Ausgabe 
5.12.1969
 
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Bußgeld

Fährt ein Kraftfahrer mit Reifen, die über das ge­setzlich zulässige Maß (1 mm) abgenutzt sind, so ist darin auch dann eine mit Bußgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit zu erblicken, wenn die Fahrt zur nächsten geeigneten Werk­statt zum Zwecke des Reifenwechsels erfolgt. Der Kraft­fahrer muß sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ständig über den Zustand der Reifen unterrichten.

Ein Auswechseln hat daher zu erfolgen, bevor die Mindest- pro-filtiefe erreicht ist. (OLG Hamm - 3 Ss 1903/68).

ADVENT

Wie kling durch Stille, Schweigen so zart und wunderbar, wie zärtlich mit dem Wind, leis über lichten Zweigen das Lied vom Christuskind.

Sind Tage, Nächte dunkel.

Wo bleibt des Sternes Strahl ?

Man sah doch Zeichen viel auch mancherlei Gefunkel, daß Freude werden will.

Ein wundersames Rühren die weite Welt erfüllt.

Sie hält den Atem an

und hofft, nun bald zu spüren

des Heilands großes Nahn.

Im Walde alle Tannen, sie lauschen weit hinaus und halten sich bereit, ihr Traum trägt sie von dannen zur Nacht der Herrlichkeit,

Schlägt längst auf langen Wegen geborgen in dem Schoß, ein Herz so demutsstill das Heil dem Tag entgegen, der uns beglücken will.

Ein Ahnen überm Raume: den dunklen Tag bald bricht der Jungfrau heller Schein.

In ihres Mantels Saume hüllt bald den Sohn sie ein.

Walter Kalb

ANLAGEBERATUNG UNTER DER LUPE

In der gut besuchten Generalversammlung der Volks­bank Montabaur beschäftigte sich Bankdirektor Hain in sei­nem einleitenden Referat mit der " Anlageberatung, so wie sie heute vielfach betrieben wird" und damit gerade in letz­ter Zeit immer mehr öffentliche Kritik herausfordere. So habe sich u.a. auch die seriöse Frankfurter Allgemeine Zei­tung noch am 27.Oktober unter der Überschrift "Mit Wild­westmanieren zu vergleichen" mit den Praktiken einer der größten ausländischen Investm&ntgesellschaften beschäftigt, wobei dem Artikel zu entnehmen gewesen sei, daß zufolge Angaben eines ehemaligen Agenturleiters diese Gesellschaft wegen unseriöser Werbepraktiken, zu hoher Gebühren, zu spät oder falsch gebuchter Kundenzahlungen und nach Unter­

schriftsleistung'vorgenommener eigenmächtiger Verände­rungen allein im Raume 'Bonn etwa 60 Prozesse zu erwarten habe.

Die Gewinnversprechungen und - entwicklung unter die Lupe nehmend und gegenüberstellend, wies Hain darauf hin, daß abgesehen davon, daß ein US-Fonds innerhalb von 12 Monaten das Vermögen seiner Kunden halbierte, ein in Deutschland sehr stark arbeitender ausländischer Fonds nach einenen Eingeständnissen in 1969 bereits einen Verlust von 18 °]o erwirtschaftet habe. Auch die Aktien der Management- gesellschaft dieses Fonds seien statt zu steigen tief in den Keller gepurzelt, d.h. von 272 Prozent gegen Mitte ds.J. nach einem zwischenzeitlichen Tiefstand von 122 Prozent auf 135 Prozent per heute gefallen. Statt des erhofften Ge­winnes habe man hier ebenfalls das Vermögen der Aktionäre halbiert. Das beweise, daß überall nur mit Wasser gekocht werde. H.fand es verständlich, daß die Manager und Ver­treter diesen über 5Obigen Substanzverlust nicht erwähnten, doch dafür könne der Interessierte dies jederzeit im amtlichen Kursblatt nachlesen.

Hain empfahl Vorsicht und nochmals Vorsicht, wenn allzu clevere Vertreter unter Inaussichtstellung von großen Gewinnen und erheblichen Zuwachsraten ihr Sparprogramm verkaufen wollten. Wer schnell und mühelos reich werden wolle, der könne es bei den aggressiven Fonds versuchen, nur wundern solle er sich nicht, wenn eines Tages beim Ge­winn das Vorzeichen wechsele.

Den Geschäftsgang der Bank bezeichnete Direktor Hain in 1968 als gut und in Bezug auf das laufende Jahr 1969 als sogar alle Erwartungen weit übertreffend. Die Geschäfts­ausweitung in den ersten zehn Monaten des Jahres bezifferte H. auf rd. 40%, wobei man z.B. den Gesamtumsatz des Jahres 1968 bereits Mitte Oktober erreicht habe.

Die wegen Alters aus dem Aufsichtsrat freiwillig aus­scheidenden verdienstvollen Verwaltungsmitglieder Edmund Eächenauer aus Wirges und Alois Mies aus Montabaur, wurden von Verbandsdirektor Weinerth vom Rhein-Pfälzischen Ge­nossenschaftsverband in Mainz, unter gleichzeitiger Über­reichung einer Urkunde, wegen ihrer 40-bzw.25-jährigen Zugehörigkeit zur Verwaltung mit der goldenen und silber­nen Ehrennadel des Deutschen Genossenschaftsverbandes aus­gezeichnet. Ebenfalls die silberne Ehrennadel erhielt das ehrenamtliche Vorstandsmitglied Aloys Korbach aus Monta­baur wegen seiner über 25-jährigen Zugehörigkeit zur Ver­waltung.

Textsatz: Rita Vieregg-Emden

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