Ausgabe 
16.4.1970
Seite
102
 
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RUND UM MONTABAUR Nr. 7/16/70/2

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BEKANNTMACHUNG

Pockenschu tzimpfung 1970

Die Pockenschutzimpfung der Erstimpflin­ge des Jahrgangs 1969 findet am Mittwoch, dem 22. April 1970, um 14.oo Uhr, in der Joseph-Kehrein-Schule - Erweiterungsbau statt.

Impfflichtig sind auch zurückgestellte Kin­der, sofern, sie das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Wiederimpfung der Kinder des Jahr­gangs 1958 wird ebenfalls am Mittwoch, dem 22. April 1970 durchgeführt.

Schüler der Realschule:

9.30 Uhr im staatl. Gesundheitsamt Schüler des Gymnasiums:

ll.oo Uhr im Gymnasium Schüler der Joseph-Kehrein-Schule:

14.30 Uhr, in der Joseph-Kehrein-Schule. Für Kinder, die wegen Krankheit nicht ge­impft werden können, ist vor dem Impfter­min eine Bescheinigung des behandelnden Arztes bei der Ortspolizeibehörde, Rathaus Zimmer 8 vorzulegen.

Die Nachschau findet eine Woche später, am Mittwoch, dem 29. April 1970 zu den gleichen Zeiten statt.

Das Impfbuch ist zu der Impfling mitzubrin­gen.

Montabaur, den 9. April 1970

Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

gez.: Mangels Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG

Betr.: Löschung der Wasserrechte der Öl­mühle Stendebach, Montabaur, aufgrund des § 136 Abs. 3 Ziffer 2 des Landeswasser­gesetzes Rheinland-Pfalz vom 1.8.1960 (GVB1. S. 153)

Im Wasserbuchblatt A I Nr. 447 ist folgen­de Eintragung:

"Der jeweilige Eigentümer der Ölmühle (Löbsmühle) in der Gemarkung Montabaur, Kartenblatt 2 Parzelle 3/11 jetzt Lorenz Stendebach in Montabaur, hat durch Ersit­zung und nach Massgabe des bei den Wasser­buchakten befindlichen Planes

das zum Mühlenbetrieb erforderliche Was­ser des Gelbaches anzustauen, durch den vorhandenen Betriebsgraben (Nr. 645 des Verzeichnisses der künstlichen Wasserläu­fe II. Ordnung) abzuleiten und nach Ge­brauch durch den Untergraben dem Gelbach wieder zuzuleiten.

Zugunsten der jeweiligen Eigentümer der an den vorgenannten Betriebsgraben angrenzen­den Wiesen Distrikt "Beim Hammer" auf Kartenblatt 2 der Gemarkung Montabaur 1. Gewann von Parzellen Nr. 328 bis 350 1. und 2. Gewann von Parzellen Nr. 351 bis 366 und Kartenblatt .3 3. und 4. Gewann, Distrikt "Dommerthal" von Parzellen Nr, 480 bis 523 besteht das Recht, diese Wiesen aus dem Betriebsgraben direkt und durch einen von ihm abzweigenden Bewässerungsgraben Nr, 2721 bei "Wasserüberfluss" zu bewäs­sern nach Massgabe des vorbezelchneten Planes. Das gleiche Recht besteht für die an den Betriebsgraben der Stunzenmühle an­grenzenden Wiesen auf Kartenblatt 2 Distrikt "Sommerwiese" von Parzellen Nr. 166 bis

202 der 8., 9. und 10. Gewann ferner auf Kartenblatt 10 Distrikt ''Unter dem Ross­berg" 1. Gewann von Parzellen Nr. 1053 bis 1056 und Kartenblatt 2, 1. Gewann, Distrikt "Beim Hammer" von Parzellen Nr. 315 bis 327 aus dem Betriebsgraben dieser Mühle (Nr. 644 des Verzeichnisses der künstlichen Wasserläufe ü. Ordnung) zu be­wässern.

Eingetragen auf Antrag vom 6.3^26.4.1922 am 22. Mai 1924.

B.A. 776/22 4

gez.: Unterschrift gez.: Barth

Regierungsrat Reg.-Oberinspektor

Mit Schreiben vom 3.4.1970 haben die Ehe­leute Hermann Stendebach, Montabaur die Löschung der zur Zeit noch bestehenden Wasserrechte beantragt.

Das Landratsamt des Unterwesterwald­kreises in Montabaur beabsichtigt daher, das Wasserrecht gemäss § 136 Abs. 3 Ziffer 2 des Landeswassergesetzes Rhein­land-Pfalz vom 1.8.1960 von Amts wegen zu löschen.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Lösch­ung können innerhalb 14 Tagen nach der Ver­öffentlichung beim Landratsamt des Unter­westerwaldkreises - Untere Wasserbehörde- in Montabaur oder bei der Stadtverwaltung Montabaur - (Bauverwaltung) schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Montabaur, den 8.4.1970

Stadtverwaltung Montabaur

gez.: Mangels Bürgermeister

Leerung der Müllgefäße in Montabaur

Es werden von der Bevölkerung der Stadt Montabaur häufig Beschwerden vorgebracht, weil verschiedentlich bei der Müllabfuhr Mülleimer nicht geleert werden. Der Grund dafür ist der, dass die Gebührenmarke auf dem Müllgefäss fehlt.

Mülleimer sind grundsätzlich bei der Stadt­verwaltung anzumelden, wobei den Eigentü­mern eine Gebührenmarke ausgehändigt wird, die auf das Müllgefäss aufzukleben ist.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Mülleimer nach Leerung sofort von der Strasse wegzunehmen sind.

FINANZAMT IST UMGEZOGEN

MONTABAUR - Das Finanzamt hat in­zwischen mehrere Dienststellen, insbeson­dere die Finanzkasse und die Kfz. - Steuer­stelle in das alte Gymnasium, Kirchstrasse 45, verlegt.

Im Dienstgebäude Bahnhofstrasse befinden sich bis auf weiteres nur noch:

a) Amtsvorsteher und Geschäftsstelle,

b) Teilbezirk für Körperschaften und freie Berufe,

c) Teilbezirk für Personengesellschaften,

d) Teilbezirk für Bäcker, Metzger, Wirte und Lebens mittelein zelhändler,

e) Teilbezirk für die Gemeinen Arzbach, Eitelborn, Höhr - Grenzhausen, Neuhäusel und Wirges,

f) die Grunderwerbsteuerstelle

Alle Dienststellen des Finanzamts sind auch künftig Uber die Rufhummer 4070 zu errei­chen.

BEREITSCHAFTSDIENSTE

ÄRZTE-SONNTAGSDIENST Sonntag, den 19.4.1970:

Dr. Jakob Schmidt, Montabaur, Herzog- Adolf-Str. 14 Telefon 3855

ZAHNÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST Sonntag, den 19.4.1970:

ZA. Nickel, Selters, Sayntalstrasse 12 a * Telefon 210

Dr. Döhn, Höhr-Grenzhausen, Im Silber­tal 15 Telefon 7298

APOTHEKENDIENST

v. Samstag, dem 18.4.1970, 13.oo Uhr, bis Samstag, dem 25.4.1970, 13.oo Uhr:

Marien-Apotheke, Montabaur, Kirchstrasse 19 Telefon 4290

KRANKENWAGEN

Samstag/Sonntag, den 18./19.4.1970: Greschner, Selters Telefon (02626)

5583

Zentrale, Montabaur Telefon (02602)

3777

BEKANNTMACHUNGEN FÜR ALLE GEMEINDEN

Realschulabschluß durch die Kreis- Volkshochschule

Neue Möglichkeit im Zweiten Bildungsweg.

Die Kreis-Volksschule Unterwesterwald be­reitet im Rahmen eines neuen Abendlehr­ganges auf die Aufnahme in ein Kolleg und auf den Realschulabschluss vor und teilt uns aufgrund vieler Anfragen mit, dass der nächste Lehrgang Ende Mai 1970 beginnt. Der Kreisausschuss hat die Mittel zur Durch-, führung dieses Vorbereitungskurses für die Aufnahme in ein Kolleg und zur Erlangung des Realschulabschlusszeugnisses bereitge­stellt. Er will mit dieser Einrichtung dem wachsenden Bedürfhis der berufstätigen Jugend und der Erwachsenen nach weiter­führender Bildung mit erhöhten Berechtigun­gen Rechnung tragen.

In vielen Berufen ist durch den Erwerb des Abschlusszeugnisses einer Realschule die Möglichkeit zum beruflichen und damit sozia­len Aufstieg gegeben. Das gilt für die grosse Zahl der Angestelltenberufe in Verwaltung, Handel, Wirtschaft, Verkehr und im sozialen Bereich ebenso wie für viele Techniker und für die Beamten der mittleren und gehobenen Laufbahnen.

Der vorgesehene Lehrgang wird die Teil­nehmer in zwei Jahren auf die Prüfung zur Erlangung des Abschlusszeugnisses einer Realschule vorbereiten. Für die Kursteilneh­mer, die mit Ende des Vorbereitungskurses in ein Kolleg (Koblenz) eintreten wollen und die von der Gesamtkonferenz- geeignet gehalten werden, entfällt eine Aufnahmeprü­fung für das Kolleg. Das Kolleg führt in 3 Jahren zur allgemeinen Hochschulreife, die zum Studium an jeder Hochschule berech­tigt.

Der Unterricht am Abendlehrgang umfasst an 5 Abenden in der Woche je 4 Unter­richtsstunden. Er beginnt um 18.00 Uhr und endet um 21.15 Uhr. Verbindliche Un- Politische Gemeinschaftskunde, Erdkunde, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Bio­logie, Bildende Kunst.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind: Min­destalter 17 Jahre und abgeschlossene Be­rufsausbildung oder der Nachweis, dass die Berufsausbildung vor Beendigung des Kurses abgeschlossen sein wird. Das Letztere soll aber wegen der besonders starken Belastung des Kursteilnehmers die Ausnahme bleiben. Die Teilnehmergebühr beträgt für 2 Semester (= 1 Jahr) 100, DM. Der Betrag kann ln 2 Raten zu Beginn jedes Halbjahres bezahlt werden.