war der Vertreter des Bischofs bei der Ausübung der Gerichtsbarkeit, Joh 0 Heinrich von Anethan starb am 18,6„1693, Er wurde in der St 0 Gereünskirche in Köln begraben,
Fortsetzung folgt.
Wie steht es im Baedecker?
Der große Shell"Atlas;
"Montabaur, 231 m, 6 000 Einw„
Altertümliche Kreisstadt im iiJVesterwald, Sehenswert; Schloß, Fach werkbauten, Kirche und Rathaus",
Baedeckers Autoreiseführer Deutschland;
"Montabaur, 231 m, altertümliches Städtchen mit 6000 . Einwohnern, küberragt von feinem ehern, kurtrierischen Schloß (XVI. und XVII. Jahrh.; jetzt Sitz von Behörden). ”
Baedeckers Shell Autoführer;
"Montabaur (231 m ), schon im X. Jahrhundert erwähntes, 1227 von Erzbischof Dietrich II. von Trier unter dem Einfluß der Kreuzzüge ”Mons Tabor" benanntes altertümliches Kreisstädtchen von 6500 Einwohnern, das auch als Luftkurort besucht wird; beachtenswert die spätgotische Pfarrkirche (um 1500) und die schönen Fachwerkhäuser (Schnitzereien); über der Stadt das ehern, kurtrierische Schloß (XVI./XVII. Jahrh.; jetzt Sitz von Behörden, mit 33 m hohem Bergfried. "
Kennen Sie Montabaur?
Elic kleines Heimat-Quiz Fragen;
1. Wie heißt die Straße hinter dem Bahnhof?
2. Wo befindet sich in Montabaur ein "Brandweiher” und wie ist er entstanden?
3. In welche Himmelsrichtung zeigt das Hauptschiff der kath. Kirche?
. i, ^ •
4. Auf welchem Montabaurer Haus steht zu;- lesen;
"Kreisblatt-Druckerei" ?
5. Welches bekannte Montabaurer Gebäude wurde vor 100 Jahren fertiggestellt’
Fastnachtslied der Kinder
Ho, ho, ho de Fassenacht, es dol
De Fassenacht es wererkoume, hot die Schouh met Witt gebonne.
Ho, ho, ho, de Fassenacht es do!
Mer hon gehiert, ihr hätt geschlacht un hätt so lange Wirscht gemacht.
Ho, ho, ho, de Fassenacht es do!
Gebt uns von den langen, loßt die kurzen hangen!
Ho, ho, ho, de Fassenachtes do!
Schneidt mer e Steck vom Schenke, loßt die Reppe hänge!
Ho, ho, ho, de Fassenacht es do!
Drowe aus dem Hinkelshaus holt en Korf voll Aier raus!
Ho, ho, ho, de Fassenacht es do!
Wäs'je gebt mer es Fassenachtsai, soss schlien ich euch die Deppe entzwei!
Ho, ho, ho, die Fassenacht es do!
Laßt uns nit so lang hier stien, denn wir wollen noch weitergiehn!
Ho, ho, ho, die Fassenacht es do!
Kartenvorverkauf
für die 4. und letzte Kappensitzung der "Heiterkeit".
Die letzte Sitzung der "Heiterkeit" findet am Schwerr Donnerstag, den 13. Februar 1969 statt.
Kartenvorverkauf für diese Sitzung ist am Sonntag, den 9. Februar 1969 nachmittags um 15,30 Uhr im Kolpinghaus in Montabaur.
TIP FÜR DEN GARTENFREUND Haselnuß im Garten
Fast überall wächst der Haselnußstrauch, sogar im Halbschatten. Allerdings gehört zum guten Gedeihen humoser, mittelschwerer, und kalkreicher Boden. Auch ist ausreichende Düngung erforderlich. Die Blüten erfrieren mitunter an kalten Nordlagen. Bei Haselnußsträuchern muß man besonders darauf achten • möglichst drei verschiedene Sorten zu wählen., wöbe: eine Wildhasel darunter sein sollt. Das ist für die Fremdbefruchtung notwendig.
VERKEHRSURTEILE IN STICHWORTEN Verbot gilt nicht immer
Das Parken neben dem Mittelstreifen an Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen ist verboten.
Jedoch entschied das Oberlandesgericht Köln, dieses Parkverbot gelte nicht für eine Straße, deren nach Bauart und Verkehrsbestimmung gleichartige Fahrbahnen durch eine Rasenfläche von 40 bis 50 Metern Breite getrennt und als Einbahnstraße beschildert seien (Ss 431/67).
(Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24.10.1967 - Ss 431/67),
Aus der eigenen Tasche
Der Kraftfahrer, der bei regennasser Straße einen Unfall verschuldet, wird den erstandenen Schaden dann aus der eigenen Tasche zahlen müssen, 'wenn die Reifen an seinem Wagen nicht mehr Rillen von mindestens einem Millimeter Tiefe aufweisen.
Er wird nämlich kaum beweisen können, daß die glattgefahrenen Reifen nicht ursächlich für den Zusammenstoß waren. Die Versicherungsgesellschaft wird in solchen Fällen leistungsfrei.'
Anders ist es, wenn der Unfall bei trockenem Wetter passierte. Bei trockener Straße, wirkt sich das mangelhaft Profil der Reifen auf das Fahrverhalten eines Autos nicht nachteilig- aus und deshalb muß dann die Versicherungsgesellschaft trotz der glatten Reifen für die Folgen des Unfalls einstehen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (4 U 84/67).
(Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31.10.1967 - 4 U 84/67). ,
Verantwortlich für die Gestaltung A. Fichtner
3 -

