Ausgabe 
26.9.1969
 
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RECHTSFÄLLE DES ALLTAGS

Der Abend steht jedem zur freien Verfügung.

An dieser Stelle sei bereits allen Dank gesagt, die freund­licherweise ein Quartier zur Verfügung gestellt haben.

Nach dem Kirchgang, am Sonntag, den 5.10.69, Be­sichtigung der Stadt u. dem Mittagessen, treffen sich alle Aktiven u. Inaktiven im Stadion Mons Tabor. Hier finden 3 interessante Fußball vergleichskämpfe statt. Zunächst wird die neuformierte Mannschaft der A-Jugend (Leistungsklasse) dem Gast aus Frankreich gegenüber stehen. Dieses Spiel findet bereits um 10,30 Uhr statt.

Um 13,30 Uhr wird dann die sehr starke II. Mannschaft des TUS Montabaur versuchen, die II. Mannschaft des AST Tonnerre zu bezwingen.

Das absolute Schlag erspiel wird um 15,15 Uhr an ge­pfiffen. Der neue Tabellenführer der 1. Kreisklasse,

TUS Montabaur, wird der Gegner des AST Tonnerre sein. Mit einem spannenden Spiel ist zu rechnen.

Nach diesen 3 Spielen erfolgt im Kolpinghaus ein ge­mütliches Beisammensein. Am Spätabend werden die Gäste die Heimreise nach Frankreich antreten.

Damit das Freundschaftstreffen ein voller Erfolg wird, bittet der TUS alle Einwohner von Montabaur, die Ver­gleichskämpfe im Stadion Mons Tabor zahlreich zu besuchen.

TUS Montabaur an der Tabellenspitze

Spvgg. Herschbach/Schenkelberg wurde mit 1;0 bezwungen

In einem temporeichen SpieL-schlug der TuS Montabaur

den Tabellendritten Herschbach/Schenkelberg mit 1*0 Toren.

Die TUS-Mannschaft war in jeder Phase des Spieles ton­angebend u. der überlegene Gegner.

Durch die Niederlage des bisherigen Tabellenführers, schob sich der TUS Montabaur mit einem Punkt Vorsprung auf den 1. Tabellenplatz.

Das nächste Meisterschaftsspiel findet am 12.10.69 im Stadion Mons Tabor gegen den VFL Grenzhausen statt. Sollte der TUS dieses Spiel gewinnen, ist ihm die Herbst­meisterschaft wohl kaum noch streitig zu machen.

TUS Mon t abaur II - S pvgg. Steinefre nz II 3;0 Dieses Spiel war für die II. Mannschaft des TUS Monta­baur eine klare Sache. Sie gestaltete das Spiel überlegen u. blieb mit 3 Toren der Sieger.

Am 12.10.69, 13,00 Uhr, trifft die n. Mannschaft in Nentershausen auf die des SV Nentershausen.

HAUSMITTEILUNG

Der Deutsche Gemeindebote begrüßt seinen neuen Leser­kreis, welcher durch die Teilerweiterung seiner Unter­titelausgaben in den Gemeinden Wald-Amorbach und St. Johann gegründet wurde.

Wir freuen uns, daß unsere neu hinzugekommenen Leser durch die Abonnierung des Deutschen Gemeindeboten zu einer aufschlußreichen Informationsquelle gegriffen haben.

Schriftsatz: Anita Fichtner

FÜR SIE NOTIERT .

Postzusteller wehren sich

Tag für Tag werden Tausende von Postzustellern durch bissige Hunde bedroht. Die Bundespost stattet deshalb verständlicher­weise auch weiterhin ihre Zusteller mit Sprühdosen aus, die sich inzwischen gut bewährt haben. Das nach umfangreichen Ver­suchen im vergangenen Jahr bei der Bundespost allgemein ein­geführte Sprühmittel erwies sich als brauchbareWaffe". Die Zahl der Hundebisse ging in den ersten drei Monaten der An­wendung um mehr als 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu­rück, betrug aber 1968 immerhin noch fast 2000. ,

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Bei Blaulicht muß man Rot sehen

(gri) Polizei, Feuerwehr und die Krankenwagen sind von der Einhaltung der Verkehrsregeln nur dann entbunden, wenn sie das blaue Blinklicht und zusätzlich das Martinshorn mit einer Folge verschieden hoher Töne eingeschaltet haben. Nur dann haben ihnen die anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen.

Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Hamm in einem Strafverfahren gegen einen Straßenbahnfahrer. Der Angeklagte war mit seinem Zug gegen einen Unfall hilfswagen gestoßen, der nur mit eingeschaltetem Blaulicht aus einer Einfahrt zwischen zwei Häusern auf die Straße zurückgestoßen war.

Der Straßenbahnfahrer ist mit dieser Entscheidung der Hammer Revisionsrichter noch nicht freigesprochen. Das eingeschaltete Blaulicht verpflichtete nämlich, so heißt es in dem Urteil (2 Ss 1181/68), andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich zu besonderer Sorgfalt. Der Straßenbahnfahrer habe diesen Unfallwagen genau im Auge behalten müssen, um sofort den Bremsvorgang einleiten zu können, wenn sich dieser Wagen in der Nähe seiner Schienen befunden und nach rückwärts in Bewegung gesetzt habe. Das eingeschaltete Blaulicht habe darauf hingewiesen, daß der Unfallwagen im Einsatz und damit in Eile gewesen sei. Die allgemeine Sorgfaltspflicht habe daher möglicherweise dem Angeklagten gebieten müssen, seine Geschwindigkeit zu mindern und anzuhalten. Dies im einzelnen aufzuklären, wird in einer neuen Verhandlung Sache des zuständigen Amtsgerichts sein.

Wertgegenstände im geparkten Wagen ?

(gri) Ein Frankfurter Urlauber hatte es gemacht wie viele andere: Er war in einem Hotel in Barcelona abgestiegen und hatte Reisetasche und Aktentasche auf den Sitzen seines Per­sonenkraftwagens liegen lassen. Inhalt: Kleidungsstücke, Foto­apparat nebst Zubehör, Scheckhefte. Über die beiden Taschen hatte er Bademäntel gebreitet. Am nächsten Morgen mußte er feststellen, daß die Fenster seines Wagens aufgebrochen und die Taschen nebst Inhalt verschwunden waren; von den Dieben keine Spur. Er wandte sich an seine Reisegepäckver­sicherung, und da diese nicht zahlte, ans Gericht.

In letzter Instanz entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (11 U 47/67), daß in solchen Fällen die Versicherung nicht zahlen müsse. Die Frankfurter Gerichtsräte urteilten nämlich dahin, daß der Urlauber die ihm obliegende Pflicht, das Reise­gepäck mit normaler Umsicht und Sorgfalt zu behandeln, grob fahrlässig verletzt habe. Das Liegenlassen von Gepäck in einem Wagen, der auf einem nicht ausreichend bewachten Parkplatz abgestellt sei, müsse als besonders leichtsinnig angesehen werden, weil Touristengebiete in jedem Land in erhöhtem Maße kriminelle Elemente anzögen.

Neuwagen innerhalb 14 Tagen

In einem Streit zwischen einem städtischen Angestellten und seinem Unfallgegner hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (1 U 188/68), es gehe nicht an, daß der Geschädig­te die Wahl eines Ersatzfahrzeuges hinauszögere und deshalb auf lange Zeit zu Lasten der VersicherungLeihwagen" fahre. Vielmehr habe der Kraftfahrer die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Neuwagen zu kaufen oder sich bei einem Gebrauchtwagenhändler einen Ihm gefallenden Wagen zu suchen. Nach dieser Zeit müsse er darauf verzichten, zu Lasten des Schuldigen einen Mietwagen zu benutzen.