenbad Montabaur ab Montag, dem 27.4.1970, wie folgt neu festgesetzt:
Montag vormittags geschlossen
14.oo • 16.oo Uhr Damenbad
16.00 - 17.3o Uhr Fam.-Bad
17.30 - 19.3o Uhr Vereinsbad
19.30 • 21.oo Uhr Bundeswehr
Dienstag 7,oo • 9.oo Uhr Bundeswehr 9.oo - 14.oo Uhr Familienbad und Schulen 14.oo - 19.3o Uhr Familienbad
19.3o - 21.3o Uhr Vereinsbad
Mittwoch 7.oo - 9.oo Uhr Bundeswehr
9.oo - 14.oo Uhr Familienbad und Schulen 14.oo - 20.oo Uhr Familienbad
20.oo - 21.oo Uhr Damenbad
Donnerstag 7.oo - 9.oo Uhr Bundeswehr .
9.oo - 14.oo Uhr Familienbad
und Schulen 14.oo - 20.oo Uhr Familienbad
20.oo - 21.3o Uhr Vereinsbad
Freitag 7.oo - 9.oo Uhr Bundeswehr
9.oo - 14.oo Uhr Familienbad und Schulen 14.oo - 21.oo Uhr Familienbad
Samstag 7.oo - 8.oo Uhr Familienbad
8.oo - 14.oo Uhr Familienbad und Schulen 14.oo - 19.oo Uhr Familienbad
19.oo - 20.oo Uhr Vereinsbad
Sonntag 8.oo - 13.oo Uhr Familienbad
Montabaur, den 20. April 1970
Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels Bürgermeister
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Herr Julius Decker , 543 Montabaur, Albertstraße, gewähltes Mitglied des Stadtrates in Montabaur und Fraktionssprecher der CDU hat mit Wirkung vom 20.4.1970 auf sein Mandat verzichtet. Gemäß § 39 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 67 der Kommunalwahlordnung wird für den Ausgeschiedenen in den Stadtrat einberufen:
Herr Diplom-Volkswirt Wolfgang S e u I
543 Montabaur, Dillstraße
Der Bewerber hat das Mandat angenommen. Montabaur, den 21. April 1970
Mangels Bürgermeister als Gemeindewahlleiter
BEKANNTMACHUNG
Aufgrund des § 1 der Landesverordnung zum Schutze der Felder und Gärten gegen Tauben vom 9. Juli 1957 (GVBI. S. 113) wird hiermit für die Zeit vom 2o. April bis 16. Mai 1970 Taubensperre angeordnet.
Während dieser Zeit sind die Tauben so zu halten, daß sie die bestellten Felder und Gärten nicht aufsuchen können.
Die Brieftaubenhalter dürfen ihre Tauben in der Sperrzeit täglich ab 15.oo Uhr nur dann frei fliegen lassen, wenn das im Rahmen einer über die Landesgrenze hinausgehenden Sportveranstaltung geschieht.
Montabaur, den 17.4.1970
Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - gez.: Mangels Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
ln der Zeit vom 25. April bis etwa 23. Mai werden aufgrund des Bundesgesetzes über eine Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) im gesamten Bundesgebiet statistische Befragungen durchgeführt. Zweck dieser bereits seit 1957 in regelmäßigen Abständen erfolgenden Hausheltsbefragun- gen Ist es, die von Verwaltung und Wirtschaft dringend benötigten bevölkerungs- und erwerbsstatistischen Daten zu gewinnen.
Im Gegensatz zu den In größeren Zeitabständen erfolgenden Volkszählung wird beim
Mikrozensus nur ein Teil der Bevölkerung be- I fragt. Die zu befragenden Haushalte werden I durch eine Zufallsauswahl ermittelt. ■
Eine wesentliche Erleichterung für die Befrag- I ten besteht darin, daß die Haushaltsvorstände I die Erhebungsbogen nicht selbst ausfüllen müs- f sen. Diese Arbeit wird von besonders geschul- t ten Beauftragten des Statistischen Landesamtes 1 vorgenommen.
Alle volljährigen Haushaltsmitglieder sind nach dem Gesetz verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte, die ausschließlich statistischen Zwecken dienen und der Geheimhaltungspflicht unterliegen, zu erteilen. Die Befragten werden gebeten, den Beauftragten des Statistischen Landes amtes - diese sind im Besitz eines amtlichen Ausweises und zur Verschwiegenheit verpflichtet - die notwendigen Auskünfte bereitwillig, vollständig und wahrheitsgemäß zu geben.
Montabaur, den 21.4.1970
Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels Bürgermeister
RENTENZAHLUNGEN
Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat Mai 1970 wie folgt ausgezahlt: Versorgu ngsrenten:
27. April 1970, Schalter 1 von 9.00 - 11.00
Uhr
Versicheru ngsrenten:
28. April 1970 , 1. Zahltung (nur Arbeiter
renten bis Kennzahl 4999) Versicherungsrenten:
29. April 1970, 2, Zahlung (nur Arbeiter-Ren
ten ab 5000 und alle anderen Versicherungsrentenarten). Zahlzeiten für Versicherungsrentenarten:
Schalter 4 von 8.00 - 11.00 Uhr.
ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST
Sonntag, den 26.4.1970:
Dr. Josef Schmidt, Gerichtsstr. 7 Telefon: 3220
ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST
Sonntag, den 26.4.1970: ■
Dr. Polier, Dernbach, Rheinstr. 5 Telefon: 3893 j Dr. Lötschert, Höhr-Grenzhausen, I
Rathausstr. 53 a Telefon: 7103 t
APOTHEKEN-DIENST
Von Samstag, dem 25.4.1970, 13.oo Uhr, bis Samstag, dem 2.5.1970, 13.oo Uhr: Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstr. 19
Telefon: 4290
KRANKENWAGEN
Samstag/Sonntag, den 25./26.4.1970
Nieten, Herschbach Telefon: (02626) 5166
Zentrale Montabaur Telefon: (02602) 3777
Im
MITTEILUNGSBLATT geworben, bringt immer ERFOLG
RUND UM MONTABAUR " erscheint donnerstags jeder Woche, Herausgeber, Druck und Verlag: PRIMO-VERLAGS DRUCK, Linus Wit- tich, 5411 Weitersburg, Hauptstr. 9, Telefon: 02622 • 4055-56.
POSTANSCHRIFT: 5413Bendorf/Rh., Postfach 150. Verantwortlich f. d. Inhalt Helmut Schneider, Hohr-Grenzhausen, In den Baumgarten 10,
I*:l. 02624 • 7488. LAYOUT Roswitha Dott, Bendorf-Mulhofen.
REDAKTIONSSCHLUSS dienstags 17.00 Uhr in Montabaur. ANZEIGEN ■ ANNAHMESCHLUSS: dienstags 8.00 Uhr beim Verlag.

