Ausgabe 
19.12.1969
 
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Unser Bild zeigt, wie eifrig es beim Weihnachtsbacken zuging.

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FÜR SIE NOTIERT

Weniger Abstand

... im Stadtverkehr ist gestattet /

Ein Gr unds a tzur tei 1.

Im geballten Großstadtverkehr würden die Anforderungen die aus Sicherheitsgründen sonst allgemein an die Einhaltung eines ausreichenden Abstandes vom Vordermann gestellt wer­den, zu einer Lahmlegung des Verkehrs führen. Besonders zur nachmittäglichen Verkehrsballungszeit müssen verkürzte Fahrabstände zugelassen werden. Hier kann auf einer inner­großstädtischen Durchgangsstraße, selbst wenn die Fahrbahn regennaß ist, ein Abstand in der Kolonne von nur 10 m bei 40 km/h Geschwindigkeit erlaubt sein, wenn die Fahrbahn voraussichtlich frei von Hindernissen ist.

Der verkürzte Abstand muß nur so bemessen werden, daß er ein Anhalten bei Normalbremsung des Vorderfahr­zeuges erlaubt. Nicht nur in der "Grünen Weile", sondern auch sonst bei hindernisfreier Fahrbahn darf mit verkürzten Abständen gefahren werden.

Allerdings muß zum Ausgleich für den verkürzten Ab­stand in einer dichtaufgeschlossenen Fahrzeugschlange im Großstadtverkehr mit gesteigerter Aufmerksamkeit und mit erhöhter Bremsbereitschaft gefahren werden. Der in der Kolonne fahrende Kraftfahrer muß bemüht sein, so weit wie möglich nach vorn zu beobachten, um auf Kolonnen­halte und Kolonnenstockungen rechtzeitig reagieren zu kön­nen. Beim Zusammentreffen von verkürzten Abständen im geballten Großstadtverkehr mit wegen Nässe glatter und rutschgefährlicher Fahrbahn sind an die Aufmerksamkeit des Kraftfahrers besonders strenge Anforderungen zu stellen.

Der Kraftfahrer darf auch nicht darauf vertrauen, daß der Vordermann nur aus begründetem Anlaß halten werde.

Der Abstand braucht jedoch nicht darauf eingerichtet zu werden, daß der Vordermann ohne Bremsanzeige aus Unachtsamkeit einfach auf das ihm vorausfahrende Fahr­zeug auffährt und damit zwangsläufig dem ihm nachfolgen­den Fahrer den Anhalteweg verkürzt. Vielmehr darf der in einer Kolonne mit verkürzten Abständen befindliche Fahrer darauf vertrauen, daß auch seine Vorderleute sorgfältig fahren, und daß das Bremslicht ihrer Fahrzeuge in Ordnung ist.

Es kann nicht als allgemeines Fahrprinzip anerkannt werden, daß beim Kolonnenfahren im Großstadtverkehr seit­lich versetzt gefahren werden müsse, um so weit wie mög­lich nach vorn die Bewegung der Kolonne zu beobachten.

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Das kann schon wegen der Notwendigkeit der Einhaltung des Fahrstreifens nicht verlangt werden.

Von diesen Grundsätzen ausgehend, sprach das Ober­landesgericht eine Kraftfahrer frei, der bei 40 km/h nur einen Abstand von 10 m von seinem Vordermann eingehalten hatte und trotz Vollbremsung auf ihn aufgefahren war, nachdem aus U naufmerksamkeit ungebremst und ohne Aufleuchten des Bremslichter auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf gefahren war (OLG Köln, Urt. v. 4. 2. 1969 - Ss 543/68- : VRS 37,216).

IN EIGENER SACHE

Liebe Leserin, lieber Leser,

seit dem Jahr 1966 haben wir keine Preiserhöhung beim Be­zugspreis des Gemeindeboten vorgenommen.

Wer will es uns verübeln, wenn wir heute nach 4 Jahren eine Bezugspreiserhöhung auf DM 2,70 pro Vierteljahr vor­nehmen ?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß unsere Zustelle­rinnen und Zusteller beim nächsten Inkasso DM 2,70 von Ihnen verlangen. Dieser Preis ist gerechtfertigt, weil doch fast alles teurer geworden ist. Auch wir als Verlag müssen nicht nur höhere Löhne bezahlen, sondern auch unseren Zu­stellern mehr Zustellvergütung geben.

Papier und Farbe ist auch teurer geworden und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen auch so entlohnt werden, wie es allgemein Sitte und Gebrauch ist.

Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens und freuen uns, wenn wir auch Sie noch recht lange zu unseren Lesern zählen dürfen. DEUTSCHER GEMEINDEBOTE Gemeindebote Montabaur VERLAG HANS SCHMID GMBH

Wichtiger Hinweis

Sehr geehrter Leser,

am 1. Januar 1970 beginnt das neue Bezugsvierteljahr. Wir haben unseren Austrägern bereits Bezugsgeld-Quittungen übersandt.

Halten Sie daher bitte den Betrag von DM 2,70 bereit, wenn unser Austräger in den nächsten Tagen bei Ihnen vor- spricht, um diesen Betrag auch bei Ihnen zu kassieren.

Sie haben damit den Gemeindeboten für weitere drei Monate bezahlt.

Für Ihre Treue danken wir Ihnen bestens und bitten Sie höflich, uns mitzuhelfen, weitere Bezieher zu finden. Danke! Mit freundlichen Grüßen

VERLAG HANS SCHMID GMBH Redaktion und Verlagsleitung.

Textsatz: Frau E. Gillmann.

WICHTIGER HINWEIS An alle Vereine und Verbände!

Wir machen darauf aufmerksam, daß die Ausgabe 51/69 des Nachrichtenblattes als letzte Ausgabe im Jahre 1969 für eine Veröffentlichung zur Verfügung stand.

Die Ausgabe 1/2 - 1970 erscheint danach in der Woche vom 5. - 9. 1. 1970, wobei die normalen Redaktfaansschluß-Ter- mine Gültigkeit haben.

Verlag Hans Schmid GmbH

FÜR DIE HAUSFRAU

Rote Rübensalat pikant

500 g rote Rüben waschen, backen, schälen, in feine Scheiben schneiden und mit folgender Soße gemischt etwa drei Tage im Kühlen durchziehen lassen: Sechs Nelken, zwei Eßlöffel brauner Zucker, zwei Eßlöffel Essig, Pfeffer, zwei Eßlöffel öl, etwas Meerrettich in Streifen.