ALLGEMEINES
Rückblick auf das Stadtgeschehen
Die AOK Montabaur veranstaltete eine "Woche der Gesundheit"„ In Filmen und Vorträgen wurden Einzel-, ■ themen behandelt,, Eine Gesundheitsausstellung wurde | täglich von 600 bis 1000 Menschen besucht, ^
Die Montabaurer Karnevalsgesellschaft "Heiterkeit" wird 80 Jahre alt, Narrenregent ist "Wilhelm I, Prinz Farbenfroh",
950 Fernsprechteilnehmer des Ortsnetzes Montabaur erhielten am 29, Januar neue Rufnummern,
Das Gewerbeaufsichtsamt verzog in die Bahnhof Straße 32,
Bischof Dr„ Joseph Hoeffner, der Nachfolger Kardinal. Frings werden wird, war ein Schüler des Montabaurer "Kaiser-Wilhelm-Gymnasiums",
Das Familienferiendorf in Hübingen wurde inoffiziell seiner Bestimmung übergeben.
Die neue Westerwald-Autobahn wird nördlich von Montabaur den Westerwald durchqueren. Sie beginnt in Höhr- Grenzhausen und führt über das Ransbacher Kreuz nach Selters, Westerburg, Irmtraut und Gießen,
300 Jähre ehemaliges Franziskanerkloster Montabaur
v. Heinrich Fries
Fortsetzung
Vom Wirken der Franziskaner
in Montabaur und auf dem Westerwald
In einer Zeit der größten Not waren die Franziskaner nach Montabaur gekommen. Der Dreißigjährige Krieg neigte sich zwar dem Ende zu, aber mehr als 60 Prozent der Bevölkerung waren die Opfer der Mordlust der Soldateska, des Hungers und der Pest geworden, die Felder verödeten, die Dörfer und Städte geplündert und verbrannt, Handel und Gewerbe vernichtet. Aber viel schwerer wog der sittliche Verfall der Überlebenden, Glaube und Gottesverehrung hatten dem Aberglauben, der Sterndeuterei und dem Hexenwahn Platz gemacht.
So fanden die Patres ein reiches Feld der Betätigung bei jung und alt vor.
Mit Eifer und Hingabe gingen sie daran, die Jugend im Glauben zu unterrichten und zu echten Christen zu erziehen, dem Erwachsenen aber Gottes Wort zu lehren und in kranken und leidvollen Stunden ein Mittler zum ewigen Leben zu sein. Da es bei dieser Tätigkeit zu Überschneidungen in den Wirkungsbereichen kommen mußte, nimmt es :uns nicht wunder, daß die Franziskaner wegen ihrer seelsorglichen Tätigkeit gelegentlich Pfarrklerus in Konflikt gerieten. So hatte der Pfarrer von Montabaur 1697 beim Offizialrat Klage erhoben, die Franziskaner seien ini ihrer seelsorglichen Aushilfe oft zu säumig. Dem gegenüber bezeugten am 7, Jan, 1680 die Pfarrer aus Salz, Nentershausen, Kirchähr, Ransbach, Breitenau, Hundsangen und Meudt dem Guardian von Montabaur, daß er und seine Patres fleißig in der Seelsorge mitgearbeitet hätten. Dasselbe bezeugte auch Johann Laurentius Edel, Vikar von St, Anna in Montabaur, für die Kirche in Holler, an der er vorher 15 Jahre als Kaplan tätig war.
Die vom Konzil von Trient vorgeschriebe ne Katechese (Kinderlehre) hielten die Franziskaner mit Zustimmung
des Komkapitels von Anfang an. Sie taten dies wohl mit Einverständnis des damaligen Pfarrers in ihrer eigenen Kirche, Der spätere Stadtpfarrer Langnaß forderte 1680 die Patres auf, die Kinderlehr fortan in der Pfarrkirche zu halten.
Er fand auch die Zustimmung des Erzbischofs, Die Franziskaner weigerten sich aber, diese zusätzliche Belastung auf sich zu nehmen* Auf ihre Eingabe hin genehmigte Erzbischof Johann Hugo von Orsbeck (1676-1711) am 10, Februar 1681 diesen, die Kinderlehr weiterhin wie bisher in ihrer Klosterkirche zu halten, 1729 beantragte der Stadtpfarrer, daß die Franziskaner an Stelle der Katechese die Festpredigten in der Pfarrkirche überneh- men sollten. Das wurde aber vom Kapitel abgelehnt, - "Erst nach 1762 wurde die Katechese der Kinder in die Pfarrkirche verlegt. Die Eltern scheinen sich in früherer Zeit wenig um die Erziehung ihrer Kinder gekümmert zu haben.
Bei einer Kirchenvisitation war festgestellt worden, daß "zu Montabaur die Jugend zur christlichen Lehr von den Eltern und anderen, denen die Aufsicht diesfalls gebührt, nicht angehalten, sondern zu merklichem Nachteil verwahrlost werde", weshalb der Offizial Johann Heinrich von Anethan (16) am 19, April 1662 anordnete, daß in Zukunft die Eltern beim Ausbleiben ihrer Kinder mit 18 Albus bestraft werden sollten.
In einer Trauerverordnung des Kurfürsten und Erzbischofs für Erzdiözese Trier vom 28, Juni 1737 bestimmte dieser, daß "künftighin keine Religiösen (Mitglieder eines Ordens, einer Genosschenschaft) zur Begleitung der Leich in corpore (gemeint ist der Klosterkonvent in seiner Gesamtheit) einzuladen" seien, allenfalls sollten diese "nur mit einzelnen Paaren unter denen begleitenden freundschaftsweise und ohne Entgelt" sich an Leichenbegräbnissen beteiligen.
Großen Zuspruch erfreute sich die von den Franziskanern geleitete Gürtelbruderschaft, die am ersten Sonntag eines jeden Monats "nachmittags nach völlig geendigtem Pfarr- gottesdienstes" in einer Prozession von der Franziskanerkirche durch den Klostergarten geführt wurde. Als die Prozession im Jahre 1753 wegen starker Beteiligung der Bevölkerung aus Stadt und Land über den Markt führen wollte, lehnte dies das Offizialat ab. Am 10, Januar V<89 wurden monatlichen" festlichen Umgänge "cum Sanctissimo (.mit dem Allerheiligsten) ganz untersagt.
Um eine Überschneidung mit dem Gottesdienst in der Pfarrkirche zu vermeiden, ordnete das Offizialat am 13, Oktober 1787 an, daß in der Franziskanerkirche künftig an Sonn- und Feiertagen das Hochamt von Ostern bis Michaelis morgens um 1/2 8 Uhr, die übrige Zeit des Jahres um 8 Uhr gehalten werden sollte.
Danach sollte bis nach geendigtem Pfarrgottesdienst keine Messe gelesen werden. Die gleiche Stelle verfügte am 10, Januar 1789, daß in der Klosterkirche "die Sonn- und Feiertags-Andachten in den Winter- und Christmonaten Januar und Horning spätestens um 5 Uhr geendigt sein müssen und das Allerheiligste zur Spendung des Segens nur noch auf dem Hochaltar ausgesetzt werden soll.
Und am 9, Februar 1788 wies das Offizialat den Guardian an, an Sonn- und Feiertagen morgens um 9 Uhr 2 "approbierte Ordenspriester zur Pfarrkirche zum Beichthören der vielen Pönitenten abzuschicken". Auf ein Gesuch des Franziskanerkonvents gestattete Kurfürst Johann Philipp von Trier am 1, Dezember 1765 diesem, "daß in derer- selben Closterkirche die Heilige Adventzeit hierdurch alleinig auf die Werktäge cum Expositione Serenissimi Missa Rorate (bei ausgesetzten Allerheiligsten Rorate) gehalten werden könne, welches aber der Pfarrkirchen zum mindesten abbruch oder nachtheil nicht gereichen solle", Anmerkung;
(16) Das Offizialat war das geistliche Gericht, Der Offizial

