Ausgabe 
13.12.1968
 
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

V iehseuchenpolizeiliche Anordnung

zum Schutze gegen die Maul- und Klauen seuche vom 3. Dezember 1968

Aufgrund der §§18 und 23 des Viehseuchengesetzes vom 26. 6. 1909 (RGBl. S. 519), zuletzt geändert durch das Ge­setz zur Änderung des Viehseuchengesetzes vom 26.7.65 (BGBl. S. 627), des § 1 des Preuß. Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetzes vom 25.7.1911 (GS. S. 149) und der §§ 1 und 2 der zweiten Verordnung zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche vom 12.12.1966 (BGBl. I S. 678) wird folgendes angeordnet:

§ 1

In allen Gemeinden des Unterwesterwaldkreises sind in der Zeit vom 1. Dezember 1968 bis 31. Dezember 1968 ein­schließlich alle über 6 Wochen alten Rinder und über 6 Wo­chen alten Schafe und Ziegen, die mit Rindern zusammen gehalten werden, mit trivalenter Vaccine gegen Maul- und Klauenseuche zu impfen.

§ 2

Die Impfungen sind nach Anweisung und unter Leitung des Veterinäramtes Montabaur durchzuführen. Die Kosten der Impfungen werden je zur Hälfte von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz und vom Land getragen.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 74 ff. des Vieh­seuchengesetzes.

Montabaur, den 5.12.1968

Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -

gez. Mangels

Bürgermeister

D urchführung der Schluckimpfung

gegen Kinderlähmung mit Oral-Impfstoff Typ I /II /III (trivalent) im Winter 196 8/69,

Nach dem Erlaß des MdI vvom 4. 9.1968 ist in der Zeit vom 15.11.1968 - 15.3.\1969jeine erneute Schluckimpfung in 2 Impfgängen durchzuführen.

Die Impfung ist freiwillig und kostenlos.

Zur Teilnahme an deriImpfungiwerden die nachgeborenen Jahrgänge (Geburtsjahrgang ,1967,{soweit er noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurde und Jahrgang ,1968 vom 4. Lebensmonat an) aufgerufen.

Es können auch andere Personen, die noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden an der Impfung teilnehmen.

Für die Stadt Montabaur findet die 1. Impfung

am Dienstag,(dem 17.12/1968 in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr im Staatl.. Gesundheitsamt statt.

Die 2. Impfung ist

am Dienstag, dem 28. 1. 1969 von 14.00 - 17. 00 Uhr eben­falls im Staatl. Gesundheitsamt.

Um Einhaltung der Termine wird gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterschrieben zum Impftermin mitbringen müssen und zwar für beide Impfdurchgänge gesondert.

Ferner bitten wir, daß bereits vorhandene Impfbücher zum Impftermin mitzubringen sind. Sofern noch keine ausge­stellt wurden, werden sie beim Termin ausgegeben.

Montabaur, den 5.12.1968

Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - gez. Mangels Bürgermeister

Tollwut

Die Tollwut ist eine ansteckende Krankheit, die von Tier zu Tier bzw. vom Tier auf den Menschen übertragen wird. Die an. Tollwut erkrankten Tiere werden beißsüchtig und stecken durch ihren Biß andere Tiere oder den Menschen an. Auch Ausscheidungen erkrankter Tiere, insbesondere deren Speichel, können eine Ansteckung verursachen, vorausge­setzt, daß der Erreger durch Wunden oder Abschürfungen in den Körper eindringt oder der Speichel von kranken Tieren mit den Händen in die Mund- oder Augenschleimhaut ein­gerieben wird.

Für die Tollwut empfänglich sind neben dem Menschen prak­tisch alle Säugetiere. Tollwutkranke Tiere verlieren fast stets ihre natürliche Scheu vor dem Menschen. Sie nähern sich ihm unmittelbar, lassen sich sogar unter Umständen von ihm streicheln und beißen unerwartet. Es kommt vor, daß sie in menschliche Behausungen kommen und in Gehöfte, Wohnungen und Hundehütten eindringen. Mit dem Hofhund und den Katzen beißen sie sich oft herum. Vielfach irrt er­kranktes Wild klagend durch den Wald. Erkrankte Tiere speicheln, magern ab und zeigen Schwäche sowie Lähmungs­erscheinungen. Nach 4 bis 8 Tagen Krankheit tritt meist der Tod ein. Erkrankte Haustiere, z. B. Hunde, zeigen meist eine auffällige Änderung ihres Benehmens. Bisher freund­liche,: fuhige, folgsame Hunde werden mürrisch, aufgeregt, mißtrauisch oder auch widerspenstig und verkriechen sich gern. Sie verschmähen ihr gewöhnliches Futter und bekun­den die Neigung, unverdauliche Gegenstände (Holz, Leder, Steine, Stroh, pp.) zu benagen und zu verschlingen. Im Gegensatz zu diesem Anfangsstadium der Erkrankung stellt sich danach ein lebhafter Drang zum Entweichen ein. Die Stimme wird heiser. Im Endstadium zeigen sowohl die Haus­tiere als auch die Wildtiere Lähmungen.

Anlaufzeit der Krankheit:

Feststellung der Tollwut:

Krankheitsverlauf beim Menschen:

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Die Tollwut verläuft beim Menschen im allgemeinen tödlich. Um den Ausbruch der Tollwut zu verhindern, ist es erforder­lich, Personen, die von einem an Tollwut erkrankten oder krankheitsverdächtigen Tier gebissen wurden, möglichst bald

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Der sichere Nachweis der Tollwut erfolgt durch die Unter­suchung des Gehirns der verdächtigen Tiere im Landes- Veterinäruntersuchungsamt Koblenz.

Beim Töteniderartiger Tiere ist,darauf zu achten, daß der Schädel unverletzt bleibt. Es ist ratsam, solche Tiere .nicht-mitdefflblößehHahd änzüfiassetf,\ sondern' mit' Instrumenten, Gummihandschuhen oder Papier und besonders darauf zu achten, daß man mit dem Speichel der Tiere nicht in Berührung kommt.

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Die Zeit vom Eindringen des Krankheitserregers in den Tier­körper bis zum Auftreten der ersten sichtbaren Krankheits­zeichen ist verschieden. Beim Hund pflegen die ersten Krank­heitszeichen in der Regel 3-8 Wochen nach der Ansteckung aufzutreten, bei der Katze nach 2-4 Wochen. Beim Menschen beträgt in der Regel die Anlaufzeit zwischen 8 Tagen und einigen Monaten.

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