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RUND UM MONTABAUR Nr. 2/11/70/3 Lebhaft wurde die Diskussion, als der 1. Beigeordnete Müller, Welschneudorf, nach der Zusammensetzung der Verwaltung fragte. Doch Bürgermeister Mangels konnte sogleich erläutern: Gemeinderat und Bürgermeister bleiben Jeder zugehörigen Gemeinde voll erhalten. Bei der Wahl zum Gemeindeparlament wird zugleich eine Vertretung zur Verbandsgemeinde gewählt. Auch die Stadt Montabaur muss diesen Weg beschreiten, denn auch sie ist ein Teil der Verbandsgemeinde. Es ist keinesfalls so, dass Montabaur ruft, "und alle, alle kamen", sondern das Parlament der Verbandsgemeinde wird durch die Wahl installiert. Und leicht lächelnd fügte Bürgermeister Mangels hinzu: "Ein Rezept für diese Wahl kann ich Ihnen aber nicht geben".
Bürgermeister Gross aus Holler überlegte nun in seiner bedächtigen Art: "Können wir das verkraften?" In schulischer Hin
sicht ist Holler mit Montabaur einverstanden, das schon. Doch bewegten ihn die Überlegungen, dass "vor der Zeit" die Gemeindebürgermeister etwas geleistet hätten. Wie aber wird das nachher sein? Wird dann in den Gemeinden noch etwas geschafft? Doch - gut vorbereitet - konnte Bürgermeister Mangels seine Bedenken ausräumen, denn auch in der Zukunft bleibt die Initiative bei der Gemeinde. Worauf Bürgermeister Gross seufzte: "Hoffen wir das beste". Es wurde weiter über den Verteilerschlüssel der Umlage diskutiert, doch kein endgültiges Ergebnis erarbeitet. Die Höhe bestimme jedenfalls die Verbandsgemeindevertretung. Ob die Umlage sich nach der Einwohnerzahl errechnet?
Auch die Vertreter beider Parteien, König CDU, Witte (SPD), kamen zu Wort und nahmen zu diesen Fragen Stellung. Und aus Niederelbert kam die lakonische Feststellung, dass die Verbandsgemeinde in den ersten Jahren mit Sicherheit eine zusätzliche Belastung bedeute. Wobei Bürgermeister Mangels ergänzte, dass die Übergangszeit die schwerste Zeit sei. Er stellte zugleich auch die Prognose, dass die Verbandsgemeinde nur eine Übergangslösung sei, die in späterer Zeit, vielleicht nach 10 Jahren bestimmt zur grossen Flächengemeinde führen müsse. Jedenfalls sei es notwendig, die Bürger der Gemeinden im
Sinne der Verbandsgemeinde einer Umerziehung zu unterziehen; und sicher habe es der Bürgermeister leichter, denn er brauche nicht mehr Tag und Nacht für die Bürger da sein.
Eines aber sei mit Sicherheit unbedingt notwendig: Die Bürgermeister müssen sich zusammenraufen, sonst schaff? die Verbandsgemeinde viel mehr Ärger als Freude.
"Und, so unterstrich Bürgermeister Mangels, "wir dürfen nicht kleinkariert denken, wir müssen die Aufgaben der Gemeinschaft gemeinsam lösen, sonst sind wir in der Entwicklung zurück!
Fast bis Mitternacht hatte sich die Sitzung ausgedehnt, als das Gremium beschloss, das Gespräch am 21. April um 20.oo Uhr fortzusetzen.
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AMTLICHE NACHRICHTEN
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Änderungen des Bebauungsplanes "Albert- höhe" mit Begründungen, und zwar für die Gebiete, welche umgrenzt werden:
1. im Norden von der Lahnstrasse,
im Osten von dem Fussweg Flur 51, Flurstück 195,
im Süden von der Fröschpfortstrasse und im Westen von der Albertstrasse,
2. im Norden von der Siegstrasse (Flur 51, Flurstück 259),
im Osten von dem Fussweg Dl - El (Flur 51, Flurstück 334),
im Süden von der Lahnstrasse (Flur 51, Flurstück 218) und
im Westen von der Albertstrasse (Flur 51, Flurstück 21),
im Sinne der Vorschriften des § 12 BBauG
vom 23.6.1960 in der Zeit
jeweils von montags bis freitags von 8.oo
Uhr bis 12.oo Uhr im Rathaus, Zimmer
19 (BauVerwaltung), öffentlich ausliegen.
Montabaur, den 9. März 1970
Stadtverwaltung Montabaur
gez.: Mangels
Bürgermeister
STELLENAUSSCHREIBUNG
Zum sofortigen Eintritt bei der Stadtverwaltung Montabaur wird gesucht, eine Verwaltungsangestellte als SCHREIBKRAFT und TELEFONISTIN. Die Bewerberin soll in den Vormittagsstunden an der Josef-Kehrein-Schule die schriftliche Arbeit erledigen und am Nachmittag Telefondienst im Rathaus versehen, oder als Halbtagskräfte je 1 Schreibkraft für den Vormittag in der Jos ef- Kehrein- S chule,
1 Telefonistin für den Nachmittag bei der Stadtverwaltung.
Für die Schreibkraft sind befriedigende Kenntnisse in Kurzschrift und Maschinenschreiben erforderlich.
Die Vergütung erfolgt nach dem Bundesangestelltentarif in der Verg. Gr. VIII.
Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 20. März 1970 an die
STADTVERWALTUNG - Personalamt - 543 Montabaur, Postfach 14 Stadtverwaltung Montabaur - Personalamt -
BEKANNTMACHUNG
In dem Enteignungsverfahren nach dem Bundesbaugesetz vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) zum Zwecke der Landbeschaffung für den Neubau einer Staatlichen Realschule in Montabaur im Bereich des Bebauungsplanes "In und auf der Bächel I" wird hiermit aufgrund des Antrages des Landratsamtes Montabaur vom 17.2.19~0 gemäss §§ 109 und 116 des Bundesbaugesetzes der Termin zur Verhandlung über den gestellten Enteignungsantrag sowie zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zusammenhängenden Fragen auf
( Lesen Sie bitte weiter auf Seite 4 )
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