Mittwoch 15.00 Uhr Religionsunterricht in Ruppach
15.30 Uhr Mädchenjungschar
19.30 Uhr Jugendkreis(wir nehmen um 20.00
Uhr teil am Jugendseminar der Kath. Kirchengemeinde)
Donnerstag: 19.30 Uhr Kirchenchor übt 20.00 Uhr Bibelstunde
Samstag 14.30 und 16.00 Uhr Posaunenchor
VHS MONTABAUR
STUDIENFAHRT NACH ITALIEN, Ostern 1970 (Florenz, Rom, Pompeji, Venedig, Bozen) vom 24. März bis 3. April 1970
PROGRAMM:
1. Tag-
24.3. :
2. Tag-
25.3. :
3.Tag-
26.3.:
4. Tag-
27.3. :
5. Tag-
28.3. :
6. Tag-
29.3. :
7» Tag-
30.3. :
8. Tag - 31.3. :
9. Tag- 1.4.:
lO.Tag-
2.4.:
ll.Tag-
3.4.
PREIS :
Fahrt von Montabaur über Basel nach Lugano, dort Übernachtung, Abendessen und Frühstück im Hotel Adler.
Weiterfahrt über Piacenza, Parma, Modena nach Florenz; Mittagessen in Piacenza, Abendessen, Übernachtung und Frühstück im Hotel Balestri, Florenz.
Vormittag zur freien Verfügung für Florenz, Mittagessen in Florenz; nach dem Essen Weiterfahrt nach Rom. Abendessen und Übernachtung im Hotel Consul Rom. Während des gesamten Aufenthaltes in Rom - 5 volle Tage - Vollpension und Übernachtung im Hotel Consul Stadtrundfahrt, Abend zur freien Verfügung
Stadtrundfahrt mit Katakomben, Abend zur freien Verfügung
Vormittags Gottesdienst, um 12.00 Uhr Papstsegen "urbi et orbi und Ansprache auf dem Petersplatz; Nachmittagsprogramm kann noch festgelegt werden. Nach dem Frühstück Fahrt nach Neapel und Pompeji Besichtigung der Ausgrabungen, Mittagessen in Neapel, abends wieder in Rom, Abend zur freien Verfügung.
Fahrt in Albaner-Gebirge, Frascati, Castell^ Gon- dolfo , Nemi-See; evtl.auch zum Lido von Rom: Ostia
Nach dem Frühstück Fahrt durch den Apeninn über Assisi nach Pesaro - dort Mittagessen - an der Adria entlang - Riccione, Rimini, Ravenna nach Venedig. In Venedig Abendessen, Übernachtung und Frühstück im Hotel Splendid Suisse.
Nach dem Frühstück Fahrt durch die Dolomiten nach Bozen, dort Mittagessen, über den Brenner nach Innsbruck. Dort Übernachtung, Abendessen und Frühstück im Hotel Roter Adler. Abend zur freien Verfügung.
Heimreise über Mittenwald-Augsburg-Frankfurt
Gesamtpreis DM 550, -- Darin sind enthalten
10 Tage Vollpension vom Abendessen in Lugano bis zum Frühstück am 11. Tag in Innsbruck; ferner 2 Stadtführungen in Rom, 10 Übernachtungen in Doppelzimmern sowie die Fahrt von Montabaur bis Rom-Pompeji und zurück, inc. Durchfahrt durch den St. Gotthardt-Tunnel.
Anmeldung bis Mitte Dezember 1969 bei der Geschäftsstelle der VHS, Rathaus, Zimmer 8, erbeten.
VERBANDS-und VEREINS MITTEILUNGEN
TuS Montabaur ln hervorragender Form
- 4:3 Niederlage in Marienberg - Am vergangenen Freitag standen sich die beiden I. Senioren
mannschaften des TUS Bad Marienberg und des TUS Montabaur in einem Freundschaftsspiel unter Flutlicht in Bad Marien- berg gegenüber.
Erstmals spielte die junge Elf des TUS Montabaur gegen einen Rheinlandligisten. Das Spiel begann auf dem hartgefrorenen und mit Schnee bedeckten Platz sehr tempo- reich. Der Rheinlandligist trumpfte großartig auf und wollte durch schnelle Tore eine vorzeitige Entscheidung herbeiführen. Dies gelang jedoch nicht. Die von Trainer Maasch gut eingestellte Hintermannschaft des TUS Montabaur hielt allen Angriffen stand und die Stürmerreihe sorgte oft für gefährliche Konterschläge. In der 30. Minute fiel schließlich das 1. Tor für Marienberg. Unbeirrt setzten die Fußbajler des TUS Montabaur ihr Spiel fort und kamen vor der Halbzeit zum verdienten Ausgleichstreffer.
Die 2.Halbzeit begann mit einem Paukenschlag. Der TUS Montabaur kam nach herrlichem Kombinationsspiel zur 2:1 Führung. Mittlerweile hatte ein starkes Schneetreiben eingesetzt. Dadurch verflachte das Spiel etwas, blieb- jedoch weiterhin spannend. Die Marienberger zeigten, daß sie auch kämpfen können und kamen innerhalb kürzester Zeit zu 3 Toren. Kurz vor Spielende kamen die Fußballer des TUS Montabaur noch zum verdienten 3. Tor.
Fazit des Spieles: Der TUS Montabaur zeigte sein bisher bestes Spiel. Man kann bereits heute sagen, daß diese Elf für die kommende Zeit sehr hoch einzuschätzen ist.
Und so spielten sie: v.Janta, Hoffmann, Klemmer, Phillippi, Rüter, Loth (2. Halbzeit Niedermeier), Paul, Ickenroth, Stammler, Meuer, Fasel (2. Halbzeit Hisgen).
INTERESSANTE VERKEHRSURTEILE
UNFALLFLUCHT DES HAFTPFLICHTVERSICHERTEN
Der haftpflichtversicherte Kraftfahrer, der nach einem Verkehrsunfall flüchtet, verletzt dadurch die ihm nach dem Versicherungsvertfag obliegende Aufklärungspflicht, so daß grundsätzlich der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei wird. Das gilt aber dann nicht, wenn der Kraftfahrer die Unfallflucht in kurzer Entfernung vom Unfallort wieder abbricht und an den Unfallort zurückkehrt, so daß für den Versicherer kein Nachteil eintritt. BGH, IV ZR 532/68.
ABSCHLEPPEN EINES BETRIEBSUNFÄHIGEN KFZ ZUM VERSCHROTTEN
Ein betriebsunfähiges Kfz, das von seinem Standplatz innerhalb einer mittleren Stadt zum Zweck des Verschrottens abgeschleppt wird, ist kein Anhänger u. muß deshalbi nicht zum Verkehr zugelassen sein. OLG Zweibrücken, Vorlegungsbeschluß an den BGH - Ss 239/68,
PARKVERBOT AN "ENGEN" STRASSENSTELLEN
An engen Straßenstellen darf nicht geparkt werden. Das ist nur dann der Fall, wenn für den fließenden Verkehr nicht eine Fahrspur von ausreichender Breite bleibt. Eine Fahrspurbreite von 4 m ist ausreichend. KG, 3 Ss 408/68.
HALTEN IN ZWEITER REIHE
Ist Halten unmittelbar am Fahrbahnrand wegen par- kender Fahrzeuge unmöglich, so ist Halten in zweiter Reihe nur erlaubt, wenn in der Nähe kein freier Platz am Fahrbahn- Ü rand vorhanden ist und das Interesse des Haltenden gegenüber • dem des fließenden Verkehrs überwiegt. Bayer.ObLG, 1 b St 508/68.
ZUM BEGRIFF DES VERKEHRSUNFALLS
Auch wenn durch das Hinunterklappen der Bordwand eines parkenden LKW ein anderes parkendes Fahrzeug beschädigt wird, der Unfall sich also im ruhenden Verkehr ereignet, liegt ein Verkehrsunfall i.S.des § 142 StGG vor, der den für den Unfall Verantwortlichen zum Verbleiben an der Unfall- steile verpflichtet. OLG Stuttgart, 1 Ss 710/68.
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