Ausgabe 
5.3.1970
Seite
10
 
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RUND UM MONTABAUR Nr. 1/10/70/10 des gehobenen Bedarfs eindeutig nach Monta­baur orientiert sei.

So wurde denn auch einstimmig der Be­schluss gefasst, dem Zielplan insoweit zu­zustimmen.

Die Instandsetzungsarbeiten am Tiefbrun­nen der Gemeinde sind soweit fortgeschrit­ten, dass mit der Inbetriebnahme in den nächsten Tagen gerechnet werden kann. Ur­sprünglich war als Termin hierfür der 28.2.70 vorgesehen. Der Einbau von Zusatzaggre­gaten zur besseren Überwachung der tech­nischen Einrichtungen hat hier zu einer ge­ringfügigen Verzögerung geführt.

Vorerst ist das Trinkwasser wegen der durchgeführten Umbauarbeiten nur in abge­kochtem Zustand für den menschlichen Ge­nuss geeignet.

Bekanntmachungen:

Aus gegebener Veranlassung weise ich noch­mals auf die Schneeräum- und Streupflicht bei Glatteis hin.

Nach § 9 der Ortssatzung über die Reini­gung und Reinhaltung öffentlicher Strassen, Wege und Plätze in der Gemeinde, sind die Bürgersteige und die Fahrbahnen von den Anliegern vom Schnee freizuhalten. Der Schnee kann an den Fahrbahn rändern ge­lagert werden. Strassenrinnen und Kanal- einlässe sind jedoch freizuhalten. Bei Tau­wetter ist für freien Abzug des Wassers zu sorgen.

Die Streupflicht erstreckt sich auf die Siche­rung des Fussgängerverkehrs. Zu diesem Zweck sind in der Zeit von 7-22 Uhr die Bürgersteige und - soweit solche nicht vor­handen sind - die Fahrbahnränder auf einem mindestens 1 m breiten Streifen auf jeder Strassenseite mit abstumpfenden Stoffen zu streuen.

Bei Zuwiderhandlungen kann ein Zwangs­geld bis zu 500.-- DM auferlegt werden.

Nach § 14 der Naturschutzverordnung vom 18.3.1936 ist in der freien Natur für die Zeit vom 15. März bis zum 30. September verboten

a) Hecken, Gebüsche und lebende Zäune zu roden, abzuschneiden oder abzubrennen,

b) die Bodendecke von Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hängen und Hecken abzubrennen,

c) Rohr- und Schilfbestände zu beseitigen. Zuwiderhandlungen werden nach § 30 der Naturschutzverordnung mit Haft- und Geld­strafe bis zu 150. DM oder mit einer dieser Strafen geahndet.

Das Arbeitsgericht Koblenz hält im Jahre 1970 jeweils am 1., 2. und 3. Mittwoch im Monat im Sitzungssaal des Landrats­amtes Montabaur Gerichts- und Sitzungstage ab.

Zum Gerichtstagsbezirk Montabaur gehören alle Orte des Unterwesterwaldkreises.

Die Bezirksregierung Koblenz hat aufgrund des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über das Schornsteinfegerwesen in der Fassung vom 12.11.1964 eine neue Einteilung der Kehrbezirke mit Wirkung vom 31.12,1969 an verfügt. Danach gehört die Gemeinde Horressen in Zukunft zum Kehrbezirk Arz­bach. Dieser Bezirk ist dem Bezirksschorn­steinfegermeister Gotthard Winkler, Arzbach, Kemmenauer-Str. 5 zugeteilt wor­den.

Holzversteigerung

Am Samstag, dem 7. März 1970, findet die diesjährige Holzversteigerung im Gemeinde­wald Horressen statt. Die Interessenten tref­fen sich um 14.oo Uhr am Hochbehälter der Gemeinde Horressen. Als Mindestge­bote gelten:

a) für Faserholz 28. DM pro Raummeter,

b) für Scheitholz 24. DM pro Raummeter.

Verkehrs- u. Verschönerungsverein

Am 13.2.1970 um 20,oo Uhr findet im Saale Klein-Nöller die diesjährige Jahreshauptver­sammlung des Verkehrs- und Verschöne­rungsverein Horressen e.V. 1963 statt. Wir bitten alle Mitglieder höflichst um ihr Er­scheinen, da wichtige Beschlüsse zu fassen sind und eine Neuwahl eines Vorstandsmit­gliedes durchzuführen ist.

Der Verkehrs- und Verschönerungsverein trauert um vier Mitglieder, die im letzten Jahr verstorben sind. Unseren ehemaligen Mitgliedern Alois Hannappel, Alois Ferdi­nand, Willi Hannappel und Johann Trumm werden wir ein ehrendes Andenken bewah­ren.

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GOTTESDIENSTORDNUNG 4. Fastensonntag ( 8. - 15.3. 1970 )

Samstag: 17.00 Uhr Beichtgelegenheit 19.00 Uhr Sonntags messe: Amt für Johann und Anna Maria Weyand und Familie Fer­dinand

Sonntag: 8,30 Uhr Amt für Lebende und ver­storbene Mitglieder des Lebendigen Rosen­kranzes

14.30 Uhr Fastenandacht Montag: 8.00 Uhr Schulmesse

Dienstag: 20.00 Uhr Elternabend der Kom­munionkinder - Elt.

Mittwoch: 19.30 Uhr Abendmesse: Amt für Eheleute Matthias Meurer und gefallene Söh­ne.

Donnerstag: 16.00 Uhr Messdienerstunde

19.30 Uhr Rosenkranz in den Anliegen der Kirche.

Freitag: 7.00 Uhr Amt für Julius Normann 15.00 Uhr Trupprunde der Jungpfadfinder in Eigendorf

19.30 Uhr Kreuzweg - Andacht Samstag: 15.00 Uhr Beichtgelegenheit 19.00 Uhr Sonntagsmesse, für verst. Toni Roth

Sonntag: 8.30 Uhr Amt für die Angehörigen der Familie Bast - Schmidt Fastenkollekte: Misereor - Opfer für die hungernden und kranken Völker in der Welt.

SV Horressen 1919 e.V. ehrt verdien­te Mitglieder.

Gut besuchte JAHRES - HAUPT

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SAMMLUNG

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des SV fand am Freitag, dem 20.2.1970 statt. Eine beachtliche Anzahl der z. Zt. 154 Mitglieder hatte sich im Vereinslokal Gast­hof Westerwald eingefunden.

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Nach der Begrüssung der Anwesenden und einem stillen Gedenken der Toten des Ver­eins wurden die verdienten Mitglieder ge­ehrt.

Für 25 jährige treue Mitgliedschaft in gu­ten und in weniger guten Zeiten beim SV konnte der erste Vorsitzende, Toni Decker, die silberne Ehrennadel des Vereins ver­leihen an:

Eduard Bach, Eugen Bach, Toni Braun, Her­bert Ferdinand, Gerd Diel, Kurt Decker, Lothar Manns, Werner Ollek, Vinzens Schmidt, Helmut Schmidt, Anton Siry und Otto Roth.

Das im vergangene Jahr am 2S./29.6. ge­feierte 50 jährige Jubiläum war für den Verein ein sportlicher und finanzieller Er­folg. Die sportlichen und kulturellen Ver­anstaltungen der beiden Festtage brachte der Vereinskasse einen beachtlichen Ge­winn,

Mit diesem Betrag und einer Spende aller Bürger von Horressen im Rahmen einer Haussammlung konnte an der neuen Platz­anlage laut Geschäftsführer Diel vieles finan­ziert werden. So wurden unter anderem zwei neue Quarzlampen zu den beiden vor­handenen angeschlossen. Auf der gegenüber­liegenden Seite wurden die Fundamente für die beiden Lichtmasten erstellt, die zwei Masten gekauft und die beiden Quarzlam­pen. Durch die Witterung bedingt konnte leider noch nicht mit der Montage begon­nen werden. Sobald wie möglich soll die Beleuchtungsanlage aber fertig gestellt wer­den, damit auch abends Spiele ausgetra­gen werden können.

Ein Ballfang nach den Anwesen Bach und Noll ist auch schon zum Teil erstellt. Hier konnte auch leider wegen des strengen Win­ters nicht weiter gearbeitet werden.

Die vom Kassierer Bernhard Schmidt ge­führte Vereinskasse wurde bei der Prüfung durch die Kassenprüfer V. Schmidt und W. Eberth für in Ordnung befunden. Mannschaftsbetreuer Herbert Ferdinand er­läuterte der Versammlung den Tabellen­stand der ersten Mannschaft (ab 1.8.69 in einer SG mit Tus Eigendorf) Bezirksliga Koblenz Ost. Mit 15: 19 Punkten und 32 : 37 Toren bleibt noch einiges zu tun, um einen guten Mittelplatz zu erreichen.

Dies ist auch die Ansicht von Trainer Klaus Nebgen aus Montabaur. Nebgen trainiert die Mannschaft nun schon einige Jahre und er­wartet aufgrund der regen Beteiligung am Training, der Moral und Kampfkraft der Mannen um Mannschaftskapitän Otmar Nor­mann noch einiges mehr. Mannschaftsbetreuer der Res. Mannschaft Rainer Hübinger hat, wie es nun bei Res. Mannschaften einmal ist, nicht allzu leicht. Mit den noch nicht reifen Spielern für die erste Mannschaft und den abgelegten Assen von vergangenen Zelten hat er aber immer­hin einen guten Tabellenplatz erreicht. Hier zeigt sich die Fussballbegeisterung von Horressen. Nicht weniger als 28 Spieler wurden im vergangenen Jahr in der Res. eingesetzt. In einem Spiel betrug der Un­terschied zwischen dem ältesten und dem jüngsten Spieler ganze 22 Jahre.

Die Jugendarbeit wurde auch im vergan­genen Jahr durch den langjährigen Jugend­leiter Peter Wayand und seinen Assistenten Helmut Labonte zur vollsten Zufriedenheit der Vereinsführung und der gesamten Dorf­jugend geleistet.

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