Ausgabe 
5.9.1969
 
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VERBANDS-und VEREINSMITTEILUNGEN

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TuS 1846/1912 e. V. Montabaur

TUS Montabaur - Spielvereinigung Freirachdorf/Roßbach

4;1 (0 ; 1)

In ihrem 2. Heimspiel hatte die TUS-Mannschaft die 1. Mannschaft der Spielvereinigung Freirachdorf/Roßbach zu Gast.

Die Gäste trumpften zunächst stark auf und kamen durch ihren Mittelstürmer in der 10. Min. zum 1;0-Er- folg. Durch dieses Tor wurden die TUS-Fußballer wach- gerüttelt. Sie kamen immer besser ins Spiel und hatten bald ihren Gegner fest in der Hand. Durch Tore von Meuer (2), Theuer und Stammler kamen sie zu einem hochver­dienten 4;1-Sieg.

Am 7.9.1969, 15.00 Uhr, trägt die TUS-Mannschaft ihr 4. Meisterschaftsspiel gegen den SV Kadenbach in Kaden­bach aus.

SV Kadenbach II - TUS Montabaur II.

Die II. Mannschaft des TUS Montabaur bewährte sich auch in ihrem 1. Auswärtsspiel.

Nach dem 2>0-Sieg am vorigen Sonntag auf eigenem Platz gegen den SV Holler gelang nunmehr ein 6:0-Sieg gegen den SV Kadenbach II.

gez. Volkmann, 2. Geschäftsf.

URTEILE FÜR DEN KRAFTFAHRER

Minderjähriger Kraftfahrer

Ein Minderjähriger kann den Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für ein ihm gehörendes Kraft­fahrzeug nur mit Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters stellen.

Bay VGH, 182 VIII/67

Abstand im Großstadtverkehr

Der Kraftfahrer braucht beim Befahren einer mit grüner Welle ausgestatteten Straße oder im geballten Groß­stadtverkehr nur mit normalem, verkehrsmäßigem Anhal­ten seines Vordermannes, nicht aber mit plötzlichem An­halten zu rechnen, und zwar auch dann nicht, wenn er die vor dem vorderen Fahrzeug liegende Strecke nicht einsehen kann.

OLG Düsseldorf, 1 Ss 973/67

Rechtmäßige Weisung des Verkehrspolizisten Die Pflicht des Verkehrspolizeibeamten zur leicht er­kennbaren Verkehrsregelung wird in der Regel nicht dadurch verletzt, daß er Linksabbieger anweist, in kurzem Bogen vor ihm abzubiegen. Der Beamte braucht dabei auch nicht genau auf der Mitte der Kreuzung-zu stehen.

OLG Düsseldorf, 18 U 132/67

Vorfahrt auf abknickender Vorfahrtsstraße Wer an einer Kreuzung eine nach rechts abknickende Vorfahrtsstraße nach links verlassen will, ist gegenüber einem Verkehrsteilnehmer wartepflichtig, der auf der Vorfahrtsstraße - also von rechts - entgegenkommt und geradeaus weiterfah­ren will.

OLG Hamm, 3 Ss 1487/68

Zur So rg fa 11 s p f li ch t des W a r te p f 1 i ch t i ge n

Ob die Verkehrsregel, daß der Wartepflichtige, dem die Sicht in die Vorfahrtsstraße gesperrt ist, in diese soweit hin­einfahren darf, bis er Einblick in sie gewinnt, auch beim Herausfahren aus einer Grundstückseinfahrt gilt, bleibt offen. Sie gilt aber jedenfalls auch bei der Herausfahrt aus einer weithin sichtbaren öffentlichen Parkplatzausfahrt.

OLG Hamm,- 2 Ss 1930/68

Schleudernder Anhänger geht nicht immer zu Lasten des Fahrers

Die Tatsache allein, daß ein Unfall durch Schleudern eines Anhängers verursacht worden ist, reicht zur Bestrafung des Fahrers nicht aus. Es muß festgestellt werden, warum der Anhänger aus der Spur gekommen ist und daß der Fahrer

dabei verkehrswidrig gehandelt hat.

OLG Hamm, 1 Ss 1876/68

Rückschaupflicht des Linksabbiegers im Stadtverkehr?

Soweit im Stadtverkehr die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt ist, ist der Linksabbieger zur nochma­ligen Rückschau unmittelbar vor dem Abbiegen nur dann verpflichtet, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, daß für den nachfolgenden Verkehr die Verkehrslage ungeklärt ist.

OLG Hamm, 2 Ss 562/68 Notlage des Parksünders

Wer nur deshalb, weil er keine passende Münze bei sich und mit Wechselversuchen kein Glück gehabt hat, ohne Einschaltung der Parkuhr für wenige Minuten parkt, verdient Nachsicht und hat die Ghance, mit einer Verwar­nung oder der gesetzlich niedrigsten Strafe bzw. Buße da­vonzukommen.

OLG Köln, Ss 381/68

Textsatz: Frau Heidi Monir

FÜR S I E NOTIERT

Hoffnungslos überlastet

Aus den neuesten Statistiken geht hervor, daß das Bundes­patentgericht in München fast hoffnungslos überlastet ist. Das am 1. Juli 1961 eingerichtete Gericht hatte vom Bundespatent­amt 20 000 unerledigte Beschwerden übernehmen müssen. Ob­wohl es inzwischen mit 35 Senaten arbeitet, konnte die Zahl der Rückstände nur auf 16 000 vermindert werden. Für den Rechtsuchenden bedeutet dies praktisch Wartezeiten von vier bis fünf Jahren. Anwälte und Richter drängen auf eine weite­re Vermehrung der Richterstellen. Spürbare Verbesserungen sind für die Münchener Zentralbehörde jedoch nicht in Aussicht.

Verpflichtung zum Schadenersatz

Bekanntlich müssen heute Jagdpächter für die Überlassung von Revieren viel Geld bezahlen. Dann aber dürfen sie auch erwar­ten, daß sie bei Ausübung ihres Waidwerks nicht gestört wer­den. Bei Rohrverlegungsarbeiten in einem Wald war das Wild gerade während der Schußzeit in den Herbstmonaten in die Nachbarreviere geflüchtet. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden ( 6 U 84/67 vom 11.10,1968), daß der Verant­wortliche dafür aufkommen und den Jagdpächter entschädigen muß. Es liege nämlich auf der Hand, daß der Pächter dadurch in der Jagdausübung behindert worden sei und sie ihm in dieser Zeit auch keine Freude gemacht habe. Er habe deshalb in die­sem Zeitraum keinen Gegenwert dafür erhalten, daß er den Pachtzins voll gezahlt habe.

FÜR DIE HAUSFRAU

Gebundene Hühnersuppe

50g Butter, drei Eßlöffel Mehl, zwei Tassen Hühnerbrühe, zwei Tassen Milch, Salz, weißer Pfeffer, eine Prise Muskat, eine Tasse in kleine Würfel geschnittenes, gekochtes Hühnerfleisch und etwas Petersilie.

In einem Suppentopf wird die Butter zerlassen. Dann das Mehl dazu geben und unter ständigem Rühren heiß werden lassen,mitder Brühe und Milch aufgießen, ständig weiterrühren, bis die Suppe kocht. Anschließend würzen, das Hühnerfleisch hinzufügen und mit gehackter Petersilie bestreuen.

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