Ausgabe 
22.11.1968
 
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"Die Fi e , |st jetzt Hauptschule ist die'Eltern wählten neuen Elternbeirat,

Montabaurer Eltern zeigen wenig Interesse

nt, wie diJ Anlaß der Eltern Versammlung in der Aula der Joseph-TCeh- -Schule war die Wahl der Klassen- und Schul-Elternbei- voro Lande rate, die notwendig geworden war, nachdem Montabaur durch 2in.. " '.andesgesetz eine Hauptschule erhalten hat. Der Leiter der Schule, Rektor Eiser, nahm diese Gelegenheit zu einerAus- . spräche mit der Elternschaft wahr. Auch Bürgermeister Man­gelswar unter den Anwesenden.

Neue Schule - neue Probleme

.

Rektor Eiser wurde als Nachfolger von Günther Reusch am nwie weite# 1. April 1968 an die Joseph-Kehrein-Schule berufen. Er be- j Berlin, richtete eingangs über die Probleme und Aufgaben, die die Leitung einer der größten Schulen im Kreisgebiet mit sich su sehen- j bringt und dankte allen, die ihn bisher dabei unterstützt ha- dChorunfj ben. "Eindedenk der Erkenntnis, daß Elternhaus, Schule und 50 P erspnei Kirchen auch heute noch als die wichtigsten Erziehungsträger für die Jugend anzusehen sind, ist es unerläßlich, daß inner­halb dieser Bereiche bei dieser schwierigen Aufgabe gegen­seitige Unterstützung auch für die Zukunft zum Wohle un­serer Kinder gewährleistet ist" ', sagte der Rektor.

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Erfolgreicher Elternbeirat

3 Von guter Zusammenarbeit wußte auch der bisherige Vorsit­zende des Elternbeirates, Josef O. Schneider, zu berichten, der in seinem mit Beifall aufgenommenen Rechenschaftsbe­richt über die Arbeit des verflossenen Jahres, insbesondere auf die inzwischen installierten Ampelanlagen einging. Da­durch seien die wesentlichen Sicherungen für den Schul­weg der Kinder nunmehr eingerichtet worden, und man kön­ne in Zukunft auf den Schülerlotsendienst an der durch die Stadt führenden B 49 gänzlich verzichten. Schneider be­richtete von einer erfolgreichen Eingabe an das Kultusmini-

, sterium in Mainz und dankte dem Rektor, dem Lehrerkolle­gium und Bürgermeister Mangels für das stets gute Verhältnis.

Der neue Schultyp Hauptschule

Während der Stimmauszählung berichtete Rektor Eiser über die Aufgabe, den Aufbau und den Unterricht an der Haupt­schule, die in ihrer Art einen völlig neuen Schultyp dar­stellt. Sie baut auf der vierjährigen Grundschule auf und führt in einem nach Begabung und Neigung gegliederten Un­terricht zu einem qualifizierten Abschluß, der Berufsreife und eröffnet bei entsprechender Leistung den Zugang zu weiteren Bildungswegen. Dabei steht das Vermitteln wirk­lichkeitsnahen Wissens im Vordergrund der Aufgabe, das über den Bildungsauftrag der bisherigen Volksschul-Ober- stufe hinausgeht und durch vermehrtes und vertieftes Bil­dungsangebot, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathe­matik, Biologie, Physik, - Chemie, Geschichte /Sozial-? künde und Erdkunde. Als Fremdsprache wird Englisch als ordentliches Lehrfach erteilt.

Differenzierung in vielen Fächern

Die Klassenstufen 5 und 6 bilden die Eingangsstufe der Haupt­schule^ sie sind eine pädagogische Einheit, und deshalb fin­det zwischen beiden Stufen keine Versetzung statt. In den Klassenstufen 7 bis .9 werden die Grundbildung erweitert und die individuellen Anlagen und Neigungen der Schüler durch ein differenziertes Angebot von Bildungsinhalten entwickelt und gefördert. Dementsprechend erfolgt eine Gliederung in den sogenannten Kernunterricht, an dem die ganze Klasse teilnimmt und in den Kursunterricht, an dem die Klasse in

mindestens zwei leistungsmäßig abgegrenzten Gruppen teil:-. . nimmt. Die eine Gruppe führt durch schwierigere und an - spruchsvollere Aufgaben zur Erweiterung und Vertiefung des jeweiligen Stoffgebietes. In der anderen Gruppe werden die Schüler unterrichtet, deren Leistungen im Kursfach geringer als befriedigend sind. Dabei besteht die Möglichkeit, den Schüler von einer Gruppe in die andere auf- oder abzustufen.

Neben dem Unterricht werden entsprechend den Neigungen und Interessen der Schüler freiwillige Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, die ab dem 7. Schuljahr zur Pflicht gemacht werden. Schüler, die mit Erfolg am Unterricht der A-Kurse der Eingangsstufe teilgenommen haben, können mit einem entsprechenden Gutachten in die 7. Klasse der Realschule oder des Gymnasiums ohne Aufnahmeprüfung übertreten.

Ein Übergang zum Gymnasium, so berichtete Rektor Eiser, ist zum 1. 8. 1969 auch noch nach dem 5. Schuljahr mög­lich. Ob zum gleichen Termin in Montabaur eine Realschule eingerichtet werden wird, ist noch ungewiß, doch werde man alles daransetzen, sagte Bürgermeister Mangels, daß der Plan verwirklicht werde. Das schulaufsichtspflichtige Verfahren laufe bereits.

Der neue Eltembeirat

In den Elternbeirat wurden von den 146 anwesenden Eltern in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen gewählt: Jos. O. Schnei­der, Dr. Edgar Stolz, H.H. Hager, Edwin Höll, Maria Lenz, Franz Dommennuth, Erich Becker, Bladernheim, Alois Haber­stock, Holler . Magda Hehl, Dr. Adolf Rausch, Werner Stahl, Erich Schlosser, Bladernheim, Emil Nuß.

Als Ersatzmitglieder wurden gewählt: Werner Heibel, Wirzen­born, Hildegard Steinebach, Wirzenborn, Gerhard Hage.meyer, Ruth Frink, Willi Fresenius, Alois Holzental, Emmi Schlosser, Bladernheim, Wiltrud Gaebler, Liese: Quirmbach, Elfriede Koob, Gertrud Heinz, Gertrud Salzmann und Kurz Mönch.

WICHTIGES AUS MIET-UND WOHNRECHT

Räumt d-.Mieter die Mietwohnung^. Beendigung d.Mietver­hältnisses, so ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Woh­nung anderweitig zu vermieten.

67)

(AG Hamburg - 42 C 348/

Der Telefonanschluß einer Mietwohnung und besonders eines Ladengeschäfts ist heute nicht nur allgemein üblich, sondern in vielen Fällen geradezu notwendig. Daraus folgert, daß der Mieter regelmäßig - wenn nicht schwerwiegende Grunde da­gegen bestehen - einen Anspruch darauf hat, daß ihm der Ver­mieter die Anlage eines Telefonanschlusses ermöglicht und hierzu durch Abgabe der erforderlichen Erklärung gegenüber der Bundespost auch mitwirkt. (OLG Köln - 9 U 160/67)

In den:nsuen Weißen Kreisen ( v . 1.1, 1368 an ) sind für Alt­bauwohnungen Mieterhöhungen über die Tabellenmietsätze des III. Bundesmietengesetzes hinaus zulässig. (AG Köln - 72 C 303/68)

Die Benutzung fines Waschautomaten in der Mietwohnung muß der Vermieter auch dann dulden, wenn der Mieter nach dem Mietvertrag Installationen nur mit seiner Einwilligung vornehmen darf. (LG Karlsruhe - I S 13,7/.67)

Ein Vorvertrag über den Verkauf einer Eigentumswohnung bedarf der notariellen Beurkundung. (OLG Köln - 9 U 48/

66 )

Ein Rechtsanwalt, der namens des Vermietrers dem Mieter gegenüber die Kündigung einer Wohnung erklärt, ist ver­pflichtet, den Mieter daraufhinzuweisen, daß ein Wider­spruch gegen die Kündigung schriftlich erhoben werden müsse, wenn der Mieter ihm mündlich sachliche Gründe mitteilt,

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