Ausgabe 
12.3.1970
Seite
20
 
Einzelbild herunterladen

Bekanntmachung des Fundamtes

Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.2.1970 bis 28.2.1970 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben: Gegenstand: gefunden am;

1 Rodelschlitten Jan. 1970

1 Geldbörse mit Inhalt 11.2.1970

1 Geldbörse mit Inhalt Jan. 1970

1 Damen-Knirps 12.2.1970

2 Damen-Strickjacken 1969

1 Damen-Hose 1969

1 Damen-Mütze 1969

1 Damen-Regenmantel 1969

1 Damen-Stockschirm 13.2.1970

1 Damen-Rock 17.2.1970

1 Paar Damen-Handschuhe 18.2.1970

1 Herren-Armbanduhr 24.2.1970

1 Geldbörse mit Inhalt 26.2.1970

Ausserdem wurde 1 Geldschein und meh­rere Schlüssel abgegeben.

Rechtmässige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen 8,oo und 12.oo Uhr melden.

Als verloren wurde gemeldet:

1 Herren-Armbanduhr Polizeiamt Montabaur - Fundamt -

Im HEIMATBLATT geworben, bringt ERFOLG !

RUND UM MONTABAUR Nr. 2/11/70/4

BESCHLÜSSE DES STADTRATES

Aus der Sitzung des Stadtrates am 1 5.1 2. 1969

Betr.: Änderung des Bebauungsplanes "Wölfches bitz"

1. Der Bebauungsplan "Wölfchesbitz" wird für den Bereich der Grundstücke Flur 47, Flurstücke 33, 35 teilweise (Humbachstraße), 36, 34 ( Teil der Hum­boldtstraße) und Flur 48, Flurstück 21/1 (Teil der Mons - Tabor - Straße ) geändert.

Z Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungs­planes "Wölfchesbitz in der vorgelegten Form sei­ne Zustimmung.

3. Die geänderten Planunterlagen sollen gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.

Betr.: Beratung und Beschlußfassung über den Be­bauungsplan "In und auf der Bächel"

Der Stadtrat gibt zu der Änderung der Verkehrsflä­chen im Bebauungsplanentwurf "In und auf der Bä­chel" in der vorgelegten Form seine Zustimmung. Außerdem wird der Planinhalt wie folgt geändert:

1. Durch zwischenzeitliche Vereinigung entfällt das Grundstück Flur 50, Flurstück 5/2.

2. Die in dem Aufstellungsbeschluß vom 24.4. 1969 mit aufgeführten Grundstücke Flur 47, Flurstücke 33 (teilweise), 35 Humbachstraße (teilweise), 36 (teilweise), 34 Humboldstraße, 21/1 (Humboldstras- se) werden aus dem Plangebiet herausgenommen.

Betr.: Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"

1. Für den Bereich der Grundstücke :

Flur 51, Flurstücke: 264, 265 (Weg teilweise), 266, 267, 268, 269 (alle teilweise), 271, 272, 273, wird der Bebauungsplan "Alberthöhe" geändert.

2. Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungs­planes "Alberthöhe" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.

3. Die geänderten Planunterlagen sollen gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.

Dienstag, den 14. April 1970, nachmittags 14.oo Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Land­ratsamtes Montabaur anberaumt.

Die an dem Verfahren unmittelbar Beteilig­ten haben zu diesem Termin besondere Ladung erhalten.

Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit ge­mäss § 109 Abs. 4 Bundesbaugesetz aufge­fordert, ihre Rechte spätestens in der münd­lichen Verhandlung wahrzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Aus­bleiben der Beteiligten über den Enteig­nungsantrag und andere im Verfahren zu er­ledigende Anträge entschieden werden kann. Von dem Enteignungsverfahren werden fol­gende Grundstücke der Gemarkung Montabaur berührt.

Flur 31, Parz.-Nr. 5016, Grösse: 1258 qm, Grundbuch von Montabaur, Band 29, Blatt 1405 A, eingetragener Eigentümer: Arbei­ter Georg Wolf in Dernbach.

Fahrt- und Versäumniskosten für die Teil­nahme am Termin können nicht erstattet werden.

Az.; 412-115.001/70 Koblenz, den 3. März 1970 Bezirksregierung Koblenz i.A, O h 1 r o g g e Zur Veröffentlichung Montabaur, den 9. März 1970 Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG

Betr.: Gesetzliche Unfallversicherung bei Selbsthilfearbeiten im sozialen Wohnungs­bau; hier: Meldepflicht Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber in der Reichsversicherungsordnung (RVO) bestimmt, dass der Bauherr und seine un­entgeltlichen Helfer unter gewissen Voraus­setzungen beim Gemeindeunfallversiche­rungsverband

kostenlos unfallversichert sind. Der Grundgedanke dieser Gesetzesbe­stimmung ist, die betreffenden Bauherren auf Kosten der Gemeinden von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu ent­lasten.

Folgende Bedingungen müssen Jedoch ge­geben sein:

1. Bei den Bauvorhaben müssen die Voraus­setzungen für die Steuerbegünstigung oder öffentliche Förderung (sozialer Wohnungs­bau) eines Familienheimes vorliegen.

2. Die Helfer müssen unentgeltlich tätig sein. Für den kraft Gesetzes beim Gemeindeun­fallversicherungsverband versicherten Bau­herren besteht nach § 661 RVO eine Melde­pflicht, deren Verletzung mit einer Ordnungs­strafe bis zu 5 OOO.-r- DM (§ 773 RVO) geahndet werden kann.

Da die Anmeldung binnen einer Woche nach Aufhahme der vorbereitenden Arbeiten (§§ 659 und 661) erfolgen muss, werden die Bauherren gebeten, bei der für sie zustän­digen Gemeindeverwaltung den Meldebogen auszufüllen und dem Bauantrag beizulegen. Damit ist die Meldepflicht erfüllt. Der Mel­debogen wird durch die Bauverwaltung dem Gemeindeunfallversicherungsverband zuge­stellt.

Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland-Pfalz

547 Andernach, Ludwig-Hillesheim-Str. 3

Der Geschäftsführer

Liebe Mitbürger!

Am 21.1.1970 haben sich Bürger von Monta­baur zur Deutsch-Französischen Gesell­schaft zusammengeschlossen. Moderne Ge­danken und Taten sollen auf internationaler Ebene verwirklicht werden.

Es ist wichtig, zu unserem französischen Nachbarn einen Brückenschlag auf freund­schaftlicher Grundlage herzustellen.

Es ist wesentlich, die Gedanken der Deutsch- Französischen Gesellschaft auf breiter Grundlage auch in Montabaur zu verwirk­lichen.

Alle Bürger sind aufgerufen, bei diesem Werk mitzuhelfen.

Hinweis: Am 18.3.1970 findet um 20.oo Uhr im Pfarrzentrum zu Montabaur eine Ver­anstaltung des Amateurfilm-Clubs Montabaur statt. Bei dieser Gelegenheit wird sich die Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur zum ersten Mal in der Öffent­lichkeit vorstellen.

Deutsch-Französische Gesellschaft Montabaur

Falls zutreffend, bitte ich nachstehenden Abriss entweder bei der oben erwähnten Veranstaltung am 18.3.1970 im Pfarrzen­trum abzugeben oder im Umschlag, adressiert Dr. Kratz, in den Briefkasten des Arbeitsamtes Montabaur zu werfen.

Ich interessiere mich für die Arbeit der Deutsch-Französischen Gesellschaft zu Montabaur und bitte bei künftigen Veran­staltungen eingeladen zu werden.

Name;

Vorname:

Wohnung:

Fernsprecher:

Betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Ge­biet "Große Alberthöhe III"

1. Für den Bereich der Grundstücke:

Flur 27, Flurstücke: 4061, 4060, 4059, 4069, 4070, 4080, 6/4082 und 9/4091 (alle teilweise) sowie die Grabenparzellen 5874, 5876, 5882, 5883 ( alle teil­weise), 5879 ( Bach teilweise);

Flur 38, Flurstücke. 4532/1, 4530/3, 4528, 4527, 4526, 4525, 16/4624, 4524/1 (alle teilweise), 4532/2, 4531/2, 4530, 6059 (Feldweg teilweise), 6055/1 (Feldweg), 48/4556, 47/4556, 8/4556, 9/4556, 4555 4554, 4553, 4552, 4551,4550, 4549, 4548, 4547, 4546, 4545/1,21/4544, 20/4544, 19/4544, 18/4544, 17/4544, 3/4543, 2/4543, 1/4543, 32/4542, 31/4542,

6056 (Feldweg), 4534/5, 4534/6, 4534/7, 4535/2,

6057 (Feldweg), 6058 (Graben;

( Feldweg), 4534/5, 4534/6, 4534/7, 4535/2, 6057 (Feldweg), 6058 (Graben);

Flur 51, Flurstücke: 265 ( Weg), 266, 267, 268, 269 ( alle teilweise) und 270;

wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlos­sen.

2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Große Alberthöhe III" in der vorgelegten Form seine Zu­stimmung.

3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG öffentlich ausgelegt werden.

4. Der Beschluß in gleicher Sache vom 28.3. 1968 (Vorlage Nr. 466 ) wird aufgehoben.

Betr.: Bebauungsplan für das Gebiet "Große Albert­höhe IV"

1. Für den Bereich der Grundstücke Flur 38, Flur­stücke: 4493/8, 4493/5, 4493/6, 4493/3, 4524/1 (teilweise ), 16/4524 (teilweise), 4512/1,4511/1, teilweise die Flurstücke 6064/1 (Feldweg) und 4511/ 2 ;

Flur 51, Flurstück: 251 teilweise (Feldweg); soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Große Alberthöhe IV" in der vorgelegten Form seine Zu­stimmung.

3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.

4. Der Beschluß in gleicher Sache vom 17.9. 1969 (Vorlage Nr. 30) wird aufgehoben.

Betr.: Erweiterung des Bebauungsplanes "Albert­höhe"

1. Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird um die noch fehlenden Grundstücke zwischen Fröschpfort- straße, Albertstraße (Teilstück) und einen Teil der Koblenzer Straße, welche im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, erwei­tert.