Eheschließungen
Günter Kreuzberg, Montabaur, und Ursula Maria Kohlhaas, Heiligenroth;
Willibald Hommrich, Boden, und Marlies Keller, Lauterecken;
Curt Ludwig Gerolf Schultzky, Heidelberg-Kirchheim, und Barbara Hilde Schwarz, Horressen;
Immo Karl Walter Kowalewski, Montabaur, und Karla Maria Lange, Antweiler/Ahr;
Hans Dieter Kreitz, Limburg, und Ingeborg Maria Eulberg, Montabaur;
Hermann Bernhard Fluck, Boden, und Ursula Elfriede Jawors- ki, Boden;
Hermann Josef Gerhartz, Faid, Krs. Cochem, und Gertrud Maria Lenz, Niederelbert;
Otmar Helmut Normann, und Inge Katharina Hannappel, beide Horressen;
Walter Wolfgang Roßinski, Wiesbaden, und Sigrid Edith Fischer, Montabaur;
Norbert Schöner und Maria Anna Neuhaus, beide wohnhaft Montabaur;
Gerhard Joachim Singethan, Ebernhahn, und Brigitte Krause, Montabaur;
Manfred Reichelt und Marianne Kern, beide Montabaur; Manfred Schupp, Eitelborn, und Roswitha Klara Seimetz, Montabaur.
Sterbefälle
Anzahlungen ebenda oder auf Konto Nr. 11067 bei der Kreissparkasse Montabaur.
1. Vorbesprechung am Donnerstag, dem 4. September 1969 20.00 Uhr, im Hotel Schlemmer, Montabaur.
Fundsachen
Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1. 7.1969
bis 31. 7.1969 folgende Gegenstände als Fundsache abgegeben:
Gegenstand:
1 Herren-Armbanduhr 1 Damen-Knirps 1 Damen-Stockschirm 1 Geldbörse mit Inhalt 1 silbernes Armband 1 Herren-Fahrrad 1 Kinder-Fahrrad
gefunden am:
4.7.1969 Juli 1969 Juli 1969
15.7.1969 27.6.19 69 Juli 1969
24.7.1969
Außerdem wurde ein Geldbetrag abgegeben. Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Montabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen
8.00 und 12. 00 Uhr melden.
Verloren
Als verloren wurde gemeldet:
1 Herren-Armbanduhr
VER BANDS-undVERE INS MITTE ILLINGEN
Karl Coy, Montabaur 67 Jahre
Bertha Maria Kutting, Montab. 66 Jahre
Kerstin Bast, Wirges 2 Mon.
Hermann Heinrich Merz, Niederelbert 62 Jahre
Anna Maria Schäfer geb. Daum, Obererbach 72 Jahre
Anna Marx geb. Wagner, Montabaur 71 Jahre
Katharina Mies geb. Kleutgen, Wirges 68 Jahre
Wilhelm Hisgen, Montabaur 74 Jahre
Christel Johanna Meyer geb. Amenda, Montab. 38 Jahre
Heinrich Carl Lieder, Westerburg 85 Jahre
Christina Wolf geb. Klug, Daubach 69 Jahre
Katharina Hehl, Montabaur 88 Jahre
Christian Jakob Paul Pohl, Neunkirchen/OWW. 67 Jahre
Der Standesbeamte
ALLGEMEINES
TuS Montabaur
Am Sonntag, dem 17.8.1969, 15.00 Uhr, beginnt für die I. Mannschaft des TUS Montabaur die Meisterschaftssaison 69/70. Erwartet wird die I. Mannschaft des SV Hilgert. Mit einem spannenden Kampf ist zu rechnen.
HAUSMITTEILUNG
Der DEUTSCHE GEMEINDEBOTE begrüßt seinen neuen Leser kreis, welcher durch die Teilerweiterung seiner Untertitel- ausgaben in der Gemeinde Schwarzenholz gegründet wurde. Wir freuen uns, daß unsere neu hinzugekommenen Leser durch die Abonnierung des DEUTSCHEN GEMEINDEBOTEN zu einer aufschlußreichen Informationsquelle gegriffen haben.
Studienfahrt der Volkshochschule
MONTABAUR nach Frankreich (Partnerstadt Tonnerre, Loire-Schlösser und Paris)
Bei genügender Beteiligung führt die Volkshochschule Montabaur wieder eine Studienfahrt nach Frankreich durch. Zeitpunkt: 28.10. - 2.11.1969 - 6 Tage
Leitung und Durchführung: O. St. R. Dr. Wenzel, Montabaur Programm;
1. Tag: Fahrt Montabaur - Burgund über Metz-Verdun,
Übernachtung in Tonnerre, der Partnerstadt von Montabaur
2. Tag: Fahrt zu den Loire-Schlössern, Besuch von Cham-
bord, Chenoncon und Amboise, abends Fahrt nach Paris
3. Tag: Stadtrundfahrt durch Paris
4. Tag: zur freien Verfügung
5. Tag: Halbtags fahrt nach Versailles
6. Tag: Heimreise über Reims-Luxemburg-Trier
Fahrpreis: ca. DM 135,--(Kursschwankungen! !!)
darin sind enthalten: Busfahrt, Rundfahrt durch Paris, Fahrt nach Versailles, 5 Übernachtungen m. Frühstück.
Anmeldungen baldigst erbeten, da beschränkte Teilnehmer- zahl, bei der Geschäftsstelle der VHS Montabaur, Rathaus, Zimmer 8.
RECHTSFÄLLE DES ALLTAGS Verzicht auf das Zeugnis
Von der arbeitsrechtlichen Literatur wird überwigend verneint, daß der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeits- verhältnisses auf den ihm nach dem Gesetz zustehenden Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verzichten kann. Die Unverzicht- barkeit wird damit begründet, daß es sich um eine dem Schutz des Arbeitnehmers dienende gesetzliche Vorschrift handle, die durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außer Kraft gesetzt werden könne. Das Arbeitsgericht Berlin hat nun in einem rechtskräftigen Urteil (2 Ca 321/68) einen anderen Standpunkt eingenommen: Es hält es für unbedenklich, daß der ausgeschiedene Arbeitnehmer, etwa in einem Prozeßvergleich vor dem Arbeitsgericht, rechtsgültig auf die Erteilung eines Zeugnisses verzichtet. Das Gericht hat dies damit begründet, daß der Arbeitnehmer zwar während des Arbeitsverhältnisses möglicherweise nicht seine volle Entscheidungsfreiheit in einer so wichtigen Sache habe; nach seinem Ausscheiden aus dem Betrieb könne man aber nicht meh. davon sprechen, daß er sich in einer Zwangslage gegenüber den Arbeitgeber befinde.
Textsatz: Heidi Monir
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