Montag, 4. 8. 1969
KIRMES 1969
Schon sind wieder 10 Jahre vergangen, seitdem das erste Jahrtausend der Weihe der ersten steinernen Kirche in Montabaur festlich gefeiert wurde. Diesem Kirchbau aus Stein im Jahre 959 war bereits eine Kirche aus Holz vorausgegangen.
So wird schon über tausend Jahre alljährlich das Fest der Kirch- weihe in Montabaur gefeiert.
In der Urkunde Erzbischofs Heinrichs von Trier von 959 ist die Umgrenzung des alten Montabaurer Pfarrsprengels festge- legt. Auf die heutigen Verhältnisse übertragen, würde der 1 alte Zehntbezirk der Montabaurer St. Peterskirche ein Gebiet von fast 60 Orten mit etwa 40. 000 Einwohnern umfassen.
Außer Montabaur gehörten folgende Gemeinden zu diesem Bezirk:
Bladernheim, Eigendorf, Eschelbach, Horressen, Reckenthal, Wirzenborn, Boden, Daubach, Stahlhofen, Holler, Unters- hausen, Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, Arzbach, Kadenbach, Eitelborn, Neuhäusel, Simmern, Esten (Holzappel), Charlotteuberg, Dörnberg, Geilnau, Giershausen Horhausen, Langenscheid, Laurenburg, Obernhof, Bergerdorf, Kalkofen, Heiligenroth, Höhn, Schönberg, Obersalzenberg, Ailertchen, Dreisbach, Hinterkirchen, Hölzenhausen, Kackenberg, Öllingen, Püschen, Urdorf, Kirchähr, Dies, Gackenbach, Horbach, Hübingen, Ruppenrod, Wirges, Bannberscheid, Dernbach, Ebernhahn, Hosten, Leuterod, Mosc 1 '- heim, Otzingen, Siershahn und Staudt.
Es ist unschwer zu begreifen, was in früheren Jahrhunderten die Kirchweihe in Montabaur für den gesamten unteren'We- sterwald bedeutet hat, zumal die Verbundenheit mit der Kirche hierzulande eine besonders innige ist.
So ist auch heute die Montabaurer Kirmes mit dem Kirmesmarkt ein Fest des gesamten unteren Westerwaldes.
Fest - Programm
Samstag, 2„ 8. 1969
16. 00 Uhr Anschießen der Kirmes durch Böller -
Eröffnung des Vergnügungsparks' auf dem Festplätz -
16. 30 Uhr Fußballspiele:
AH TUS Montabaur - AH SC Wirges 17.30 Uhr I. TUS Montabaur - I. SV Horressen
ab 17. 00 Uhr Tanz und Unterhaltung im Festzelt - Show-Orchester "Die Finken"
20. 00 Uhr Schlag er- u. Musical-Show im Festzelt mit dem beliebten Schlagersänger
Will Brandes u. "top" Show-Man- Freed van Geez -
In allen Lokalen Tanz oder gemütliches Beisammensein
Sonntag, 3. 8. 1969
ab
6. 00
Uhr
10. 00
Uhr
10.30
Uhr
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Uhr
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Uhr
Wecken: Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Festgottesdienst
Kirmesschoppen im Festzelt - Show-Orchester "Die Finken"
Beginn des Kirmestreibens auf dem Festplatz Segelflug - Passagierflüge - Startplatz Kör len -
Tanz und Unterhaltung im Festzelt mit den " Finken" Eintritt frei
Tanz oder gemütliches Beisammensein in allen Lokalen
8. 00 Uhr Großer Krammarkt nachmittags Kirmestrubel auf dem Festplatz ab 14. 00 Uhr Tanz im Festzelt - "Die Finken" Eintritt frei
Tanz in den Lokalen
ca. 21. 00 Uhr Großfeuerwerk vom Schloß Illumination der Stadt
Dienstag, 5. 8. 1969
10. 00 Uhr Frühschoppenkonzert des MGV Mendelssohn Barth oldy im Kolpinghaus ”
nachmittags Kirmestreiben auf dem Festplatz
20. 00 Uhr Höhepunkt u. Kirmesausklang
Im Festzelt: Die Peter-Steffen-Show
mit Peter Steffen - Karin Rauschenberg - Roland-Sextett und Showorchester "Die Finken"
In allen Lokalen Tanz oder gemütliches Beisammensein
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Ordnung des Wasserhaushalts
Die Stadt Montabaur, Unterwesterwaldkreis, hat aufgrund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes vom 27. 7. 1957 (BGBl. I S. 1110), geändert durch Gesetze vom 19. 2. 1950 (BGBl. I S. 37), vom 6. 8. 1964 (BGBl.
I S. 611) und vom 15. 8. 1967 (BGBl. I S. 909) - WHG -, und der §§ 22, 100 Abs. 2 und 109 ff des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom 1 . 8.1960 (GVB1. S. 153) - LWG - für ihre öffentliche Wasserversorgung beantragt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen zwei Wasserschutzgebiete mit fünf Zonen I und zwei Zonen II festzusetzen.
Die Wasserschutzgebiete sollen in den Gemarkungen Montabaur, Bannberscheid, Otzingen, Boden und Staudt mit den Schutzzonen
I -- Wasserfassungsgebiet,
11 - - Engere Schutzzone
gebildet werden und die Grenzen der einzelnen Zonen werden wie folgt beschrieben:
1) Wasserschutzge biet (Quellschacht "Hain")
Schutzzone I:
Die Zone I liegt im Montabaurer Wald, Flur 41, Flurstück 6170, Waldabteilung 30, und hat die Form eines Rechtecks mit den Abmessungen 10m; x 25 m. Der nordöstliche Grenzpunkt liegt 50 m westlich der östlichen Grenze des Flurstücks 6170 und 25 m südlich der gemeinsamen Grenze der Flurstücke 6170 und 6169.
Die nördliche Grenzlinie der Zone I verläuft auf die Gesamtlänge von 25 m parallel zur letztgenannten Grenze.
Schutzzone II:
Vom Grenzstein 27 bei Abteilung 29 in südwestlicher Richtung bis zur Waldschneise zwischen Abteilung 31 a und Abteilung 29 , von dort in nördlicher Richtung entlang der Waldschneise, begrenzt bis zur Abteilung 34 b 1 und Abteilung 33a 1, dann in nordöstlicher Richtung entlang des Waldweges bis zum Grenzstein 37 an Abteilung 33a 1 und von da in süd - südöstlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt, Grenzstein 27.
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