fr die kirchliche Büchereiarbeit im Bistum Limburg. Gebühren: 1, - DM pro Abend.
p ie Vorträge finden statt im Musiksaal des Staatl. Gymnasiums, jeweils um 20.00 Uhr.
2 Reiseberichte
ln drei Vorträgen mit herrlichen Buntbildern erzählt Herr Dr. Fr. Noll
von seiner Reise nach Indien. Wir werden bekannt gemacht mit den Kulturen und der Kunst des alten und mit den Problemen des modernen Indiens.
Die Vorträge finden in der. Aula der Volksschule statt um 20.00 Uhr.
Voraussichtlich am
Donnerstag, dem 21. November 1968 Mittwoch, dem 18. Dezember 1968 Mittwoch, dem 21. Januar 1969.
ANTWORTEN:
1. Etwa zum Jahresende erhalten die Montabaurer Telefonanschlüsse andere Rufnummern.
2. Die Montabaurer Hauptschule ist aus der Oberstufe der Volksschule hervorgegangen. Sie hat den Namen "Joseph - Kehrein - Schule" beibehalten.
3. Die "An der Fröschpfort" genannte Straße führt von der Albertstraße um die Alberthöhe herum zur Ecke Hospitalstraße - Kolpingstraße.
4. Die Peterstorstraße bildet die Ausnahme. Sie müßte demnach Hollerer Straße heißen.
5. Am 22. April 1868 wurde das Progyjnnasium mit damals 123 Schülern eröffnet.
3 _ "Porträts bedeutender Maler"
An drei Abenden führt Herr Stud. -Rat Wild in das Leben und das Werk großer Wegbereiter moderner Malerei ein.
Dargestellt werden: van Gogh - Cezann - Gauguin Ort und Termin werden noch bekannt gegeben.
4. "Unsere Gesundheit"
In Verbindung mit dem Kneipp-Verein sind folgende Vorträge geplant:
Montag, den 7. Oktober 1968 Kneipp -
der Weg zur Rettung Deiner Gesundheit
(Dr. H. Schnelling
Montag, den 11. November 1968
Herz- und Kreisla uf e r kra n kungen , Vorbeugung und Behandlung (Dr. E. Elling)
Montag, den 2. Dezember 1968
Nervöse Störungen im Zeitalter des Tempos und der Hast (Dr. A. Waiden)
Montag, den 3. Januar 1969
Sinnvolle Ernährung in der Hetze unserer Zeit (Fr. Sigrid Wegener)
Montag, den 3. Februar 1969
Magen-, Darm-, Leber -, Gallen- Erkrankungen
(Dr. O. Schumacher — Wandersieb)
Montag, den 3. März 1969
"Brot ist nicht Brot"
(Tonfilm-Vortrag)
Dienstag, den 15. bis Freitag, den 18. April 1969 Kochlehrgang für Normal - und Diät-Küche (Fräulein Micheler)
Vorträge sind in der Volksschule und beginnen um 20.00 Uhr.
~ __Collegi u m musicum
Übungsabende des Orchesters jeden Donnerstag, 20.00 Uhr, der Aula der Volksschule.
Altung: Herr Musiklehrer Kraut.
URTEILE IN KÜRZE
Die Frau eines Arbeiters darf nicht ohne Wissen ihres Mannes ein Kostüm für 375, -- DM auf Abzahlung kaufen. In einer Entscheidung des Landesgerichts Flensburg über eine Klage des Verkäufers gegen den Ehemann der Käuferin betonte das Gericht, die Ehefrau überschreite ihre Schlüsselgewalt, wenn sie ohne Wissen ihres Mannes eine derartige Anschaffung auf Raten mache. Selbst für einen gutverdienenden Arbeiter stellten 375, -- DM einen erheblichen Betrag dar, der meist nicht ohne Absprache der Ehegatten ausgegeben werde.
(Aktenzeichen 1 S 159/ 67/ ste)
Arbeitnehmer, die im April vom Arbeitgeber Urlaub erhalten haben, können nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die Anrechnung des Urlaubs auf den allgemeinen Jahresurlaub nicht mit der Begründung ablehnen, daß der Monat April für den Jahresurlaub nicht in Betracht kommt. Auch der April gilt als Urlaubsmonat. (Aktenzeichen 5 AZR 465/66)
Eheliche Untreue kann zu Erbunwürdigkeit führen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Tatbestand anzunehmen, wenn ein Ehemann seiner Frau ein fortdauerndes ehewidriges Verhältnis verschweigt, obwohl er weiß, daß die Frau allein im Vertrauen auf seine Treue ein Testament zu seinen Gunsten errichtet. (BGH - III ZR 208/66)
Steinwerfen
Steine werfen bei Demonstrationen kann teuer werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist jeder für den Schaden verantwortlich, der von mehreren durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung verursacht worden ist. Das gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln läßt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden verursacht hat. Einem Steinwerfer braucht also vom Gericht nicht nachgewiesen zu werden, daß sein Stein getroffen hat. Läßt sich in einer Gruppe der Täter nicht ermitteln, haften alle gemeinsam.
(BGH - VII ZR 108/65).
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Verantwortlich für den Textsatz: Fr. M. Weis.
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