Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bauschutt, Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.
Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bordsteinkante derart bereitgestellt werden, dass eine Strassenverunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -be- hinderung unterbleibt.
Montabaur, den 2. März 1970 Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels Bürgermeister
Abbrennen ab 15. März verboten
Auch in diesem Jahr soll aus gegebener Veranlassung darauf hingewiesen wer F , dass aufgrund des § 14 der Naturschutz- verordnung vom 18.3.1936 (RGBl I S. 181) verboten ist, in der freien Natur in der Zeit vom 15. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche und lebende Zäune zu roden, abzuschneiden oder abzubrennen, die Bodendecke von Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hängen und Hecken abzubrennen sowie Rohe- und Schilfbestän Je zu beseitigen. Das Verbot gilt nicht für behördlich angeordnete oder zugelass.';. ' Kulturarbeiten oder Massnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Zuwiderhandlung wird gern § 30 der Naturschutzverordnung mit Haft oder Geldstrafen bis zu 150.-- DM oda» mit einer dieser Strafen geahndet.
Im Interesse der einheimischen, nichtjagdbaren, wildlebenden Tierwelt wird die Bevölkerung dringend gebeten, diese Anordnung einzuhalten.
NEUE KEHRBEZIRKE
Im Bereich rund um Montabaur wurden die Kehrbezirke neu aufgeteilt. Danach gehören zum Kehrbezirk Montabaur ausser der Stadt selbst die Gemeinden Eschelbach, Heiligen- roth, Holler, Untershausen, Wirzenborn, Reckenthal und Bladernheim. Inhaber ist Bezirksschornsteinfegermeister Hermann Solbach, Eigendorf, Hauptstrasse 29. Die Gemeinden Welschneudorf, Oberelbert, Niederelbert, Stahlhofen, Daubach, Horbach, Gackenbach, Ettersdorf, Horressen und Eigendorf zählen zum Kehrbezirk Arzbach, der von Gotthard Winkler, Arzbach, Kemmen- auer Strasse 5, betreut wird.
Boden gehört zum Kehrbezirk Wirges. Dort kehrt Schornsteinfegermeister Kurt Aller aus Selters, Hochstrasse 8 a.
KREISRECHTSAUSSCHUSS
Der Kreisrechtsausschuss des Unterwesterwaldkreises tagt am Donnerstag, dem 19. Februar d. Jhrs., ab 8.3o Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes in Montabaur. Für die öffentliche Sitzung stehen 8 Verwaltungsvorfälle zur Erörterung an.
ARBEITSGERICHT
Das Arbeitsgericht hält im Jahre 1970 Jeweils am 1., 2. und 3. Mittwoch im Monat im Sitzungssaal des Landratsamtes Montabaur Gerichts- und Sitzungstage ab.
Zum Gerichtstagsbezirk Montabaur gehören alle Orte des Unterwesterwaldkreis.
Keine Ablösung des Schienenverkehrs
In einem Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr in Mainz vom 18,2,1969 wird offiziell mitgeteilt, dass die Schienen- streckp Montabaur - Westerburg, die im
2. Stufenplan von der Einstellung des Schienenreiseverkehrs und im
3. Stufenplan von der Gesamtstillegung der Teilstrecke Kölbingen - Westerburg betroffen war, in den Stillegungsplänen der
Bundesbahn nicht mehr enthalten ist. Die Strecke wird - wie bisher - weiterbetrieben.
Durchführung der Vorschriften über die
Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe
Aufgrund des § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30.3.1933 (BGBl. I. S. 180) hat die mit der Prüfung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur beauftragte "Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Koblenz, das Ergebnis ihrer Prüfung zum 31.12.1968 wie folgt festgestellt:
"Nach dem abschliessenden Ergebnis unserer pflichtgemässen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärung und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften.
Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes wesentliche Beanstandungen nicht ergeben."
Montabaur, den 20.2.1970
Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels, Bürgermeister
ÖFFENTLICHE MAHNUNG
-STATT EINZELMAHNUNG- Am 15.2.1970 sind die Gewerbesteuern, Grundsteuern, Müllabführgebühren und Hundesteuern für das 1. Quartal 1970 soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet sind, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Stadtkasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1% pro Monat der auf volle 100.— DM abgerundeten Steuerschulden) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen. Die Abgaben können über folgende Konten der Stadtkasse Montabaur eingezahlt werden:
Konto-Nr. 108 00 Postscheckamt Frankfurt/- Main, 1 Kreissparkasse Montabaur, 803 000 212 Nass. Sparkasse Montabaur, 392 Volksbank Montabaur.
Montabaur, den 20.2.1970 Stadtkasse Montabaur - als Vollstreckungsbehörde - gez.: Mangels, Bürgermeister
Berufsaufbauschule in Montabaur
Betr. Eröffnung einer kaufmännischen Berufsaufbauschule m Montabaur
Am 5. Februar 1970 wurde die im Unterwesterwaldkreis erstmalig eingerichtete kaufmännische Berufsaufbauschule eröffnet. Unterrichtstage sind zunächst donnerstags von I 8.00 Uhr bis 21.oo Uhr und sonnabends von 8.o5 bis 13.45 Uhr. Es ist vorgesehen, i i ersten Semester wöchentlich 11 Unterrichtsstunden zu erteilen, und zwar Je 2 Stunden in Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik und Je eine Stunde in Betriebswirtschaft, Erdkunde und Geschichte.
Der Unterricht wird mit Ausnahme für das Fach Physik in den Räumen der Berufsund Berufsfachschule in Montabaur erteilt. Für den Physikunterricht hat das Aufbau-
RUNP UM MONTABAUR Nr 1/10/70/3 gymnaslum einen entsprechenden Fachraum zur Verfügung gestellt.
Die kaufmännische Berufsaufbauschule umfasst 6 Semester. In den folgenden Semestern soll noch in den Fächern Volkswirtschaftslehre, Rechtslehre, Chemie und Betriebliches Rechnungswesen Unterricht erteilt werden.
Für die Jugend des Unterwesterwaldkreises ist damit ein neuer Bildungsweg erschlossen. Die Zahl der Erstanmeldungen ist im übrigen ein Beweis dafür, dass für diesen Ausbildungsweg ein lebhaftes Interesse besteht.
Staatliche Realschule Montabaur
Gelbachstr. 9 - Tel. (02602) 52 54 ANMELDUNG für das Schuljahr 70/71 Mündliche oder schriftliche Anmeldungen für die Klasse 5 der vorgenannten Schule werden in der Zeit vom 9. bis 14. März 1970, Jeweils von 8 .oo bis 12.oo Uhr und von 14.oo bis 17.oo Uhr, ausser Samstagnachmittag, Im Sekretariat, I. Stock, entgegengenommen.
Für die Aufnahme ist die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) vorzulegen und die Schule und Klasse anzugeben, die der Schüler zur Zeit besucht. Der Erziehungsberechtigte setzt gleichzeitig den Leiter der Volksschule von der Anmeldung in Kenntnis.
Montabaur, 25. Februar 1970
Gerharz, Realschuldirektor
Staatliches Gymnasium
(altspr., neuspr., math.-nat. )
Montabaur
Anmeldungen für die Sexta des Schuljahres 1970/71 werden in der Zeit vom 9. bis 14. März 1970, täglich vormittags von 8.3o bis 12.oo Uhr und nachmittags von 15.3o bis 17,oo Uhr (am Samstag nur vormittags), im Sekretariat der Schule, Wölfchesbitzstrasse/Monstabor- Strasse, entgegengenommen.
Vorzulegen ist die Geburtsurkunde (Stammbuch).
Es können nur Schüler(-innen) aufgenommen werden aus dem 4, oder 5. Schuljahr, die nach dem 1.10.1958 geboren sind. Die Eltern müssen die Leiter der Grundschulen bzw. Hauptschulen von der beabsichtigten Umschulung unterrichten.
Baltes, Oberstudiendirektor
Staatliches Aufbaugymnasium Montabaur
ANMELDUNGEN für die 8 . Klasse (Untertertia) des Schuljahres 1970/71 erfolgen in der Zeit vom 9. bis 14.3.1970 täglich von 9.oo bis 12.oo und von 15.3o bis 17.3o Uhr (am Samstag, dem 14.3.1970 nur vormittags) im Sekretariat der Schule, Humboldtstrasse.
Aufgenommen werden Schüler der 7. und 8 . Klasse der Volksschule, die eine Aufnahmeprüfung bestehen. - Weitere Informationen werden den Erziehungsberechtigten nach der Anmeldung in einem Merkblatt gegeben.
Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde (Stammbuch) vorzulegen und die Schule und Klasse anzugeben, die der Schüler (die Schülerin) zur Zeit besucht. - Von der Anmeldung setzt der Erziehungsberechtigte gleichzeitig den Leiter der Volksschule in Kenntnis.
Auswärtige Schüler (Schülerinnen) können im Rahmen der Unterbringungsmöglichkeiten Aufhahme in den Internaten finden.
Dr. Ganter, Oberstudiendirektor

