RUND UM MONTABAUR Nr. 7/16/70/2
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BEKANNTMACHUNG
Pockenschu tzimpfung 1970
Die Pockenschutzimpfung der Erstimpflinge des Jahrgangs 1969 findet am Mittwoch, dem 22. April 1970, um 14.oo Uhr, in der Joseph-Kehrein-Schule - Erweiterungsbau statt.
Impfflichtig sind auch zurückgestellte Kinder, sofern, sie das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Wiederimpfung der Kinder des Jahrgangs 1958 wird ebenfalls am Mittwoch, dem 22. April 1970 durchgeführt.
Schüler der Realschule:
9.30 Uhr im staatl. Gesundheitsamt Schüler des Gymnasiums:
ll.oo Uhr im Gymnasium Schüler der Joseph-Kehrein-Schule:
14.30 Uhr, in der Joseph-Kehrein-Schule. Für Kinder, die wegen Krankheit nicht geimpft werden können, ist vor dem Impftermin eine Bescheinigung des behandelnden Arztes bei der Ortspolizeibehörde, Rathaus Zimmer 8 vorzulegen.
Die Nachschau findet eine Woche später, am Mittwoch, dem 29. April 1970 zu den gleichen Zeiten statt.
Das Impfbuch ist zu der Impfling mitzubringen.
Montabaur, den 9. April 1970
Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -
gez.: Mangels Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Betr.: Löschung der Wasserrechte der Ölmühle Stendebach, Montabaur, aufgrund des § 136 Abs. 3 Ziffer 2 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom 1.8.1960 (GVB1. S. 153)
Im Wasserbuchblatt A I Nr. 447 ist folgende Eintragung:
"Der jeweilige Eigentümer der Ölmühle (Löbsmühle) in der Gemarkung Montabaur, Kartenblatt 2 Parzelle 3/11 jetzt Lorenz Stendebach in Montabaur, hat durch Ersitzung und nach Massgabe des bei den Wasserbuchakten befindlichen Planes
das zum Mühlenbetrieb erforderliche Wasser des Gelbaches anzustauen, durch den vorhandenen Betriebsgraben (Nr. 645 des Verzeichnisses der künstlichen Wasserläufe II. Ordnung) abzuleiten und nach Gebrauch durch den Untergraben dem Gelbach wieder zuzuleiten.
Zugunsten der jeweiligen Eigentümer der an den vorgenannten Betriebsgraben angrenzenden Wiesen Distrikt "Beim Hammer" auf Kartenblatt 2 der Gemarkung Montabaur 1. Gewann von Parzellen Nr. 328 bis 350 1. und 2. Gewann von Parzellen Nr. 351 bis 366 und Kartenblatt .3 3. und 4. Gewann, Distrikt "Dommerthal" von Parzellen Nr, 480 bis 523 besteht das Recht, diese Wiesen aus dem Betriebsgraben direkt und durch einen von ihm abzweigenden Bewässerungsgraben Nr, 2721 bei "Wasserüberfluss" zu bewässern nach Massgabe des vorbezelchneten Planes. Das gleiche Recht besteht für die an den Betriebsgraben der Stunzenmühle angrenzenden Wiesen auf Kartenblatt 2 Distrikt "Sommerwiese" von Parzellen Nr. 166 bis
202 der 8., 9. und 10. Gewann ferner auf Kartenblatt 10 Distrikt ''Unter dem Rossberg" 1. Gewann von Parzellen Nr. 1053 bis 1056 und Kartenblatt 2, 1. Gewann, Distrikt "Beim Hammer" von Parzellen Nr. 315 bis 327 aus dem Betriebsgraben dieser Mühle (Nr. 644 des Verzeichnisses der künstlichen Wasserläufe ü. Ordnung) zu bewässern.
Eingetragen auf Antrag vom 6.3^26.4.1922 am 22. Mai 1924.
B.A. 776/22 4
gez.: Unterschrift gez.: Barth
Regierungsrat Reg.-Oberinspektor
Mit Schreiben vom 3.4.1970 haben die Eheleute Hermann Stendebach, Montabaur die Löschung der zur Zeit noch bestehenden Wasserrechte beantragt.
Das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises in Montabaur beabsichtigt daher, das Wasserrecht gemäss § 136 Abs. 3 Ziffer 2 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom 1.8.1960 von Amts wegen zu löschen.
Einwendungen gegen die beabsichtigte Löschung können innerhalb 14 Tagen nach der Veröffentlichung beim Landratsamt des Unterwesterwaldkreises - Untere Wasserbehörde- in Montabaur oder bei der Stadtverwaltung Montabaur - (Bauverwaltung) schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Montabaur, den 8.4.1970
Stadtverwaltung Montabaur
gez.: Mangels Bürgermeister
Leerung der Müllgefäße in Montabaur
Es werden von der Bevölkerung der Stadt Montabaur häufig Beschwerden vorgebracht, weil verschiedentlich bei der Müllabfuhr Mülleimer nicht geleert werden. Der Grund dafür ist der, dass die Gebührenmarke auf dem Müllgefäss fehlt.
Mülleimer sind grundsätzlich bei der Stadtverwaltung anzumelden, wobei den Eigentümern eine Gebührenmarke ausgehändigt wird, die auf das Müllgefäss aufzukleben ist.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Mülleimer nach Leerung sofort von der Strasse wegzunehmen sind.
FINANZAMT IST UMGEZOGEN
MONTABAUR - Das Finanzamt hat inzwischen mehrere Dienststellen, insbesondere die Finanzkasse und die Kfz. - Steuerstelle in das alte Gymnasium, Kirchstrasse 45, verlegt.
Im Dienstgebäude Bahnhofstrasse befinden sich bis auf weiteres nur noch:
a) Amtsvorsteher und Geschäftsstelle,
b) Teilbezirk für Körperschaften und freie Berufe,
c) Teilbezirk für Personengesellschaften,
d) Teilbezirk für Bäcker, Metzger, Wirte und Lebens mittelein zelhändler,
e) Teilbezirk für die Gemeinen Arzbach, Eitelborn, Höhr - Grenzhausen, Neuhäusel und Wirges,
f) die Grunderwerbsteuerstelle
Alle Dienststellen des Finanzamts sind auch künftig Uber die Rufhummer 4070 zu erreichen.
BEREITSCHAFTSDIENSTE
ÄRZTE-SONNTAGSDIENST Sonntag, den 19.4.1970:
Dr. Jakob Schmidt, Montabaur, Herzog- Adolf-Str. 14 Telefon 3855
ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST Sonntag, den 19.4.1970:
ZA. Nickel, Selters, Sayntalstrasse 12 a * Telefon 210
Dr. Döhn, Höhr-Grenzhausen, Im Silbertal 15 Telefon 7298
APOTHEKENDIENST
v. Samstag, dem 18.4.1970, 13.oo Uhr, bis Samstag, dem 25.4.1970, 13.oo Uhr:
Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstrasse 19 Telefon 4290
KRANKENWAGEN
Samstag/Sonntag, den 18./19.4.1970: Greschner, Selters Telefon (02626)
5583
Zentrale, Montabaur Telefon (02602)
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BEKANNTMACHUNGEN FÜR ALLE GEMEINDEN
Realschulabschluß durch die Kreis- Volkshochschule
Neue Möglichkeit im Zweiten Bildungsweg.
Die Kreis-Volksschule Unterwesterwald bereitet im Rahmen eines neuen Abendlehrganges auf die Aufnahme in ein Kolleg und auf den Realschulabschluss vor und teilt uns aufgrund vieler Anfragen mit, dass der nächste Lehrgang Ende Mai 1970 beginnt. Der Kreisausschuss hat die Mittel zur Durch-, führung dieses Vorbereitungskurses für die Aufnahme in ein Kolleg und zur Erlangung des Realschulabschlusszeugnisses bereitgestellt. Er will mit dieser Einrichtung dem wachsenden Bedürfhis der berufstätigen Jugend und der Erwachsenen nach weiterführender Bildung mit erhöhten Berechtigungen Rechnung tragen.
In vielen Berufen ist durch den Erwerb des Abschlusszeugnisses einer Realschule die Möglichkeit zum beruflichen und damit sozialen Aufstieg gegeben. Das gilt für die grosse Zahl der Angestelltenberufe in Verwaltung, Handel, Wirtschaft, Verkehr und im sozialen Bereich ebenso wie für viele Techniker und für die Beamten der mittleren und gehobenen Laufbahnen.
Der vorgesehene Lehrgang wird die Teilnehmer in zwei Jahren auf die Prüfung zur Erlangung des Abschlusszeugnisses einer Realschule vorbereiten. Für die Kursteilnehmer, die mit Ende des Vorbereitungskurses in ein Kolleg (Koblenz) eintreten wollen und die von der Gesamtkonferenz fü- geeignet gehalten werden, entfällt eine Aufnahmeprüfung für das Kolleg. Das Kolleg führt in 3 Jahren zur allgemeinen Hochschulreife, die zum Studium an jeder Hochschule berechtigt.
Der Unterricht am Abendlehrgang umfasst an 5 Abenden in der Woche je 4 Unterrichtsstunden. Er beginnt um 18.00 Uhr und endet um 21.15 Uhr. Verbindliche Un- Politische Gemeinschaftskunde, Erdkunde, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Bildende Kunst.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind: Mindestalter 17 Jahre und abgeschlossene Berufsausbildung oder der Nachweis, dass die Berufsausbildung vor Beendigung des Kurses abgeschlossen sein wird. Das Letztere soll aber wegen der besonders starken Belastung des Kursteilnehmers die Ausnahme bleiben. Die Teilnehmergebühr beträgt für 2 Semester (= 1 Jahr) 100,— DM. Der Betrag kann ln 2 Raten zu Beginn jedes Halbjahres bezahlt werden.

