Ausgabe 
10.10.1969
 
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wenn ich mein Dirndl seh", was den Kleinen sehr viel Applaus einbrachte. Maria Theresia Höll überreichte Schwester Oberin einen Teller mit Früchten des Feldes und Gartens mit einem Erntegedicht. Mit dem Lied ."Es dunkelt schon in der Heide" verabschiedete sich Fr. Falke mit der Kinderschar, die ne ben reichem Beifall eine Menge Süßigkeiten in Empfang neh­men durfte. Sie versprachen, bald mal wiederzukommen, um die Insassen des Altersheimes wieder zu unterhalten und zu er­freuen.

Vogelschutzgruppe Montabaur

fährt zur Seenplatte

Wie bereits angekündigt, führt die Vogelschutzgruppe Montabaur am kommenden Sonntag, dem 12. Oktober 1969, eine Nachmittagsfahrt an die Westerwälder Seenplatte durch.

Gegen Abend besteht die Möglichkeit, ein Fischessen einzunehmen. Abfahrt um 14.00 Uhr ab altem Juxplatz. Die Busfahrt ist frei.

Anmeldungen an Heinrich Becker, Telefon 4653. Bitte rechtzeitige Anmeldung.

KURZ URTE IliE

DIE KRAFTFAHRER INTERESSIEREN IkUT_P_ROB_E_

Eine nicht durch einen Arzt entnommene Blutprobe ist verwertbar, wenn die Blutentnahme mit Einwilligung des Bet jöffenen geschieht und der Betroffene nicht durch ein Organ der Strafverfolgungsbehörde über die Berechtigung der das Blut entnehmenden Person getäuscht worden ist.

Bloßes Schweigen ist in diesem Falle keine Täuschung im Sinne von § 136 a der Strafprozeßordnung (OLG Bremen,

Urteil vom 14.8.1968 - Ss 55/68).

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Der Angeklagte, der mit seinem Kraftfahrzeug den nachfolgenden Fahrzeugführer durch starke Herabsetzung der Geschwindigkeit behindert hat, kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, sein Verhalten beruhe auf einer Schmerzre­aktion, weil ihm beim Anzünden eines Streichholzes durch seinen Beifahrer ein glimmendes Schwefelteilchen ins Ge­sicht geflogen sei. (OLG Celle, Urteil vom 25.7.1968 - 1 Ss 107/68).

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Ein Werkstattinhaber ist in der Regel befugt, im Rahmen der Durchführung von Kfz. -Reparaturaufträgen auch'Werkstatt­bediensteten die Vornahme von Fahrten mit Kundenfahrzeugen zu gestatten. Das gilt jedoch nicht für solche Fahrten, die rein privaten Zwecken des Bediensteten dienen und für die ord ­nungsgemäße Durchführung der Reparatur ohne Bedeutung sind (LG Wuppertal, Urteil vom 2.6.1968 - 10.0.96/66.)

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Die Erschleichung eines ärztlichen Krankheitsattestes durch den Arbeitnehmer und das damit verbundene Fernblei­ben von der Arbeit kann seine Entlassung rechtfertigen« Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden Württemberg genügt für eine ordentliche Kündigung sogar der begründete Verdacht, der Arbeitnehmerhabe sich zum Arzt begeben, um sich krank schreiben zu lassen, weil ihm eine vom Be­trieb übertragene Aufgabe nicht gefiel. (LArbG Baden- Württemberg - 4 SA 107/67)

EURO-NACHWUCHS-BÖRSE

Ab 2. 10.1969 wird die Europawelle Saar (Mittel­welle 1421 kHz = 211 m) jeden Donnerstag in der Zeit von 17.30 bis 18.00 Uhr eine Musiksondersendung mit dem Titel

"EURO-NACHWUCHS B ÖRSE"

ausstrahlen.

Es handelt sich um eine Life Sendung, in der die bei­den bekannten Dis-Jockeys der Europawelle Saar

Dieter "Thomas" Heck und Martin Ambo Id

sechs Nachwuchsinterpreten in Art einer Hitparade vorstellen. Dabei wird auch in einer lockeren Mischung von Musik und Information über das Bank- und Börsenwesen, insbesondere über die Volksbanken und ihre Tätigkeit, geplaudert.

Jede Woche wird aus dem Kreis der in der Sendung vor­gestellten Künstler durch Auswertung der Hörerpost der be­liebteste Nachwuchsinterpret ermittelt.

Gleichzeitig sollen die Hörer auf der eingesandten Post­karte den Kurswert einer bestimmten Aktie oder die Notie­rung eines Investmentpapiers für den auf die Sendung folgenden Dienstag vorausschätzen. Derjenige Hörer, der richtig voraus- sagt, welches Nachwuchstalent der Euro-Nachwuchs-Börse in den Zuschriften am häufigsten genannt wird und gleichzeitig den Kurswert der bestimmten Aktie richtig vorausschätzt, er­hält als 1. Preis diese Aktie.

Außerdem werden in jeder Sendung 100 Schallplatten in der Reihenfolge der richtigen Lösungen verteilt. Alle drei Mo­nate wird ein Volksbank-Sparbrief im Werte von DM 1.000, -- und am Ende des Jahres 1970 ein Bausparvertrag der Bauspar­kasse Schwäbisch Hall über DM 10.000, -- unter allen Einsen­dern ausgelost.

Lösungskarten für die Euro-Nachwuchs-Börse liegen an den Schaltern der Volksbank Montabaur bereit.

RECHTSFÄLLE DES ALLTAGS Scheidungskläger erzwingt Getrenntleben

Die auf Scheidung klagende Frau tut gut daran, ihren Mann zu fragen, ob er für die Dauer des Prozesses mit einem Getrenntleben einverstanden.ist. Verweigert er hierzu seine Zu­stimmung, so kann die Frau bei Gericht einen Antrag einrei­chen, ihr das Getrenntleben während des Verfahrens zu gestat­ten. Wenn sie einen entsprechenden Beschluß in der Tasche hat, kann ihr der Mann später auch dann nicht den Vorwurf bös­willigen Verlassens machen, wenn sie mit ihrer Klage nicht durchdringt.

Das Oberlandesgericht Nürnberg vertrat die Auffassung (4 W 83/68), einem Antrag,durch einstweilige Anordnung für die Dauer des Prozesses das Getrenntleben zu gestatten, sei grundsätzlich zu entsprechen, es sei denn, es lägen ausnahms­weise besondere Umstände vor, die den Antrag eines Ehegatten auf Gestattung des Getrenntlebens als ungerechtfertigt erschei ­nen lassen könnten. Auf diese Weise werde vermieden, daß sich die persönlichen Beziehungen der in einem Scheidungsrechts­streit lebenden Parteien im Verlaufe des Rechtsstreits gerade auf grund weiteren Zusammenlebens immer mehr verschlechter­ten und daß es auch zu recht erheblichen Zwischenfällen kom­me.

FÜR SIE NOTIERT Ein schlechter Tausch

Eine Laienspielgruppe in Brüssel vermißte plötzlich unter ihren Kostümen eine Briefträgeruniform, Das Rätsel des Diebstahls löste sich schnell, als man als überzähliges Garde­robenstück eine Hälftlingskluft fand: Aus dem Gefängnis war ein Insasse entflohen und hatte den für die Gruppe schlechten Tausch inszeniert.

Eine schwierige Frage

In Großbritannien haben die Juristen eine schwierige Nuß zu knacken. Sie müssen nämlich entscheiden, ob in Sheffield eine junge Dame zu einer öffentlichen Veranstal­tung völlig nackt erschienen war, oder ob Mehlstaub als Klei­dung betrachtet werden kann. Als sie wegen Erregung öffent­lichen Ärgernisses (von Damen) angezeigt worden war, äußer­te die junge Dame: "Ich war keinesfalls nackt, sondern mit Mehl bekleidet."

Räuber war entrüstet

Ein Bankräuber in Edmonton (Kanada) wurde nach der Tat als eine Person v.50 Jahren beschrieben. Darüber war der

Räuber offensichtlich sehr entrüstet, denn er schrieb einen ano­nymen Brief an die Zeitung, daß dies eine Verleumdung sei:

"Ich bin knapp 30 Jahre alt und sehe keinen Tag älter aus!"