Deutschland] er Verwaltuj irten nicht j, hm (IB100/1 •ich auf Asyl iß man ihm| gelte auch l oder sogar! srsönlichenf erungszuwad
Seelische Grausamkeit als Scheidungsgrund
Nach dem deutschen Recht schwere Eheverfehlung
; zum Anzeij leinte den sr, „zuerst hl esucht“. Dal
en
i“
i. Bezug: Nurl
Herausget :itung: Ci - i t u n g : Folj ckerei- ul / ertriebslf
5CHMID Gl 21, Telex 04441 04, Telex 04141
r Gemeinde-M
er des rschei- Nein ?
tieinden
lTTER
aden
und Hitze
Rolladen
IRCHEN
, Wir lesen gelegentlich von dieser oder jener Schauspielerehe, die im Spielhöllendorado Las Vegas oder irgendwo in einem anderen amerikanischen Bundesstaat geschieden wird. Begründung: Seelische Grausamkeit. „Aha“, sagen wir, Scheidungsparadies!“, und legen die Zeitung beiseite in der festen Überzeugung, daß so etwas bei uns nicht möglich wäre. Dabei übersehen wir es meist, uns klarzu- machen, daß eine „seelische Grausamkeit", sofern sie nicht nur fadenscheiniger Vor- Iwand ist, auch von unseren Gerichten l durchaus zur Scheidung führen kann. Was in den amerikanischen Staaten nämlich mit dem genannten Begriff bezeichnet wird, rangiert im deutschen Scheidungsrecht unter der noch weiteren Überschrift: Schwere Eheverfehlung.
I Eine Ehe kann nach deutschem Recht I unter anderem wegen Ehebruchs geschienen werden. Er liegt vor, wenn der Mann Imit einer anderen Frau oder wenn die |Frau mit einem anderen Mann intime Beziehungen gehabt hat.
Alle anderen sexuellen Verfehlungen können nicht als Ehebruch, wohl aber als schwere Eheverfehlung, als ehrloses oder unsittliches Verhalten Konsequenzen haben. Sie berechtigen den anderen Ehegatten zur Scheidung, wenn sie die Ehe so ltief zerrütet haben, daß die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet [werden kann. Um aber auf die „seelische [Grausamkeit“ zurückzukommen: Eine
[schwere Eheverfehlung kann auch jedes [Verhalten sein, das den Ehegatten mißachtet, verletzt, beleidigt oder seine Wünsche ständig unberücksichtigt läßt. Ein «gatte, der zu seinem Partner boshaft st, ihn ständig beschimpft, egoistisch nur, sine Wünsche durchsetzt, kann nicht erwarten, daß der andere dies auf die Dauer animmt. Auch häufige grundlose Verweigerung des ehelichen Verkehrs kann nun Scheidungsgrund werden, ebenso die Tigerung,ein Kind zeugen oder empfangen zu wollen. Außer im Falle des Ehe- sruchs kann eine eigene Verfehlung des icheidungswilligen Ehegatten besonders a nn, wenn sie das ehewidrige Verhalten es anderen erst hervorgerufen hat, die Scheidung ausschließen. In allen Fällen Entfällt eine Scheidungsmöglichkeit dann, Wenn das ehewidrige Verhalten des ande- Sn Provoziert, gebilligt oder nachträglich e rriehen worden ist oder wenn sechs Monate vergangen sind, seit der betrof- c ne Ehegatte von dem Scheidungsgrund fahren hat.
Eine eheliche Gemeinschaft kann auch aus Gründen zerrüttet oder inhaltsleer sein, die keiner der Gatten verschuldet hat, so vor allem durch eine Geistesstörung oder eine schwere ansteckende oder ekelerregende Krankheit. Hier gewährt das
Gesetz grundsätzlich eine Scheidungsmöglichkeit. Dabei wird aber auch die schicksalsschwere Lage des kranken Gatten berücksichtigt. Würde ihn die Scheidung besonders hart treffen, so darf der Richter die Ehe nicht trennen. Dies kann besonders dann der Fall sein, wenn etwa die Ehe bereits 30 Jahre lang bestand oder wenn der scheidungswillige Partner selbst den anderen angesteckt hatte.
Diebe sind überall...
Der Sommer ist gekommen. Man will sich erholen: am Ferienort, auf dem Campingplatz, im Strandbad des Heimatortes. Man möchte alle Sorgen hinter sich lassen. Und dann kommt plötzlich der große Ärger; denn man hat an alles gedacht, nur nicht daran, daß Diebe überall sind — zu Hause, unterwegs und am Urlaubsort. Damit hätte man rechnen sollen, dann hätte man besser vorgesorgt.
Aber so? Man kommt nach Hause und stellt fest, daß Einbrecher am Werk waren, die die Abwesenheit des Wohnungsinhabers ausgenutzt haben. Es wird ihnen oft recht leicht gemacht. Zeitung und Post von Tagen oder Wochen stecken im Briefkasten und lassen jedermann wissen, daß niemand zu Hause ist. Die Jalusien waren Tag und Nacht heruntergelassen. Dafür hatte man vielleicht vergessen, alle Fenster sorgsam zu schließen. Sorgen Sie dafür, daß keine Post und Zeitungen, keine Milch— und Brötchenlieferungen, die ab- zübesteüen vergessen worden sind, vor der Tür liegen, — daß ab und zu jemand Ihre Wohnung aufsucht, vielleicht auch einmal Licht macht, um spähenden Diebesblicken zu bedeuten, hier wird aufgepaßt, - daß Bargeld und Schmuck im Banktresor oder sonst an sicherer Stelle verwahrt sind, während Sie auf Reisen sind. Fragen Sie die Kriminalpolizei, was Sie alles tun können, um sich während der Ferienreise vor Einbrechern zu schützen.
DIESE SIND ÜBERALL. Auf dem Bahnhof, in der Eisenbahn, auf Parkplätzen und wo sonst Sie unterwegs Rast machen. Achten Sie darauf, daß der Kraftwagen immer abgeschlossen ist und die Fenster geschlossen sind, wenn Sie den Wagen stehen lassen und ihn nicht überwachen können. Im Ausland sind die Gefahren besonders groß. Es ist schon vorgekom
men, daß der ganze Wagen mit allem Inhalt von Dieben abtransportiert wurde.
Lassen Sie in der Eisenbahn Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt. Die Zeit, die Sie im Speisewagen zubringen, ist für den Dieb besonders günstig. Nehmen Sie wertvolle Dinge mit in den Speisewagen. Der zentnerschwere Koffer ist nicht in gleichem Maße in Gefahr wie die Handtasche und das kleine Köfferchen, in dem Paß, Hotelgutscheine, Bargeld und andere wertvolle Gegenstände ruhen.
DIEBE SIND ÜBERALL. Auch auf Campingplätzen, in Hotels, am Badestrand. Sie nehjnen, was sie nur bekommen können, aber bevorzugt sind Bargeld, Uhren, Schmuck, Ferngläser, Radioempfänger, Photoapparate. Auf solche Sachen ist der Dieb besonders aus, und deshalb müssen diese Gegenstände besonders gehütet werden.
DIEBE SIND ÜBERALL. Man sieht es ihnen nicht an, daß sie zu dieser unsauberen Zunft gehören. Beileibe nicht alle Mitreisenden sind verdächtig. Es ist nur eine kleine Zahl unter ihnen, die insoweit eine Gefahr für die Sicherheit und für Ihr Eigentum darstellen. Aber Gelegenheit macht Diebe — Vorsicht bannt sie.
DESHALB: Bieten Sie dem Dieb keine Gelegenheit! Achten Sie auch im Urlaub auf Ihr Eigentum! Denn wenn Sie das Opfer von Spitzbuben geworden sind, ist die Erholung schnell wieder dahin. Ihre Kriminalpolizei aber wünscht Ihnen, daß Sie erholt und ohne jeden Schaden an Ihrer Habe heimkehren und sich noch lange an einen schönen, von ärgerlichen Erlebnissen mit Dieben freien Urlaub erinnern können.

