Ausgabe 
13.9.1968
 
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bedeutete zugleich,daß Wiederstand in diesen Fällen zwangsweise beseitigt werden dürfe.

Die Vorschrift verpflichtete den Angeklagten jedoch nicht zu einem "auf Willensentscheidung beruhenden Handeln". Dies folge aus dem Grundsatz, daß ein Angeklagter sich der "Ermittlung objektiv gegebener Sachverhalte im Zu­sammenhang mit der ihm vorgeworfenen Straftat nicht widersetzen dürfe, daß er aber andererseits nicht verpflich­tet sei und folglich auch nicht gezwungen werden könne, sich durch Aussagen oder gleichgeartete Willensbestätigungen der Gefahr der Selbstbelastung auszusetzen.

Das Gericht folgert darauf, daß ein Trinkversuch gegen den Willen eines Angeklagten unzulässig sei. Eine derartige "Al­koholbelastungsprobe", wie sie mit der Anordnung eines Trinkversuches bezweckt werde, bedürfte, um auch nur ge­ringen Erkennrniswert für das Gericht zu haben, der aktiven Mitarbeit des Betroffenen. "Der Angeklagte ist aber", so meint die Strafkammer, "hinsichtlich seiner Entschließung, ob er im Zusammenhang mit einer körperlichen Unter­suchung an ihn gestellte Fragen beantworten und ob er die ihm abverlangten Testübungen ausführen will, völlig frei".

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, daß die zwangsweise Vornahme eines Alkoholtestes deshalb dem Paragraphen 136a der Strafprozeßordnung zuwiderlaufen würde. (AZ.:

II QS 529/67).

FÜR PIE HAUSFRAU

Hähnchen mit Champignons

Ein junges bratfertiges Hähnchen in Viertel schneiden, mit Salz einreiben, ln einer Kasserolle Butterfett erhitzen, die Fleischstücke darin von allen Seiten anbraten und auf einem Teller beiseite stellen. In dem in der Kasserolle verbliebenen Fett Champignons dünsten, die angebratenen Fleischstücke dazugeben, mit Wasser oder Fleischbrühe auffüllen, die Kas­serolle zudecken und die Speise in den heißen Backofen stellen wo sie etwa 1/2 bis 3/4 Stunde garen muß. Knapp vor dem Anrichten 1/4 Liter Sahne, mit einem Teelöffel Mehl ver­quirlen, dazugeben, kurz kochen lassen und mit reichlich ge­wiegter Petersilie anrichten.

RahmsuppeRomeo"

Eine Zwiebel, 20 g Fett, 100 g Schinken, zwei Tomaten, ein kleiner Bund Kerbel, ein hartgekochtes Ei, ein Liter Wasser und ein Päckchen Pfanni Kartoffelsuppe.

Die Zwiebel vierteln und in Scheiben schneiden. In Fett an­rösten. Gewürfelten Schinken und Tomaten zugeben, später gehackten Kerbel und Ei dazugeben. In kochendes Wasser ein Päckchen Pfanni KartoffelSuppe einrühren. Die fertige Mi­schung darauf verteilen und servieren.

Verantwortlich für den Textsatz: Frau Vieregg Emden

FÜR SIE NOTIERT

Anträge zur Sozialpolitik

Vom 2. bis 7. September findet in München der 9. Gewerk­schaftstag der IG Metall statt. Der Kongreß wird sich mit den Interessen der Arbeitnehmer auf wirtschaftlichem, gesellschaft­lichem und politischem Gebiet beschäftigen. Von den vorlie­genden etwa 640 Anträgen befassen sich 79 mit der Sozialpo­litik, 45 mit der Mitbestimmung und 45 mit sonstigen Wirt­schaftsfragen.

AluminiumFassaden

In zunehmendem Maße dürfte hach Ansicht der Klöckner Alcan Aluminium GmbH & Co in Düsseldorf die Verwendung von AluminiumProfilblechen im Dach und Fassadenbau verstärkt werden. Zur Zeit stehen für den Hausbau acht unter­schiedliche Profiltypen zur Verfügung, bis zum Jahresende sollen es sogar elf sein.

Arbeitgeberanteil mit Ausnahmen

Seit 1. Januar 1968 muß bekanntlich der Arbeitgeber für einen Beschäftigten, der Altersruhegeld aus der gesetzlichen Renten­versicherung bezieht und daher versicherungsfrei ist, jenen Bei- tragsnateil entrichten, den er zahlen müßte, wenn der beschäf­tigte Angestellte vor Bewilligung des Ajtersruhegeldes antrags­gemäß bei der Erhöhung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in den Jahren 1952, 1957 und 1965 oder anläßlich-des Wegfalls' der Jahresarbeitsverdienstgrenze ab 1. Januar 1968 von der Versicherungspflicht befreit worden ist.

Kleine Reisegruppen im TEE

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(dbp) Kleine Reisegruppen ab sechs Personen erhalten jetzt versuchsweise während der verkehrsschwachen Zeit auch in TransEuropExpreßZügen (TEE) die Fahrpreisermäßigung für Gesellschaftsfahrten. Allerdings muß die Reise vorher bei der zuständigen Bundesbahndirektion beantragt werden.

Die PRIMAT-NACHRICHTEN erscheinen wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. 1. 1934. Herausgeber und Chefredakteur: Hans Schmid. Verlagsleitung: Christa Frisch. Chef vom Dienst und Produktionsleitung: Folker Doss. Anzeigenleitung: Fritz Volz. Druckerei- und Versandleitung: Robert Loth. Werbe- und Vertriebslei­tung: Simon Frankenberger.

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