Ausgabe 
20.9.1968
 
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Seelische Grausamkeit als Scheidungsgrund

Nach dem deutschen Recht schwere Eheverfehlung

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, Wir lesen gelegentlich von dieser oder jener Schauspielerehe, die im Spiel­höllendorado Las Vegas oder irgendwo in einem anderen amerikanischen Bun­desstaat geschieden wird. Begründung: Seelische Grausamkeit.Aha, sagen wir, Scheidungsparadies!, und legen die Zei­tung beiseite in der festen Überzeugung, daß so etwas bei uns nicht möglich wäre. Dabei übersehen wir es meist, uns klarzu- machen, daß eineseelische Grausamkeit", sofern sie nicht nur fadenscheiniger Vor- Iwand ist, auch von unseren Gerichten l durchaus zur Scheidung führen kann. Was in den amerikanischen Staaten näm­lich mit dem genannten Begriff bezeich­net wird, rangiert im deutschen Schei­dungsrecht unter der noch weiteren Überschrift: Schwere Eheverfehlung.

I Eine Ehe kann nach deutschem Recht I unter anderem wegen Ehebruchs geschie­nen werden. Er liegt vor, wenn der Mann Imit einer anderen Frau oder wenn die |Frau mit einem anderen Mann intime Be­ziehungen gehabt hat.

Alle anderen sexuellen Verfehlungen kön­nen nicht als Ehebruch, wohl aber als schwere Eheverfehlung, als ehrloses oder unsittliches Verhalten Konsequenzen ha­ben. Sie berechtigen den anderen Ehegat­ten zur Scheidung, wenn sie die Ehe so ltief zerrütet haben, daß die Wiederherstel­lung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet [werden kann. Um aber auf dieseelische [Grausamkeit zurückzukommen: Eine

[schwere Eheverfehlung kann auch jedes [Verhalten sein, das den Ehegatten miß­achtet, verletzt, beleidigt oder seine Wün­sche ständig unberücksichtigt läßt. Ein «gatte, der zu seinem Partner boshaft st, ihn ständig beschimpft, egoistisch nur, sine Wünsche durchsetzt, kann nicht er­warten, daß der andere dies auf die Dauer animmt. Auch häufige grundlose Ver­weigerung des ehelichen Verkehrs kann nun Scheidungsgrund werden, ebenso die Tigerung,ein Kind zeugen oder empfan­gen zu wollen. Außer im Falle des Ehe- sruchs kann eine eigene Verfehlung des icheidungswilligen Ehegatten besonders a nn, wenn sie das ehewidrige Verhalten es anderen erst hervorgerufen hat, die Scheidung ausschließen. In allen Fällen Entfällt eine Scheidungsmöglichkeit dann, Wenn das ehewidrige Verhalten des ande- Sn Provoziert, gebilligt oder nachträglich e rriehen worden ist oder wenn sechs Monate vergangen sind, seit der betrof- c ne Ehegatte von dem Scheidungsgrund fahren hat.

Eine eheliche Gemeinschaft kann auch aus Gründen zerrüttet oder inhaltsleer sein, die keiner der Gatten verschuldet hat, so vor allem durch eine Geistesstörung oder eine schwere ansteckende oder ekel­erregende Krankheit. Hier gewährt das

Gesetz grundsätzlich eine Scheidungsmög­lichkeit. Dabei wird aber auch die schick­salsschwere Lage des kranken Gatten be­rücksichtigt. Würde ihn die Scheidung be­sonders hart treffen, so darf der Richter die Ehe nicht trennen. Dies kann beson­ders dann der Fall sein, wenn etwa die Ehe bereits 30 Jahre lang bestand oder wenn der scheidungswillige Partner selbst den anderen angesteckt hatte.

Diebe sind überall...

Der Sommer ist gekommen. Man will sich erholen: am Ferienort, auf dem Campingplatz, im Strandbad des Heimat­ortes. Man möchte alle Sorgen hinter sich lassen. Und dann kommt plötzlich der große Ärger; denn man hat an alles ge­dacht, nur nicht daran, daß Diebe überall sind zu Hause, unterwegs und am Ur­laubsort. Damit hätte man rechnen sollen, dann hätte man besser vorgesorgt.

Aber so? Man kommt nach Hause und stellt fest, daß Einbrecher am Werk waren, die die Abwesenheit des Wohnungsinha­bers ausgenutzt haben. Es wird ihnen oft recht leicht gemacht. Zeitung und Post von Tagen oder Wochen stecken im Brief­kasten und lassen jedermann wissen, daß niemand zu Hause ist. Die Jalusien waren Tag und Nacht heruntergelassen. Dafür hatte man vielleicht vergessen, alle Fenster sorgsam zu schließen. Sorgen Sie dafür, daß keine Post und Zeitungen, keine Milch und Brötchenlieferungen, die ab- zübesteüen vergessen worden sind, vor der Tür liegen, daß ab und zu jemand Ihre Wohnung aufsucht, vielleicht auch einmal Licht macht, um spähenden Diebesblicken zu bedeuten, hier wird aufgepaßt, - daß Bargeld und Schmuck im Banktresor oder sonst an sicherer Stelle verwahrt sind, während Sie auf Reisen sind. Fragen Sie die Kriminalpolizei, was Sie alles tun können, um sich während der Ferienreise vor Einbrechern zu schützen.

DIESE SIND ÜBERALL. Auf dem Bahn­hof, in der Eisenbahn, auf Parkplätzen und wo sonst Sie unterwegs Rast machen. Achten Sie darauf, daß der Kraftwagen immer abgeschlossen ist und die Fenster geschlossen sind, wenn Sie den Wagen stehen lassen und ihn nicht überwachen können. Im Ausland sind die Gefahren besonders groß. Es ist schon vorgekom­

men, daß der ganze Wagen mit allem Inhalt von Dieben abtransportiert wurde.

Lassen Sie in der Eisenbahn Ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt. Die Zeit, die Sie im Speisewagen zubringen, ist für den Dieb besonders günstig. Nehmen Sie wert­volle Dinge mit in den Speisewagen. Der zentnerschwere Koffer ist nicht in glei­chem Maße in Gefahr wie die Handtasche und das kleine Köfferchen, in dem Paß, Hotelgutscheine, Bargeld und andere wert­volle Gegenstände ruhen.

DIEBE SIND ÜBERALL. Auch auf Cam­pingplätzen, in Hotels, am Badestrand. Sie nehjnen, was sie nur bekommen kön­nen, aber bevorzugt sind Bargeld, Uhren, Schmuck, Ferngläser, Radioempfänger, Photoapparate. Auf solche Sachen ist der Dieb besonders aus, und deshalb müssen diese Gegenstände besonders gehütet wer­den.

DIEBE SIND ÜBERALL. Man sieht es ihnen nicht an, daß sie zu dieser unsau­beren Zunft gehören. Beileibe nicht alle Mitreisenden sind verdächtig. Es ist nur eine kleine Zahl unter ihnen, die insoweit eine Gefahr für die Sicherheit und für Ihr Eigentum darstellen. Aber Gelegenheit macht Diebe Vorsicht bannt sie.

DESHALB: Bieten Sie dem Dieb keine Gelegenheit! Achten Sie auch im Urlaub auf Ihr Eigentum! Denn wenn Sie das Opfer von Spitzbuben geworden sind, ist die Erholung schnell wieder dahin. Ihre Kriminalpolizei aber wünscht Ihnen, daß Sie erholt und ohne jeden Schaden an Ihrer Habe heimkehren und sich noch lange an einen schönen, von ärgerlichen Erlebnissen mit Dieben freien Urlaub erinnern können.