DICHTER GARTENZAUN NÖTIG
Deutsche Lebensart mehr gefragt
Brauereien müssen viel Geld für Bierdeckel ausgeben
Jedes Jahr müssen in der Bundesrepublik zwei Milliarden Bierdeckel neu gedruckt werden. Etwa jeden zehnten davon nehmen Touristen mit — zum großen Teil ausländische Gäste: Souvenir, Souvenir! Oder ist es mehr als nur eine allgemeine Sammler—Wut . . . ?
Europas meistverbreitetes und meistge- glaubtes Vorurteil lautet bis zur Stunde: „Die Deutschen können arbeiten, alles was recht ist. Aber sie verstehen ja nicht zu leben!" Daß diese Meinung jetzt langsam zurück geht, beweisen unter anderem die ausländischen Touristen durch ihre „Abstimmung mit Bierdek- keln.” Denn Bier ist nach Auffassung der Soziologen nicht nur das älteste, sondern auch das meinungsempfindlichste Symbol für die verpönte deutsche Lebensart. Bisher vom Ausland mit Sauerkraut und plumpen Umgangsformen in Verbindung gebracht, macht es gegenwärtig in der Wertschätzung vieler Länder einen geradezu imposanten Aufstieg durch.
Dieser Entwicklung voraus war beispielsweise John F. Kennedy, der in vielerlei Hinsicht neue Maßstäbe setzte. Der Präsident beschwerte sich einmal darüber, daß seine Ratgeber ihm ständig die „kleinen Hellen" aus dem Kühlschrank wegholten — eine von deutschen Brauern angebotene Biersorte.
RECHTSFÄLLE DES ALLTAGS
NOCH NICHT STRAFBAR
Weil sich eine Dirne auf dem Fenstersims einer als Prostituierten lokal bekannten Gaststätte in Gelsenkirchen niedergelassen hatte und von sieben Männern umringt wurde, brachte sie ein Polizeibeamter zur Anzeige. Das Amtsgericht verurteilte die Dirne zu zwei Wochen Haft. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Frau jedoch freigesprochen (2 Ss 111/68) und darauf hingewiesen, daß der sogenannte „Stras- senstrich" einer Dirne für sich allein nicht strafbar sei. Es sei nicht jedes Verhalten, durch das eine Dirne die Aufmerksamkeit der Leute auf sich lenke, verboten. Vielmehr müßten die Umstände oder Verhaltensweisen hinzutreten, die das Angebot zur Unzucht als „anreißerisch" erscheinen ließen, etwa wenn sich die Dirne besonders auffällig kleide oder ihr Angebot durch Anlächeln oder Anstarren ihr begegnender Männer,
In Rom ließ eine italienische Likörfirma 1500 Ärztinnen, Lehrerinnen und Studentinnen nach demjenigen Getränk befragen, das ihnen als das raffinierteste und vornehmste erschiene. Ergebnis: Bier! Allerdings nicht das italienische Birra, sondern Bier aus Deutschland.
In „Swinging London", das immer noch als die interessanteste europäische Stadt gilt, wird deutsches Bier neben Kaffee zum bevorzugten herben Getränk der Damen. Der Trend ist voi allem m den Gaststätten am vornehmen Strand und rund um den quirlenden, wimmelndem PiccadiIly Circus zu beobachten
Die vorteilhaft veränderte Meinung des Auslandes über das nationale Symbol Bier beginnt sogar schon auf die Trinkgewohnheiten in der Bundesrepublik selbst zurückzustrahlen. Allerdings auch auf die Bilanzen der rund 2000 bundesdeutschen Brauereien: Sie müssen für fröhlich mitgenommene deutsche Bierdeckel jährlich zwei Millionen Mark ausgeben . . .
durch die Art ihres Ganges oder in ähnlicher Weise unterstreiche.
GRABSTEINE ÜBERPRÜFEN
Das Amtsgericht Ansbach hat in einem Urteil festgestellt, daß die Gemeindeals Friedhofsverwalterin verpflichtet sei, die Haltbarkeitund Standfestigkeit der Grabsteine in angemessenen Abständen ein— oder zweimal im Jahr durch sachkundige Personen feststellen und etwa ermittelte Schäden beheben zu lassen. Die Überprüfung dürfe sich nicht in einer Besichtigung der Grabsteine erschöpfen. Vielmehr müsse deren Standfestigkeit durch kräftiges Anfassen oder durch andere entsprechende Belastung geprüft werden. (1 S 23/68)
Einem Kraftfahrer lief unerwartet ein vierjähriges Mädchen vor den Wagen. Er konnte das Kind nur dadurch retten, daß er das Fahrzeug nach rechts riß, wobei er gegen einen Telegrafenmast prallte. Dabei entstand an seinem Wagen Sachschaden. Das Kind selber war vermögenslos, deshalb hielt sich der Geschädigte an den Vater. Dieser bestritt jede Verletzung der Aufsichtspflicht. Nach der Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach ( 5 S 12/68) mußer trotzdem zahlen. Ein Loch in der Umzäunung (Hecke) wurde dem Vater zum Verhängnis. Er hätte sein Grundstück mit einem geschlossenen Zaun umgeben oder zumindest das Loch in der Hecke schließen müssen.
URKUNDEN NUR IN GEGENWART
Das Landgericht Frankfurt hatte in einem Gerichtsverfahren den der Unzucht mit einem Kind Angeklagten von der Vernehmung der Zeugin ausgeschlossen. Das Mädchen legte dabei zwei von der Mutter des Angeklagten an das Kind adressierte Briefe vor, die auch in seiner Abwesenheit verlesen und zu seinen Lasten verwertet wurden. Der Bunclesgerichts- hof in Karlsruhe hat daraufhin das Urteil aufgehoben (2 StR 477/67) und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück verwiesen.
RECHT UNGESCHICKT VERHALTEN
Ein Straftäter hatte geäußert, daß er sich nicht vor Gericht stellen lasse, sondern lieber in die Zone fliehen wolle. Der Staatsanwaltschaft kam dies zu Ohren. Sie erließ sofort Haftbefehl. Als der Täter eine Freiheitsstrafe bekam, wurde die Untersuchungshaft nicht angerechnet. Die Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf (1 Ss 583/67) blieb ohne Erfolg. Weil der Angeklagte die Untersuchungshaft selbst verursacht habe, sei dies aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, entschied das OLG.
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