Ausgabe 
4.7.1969
 
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DICHTER GARTENZAUN NÖTIG

Deutsche Lebensart mehr gefragt

Brauereien müssen viel Geld für Bierdeckel ausgeben

Jedes Jahr müssen in der Bundesrepublik zwei Milliarden Bierdeckel neu gedruckt werden. Etwa jeden zehnten davon nehmen Touristen mit zum großen Teil aus­ländische Gäste: Souvenir, Souvenir! Oder ist es mehr als nur eine allgemeine SammlerWut . . . ?

Europas meistverbreitetes und meistge- glaubtes Vorurteil lautet bis zur Stunde: Die Deutschen können arbeiten, alles was recht ist. Aber sie verstehen ja nicht zu leben!" Daß diese Meinung jetzt langsam zurück geht, beweisen unter anderem die ausländischen Touristen durch ihreAbstimmung mit Bierdek- keln. Denn Bier ist nach Auffassung der Soziologen nicht nur das älteste, sondern auch das meinungsempfindlich­ste Symbol für die verpönte deutsche Lebensart. Bisher vom Ausland mit Sau­erkraut und plumpen Umgangsformen in Verbindung gebracht, macht es gegen­wärtig in der Wertschätzung vieler Län­der einen geradezu imposanten Aufstieg durch.

Dieser Entwicklung voraus war beispiels­weise John F. Kennedy, der in vieler­lei Hinsicht neue Maßstäbe setzte. Der Präsident beschwerte sich einmal darü­ber, daß seine Ratgeber ihm ständig die kleinen Hellen" aus dem Kühlschrank wegholten eine von deutschen Brau­ern angebotene Biersorte.

RECHTSFÄLLE DES ALLTAGS

NOCH NICHT STRAFBAR

Weil sich eine Dirne auf dem Fenster­sims einer als Prostituierten lokal be­kannten Gaststätte in Gelsenkirchen niedergelassen hatte und von sieben Männern umringt wurde, brachte sie ein Polizeibeamter zur Anzeige. Das Amtsgericht verurteilte die Dirne zu zwei Wochen Haft. Das Oberlandesge­richt Hamm hat die Frau jedoch freige­sprochen (2 Ss 111/68) und darauf hingewiesen, daß der sogenannteStras- senstrich" einer Dirne für sich allein nicht strafbar sei. Es sei nicht jedes Verhalten, durch das eine Dirne die Aufmerksamkeit der Leute auf sich len­ke, verboten. Vielmehr müßten die Um­stände oder Verhaltensweisen hinzutre­ten, die das Angebot zur Unzucht als anreißerisch" erscheinen ließen, etwa wenn sich die Dirne besonders auffällig kleide oder ihr Angebot durch Anlächeln oder Anstarren ihr begegnender Männer,

In Rom ließ eine italienische Likör­firma 1500 Ärztinnen, Lehrerinnen und Studentinnen nach demjenigen Getränk befragen, das ihnen als das raffinierteste und vornehmste erschiene. Ergebnis: Bier! Allerdings nicht das italienische Birra, sondern Bier aus Deutschland.

InSwinging London", das immer noch als die interessanteste europäische Stadt gilt, wird deutsches Bier neben Kaffee zum bevorzugten herben Getränk der Damen. Der Trend ist voi allem m den Gaststätten am vornehmen Strand und rund um den quirlenden, wimmelndem PiccadiIly Circus zu beobachten

Die vorteilhaft veränderte Meinung des Auslandes über das nationale Symbol Bier beginnt sogar schon auf die Trink­gewohnheiten in der Bundesrepublik selbst zurückzustrahlen. Allerdings auch auf die Bilanzen der rund 2000 bundes­deutschen Brauereien: Sie müssen für fröhlich mitgenommene deutsche Bier­deckel jährlich zwei Millionen Mark ausgeben . . .

durch die Art ihres Ganges oder in ähnlicher Weise unterstreiche.

GRABSTEINE ÜBERPRÜFEN

Das Amtsgericht Ansbach hat in einem Urteil festgestellt, daß die Gemeindeals Friedhofsverwalterin verpflichtet sei, die Haltbarkeitund Standfestigkeit der Grab­steine in angemessenen Abständen ein oder zweimal im Jahr durch sachkundige Personen feststellen und etwa ermittel­te Schäden beheben zu lassen. Die Über­prüfung dürfe sich nicht in einer Besich­tigung der Grabsteine erschöpfen. Viel­mehr müsse deren Standfestigkeit durch kräftiges Anfassen oder durch andere entsprechende Belastung geprüft wer­den. (1 S 23/68)

Einem Kraftfahrer lief unerwartet ein vierjähriges Mädchen vor den Wagen. Er konnte das Kind nur dadurch ret­ten, daß er das Fahrzeug nach rechts riß, wobei er gegen einen Telegrafen­mast prallte. Dabei entstand an seinem Wagen Sachschaden. Das Kind selber war vermögenslos, deshalb hielt sich der Geschädigte an den Vater. Dieser bestritt jede Verletzung der Aufsichtspflicht. Nach der Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach ( 5 S 12/68) mußer trotzdem zahlen. Ein Loch in der Um­zäunung (Hecke) wurde dem Vater zum Verhängnis. Er hätte sein Grundstück mit einem geschlossenen Zaun umgeben oder zumindest das Loch in der Hecke schließen müssen.

URKUNDEN NUR IN GEGENWART

Das Landgericht Frankfurt hatte in einem Gerichtsverfahren den der Unzucht mit einem Kind Angeklagten von der Ver­nehmung der Zeugin ausgeschlossen. Das Mädchen legte dabei zwei von der Mut­ter des Angeklagten an das Kind adres­sierte Briefe vor, die auch in seiner Ab­wesenheit verlesen und zu seinen Lasten verwertet wurden. Der Bunclesgerichts- hof in Karlsruhe hat daraufhin das Urteil aufgehoben (2 StR 477/67) und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entschei­dung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück verwiesen.

RECHT UNGESCHICKT VERHALTEN

Ein Straftäter hatte geäußert, daß er sich nicht vor Gericht stellen lasse, son­dern lieber in die Zone fliehen wolle. Der Staatsanwaltschaft kam dies zu Oh­ren. Sie erließ sofort Haftbefehl. Als der Täter eine Freiheitsstrafe bekam, wurde die Untersuchungshaft nicht angerech­net. Die Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf (1 Ss 583/67) blieb ohne Er­folg. Weil der Angeklagte die Untersu­chungshaft selbst verursacht habe, sei dies aus Rechtsgründen nicht zu bean­standen, entschied das OLG.

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