Ausgabe 
5.3.1970
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Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bauschutt, Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.

Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bordsteinkante derart bereitgestellt werden, dass eine Strassenverunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -be- hinderung unterbleibt.

Montabaur, den 2. März 1970 Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels Bürgermeister

Abbrennen ab 15. März verboten

Auch in diesem Jahr soll aus gegebener Veranlassung darauf hingewiesen wer F , dass aufgrund des § 14 der Naturschutz- verordnung vom 18.3.1936 (RGBl I S. 181) verboten ist, in der freien Natur in der Zeit vom 15. März bis zum 30. September Hecken, Gebüsche und lebende Zäune zu roden, abzuschneiden oder abzubrennen, die Bodendecke von Wiesen, Feldrainen, unge­nutztem Gelände, an Hängen und Hecken ab­zubrennen sowie Rohe- und Schilfbestän Je zu beseitigen. Das Verbot gilt nicht für behördlich angeordnete oder zugelass.';. ' Kulturarbeiten oder Massnahmen zur Schäd­lingsbekämpfung. Zuwiderhandlung wird gern § 30 der Naturschutzverordnung mit Haft oder Geldstrafen bis zu 150.-- DM oda» mit einer dieser Strafen geahndet.

Im Interesse der einheimischen, nichtjagd­baren, wildlebenden Tierwelt wird die Be­völkerung dringend gebeten, diese Anord­nung einzuhalten.

NEUE KEHRBEZIRKE

Im Bereich rund um Montabaur wurden die Kehrbezirke neu aufgeteilt. Danach gehören zum Kehrbezirk Montabaur ausser der Stadt selbst die Gemeinden Eschelbach, Heiligen- roth, Holler, Untershausen, Wirzen­born, Reckenthal und Bladernheim. Inhaber ist Bezirksschornsteinfegermeister Her­mann Solbach, Eigendorf, Hauptstrasse 29. Die Gemeinden Welschneudorf, Oberelbert, Niederelbert, Stahlhofen, Daubach, Horbach, Gackenbach, Ettersdorf, Horressen und Ei­gendorf zählen zum Kehrbezirk Arzbach, der von Gotthard Winkler, Arzbach, Kemmen- auer Strasse 5, betreut wird.

Boden gehört zum Kehrbezirk Wirges. Dort kehrt Schornsteinfegermeister Kurt Aller aus Selters, Hochstrasse 8 a.

KREISRECHTSAUSSCHUSS

Der Kreisrechtsausschuss des Unterwester­waldkreises tagt am Donnerstag, dem 19. Februar d. Jhrs., ab 8.3o Uhr, im kleinen Sitzungssaal des Landratsamtes in Monta­baur. Für die öffentliche Sitzung stehen 8 Verwaltungsvorfälle zur Erörterung an.

ARBEITSGERICHT

Das Arbeitsgericht hält im Jahre 1970 Je­weils am 1., 2. und 3. Mittwoch im Monat im Sitzungssaal des Landratsamtes Monta­baur Gerichts- und Sitzungstage ab.

Zum Gerichtstagsbezirk Montabaur gehören alle Orte des Unterwesterwaldkreis.

Keine Ablösung des Schienenverkehrs

In einem Erlass des Ministeriums für Wirt­schaft und Verkehr in Mainz vom 18,2,1969 wird offiziell mitgeteilt, dass die Schienen- streckp Montabaur - Westerburg, die im

2. Stufenplan von der Einstellung des Schie­nenreiseverkehrs und im

3. Stufenplan von der Gesamtstillegung der Teilstrecke Kölbingen - Westerburg betroffen war, in den Stillegungsplänen der

Bundesbahn nicht mehr enthalten ist. Die Strecke wird - wie bisher - weiterbetrie­ben.

Durchführung der Vorschriften über die

Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe

Aufgrund des § 12 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prü­fungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30.3.1933 (BGBl. I. S. 180) hat die mit der Prüfung des Was­serwerkes der Stadt Montabaur beauftragte "Mittelrheinische Treuhand GmbH, Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft Koblenz, das Er­gebnis ihrer Prüfung zum 31.12.1968 wie folgt festgestellt:

"Nach dem abschliessenden Ergebnis unse­rer pflichtgemässen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklä­rung und Nachweise entsprechen die Buch­führung und der Jahresabschluss den ge­setzlichen Vorschriften.

Im übrigen haben auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes wesentliche Be­anstandungen nicht ergeben."

Montabaur, den 20.2.1970

Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels, Bürgermeister

ÖFFENTLICHE MAHNUNG

-STATT EINZELMAHNUNG- Am 15.2.1970 sind die Gewerbesteuern, Grundsteuern, Müllabführgebühren und Hundesteuern für das 1. Quartal 1970 so­weit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet sind, fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rück­ständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Stadtkasse Monta­baur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gege­benenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1% pro Mo­nat der auf volle 100. DM abgerundeten Steuerschulden) im Verwaltungszwangsver­fahren oder durch Postnachnahme eingezo­gen. Die Abgaben können über folgende Kon­ten der Stadtkasse Montabaur eingezahlt werden:

Konto-Nr. 108 00 Postscheckamt Frankfurt/- Main, 1 Kreissparkasse Montabaur, 803 000 212 Nass. Sparkasse Montabaur, 392 Volksbank Montabaur.

Montabaur, den 20.2.1970 Stadtkasse Montabaur - als Vollstreckungsbehörde - gez.: Mangels, Bürgermeister

Berufsaufbauschule in Montabaur

Betr. Eröffnung einer kaufmännischen Berufsaufbau­schule m Montabaur

Am 5. Februar 1970 wurde die im Unter­westerwaldkreis erstmalig eingerichtete kaufmännische Berufsaufbauschule eröffnet. Unterrichtstage sind zunächst donnerstags von I 8.00 Uhr bis 21.oo Uhr und sonnabends von 8.o5 bis 13.45 Uhr. Es ist vorgesehen, i i ersten Semester wöchentlich 11 Unter­richtsstunden zu erteilen, und zwar Je 2 Stunden in Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik und Je eine Stunde in Betriebs­wirtschaft, Erdkunde und Geschichte.

Der Unterricht wird mit Ausnahme für das Fach Physik in den Räumen der Berufs­und Berufsfachschule in Montabaur erteilt. Für den Physikunterricht hat das Aufbau-

RUNP UM MONTABAUR Nr 1/10/70/3 gymnaslum einen entsprechenden Fachraum zur Verfügung gestellt.

Die kaufmännische Berufsaufbauschule um­fasst 6 Semester. In den folgenden Semestern soll noch in den Fächern Volkswirtschafts­lehre, Rechtslehre, Chemie und Betriebli­ches Rechnungswesen Unterricht erteilt wer­den.

Für die Jugend des Unterwesterwaldkreises ist damit ein neuer Bildungsweg erschlossen. Die Zahl der Erstanmeldungen ist im übri­gen ein Beweis dafür, dass für diesen Aus­bildungsweg ein lebhaftes Interesse besteht.

Staatliche Realschule Montabaur

Gelbachstr. 9 - Tel. (02602) 52 54 ANMELDUNG für das Schuljahr 70/71 Mündliche oder schriftliche Anmeldungen für die Klasse 5 der vorgenannten Schule wer­den in der Zeit vom 9. bis 14. März 1970, Jeweils von 8 .oo bis 12.oo Uhr und von 14.oo bis 17.oo Uhr, ausser Samstagnach­mittag, Im Sekretariat, I. Stock, entgegen­genommen.

Für die Aufnahme ist die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) vorzulegen und die Schule und Klasse anzugeben, die der Schü­ler zur Zeit besucht. Der Erziehungsbe­rechtigte setzt gleichzeitig den Leiter der Volksschule von der Anmeldung in Kennt­nis.

Montabaur, 25. Februar 1970

Gerharz, Realschuldirektor

Staatliches Gymnasium

(altspr., neuspr., math.-nat. )

Montabaur

Anmeldungen für die Sexta des Schuljahres 1970/71 werden in der Zeit vom 9. bis 14. März 1970, täglich vor­mittags von 8.3o bis 12.oo Uhr und nach­mittags von 15.3o bis 17,oo Uhr (am Sams­tag nur vormittags), im Sekretariat der Schule, Wölfchesbitzstrasse/Monstabor- Strasse, entgegengenommen.

Vorzulegen ist die Geburtsurkunde (Stamm­buch).

Es können nur Schüler(-innen) aufgenommen werden aus dem 4, oder 5. Schuljahr, die nach dem 1.10.1958 geboren sind. Die Eltern müssen die Leiter der Grund­schulen bzw. Hauptschulen von der beab­sichtigten Umschulung unterrichten.

Baltes, Oberstudiendirektor

Staatliches Aufbaugymnasium Montabaur

ANMELDUNGEN für die 8 . Klasse (Unter­tertia) des Schuljahres 1970/71 erfolgen in der Zeit vom 9. bis 14.3.1970 täglich von 9.oo bis 12.oo und von 15.3o bis 17.3o Uhr (am Samstag, dem 14.3.1970 nur vor­mittags) im Sekretariat der Schule, Hum­boldtstrasse.

Aufgenommen werden Schüler der 7. und 8 . Klasse der Volksschule, die eine Aufnahme­prüfung bestehen. - Weitere Informationen werden den Erziehungsberechtigten nach der Anmeldung in einem Merkblatt gegeben.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde (Stammbuch) vorzulegen und die Schule und Klasse anzugeben, die der Schüler (die Schülerin) zur Zeit besucht. - Von der Anmeldung setzt der Erziehungsberechtig­te gleichzeitig den Leiter der Volksschule in Kenntnis.

Auswärtige Schüler (Schülerinnen) können im Rahmen der Unterbringungsmöglichkeiten Aufhahme in den Internaten finden.

Dr. Ganter, Oberstudiendirektor