RUND um MONTABAUR Nr. 7/16/70/13
fecttf&flrir
Pockenschutzimpfung
Nach einer Mitteilung des Staatl. Gesundheitsamtes Montabaur ist der Geburtsjahrgang 1969 aufgerufen. Die Impfung findet am Dienstag, dem 21.4.1970, um 14.oo Uhr, und die Nachschau am Dienstag, dem 28. April 1970, um 14.oo Uhr, in der Volksschule statt.
Kinder, die im vergangenen Jahr infolge Krankheit zurückgestellt werden mussten, können jetzt geimpft werden. Für die Kinder, die z. Zt. infolge Erkrankung an der Impfung nicht teilnehmen können, ist ein Attest des Hausarztes auf dem Bürgermeisteramt abzugeben.
Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung werden die Eltern gebeten, den Impftermin pünktlich einzuhalten, damit dem Impfarzt keine Terminschwierigkeiten entstehen,
gez.: Weiand Bürgermeister
Fahrtkosten für Schulbus
Die Eltern der betreffendenSchulkinder werden gebeten, zwecks Abrechnung die Fahrtkosten für den Schulbus sofort an die Gemeindekasse zu zahlen.
Wie in der Elternversammlung am 3. April 1970 beschlossen, wurde das Protestschreiben an die Schulbehörde des Unterwesterwaldkreises in Montabaur, betreffend die Ablehnung der Übernahme der Fahrtkosten für den Schulbus durch den Kreis bzw. das Land, abgeschicht, u. zw. an das Kreisschulamt Montabaur, an die Bez.-Reg. in Koblenz, an MdL Pfeil, Siershahn und MdL Schweitzer, Wirges.
gez.: Weiand Bürgermeister
Stückgutschnellverkehr der Bundesbahn
Montabaur
Ab 1.6.1970 richtet die Bundesbahn einen Stückgutzubringerverkehr ein. In der Regel soll dann das Gut unmittelbar im Haus des Versenders abgeholt oder in das Haus des Empfängers zugestellt werden. Die Frachtkostensätze bis zu 50 kg Gewicht von und nach Montabaur betragen 2.— DM. Weitere Frachtkostensätze können auf dem Bürgermeisteramt eingesehen werden. Die Gemeinde wird zweimal in der Woche angefahren. Für weitere Auskünfte steht der Bahnhof Montabaur zur Verfügung.
Neue Wasserleitung von Eigendorf
Wie bereits angekündigt, wurde mit der Verlegung der neuen Wasserleitung von Eigendorf nach Eschelbach begonnen. Das erste Teilstück von 600 m wurde inzwischen fertiggestellt. Der Durchmesser der Guss- johre beträgt 150 mm. Die Gemeindeverwaltung hofft, dass mit dieser Massnahme dem teilweisen Wassernotstand in den höher gelegenen Bezirken des Ortes gesteuert ist. In Kürze soll mit der Bachverrohrung, Teilkanalisierung und dem Bau der Kinderspielstrasse begonnen werden.
Haben Sie schon Ihre Heimatzeitung "Rund um Montabaur" bestellt ?
MüiFjorresaeri
und
Glgendopf'
5xnr;
BEKANNTMACHUNG
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10. April 1970 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Saubitz / Wurstwiese mit Begründung beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Saubitz / Wurstwiese mit Begründung erfolgt nach § 2 Abs. 6 des Bundesbaugesetzes in der Zeit vom 6. Mai bis einschl. 6. Juni 1970 während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt zu jedermanns Einsicht.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit schriftlich oder zu Protokoll vorgebracht werden.
Das Planungsgebiet liegt in der Flur 12 und der Flur 3 der Gemarkung Horressen und umfasst auch den westlichen Teil des früheren Bebauungsplanes "Wurstwiese” (Änderung). Es wird wie folgt begrenzt:
Jm Norden: Nördl. Grenze des Weges 20/2411 und südliche Grenze des Weges 21/241 ^teilweise bis in Höhe der östl. Grenze des Feldweges 2386 und dort den Weg rechtwinklig überquerend.
Im Osten: Östl. Grenze der Flurstücke 2386, 2385 , und 1458, den Graben 2391 überquerend und entlang der östl. Grenze 1476 und in dieser Verlängerung den Weg 2392 überquerend. Im Süden:
Südl. Feldweg 2392, dann östl. Grenze Feldweg 2387 und diesen Weg überquerend zum Wegeflurstück 2395 teilweise, von da an der Westgrenze des Flurstückes 1Ö72 an der östl. Grenze des Grabens 2381 entlang, dann diesen überquerend und an der Westgrenze des Flurstücks 1251 entlang und den Graben 170/2 überquerend, an der Nordgrenze des selben Grabens entlang, Flurstück 166/2 und 164/2 bis zur Westgrenze des Flurstückes 59/161 und an dieser wie an der Südgrenze dieses Grundstückes entlang bis zur Breslauer Strasse, die Poststrasse überquerend und an der Breslauer Strasse, Flurstück 2200 entlang bis zur L 312 (Hauptstrasse).
Im Westen: Ostgrenze der L 312(Hauptstrasse) entlang der Flurstücke 2200 1563, 1571/ 4, 1571/3, 11/1571 und 20/2411 Begrenzung der Abänderung des Bebauungsplanes "Wurstwiese"
Im Norden: Nordgrenze des Wiesenweges 20/2411 und Feldweg 21/2411 teilweise bis in Höhe der Ostgrenze Flurstück 2387.
Im Osten: Ostgrenze des Feldweges 2387 teilweise und diesen rechtwinklig überquerend bis in Höhe des Flurstückes 1276 Im Süden: Nordgrenze Flurstück 1276, den Graben 2381 überquerend an der Nordgrenze des Flurstückes 1256 entlang und den Graben 2378/2 überquerend und an der Westgrenze dieses Grabens entlang weiter an der Nordgrenze der Flurstücke 1569, 1568,1567, 1566, 1565, 1564 und 1563.
Im Westen: L 312 (Hauptstrasse) entlang der Flurstücke 1571/4, 1571/3, 11/1571 bis zum Ausgangspunkt 20/2411. gez. Unterschrift Bürgermeister
Die Gemeinde informiert ihre Bürger
Die Gemeindeordnungen aller deutschen Bundesländer schreiben in Anlehnung an die Deutsche Gemeindeordnung aus dem Jahre 1935 vor, dass die Gemeinde für jedes Rechnungsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen haben. Aufgabe einer solchen Satzung ist es, die rechtlichen Grundlagen für die Wirtschaftsführung der Gemeinden zu schaffen, an die sowohl die kommunalen Körperschaften als auch die Gemeindeverwaltungen gebunden sind. Damit bildet die Haus- die gesamte Wirtschaftsführung der Gemeinden.
Die Festsetzung des Haushaltsplanes ist seit altersher eine der vornehmsten, aber auch wichtigsten Rechte u. Pflichten der Gemeindevertretung.
Dieser Tradition folgend befasste sich der Gemeinderat von Horressen in seiner letzten Sitzung am 10. April 1970 nach vorheriger eingehender Beratung und Diskussion im Finanzausschuss und in den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Parteien mit Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Rechnungjahr 1970.
Bürgermeister Merz wies zu Beginn der Beratungen darauf hin, dass jeder Haushalt eine Reihe von Eigentümlichkeiten und Besonderheiten habe, die im jeweiligen Haushaltsjahr im Vordergrund stünden und dem Haushalt ein bestimmtes Gepräge gäben. Die Besonderheit des diesjährigen Haushaltes bestünde einmal ln der Höhe des Finanzvolumens von 664.600.— DM, mit dem die Gemeinde Horressen einen Rekord in ihrer Geschichte zu verzeichnen habe. Dies sei zweifelsohne ein erfreuliches Zeichen dafür, dass die Gemeinde im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten alles tue, um den verschiedenen und auch berechtigten Wünschen der Bürger gerecht zu werden und die anstehenden Probleme der örtlichen Gemeinschaft verantwortungsbewusst In Angriff zu nehmen.
Auf der anderen Seite sei eine solche Auswertung des Haushaltsvolumens mit zunehmender Sorge zu betrachten, da nur ein Teil der Gesamtmittel aus den zur Verfügung stehenden Einnahmequellen beschafft werden könne, während der Rest auf dem Darlehnsmarkt (140.000.-- DM im ausserordentlichen Haushalt) aufgenommen werden müsse. Dies sei besonders deshalb bedenklich, weil der jährliche Schuldendienst der Gemeinde 60.000.— DM .bereits überschritten habe. Nur äusserste Sparsamkeit, eine starke Drosselung der Ausgaben und die Zurückstellung einiger Prospekte, die im Interesse der Bevölkerung eigentlich schon in diesem Jahr hätten durchgeführt werden müssen (erinnert sei nur an die Baustrassen in den Neubaugebieten) hätten letztlich dazu beigetragen, dass der Haushalt hätte ausgeglichen vorgelegt werden können.
Nach nochmaliger kurzer Diskussion beschloss die Gemeindevertretung anschliessend den vorgelegten Haushaltsplan, der in Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Teil 469.600 .— DM, im ausserordentlichen Teil 195.000.— DM ausweist.
Die Steuersätze bleiben unverändert. Es werden wie bisher erhoben: die Grundsteuer A mit 200 v. H. die Grundsteuer B mit 220 v. H. die Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital mit 260 v.H.
die Gewerbemindeststeuer mit jährlich 12.— DM,
die Hundesteuer mit 18.— DM für den 1. Hund

