Ausgabe 
7.2.1969
 
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war der Vertreter des Bischofs bei der Ausübung der Ge­richtsbarkeit, Joh 0 Heinrich von Anethan starb am 18,61693, Er wurde in der St 0 Gereünskirche in Köln begraben,

Fortsetzung folgt.

Wie steht es im Baedecker?

Der große Shell"Atlas;

"Montabaur, 231 m, 6 000 Einw

Altertümliche Kreisstadt im iiJVesterwald, Sehenswert; Schloß, Fach werkbauten, Kirche und Rathaus",

Baedeckers Autoreiseführer Deutschland;

"Montabaur, 231 m, altertümliches Städtchen mit 6000 . Einwohnern, küberragt von feinem ehern, kurtrierischen Schloß (XVI. und XVII. Jahrh.; jetzt Sitz von Behörden).

Baedeckers Shell Autoführer;

"Montabaur (231 m ), schon im X. Jahrhundert erwähntes, 1227 von Erzbischof Dietrich II. von Trier unter dem Ein­fluß der KreuzzügeMons Tabor" benanntes altertümliches Kreisstädtchen von 6500 Einwohnern, das auch als Luft­kurort besucht wird; beachtenswert die spätgotische Pfarr­kirche (um 1500) und die schönen Fachwerkhäuser (Schnit­zereien); über der Stadt das ehern, kurtrierische Schloß (XVI./XVII. Jahrh.; jetzt Sitz von Behörden, mit 33 m hohem Bergfried. "

Kennen Sie Montabaur?

Elic kleines Heimat-Quiz Fragen;

1. Wie heißt die Straße hinter dem Bahnhof?

2. Wo befindet sich in Montabaur ein "Brandweiher und wie ist er entstanden?

3. In welche Himmelsrichtung zeigt das Hauptschiff der kath. Kirche?

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4. Auf welchem Montabaurer Haus steht zu;- lesen;

"Kreisblatt-Druckerei" ?

5. Welches bekannte Montabaurer Gebäude wurde vor 100 Jahren fertiggestellt

Fastnachtslied der Kinder

Ho, ho, ho de Fassenacht, es dol

De Fassenacht es wererkoume, hot die Schouh met Witt gebonne.

Ho, ho, ho, de Fassenacht es do!

Mer hon gehiert, ihr hätt geschlacht un hätt so lange Wirscht gemacht.

Ho, ho, ho, de Fassenacht es do!

Gebt uns von den langen, loßt die kurzen hangen!

Ho, ho, ho, de Fassenachtes do!

Schneidt mer e Steck vom Schenke, loßt die Reppe hänge!

Ho, ho, ho, de Fassenacht es do!

Drowe aus dem Hinkelshaus holt en Korf voll Aier raus!

Ho, ho, ho, de Fassenacht es do!

Wäs'je gebt mer es Fassenachtsai, soss schlien ich euch die Deppe entzwei!

Ho, ho, ho, die Fassenacht es do!

Laßt uns nit so lang hier stien, denn wir wollen noch weitergiehn!

Ho, ho, ho, die Fassenacht es do!

Kartenvorverkauf

für die 4. und letzte Kappensitzung der "Heiterkeit".

Die letzte Sitzung der "Heiterkeit" findet am Schwerr Donnerstag, den 13. Februar 1969 statt.

Kartenvorverkauf für diese Sitzung ist am Sonntag, den 9. Februar 1969 nachmittags um 15,30 Uhr im Kolping­haus in Montabaur.

TIP FÜR DEN GARTENFREUND Haselnuß im Garten

Fast überall wächst der Haselnußstrauch, sogar im Halb­schatten. Allerdings gehört zum guten Gedeihen humoser, mittelschwerer, und kalkreicher Boden. Auch ist ausreichende Düngung erforderlich. Die Blüten erfrieren mitunter an kalten Nordlagen. Bei Haselnußsträuchern muß man besonders darauf achten möglichst drei verschiedene Sorten zu wäh­len., wöbe: eine Wildhasel darunter sein sollt. Das ist für die Fremdbefruchtung notwendig.

VERKEHRSURTEILE IN STICHWORTEN Verbot gilt nicht immer

Das Parken neben dem Mittelstreifen an Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen ist verboten.

Jedoch entschied das Oberlandesgericht Köln, dieses Park­verbot gelte nicht für eine Straße, deren nach Bauart und Verkehrsbestimmung gleichartige Fahrbahnen durch eine Rasenfläche von 40 bis 50 Metern Breite getrennt und als Einbahnstraße beschildert seien (Ss 431/67).

(Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24.10.1967 - Ss 431/67),

Aus der eigenen Tasche

Der Kraftfahrer, der bei regennasser Straße einen Unfall verschuldet, wird den erstandenen Schaden dann aus der eigenen Tasche zahlen müssen, 'wenn die Reifen an sei­nem Wagen nicht mehr Rillen von mindestens einem Milli­meter Tiefe aufweisen.

Er wird nämlich kaum beweisen können, daß die glattge­fahrenen Reifen nicht ursächlich für den Zusammenstoß waren. Die Versicherungsgesellschaft wird in solchen Fäl­len leistungsfrei.'

Anders ist es, wenn der Unfall bei trockenem Wetter passier­te. Bei trockener Straße, wirkt sich das mangelhaft Profil der Reifen auf das Fahrverhalten eines Autos nicht nach­teilig- aus und deshalb muß dann die Versicherungsgesell­schaft trotz der glatten Reifen für die Folgen des Unfalls einstehen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (4 U 84/67).

(Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 31.10.1967 - 4 U 84/67). ,

Verantwortlich für die Gestaltung A. Fichtner

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