Ausgabe 
12.3.1970
Seite
19
 
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RUND UM MONTABAUR Nr. 2/11/70/3 Lebhaft wurde die Diskussion, als der 1. Beigeordnete Müller, Welschneudorf, nach der Zusammensetzung der Verwaltung frag­te. Doch Bürgermeister Mangels konnte so­gleich erläutern: Gemeinderat und Bürger­meister bleiben Jeder zugehörigen Gemeinde voll erhalten. Bei der Wahl zum Gemeinde­parlament wird zugleich eine Vertretung zur Verbandsgemeinde gewählt. Auch die Stadt Montabaur muss diesen Weg beschreiten, denn auch sie ist ein Teil der Verbandsge­meinde. Es ist keinesfalls so, dass Monta­baur ruft, "und alle, alle kamen", sondern das Parlament der Verbandsgemeinde wird durch die Wahl installiert. Und leicht läch­elnd fügte Bürgermeister Mangels hinzu: "Ein Rezept für diese Wahl kann ich Ihnen aber nicht geben".

Bürgermeister Gross aus Holler überlegte nun in seiner bedächtigen Art: "Können wir das verkraften?" In schulischer Hin­

sicht ist Holler mit Montabaur einverstan­den, das schon. Doch bewegten ihn die Überlegungen, dass "vor der Zeit" die Ge­meindebürgermeister etwas geleistet hätten. Wie aber wird das nachher sein? Wird dann in den Gemeinden noch etwas geschafft? Doch - gut vorbereitet - konnte Bürger­meister Mangels seine Bedenken ausräumen, denn auch in der Zukunft bleibt die Initia­tive bei der Gemeinde. Worauf Bürgermei­ster Gross seufzte: "Hoffen wir das beste". Es wurde weiter über den Verteilerschlüs­sel der Umlage diskutiert, doch kein end­gültiges Ergebnis erarbeitet. Die Höhe be­stimme jedenfalls die Verbandsgemeindever­tretung. Ob die Umlage sich nach der Ein­wohnerzahl errechnet?

Auch die Vertreter beider Parteien, König CDU, Witte (SPD), kamen zu Wort und nah­men zu diesen Fragen Stellung. Und aus Niederelbert kam die lakonische Feststel­lung, dass die Verbandsgemeinde in den ersten Jahren mit Sicherheit eine zusätz­liche Belastung bedeute. Wobei Bürgermei­ster Mangels ergänzte, dass die Übergangs­zeit die schwerste Zeit sei. Er stellte zu­gleich auch die Prognose, dass die Ver­bandsgemeinde nur eine Übergangslösung sei, die in späterer Zeit, vielleicht nach 10 Jahren bestimmt zur grossen Flächen­gemeinde führen müsse. Jedenfalls sei es notwendig, die Bürger der Gemeinden im

Sinne der Verbandsgemeinde einer Umer­ziehung zu unterziehen; und sicher habe es der Bürgermeister leichter, denn er brau­che nicht mehr Tag und Nacht für die Bürger da sein.

Eines aber sei mit Sicherheit unbedingt notwendig: Die Bürgermeister müssen sich zusammenraufen, sonst schaff? die Ver­bandsgemeinde viel mehr Ärger als Freude.

"Und, so unterstrich Bürgermeister Man­gels, "wir dürfen nicht kleinkariert den­ken, wir müssen die Aufgaben der Gemein­schaft gemeinsam lösen, sonst sind wir in der Entwicklung zurück!

Fast bis Mitternacht hatte sich die Sit­zung ausgedehnt, als das Gremium beschloss, das Gespräch am 21. April um 20.oo Uhr fortzusetzen.

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AMTLICHE NACHRICHTEN

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass die Änderungen des Bebauungsplanes "Albert- höhe" mit Begründungen, und zwar für die Gebiete, welche umgrenzt werden:

1. im Norden von der Lahnstrasse,

im Osten von dem Fussweg Flur 51, Flur­stück 195,

im Süden von der Fröschpfortstrasse und im Westen von der Albertstrasse,

2. im Norden von der Siegstrasse (Flur 51, Flurstück 259),

im Osten von dem Fussweg Dl - El (Flur 51, Flurstück 334),

im Süden von der Lahnstrasse (Flur 51, Flurstück 218) und

im Westen von der Albertstrasse (Flur 51, Flurstück 21),

im Sinne der Vorschriften des § 12 BBauG

vom 23.6.1960 in der Zeit

jeweils von montags bis freitags von 8.oo

Uhr bis 12.oo Uhr im Rathaus, Zimmer

19 (BauVerwaltung), öffentlich ausliegen.

Montabaur, den 9. März 1970

Stadtverwaltung Montabaur

gez.: Mangels

Bürgermeister

STELLENAUSSCHREIBUNG

Zum sofortigen Eintritt bei der Stadtverwaltung Montabaur wird gesucht, eine Verwaltungsangestellte als SCHREIBKRAFT und TELEFONISTIN. Die Bewerberin soll in den Vormittagsstun­den an der Josef-Kehrein-Schule die schrift­liche Arbeit erledigen und am Nachmittag Telefondienst im Rathaus versehen, oder als Halbtagskräfte je 1 Schreibkraft für den Vormittag in der Jos ef- Kehrein- S chule,

1 Telefonistin für den Nachmittag bei der Stadtverwaltung.

Für die Schreibkraft sind befriedigende Kenntnisse in Kurzschrift und Maschinen­schreiben erforderlich.

Die Vergütung erfolgt nach dem Bundes­angestelltentarif in der Verg. Gr. VIII.

Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Un­terlagen richten Sie bitte bis zum 20. März 1970 an die

STADTVERWALTUNG - Personalamt - 543 Montabaur, Postfach 14 Stadtverwaltung Montabaur - Personalamt -

BEKANNTMACHUNG

In dem Enteignungsverfahren nach dem Bun­desbaugesetz vom 23.6.1960 (BGBl. I S. 341) zum Zwecke der Landbeschaffung für den Neubau einer Staatlichen Realschule in Montabaur im Bereich des Bebauungsplanes "In und auf der Bächel I" wird hiermit aufgrund des Antrages des Landratsamtes Montabaur vom 17.2.19~0 gemäss §§ 109 und 116 des Bundesbaugesetzes der Termin zur Verhandlung über den gestellten Ent­eignungsantrag sowie zur Erörterung der mit der vorzeitigen Besitzeinweisung zu­sammenhängenden Fragen auf

( Lesen Sie bitte weiter auf Seite 4 )

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