FÜR DIE HAUSFRAU
Schinken—Pfannkuchen
Einen Pfannkuchenteig aus 375 g Mehl, vier Eiern, Milch und Salz bereiten. Daraus in Butterfett dünne Pfannkuchen goldgelb backen. In jeden Pfannkuchen eine Scheibe mageren, gekochten Schinken legen, mit geriebenem Allgäuer Emmentaler bestreuen und dann zusammenklappen. Die Pfannkuchen dicht nebeneinander in eine mit Butter ausgestrichene Form legen, mit geriebenem Allgäuer Emmentaler bestreuen und überbacken. Dazu reicht man grünen Salat.
Backobst mit Vanillesoße
500 g Backobst über Nacht einweichen. In dem Einweichwasser mit einer Zitronenscheibe und Zucker nach Geschmack aufkochen, mit Stärkemehl binden und erkalten lassen.
Vanillesoße : 125 g Puderzucker mit drei Eidottern schaumig schlagen, einen Viertelliter Sahne dazugeben, mit Vanillezucker abschmecken und im Wasserbad so lange schlagen, bis die Soße dicklich vom Löffel läuft. Sofort mit dem erkalteten Backobst an richten.
BUNTES WELTMOSAIK
Eine geniale Erfindung
Um seine Frau an den regelmäßigen Gebrauch der Antibabypillezuerinnern, hat Mr. Eberhard aus Liverpool einen „Pillen— Wecker“ konstruiert und zum Patent angemeldet. Wird der Pillenbehälter 24 Stunden lang nicht geöffnet, dann löst ein Mechanismus einen diskreten Summton aus. Dieses „Alarmgerät“ kann auch auf Reisen mitgenommen werden.
Keine „dynamische" Schmerzensgeldrente
(gri) Einem Unternehmer, der durch einen Verkehrsunfall ungewöhnlich schwere Verletzungen mit der Folge bleibender Verkrüppelung erlitten hatte, war in erster Instanz als Schmerzensgeld neben einem einmaligen Betrag von 30 000 DM eine Rente von monatlich 400 DM zuerkannt worden. Die Schmerzensgeldrente sollte sich nach dem Urteil prozentual in demselben Umfang erhöhen, in welchem die Rente aus der gesetzlichen Angestelltenversicherung an die veränderten Lohn— und Preisverhältnisse angepaßt wird.
Diese Angleichung der Schmerzensgeldrente an die „dynamische“ Sozialversicherungsrente hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (4 U 51/68) für unzulässig erklärt, weil eine solche Verurteilung praktisch nicht vollstreckt werden könne. Zwar seien Wertsicherungsklauseln in einem Urteil nicht schlechthin unzulässig, jedoch richte sich die Veränderung der Sozialrenten nicht nach einer amtlichen Teuerungszahl, sondern nach einer Mehrzahl von Bemessungsfaktoren. Eine einfache Umrechnung der im Urteil festgesetzten Rente sei daher nicht möglich.
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Der DEUTSCHE GEMEINDEBOTE erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. 1. 1964. Herausgeber und Chefredakteur: Hans Schmid. Verlagsleitung: Christa Frisch. Chef vom Dienst und Produktionsleitung: Folker Doss. Anzeigenleitung: Fritz Volz. Druckerei- und Versandleitung: Robert Loth.
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Anzeigendisposition: Ludwig Rüster
Anzeigenschluß ist jeweils Dienstag 9.00 Uhr beim Verlag
Eine im Laufe der Zeit etwa eintretende Kaufkraftminderung lasse sich vielmehr nur dadurch ausgleichen, daß der Verletzte zu gegebener Zeit eine Abänderungsklage wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse erhebe. Das Oberlandesgericht hat ihm deshalb statt der gleitenden eine feste Rente von 600 DM zugesprochen.
ANZEIGENSCHLUSS
Heute erscheint die letzte Ausgabe im Jahr 1969.
Der Anzeigenschluß für die Ausgabe 1/2 1970 ist für Ihren Gemeindeboten am Dienstag, dem 6. 1 . 1970, um 9.00 Uhr beim Verlag
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Allen Inserenten, allen Lesern
und Mitarbeitern wünschen wir FROHE
WEIHNACHTSFEIER TAGE UND EIN GLÜCKLICHES NEUES JAHR
IN FRIEDEN UND GESUNDHEIT
VERLAG HANS SCHMID GMBH Ihr
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