Ausgabe 
16.4.1970
Seite
113
 
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RUND um MONTABAUR Nr. 7/16/70/13

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Pockenschutzimpfung

Nach einer Mitteilung des Staatl. Gesund­heitsamtes Montabaur ist der Geburtsjahr­gang 1969 aufgerufen. Die Impfung findet am Dienstag, dem 21.4.1970, um 14.oo Uhr, und die Nachschau am Dienstag, dem 28. April 1970, um 14.oo Uhr, in der Volks­schule statt.

Kinder, die im vergangenen Jahr infolge Krankheit zurückgestellt werden mussten, können jetzt geimpft werden. Für die Kin­der, die z. Zt. infolge Erkrankung an der Impfung nicht teilnehmen können, ist ein Attest des Hausarztes auf dem Bür­germeisteramt abzugeben.

Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung werden die Eltern gebeten, den Impftermin pünktlich einzuhalten, damit dem Impfarzt keine Terminschwierigkeiten entstehen,

gez.: Weiand Bürgermeister

Fahrtkosten für Schulbus

Die Eltern der betreffendenSchulkinder wer­den gebeten, zwecks Abrechnung die Fahrt­kosten für den Schulbus sofort an die Ge­meindekasse zu zahlen.

Wie in der Elternversammlung am 3. April 1970 beschlossen, wurde das Protestschrei­ben an die Schulbehörde des Unterwester­waldkreises in Montabaur, betreffend die Ab­lehnung der Übernahme der Fahrtkosten für den Schulbus durch den Kreis bzw. das Land, abgeschicht, u. zw. an das Kreis­schulamt Montabaur, an die Bez.-Reg. in Koblenz, an MdL Pfeil, Siershahn und MdL Schweitzer, Wirges.

gez.: Weiand Bürgermeister

Stückgutschnellverkehr der Bundesbahn

Montabaur

Ab 1.6.1970 richtet die Bundesbahn einen Stückgutzubringerverkehr ein. In der Regel soll dann das Gut unmittelbar im Haus des Versenders abgeholt oder in das Haus des Empfängers zugestellt werden. Die Fracht­kostensätze bis zu 50 kg Gewicht von und nach Montabaur betragen 2. DM. Weitere Frachtkostensätze können auf dem Bürger­meisteramt eingesehen werden. Die Gemein­de wird zweimal in der Woche angefahren. Für weitere Auskünfte steht der Bahnhof Montabaur zur Verfügung.

Neue Wasserleitung von Eigendorf

Wie bereits angekündigt, wurde mit der Ver­legung der neuen Wasserleitung von Eigen­dorf nach Eschelbach begonnen. Das erste Teilstück von 600 m wurde inzwischen fertiggestellt. Der Durchmesser der Guss- johre beträgt 150 mm. Die Gemeindever­waltung hofft, dass mit dieser Massnahme dem teilweisen Wassernotstand in den höher gelegenen Bezirken des Ortes gesteuert ist. In Kürze soll mit der Bachverrohrung, Teil­kanalisierung und dem Bau der Kinderspiel­strasse begonnen werden.

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BEKANNTMACHUNG

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10. April 1970 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Saubitz / Wurstwiese mit Begründung beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungs­planentwurfs Saubitz / Wurstwiese mit Be­gründung erfolgt nach § 2 Abs. 6 des Bun­desbaugesetzes in der Zeit vom 6. Mai bis einschl. 6. Juni 1970 während der Dienst­stunden auf dem Bürgermeisteramt zu je­dermanns Einsicht.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden.

Das Planungsgebiet liegt in der Flur 12 und der Flur 3 der Gemarkung Horressen und umfasst auch den westlichen Teil des früheren Bebauungsplanes "Wurstwiese (Änderung). Es wird wie folgt begrenzt:

Jm Norden: Nördl. Grenze des Weges 20/2411 und südliche Grenze des Weges 21/241 ^teil­weise bis in Höhe der östl. Grenze des Feld­weges 2386 und dort den Weg rechtwinklig überquerend.

Im Osten: Östl. Grenze der Flurstücke 2386, 2385 , und 1458, den Graben 2391 überquerend und entlang der östl. Grenze 1476 und in dieser Verlängerung den Weg 2392 über­querend. Im Süden:

Südl. Feldweg 2392, dann östl. Grenze Feldweg 2387 und diesen Weg überquerend zum Wegeflurstück 2395 teilweise, von da an der Westgrenze des Flurstückes 1Ö72 an der östl. Grenze des Grabens 2381 entlang, dann diesen überquerend und an der West­grenze des Flurstücks 1251 entlang und den Graben 170/2 überquerend, an der Nordgren­ze des selben Grabens entlang, Flurstück 166/2 und 164/2 bis zur Westgrenze des Flurstückes 59/161 und an dieser wie an der Südgrenze dieses Grundstückes entlang bis zur Breslauer Strasse, die Poststrasse überquerend und an der Breslauer Strasse, Flurstück 2200 entlang bis zur L 312 (Haupt­strasse).

Im Westen: Ostgrenze der L 312(Hauptstras­se) entlang der Flurstücke 2200 1563, 1571/ 4, 1571/3, 11/1571 und 20/2411 Begrenzung der Abänderung des Bebauungs­planes "Wurstwiese"

Im Norden: Nordgrenze des Wiesenweges 20/2411 und Feldweg 21/2411 teilweise bis in Höhe der Ostgrenze Flurstück 2387.

Im Osten: Ostgrenze des Feldweges 2387 teilweise und diesen rechtwinklig überque­rend bis in Höhe des Flurstückes 1276 Im Süden: Nordgrenze Flurstück 1276, den Graben 2381 überquerend an der Nordgren­ze des Flurstückes 1256 entlang und den Graben 2378/2 überquerend und an der West­grenze dieses Grabens entlang weiter an der Nordgrenze der Flurstücke 1569, 1568,1567, 1566, 1565, 1564 und 1563.

Im Westen: L 312 (Hauptstrasse) entlang der Flurstücke 1571/4, 1571/3, 11/1571 bis zum Ausgangspunkt 20/2411. gez. Unterschrift Bürgermeister

Die Gemeinde informiert ihre Bürger

Die Gemeindeordnungen aller deutschen Bundesländer schreiben in Anlehnung an die Deutsche Gemeindeordnung aus dem Jah­re 1935 vor, dass die Gemeinde für jedes Rechnungsjahr eine Haushaltssatzung zu er­lassen haben. Aufgabe einer solchen Satzung ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Wirtschaftsführung der Gemeinden zu schaf­fen, an die sowohl die kommunalen Körper­schaften als auch die Gemeindeverwaltun­gen gebunden sind. Damit bildet die Haus- die gesamte Wirtschaftsführung der Ge­meinden.

Die Festsetzung des Haushaltsplanes ist seit altersher eine der vornehmsten, aber auch wichtigsten Rechte u. Pflichten der Gemeindevertretung.

Dieser Tradition folgend befasste sich der Gemeinderat von Horressen in seiner letzten Sitzung am 10. April 1970 nach vorheriger eingehender Beratung und Diskussion im Finanzausschuss und in den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Parteien mit Haus­haltsplan und Haushaltssatzung für das Rech­nungjahr 1970.

Bürgermeister Merz wies zu Beginn der Beratungen darauf hin, dass jeder Haushalt eine Reihe von Eigentümlichkeiten und Be­sonderheiten habe, die im jeweiligen Haus­haltsjahr im Vordergrund stünden und dem Haushalt ein bestimmtes Gepräge gäben. Die Besonderheit des diesjährigen Haus­haltes bestünde einmal ln der Höhe des Finanzvolumens von 664.600. DM, mit dem die Gemeinde Horressen einen Rekord in ih­rer Geschichte zu verzeichnen habe. Dies sei zweifelsohne ein erfreuliches Zeichen dafür, dass die Gemeinde im Rahmen der ihr gege­benen Möglichkeiten alles tue, um den ver­schiedenen und auch berechtigten Wünschen der Bürger gerecht zu werden und die an­stehenden Probleme der örtlichen Gemein­schaft verantwortungsbewusst In Angriff zu nehmen.

Auf der anderen Seite sei eine solche Aus­wertung des Haushaltsvolumens mit zuneh­mender Sorge zu betrachten, da nur ein Teil der Gesamtmittel aus den zur Verfügung stehenden Einnahmequellen beschafft werden könne, während der Rest auf dem Darlehns­markt (140.000.-- DM im ausserordentlichen Haushalt) aufgenommen werden müsse. Dies sei besonders deshalb bedenklich, weil der jährliche Schuldendienst der Gemeinde 60.000. DM .bereits überschritten habe. Nur äusserste Sparsamkeit, eine starke Drosselung der Ausgaben und die Zurückstel­lung einiger Prospekte, die im Interesse der Bevölkerung eigentlich schon in diesem Jahr hätten durchgeführt werden müssen (erinnert sei nur an die Baustrassen in den Neubauge­bieten) hätten letztlich dazu beigetragen, dass der Haushalt hätte ausgeglichen vorgelegt werden können.

Nach nochmaliger kurzer Diskussion be­schloss die Gemeindevertretung anschlies­send den vorgelegten Haushaltsplan, der in Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Teil 469.600 . DM, im ausserordentlichen Teil 195.000. DM ausweist.

Die Steuersätze bleiben unverändert. Es wer­den wie bisher erhoben: die Grundsteuer A mit 200 v. H. die Grundsteuer B mit 220 v. H. die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital mit 260 v.H.

die Gewerbemindeststeuer mit jährlich 12. DM,

die Hundesteuer mit 18. DM für den 1. Hund