Bekanntmachung des Fundamtes
Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.2.1970 bis 28.2.1970 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben: Gegenstand: gefunden am;
1 Rodelschlitten Jan. 1970
1 Geldbörse mit Inhalt 11.2.1970
1 Geldbörse mit Inhalt Jan. 1970
1 Damen-Knirps 12.2.1970
2 Damen-Strickjacken 1969
1 Damen-Hose 1969
1 Damen-Mütze 1969
1 Damen-Regenmantel 1969
1 Damen-Stockschirm 13.2.1970
1 Damen-Rock 17.2.1970
1 Paar Damen-Handschuhe 18.2.1970
1 Herren-Armbanduhr 24.2.1970
1 Geldbörse mit Inhalt 26.2.1970
Ausserdem wurde 1 Geldschein und mehrere Schlüssel abgegeben.
Rechtmässige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen 8,oo und 12.oo Uhr melden.
Als verloren wurde gemeldet:
1 Herren-Armbanduhr Polizeiamt Montabaur - Fundamt -
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RUND UM MONTABAUR Nr. 2/11/70/4
BESCHLÜSSE DES STADTRATES
Aus der Sitzung des Stadtrates am 1 5.1 2. 1969
Betr.: Änderung des Bebauungsplanes "Wölfches — bitz"
1. Der Bebauungsplan "Wölfchesbitz" wird für den Bereich der Grundstücke Flur 47, Flurstücke 33, 35 teilweise (Humbachstraße), 36, 34 ( Teil der Humboldtstraße) und Flur 48, Flurstück 21/1 (Teil der Mons - Tabor - Straße ) geändert.
Z Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Wölfchesbitz” in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Die geänderten Planunterlagen sollen gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.
Betr.: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "In und auf der Bächel"
Der Stadtrat gibt zu der Änderung der Verkehrsflächen im Bebauungsplanentwurf "In und auf der Bächel" in der vorgelegten Form seine Zustimmung. Außerdem wird der Planinhalt wie folgt geändert:
1. Durch zwischenzeitliche Vereinigung entfällt das Grundstück Flur 50, Flurstück 5/2.
2. Die in dem Aufstellungsbeschluß vom 24.4. 1969 mit aufgeführten Grundstücke Flur 47, Flurstücke 33 (teilweise), 35 Humbachstraße (teilweise), 36 (teilweise), 34 Humboldstraße, 21/1 (Humboldstras- se) werden aus dem Plangebiet herausgenommen.
Betr.: Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
1. Für den Bereich der Grundstücke :
Flur 51, Flurstücke: 264, 265 (Weg teilweise), 266, 267, 268, 269 (alle teilweise), 271, 272, 273, wird der Bebauungsplan "Alberthöhe" geändert.
2. Der Stadtrat gibt zu der Änderung des Bebauungsplanes "Alberthöhe" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Die geänderten Planunterlagen sollen gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.
Dienstag, den 14. April 1970, nachmittags 14.oo Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes Montabaur anberaumt.
Die an dem Verfahren unmittelbar Beteiligten haben zu diesem Termin besondere Ladung erhalten.
Alle übrigen Beteiligten, deren rechtliches Interesse berührt wird, werden hiermit gemäss § 109 Abs. 4 Bundesbaugesetz aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Ausbleiben der Beteiligten über den Enteignungsantrag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden werden kann. Von dem Enteignungsverfahren werden folgende Grundstücke der Gemarkung Montabaur berührt.
Flur 31, Parz.-Nr. 5016, Grösse: 1258 qm, Grundbuch von Montabaur, Band 29, Blatt 1405 A, eingetragener Eigentümer: Arbeiter Georg Wolf in Dernbach.
Fahrt- und Versäumniskosten für die Teilnahme am Termin können nicht erstattet werden.
Az.; 412-115.001/70 Koblenz, den 3. März 1970 Bezirksregierung Koblenz i.A, O h 1 r o g g e Zur Veröffentlichung Montabaur, den 9. März 1970 Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG
Betr.: Gesetzliche Unfallversicherung bei Selbsthilfearbeiten im sozialen Wohnungsbau; hier: Meldepflicht Aus sozialen Gründen hat der Gesetzgeber in der Reichsversicherungsordnung (RVO) bestimmt, dass der Bauherr und seine unentgeltlichen Helfer unter gewissen Voraussetzungen beim Gemeindeunfallversicherungsverband
kostenlos unfallversichert sind. Der Grundgedanke dieser Gesetzesbestimmung ist, die betreffenden Bauherren auf Kosten der Gemeinden von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu entlasten.
Folgende Bedingungen müssen Jedoch gegeben sein:
1. Bei den Bauvorhaben müssen die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung oder öffentliche Förderung (sozialer Wohnungsbau) eines Familienheimes vorliegen.
2. Die Helfer müssen unentgeltlich tätig sein. Für den kraft Gesetzes beim Gemeindeunfallversicherungsverband versicherten Bauherren besteht nach § 661 RVO eine Meldepflicht, deren Verletzung mit einer Ordnungsstrafe bis zu 5 OOO.-r- DM (§ 773 RVO) geahndet werden kann.
Da die Anmeldung binnen einer Woche nach Aufhahme der vorbereitenden Arbeiten (§§ 659 und 661) erfolgen muss, werden die Bauherren gebeten, bei der für sie zuständigen Gemeindeverwaltung den Meldebogen auszufüllen und dem Bauantrag beizulegen. Damit ist die Meldepflicht erfüllt. Der Meldebogen wird durch die Bauverwaltung dem Gemeindeunfallversicherungsverband zugestellt.
Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland-Pfalz
547 Andernach, Ludwig-Hillesheim-Str. 3
Der Geschäftsführer
Liebe Mitbürger!
Am 21.1.1970 haben sich Bürger von Montabaur zur Deutsch-Französischen Gesellschaft zusammengeschlossen. Moderne Gedanken und Taten sollen auf internationaler Ebene verwirklicht werden.
Es ist wichtig, zu unserem französischen Nachbarn einen Brückenschlag auf freundschaftlicher Grundlage herzustellen.
Es ist wesentlich, die Gedanken der Deutsch- Französischen Gesellschaft auf breiter Grundlage auch in Montabaur zu verwirklichen.
Alle Bürger sind aufgerufen, bei diesem Werk mitzuhelfen.
Hinweis: Am 18.3.1970 findet um 20.oo Uhr im Pfarrzentrum zu Montabaur eine Veranstaltung des Amateurfilm-Clubs Montabaur statt. Bei dieser Gelegenheit wird sich die Deutsch-Französische Gesellschaft zu Montabaur zum ersten Mal in der Öffentlichkeit vorstellen.
Deutsch-Französische Gesellschaft Montabaur
Falls zutreffend, bitte ich nachstehenden Abriss entweder bei der oben erwähnten Veranstaltung am 18.3.1970 im Pfarrzentrum abzugeben oder im Umschlag, adressiert Dr. Kratz, in den Briefkasten des Arbeitsamtes Montabaur zu werfen.
Ich interessiere mich für die Arbeit der Deutsch-Französischen Gesellschaft zu Montabaur und bitte bei künftigen Veranstaltungen eingeladen zu werden.
Name;
Vorname:
Wohnung:
Fernsprecher:
Betr.: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Große Alberthöhe III"
1. Für den Bereich der Grundstücke:
Flur 27, Flurstücke: 4061, 4060, 4059, 4069, 4070, 4080, 6/4082 und 9/4091 (alle teilweise) sowie die Grabenparzellen 5874, 5876, 5882, 5883 ( alle teilweise), 5879 ( Bach teilweise);
Flur 38, Flurstücke. 4532/1, 4530/3, 4528, 4527, 4526, 4525, 16/4624, 4524/1 (alle teilweise), 4532/2, 4531/2, 4530, 6059 (Feldweg teilweise), 6055/1 (Feldweg), 48/4556, 47/4556, 8/4556, 9/4556, 4555 4554, 4553, 4552, 4551,4550, 4549, 4548, 4547, 4546, 4545/1,21/4544, 20/4544, 19/4544, 18/4544, 17/4544, 3/4543, 2/4543, 1/4543, 32/4542, 31/4542,
6056 (Feldweg), 4534/5, 4534/6, 4534/7, 4535/2,
6057 (Feldweg), 6058 (Graben;
( Feldweg), 4534/5, 4534/6, 4534/7, 4535/2, 6057 (Feldweg), 6058 (Graben);
Flur 51, Flurstücke: 265 ( Weg), 266, 267, 268, 269 ( alle teilweise) und 270;
wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Große Alberthöhe III" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG öffentlich ausgelegt werden.
4. Der Beschluß in gleicher Sache vom 28.3. 1968 (Vorlage Nr. 466 ) wird aufgehoben.
Betr.: Bebauungsplan für das Gebiet "Große Alberthöhe IV"
1. Für den Bereich der Grundstücke Flur 38, Flurstücke: 4493/8, 4493/5, 4493/6, 4493/3, 4524/1 (teilweise ), 16/4524 (teilweise), 4512/1,4511/1, teilweise die Flurstücke 6064/1 (Feldweg) und 4511/ 2 ;
Flur 51, Flurstück: 251 teilweise (Feldweg); soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
2. Der Stadtrat gibt zu dem Bebauungsplan "Große Alberthöhe IV" in der vorgelegten Form seine Zustimmung.
3. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2 Ziffer 6 BBauG öffentlich ausgelegt werden.
4. Der Beschluß in gleicher Sache vom 17.9. 1969 (Vorlage Nr. 30) wird aufgehoben.
Betr.: Erweiterung des Bebauungsplanes "Alberthöhe"
1. Der Bebauungsplan "Alberthöhe" wird um die noch fehlenden Grundstücke zwischen Fröschpfort- straße, Albertstraße (Teilstück) und einen Teil der Koblenzer Straße, welche im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche ausgewiesen sind, erweitert.

