Ausgabe 
24.12.1969
 
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FÜR DIE HAUSFRAU

SchinkenPfannkuchen

Einen Pfannkuchenteig aus 375 g Mehl, vier Eiern, Milch und Salz bereiten. Daraus in Butterfett dünne Pfannkuchen gold­gelb backen. In jeden Pfannkuchen eine Scheibe mageren, gekochten Schinken legen, mit geriebenem Allgäuer Emmenta­ler bestreuen und dann zusammenklappen. Die Pfannkuchen dicht nebeneinander in eine mit Butter ausgestrichene Form legen, mit geriebenem Allgäuer Emmentaler bestreuen und überbacken. Dazu reicht man grünen Salat.

Backobst mit Vanillesoße

500 g Backobst über Nacht einweichen. In dem Einweich­wasser mit einer Zitronenscheibe und Zucker nach Geschmack aufkochen, mit Stärkemehl binden und erkalten lassen.

Vanillesoße : 125 g Puderzucker mit drei Eidottern schaumig schlagen, einen Viertelliter Sahne dazugeben, mit Vanille­zucker abschmecken und im Wasserbad so lange schlagen, bis die Soße dicklich vom Löffel läuft. Sofort mit dem erkal­teten Backobst an richten.

BUNTES WELTMOSAIK

Eine geniale Erfindung

Um seine Frau an den regelmäßigen Gebrauch der Antibaby­pillezuerinnern, hat Mr. Eberhard aus Liverpool einenPillen Wecker konstruiert und zum Patent angemeldet. Wird der Pillenbehälter 24 Stunden lang nicht geöffnet, dann löst ein Mechanismus einen diskreten Summton aus. DiesesAlarm­gerät kann auch auf Reisen mitgenommen werden.

Keinedynamische" Schmerzensgeldrente

(gri) Einem Unternehmer, der durch einen Verkehrsunfall ungewöhnlich schwere Verletzungen mit der Folge bleibender Verkrüppelung erlitten hatte, war in erster Instanz als Schmer­zensgeld neben einem einmaligen Betrag von 30 000 DM eine Rente von monatlich 400 DM zuerkannt worden. Die Schmer­zensgeldrente sollte sich nach dem Urteil prozentual in dem­selben Umfang erhöhen, in welchem die Rente aus der gesetz­lichen Angestelltenversicherung an die veränderten Lohn und Preisverhältnisse angepaßt wird.

Diese Angleichung der Schmerzensgeldrente an diedynami­sche Sozialversicherungsrente hat das Oberlandesgericht Karls­ruhe (4 U 51/68) für unzulässig erklärt, weil eine solche Verur­teilung praktisch nicht vollstreckt werden könne. Zwar seien Wertsicherungsklauseln in einem Urteil nicht schlechthin un­zulässig, jedoch richte sich die Veränderung der Sozialrenten nicht nach einer amtlichen Teuerungszahl, sondern nach einer Mehrzahl von Bemessungsfaktoren. Eine einfache Umrechnung der im Urteil festgesetzten Rente sei daher nicht möglich.

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Der DEUTSCHE GEMEINDEBOTE erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abon­nenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. 1. 1964. Herausgeber und Chefredakteur: Hans Schmid. Verlagsleitung: Christa Frisch. Chef vom Dienst und Produktions­leitung: Folker Doss. Anzeigenleitung: Fritz Volz. Druckerei- und Versandlei­tung: Robert Loth.

Druck und Verlag: VERLAG HANS SCHMID GMBH 6689 Merchweiler/Saar, Telefon (06825) 5021, Telex 0444 826 6238 Eschbom/Taunua, Telefon (06196) 41004, Telex 0415615 3501 Niederkaufungen, Telefon (05605) 2440, Telex 099703

Anzeigendisposition: Ludwig Rüster

Anzeigenschluß ist jeweils Dienstag 9.00 Uhr beim Verlag

Eine im Laufe der Zeit etwa eintretende Kaufkraftminderung lasse sich vielmehr nur dadurch ausgleichen, daß der Verletzte zu gegebener Zeit eine Abänderungsklage wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse erhebe. Das Oberlandesgericht hat ihm deshalb statt der gleitenden eine feste Rente von 600 DM zugesprochen.

ANZEIGENSCHLUSS

Heute erscheint die letzte Ausgabe im Jahr 1969.

Der Anzeigenschluß für die Ausgabe 1/2 1970 ist für Ihren Gemeindeboten am Dienstag, dem 6. 1 . 1970, um 9.00 Uhr beim Verlag

DEUTSCHER GEMEINDEBOTE Verlag Hans Schmid GmbH

6689 Merchweiler / Saar, Postfach 1120

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Allen Inserenten, allen Lesern

und Mitarbeitern wünschen wir FROHE

WEIHNACHTSFEIER TAGE UND EIN GLÜCKLICHES NEUES JAHR

IN FRIEDEN UND GESUNDHEIT

VERLAG HANS SCHMID GMBH Ihr

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