die geeignet sind, einen Widerspruch zu stützen. (LG Kiel - 1 S 108/66)
Der Mieter eines Ladengeschäftes ist nach Beendigung des Mietvertrages grundsätzlich nicht verpflichtet, vorgenomme ne Einbauten wieder zu beseitigen. (LG Bochum - 5 S 458/ 66 )
Bei ständigen Streitereien mehrerer Mietparteien untereinander in einem Mietshaus, deren Urheber sich nicht feststellen läßt, kann der Vermieter gegen jeden der beteiligten Mieter Mietaufhebungsklage wegen erheblicher Belästigung anstrengen. (LG Hannover -US 308/65)
IN EIGENER SACHE
Liebe Leserinnen und Leser
bitte beachten Sie, daß die einheimische Kaufmannschaft in Gemeinschaftsarbeit mit dem Verlag Hans Schmid GmbH ein Weihnachtspreisausschreiben durchführt.
Es winken auch in diesem Jahr wieder sehr schöne und wertvolle Preise, darunter ein Flug zur Sonneninsel Mallorca sowie weitere Urlaubsreisen.
Zusätzlich kommen diesmal noch Warengutscheine der einheimischen Kaufleute zur Verlosung.
Ihr
Verlag Hans Schmid GmbH
FÜR DIE HAUSFRAU
Kalbfleisch in Sahnesoße
125 g Butter schaumig rühren und mit 50 g geriebenem Allgäuer Emmentaler, einigen feingeschnittenen Sardellen, einer feingehackten Zwiebel, zwei verquirlten Eidottern, etwas Salz, 1/4 Liter Sahne und 40 g Mehl vermengen. Das Ganze dann aufkochen, 500 g in Würfel geschnittenes, in Butter angebratenes Kalbfleisch dazugeben und garen. 200 g Reis dünsten. Eine Auflaufform mit Butter ausstreichen und mit geriebenem Allgäuer Emmentaler ausstreuen. Den Reis mit gewiegter Petersilie und kleingeschnittenen, eingelegten roten, grünenundgelben Paprikaschoten vermischen und am Rand der Auflaufform verteilen. Das Kalbfleischragout schließlich in die Mitte des Reisringes füllen.
Zum Schluß alles mit geriebenem Allgäuer Emmentaler bestreuen und mit Butterflöckchen belegen. Im Backofen bei mittlerer Wärmezufuhr goldgelb überbacken.
Pichelsteiner
250 g Schweinefleisch, 250 g Rindfleisch, 500 g Kartoffeln, 250 g Möhren, eine Stange Porree, eine Sellerie, zwei Zwiebeln, Petersilienwurzel, ein Eßlöffel Petersilie, 30 g Rindermark oder Schmalz sowie 1/4 Liter Brühe.
Zunächst das Fleisch in Würfel schneiden, Kartoffeln und das Wurzelwerk säubern, schälen und in Scheiben schneiden. Dann Zwiebel und Petersilie zerkleinern, Fett in eine Kasserolle geben und zerlaufen lassen. Fleisch und die anderen Zutaten werden lageweise geschichtet und mit Salz bestreut, wobei die oberste Schicht aus Kartoffeln bestehen sollte. Kasserolle fest verschließen, bei geringer Hitze etwa zehn Minuten dünsten, danach mit Heischbrühe auffüllen und auf kleinem Feuer langsam garen lassen.
RECHTSFALLE IM ALLTAG
Kosten für Arbeitszimmer
Kann man die Kosten für die Einrichtung eines Arbeitszim- mers im Privathaus steuerlich geltend machen? Ein Steuerpflichtiger bejahte diese Frage, das Finanzamt wies ihn mit der Begründung ab, daß er im Betrieb ein Büro habe. Diesen Standpunkt ließ allerdings der Bundesfinanzhof nicht gelten (IV R 120/66). Es könne für die Frage, ob Ausgaben für einen Raum, der beruflich genutzt werde, Betriebsausgaben seien, rechtlich keinen Unterschied machen, ob noch ein weiterer Arbeitsraum vorhanden sei.
Begräbnis auf privatem Grund
Auf eigenen Wunsch wollte ein Akademiker nach seinem Ab leben auf dem eigenen Parkgrundstück bestattet werden. Seiner Witwe und dem Sohn wurde dies von den Behörden jedoch untersagt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte auf die gesetzliche Regelung verwiesen, daß die Aschenreste einer jeden Leiche in ein amtlich zu verschließendes Behältnis aufzunehmen und in einer Urnenhalle, einem Urnenhain, einer Urnengrabstelle oder in einem Grab beizusetzen seien. Durch ihre Hartnäckigkeit haben Frau und Sohn jetzt erreicht, daß der Fall erneut geprüft werden muß. Der Hessische Staatsgerichtshof erklärte nämlich das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes für kraftlos, weil die Vorinstanz gegen die Verfassung verstoßen habe. Sie habe den Grundsatz mißachtet, daß die Behörden von der Friedhofsbestattung Ausnahmen gewähren dürften. Der Fall muß nochmals aufgerollt werden.
„Mutterschutz" für den Mann
Der seltene Fall, daß auch dem Mann auf Grund des Mutterschutzgesetzes nicht gekündigt werden kann, trat bei einem Hausmeisterehepaar ein. Weil der Hauseigentümer mit den Leistungen nicht zufrieden war, kündigte er fristgerecht den Vertrag mit dem Ehepaar. Zu diesem Zeitpunkt erwartete allerdings die Frau ein Kind. Deshalb widersprach der Mann der Kündigung. Das Arbeitsgericht Siegburg kam zu der Auffassung (1 Ca 155/68), daß Ehemann und Ehefrau die Leistungen (Putz— und Gartenarbeiten) gemeinsam erbringen mußten. Es sei ihre Sache gewesen, sich in die Erledigung der anfallenden Arbeiten zu teilen. Die Unzulässigkeit der Kündigung gegenüber der Ehefrau wirke sich auf den gesamten Arbeitsvertrag aus, so daß zwangsläufig auch die Kündigung gegenüber dem Mann als unwirksam angesehen werden müsse.
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FÜR DIE HAUSFRAU
Leber besonders pikant
Fingerdicke Leberscheiben (Kalbs- oder Schweineleber) von Sehnen und Häuten befreien, einige Zeit in Milch legen, mit der Seite, die zuerst in das Fett kommt, in Mehl tauchen. In einer 1 Pfanne Butterfett erhitzen, die Leber in fünf bis sechs Min den auf beiden Seiten braten. Die fertiggebratenen Leberscheiben auf eine vorgewärmte Platte legen und salzen.
In dem zurückgebliebenen Bratensatz geschälte, entkernte, ini Mehl getauchte Apfelscheiben kurz braten, auf die Leberschet ben legen, desgleichen dünne, knusprig gebratene Speckscheiben und gleichmäßig geschnittene, goldgelb gebratene Zwiebeliinge darüberstreuen, abschmecken, mit heißer Soße servieren.
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