FÜR SIE NOTIERT
Igelb und Linksabbieger
grundsätzlich kann auch der bei Gelb nach Grün verkehrsmäßig noch in die Kreuzung eingefahrene Linksabbieger darauf vertrauen, daß der Gegenverkehr bei Rot vor der Kreuzung anhält. OLG Hamm, Urt. v. 5.1.1968 - 3 Ss 1552/67 - : VRS 35, 214.
Kettel an der Windschutzscheibe
Wer einen Zettel, auf dem sein Name und seine Anschrift steht, nach einem Verkehrsunfall vor den Augen von Unfallzeugen an der Winschutzscheibe des von ihm beschädigten fremden Fahrzeugs für dessen abwesenden Besitzer angebracht und sich dann entfernt hat, verwirklicht den äußeren Tatbestand der Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch), wenn er den Zettel ohne Einverständnis des Geschädigten zu irgendeinem späteren Zeitpunkt beseitigt. BayerObLG, Urt. vom 24.4.1968 - 1 b St 437/67 -: DAR 1968, 277
Schrecksekunde und Ampel
Der sich einer Ampel nähernde Kraftfahrer kann beim Um- schalten der Ampel von "Grün" auf "Gelb" keine Schrecksekunde für sich in Anspruch nehmen; ihm ist vielmehr eine schnellere als sonst übliche Reaktion zuzumuten, so daß er auf einer Straße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, ohne zu einer Gefahrbremsung gezwungen zu sein, in'der Lage und verpflichtet ist, vor der Ampelanlage anzuhalten, sofern ihm beim Ampel um schlag zum Anhalten noch die Dauer einer vollen; aber auch ausreichenden Gelbphase von 2, 5 bis 3 Sek. zur Verfügung steht.
OLG Köln, Urt. vom 10.1.1968 - Ss 647/67 - : VRS 35,215
Widerspenstiger 8jähriger.
Wer aus 30 - 40 m Entfernung unmittelbar am Fahrbahnrand eine Gruppe von Kindern sieht, von der sich ein widerspenstiger 8-jähriger losreißen will, muß sofort deutliche Warnzeichen geben und die Gruppe im Auge behalten, um jederzeit bremsen zu können.
OLG Karlsruhe, Urt. vom 11.1.1968 - 1 Ss 339/67 - :
VRS 35, 212.
WEIHNACHTSPREISAUSSCHREIBEN 1968
Zu dem diesjährigen Weihnachtspreisausschreiben, welches durch den Verlag Hans Schmid GmbH, Merchweiler, durchgeführt wurde, haben folgende Geschäfte Warengutscheine gestiftet:
Bäckerei Horst Conrad i
Verantwortlich für den Textsatz: Frau E. Gillmann.
KURIOSES AUS ALLER WELT
Total zerstreut
Von dem Reporter Huxley der „New York Sun“ wurde berichtet, er sei der zerstreuteste Mensch auf dieser Welt. Eines Tages sandte ihn seine Zeitung zu dem Erfinder Edison, damit er ihn interviewe.
Umgehend kam ein Telegramm von Huxley: „Gut angekom- men. Wie heißt der Mann, den ich interviewen soll? “ Seine Zeitung telegrafierte zurück: „Für alle Fälle: Sie sind Huxley, der Mann des Interviews ist Edison.“
61 Millionen Zuwachs
Mitte 1966 belief sich die Zahl der auf der Erde lebenden Menschen auf 3 356 Millionen. Diese Zahl ist jetzt vom Statistischen Amt der UNO bekannt gegeben worden. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs von 61 Millionen, also etwa die Zahl der in der Bundesrepublik einschließlich Westberlin lebenden Menschen.
8,5 Milliarden gespart
( wbb) Die Bausparer der öffentlichen und privaten Bausparkassen sparten im Jahr 1967 bei vielfach nicht mehr gestiegenen Einkommen trotz unsicherer konjunktureller Lage noch 8,5 Milliarden DM. Das sind rund sechs Prozent weniger als 1966. Belohnt wurde dieser Sparfleiß vom Staat mit gut einer Milliarde DM Wohnungsbauprämien und von den Bausparkassen mit rund 733 Millionen DM Zinsgutschriften.
Transformator auf dem Schienenweg
(dbp) Für das größte deutsche Kernkraftwerk, das gegenwärtig in Obrigheim am Neckar gebaut wird, brachte die Bundesbahn auf einem zwanzigachsigen Tiefladewagen den Transformator von den Siemens—Werken in Nürnberg auf dem Schienenweg nach Bad Rappenau. Von hier mußte der Koloß, der größte, den Siemens je gebaut hat, die Reise auf der Straße fortsetzen. Sechs schwere Zugmaschinen mit zusammen mehr als 1400 PS waren notwendig, um den 260 t schweren Transformator auf einem achtzigrädrigen Spezialstraßenroller der Bundesbahn vom Bahnhof Bad Rappenau zum 18 Kilometer entfernten Kraftwerk Obrigheim zu ziehen und zu schieben.
RECHTSFÄLLE DES ALLTAGS
Kein Kündigungsgrund
Ein Angestellter hatte seinem Chef mitgeteilt, daß er beabsichtige, sich in absehbarer Zeit zu verändern, weil er auf die Dauer den erheblichen Anforderungen seiner jetzigen Position nicht gewachsen sei. Der Arbeitgeber nahm diese Mitteilung zum Anlaß, dem Angestellten fristlos zu kündigen. Beim Landesarbeitsgericht Baden—Württemberg zog der Arbeitgeber den Kürzeren. Seine Ansicht könne vor allem dann nicht gebilligt werden, heißt es io dem Urteil (4 Sa 3/67) wenn sich der Angestellte oder Arbeiter einen anderen Posten aus gesundheitlichen Gründen suchen wolle.
Exgatte muß Unterhalt zahlen
Der schuldig geschiedene Ehemann muß seiner Frau Unterhalt leisten, wenn ihr eine Erwerbstätigkeit nicht möglich oder zumutbar ist. Das Bundessozialgericht hat in einem Streit um eine Hinterbliebenenrente klar herausgestellt (12 RJ 406/62), daß einer geschiedenen Frau, der für vier minderjährige Kinder aus der Ehe das Sorgerecht übertragen worden ist, eine Arbeits- aufnahmezur finanziellen Entlastung des Ex—Ehemannes nicht zuzumuten ist.
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