ALLGEMEINE NACHRICHTEN
Direkter Telefonanschluß für die Joseph-Kehrein-Schule
Die Joseph-Kehrein-Schule (Volksschule) in Montabaur war bisher nur über die Stadtverwaltung (644) zu erreichen.
Um in dringenden Fällen, insbesondere an Samstagen nun Direktanschluß zu ermöglichen, wurde die Joseph- Kehrein-Schule unter der Nr. 9559 an das Ortsnetz angeschlossen.
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Die Joseph-Kehrein- Schule ist ab sofort Uber die Stadtverwaltung Montabaur oder unter dem Direktanschluß telefonisch zu erreichen.
Rentenzahlungen
Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat September 1968 wie folgt ausgezahlt:
Versorgungsrenten: 28. August 1968
Versicherungsrenten: 29. August 1968
(1. Zahlung: Nur Arbeiterrenten bis Kennzahl 4999)
Versicherungsrenten: 30. August 1968
(2. Zahlung: Nur Arbeiterrenten ab Kennzahl 5000 und alle anderen Versicherungsrentenarten).
Mütterberatung
Die nächste Mütterberatung in Montabaur findet nicht am ersten Dienstag im September, sondern ausnahmsweise am letzten Dienstag im August, also
am Dienstag, dem 27.8.1968 um 14. 00 Uhr
in den Räumen des Staatlichen Gesundheitsamtes statt.
Blutspender-Ehrung in Montabaur
In einer kleinen Feierstunde im r Sitzungssaal des Rathauses wurden 50 Blutspendern für ihr unentgeltliches Blutspenden vom I. Vorsitzenden des Ortsvereins Montabaur,
Herrn Dr. Schlaudt, geehrt.
Folgende Blutspender erhielten für zehnmaliges Spenden
Montabaur Montabaur Montabaur Montabaur Montabaur Buchholz Montabaur Montabaur
die Ehrennadel in Gold: Maria Rehfeld Rosa Hisgen Maria Quick Alfred Ferdinand Heinrich Rösch Karl Melder Hermann Viertel Wilfried Tripp
Für sechsmaliges unentgeltliches Spenden wurden folgende Spender mit der Silbernadel geehrt:
Else Nebgen Horressen
EmmiGasteyer Montabaur
Annemarie Müller Montabaur
Ulrich Rolshoven Montabaur
Friedei Metternich Eschelbach
Josef Eschenauer Montabaur
Hans-Günther Bast Eschelbach
Rainer Harpel Vielbach
Toni Sabel Niederahr
Maximilian Heiser Mogendqrf
Dietmar Michel Meudt
Bernd Henritzi Montabaur
Dietmar Kuhn Montabaur
Horst Barnehl Montabaur
Die Bronzenadel wurde an folgende Blutspender verliehen; Rosemarie Bast Eschelbach
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Hedwig Meuer
Montabaur
Gerda Klemann
Montabaur
Rosa Knebel
Montabaur
Christel Meuer
Montabaur
Helga Fiegenwald
Montabaur
Anneliese Ketzer
Montabaur
Elfriede Wünscher
Montabaur
A loys Marx
Horressen
Antonius Görz
Eschelbach
Alfred Steinebach
Wirzenborn
Roland Herbst
Heiligenroth
Franz-Josef Kaiser
Montabaur
Horst Weih
Montabaur
Wolfram Diefenbach
Montabaur
Harry Reichgeld
Montabaur
Otmar Lörsch
Horressen
Engelbert Medler
Koblenz
Karl - Heinz Scherb
Wirzenborn
Rudolf Dupp
Eigendorf
Willi Disper
Montabaur
Lothar Biskup
Montabaur
Lothar Philippi
Montabaur
Herman Wittayer
Frankfurt
Karl Görg
Eigendorf
Peter Müller
Montabaur
Berthold Hassenteufel
Gackenbach
Richard Meyer
Montabaur
VERKEHRSUNFALL
TIPS FÜR RICHTIGES VERHALTEN
Fast täglich erscheinen Berichte über schwere Verkehrsunfälle auf unseren Straßen.
Unerwähnt bleiben dabei in der Regel die zahlreichen kleineren Unfälle, die "nur" geringere Sachschäden zur Folge haben, aber dennoch den Beteiligten viel Ärger bringen können. Dies liegt nicht zuletzt daran, daß die Verkehrsteilnehmer - und das sind wir alle - nicht genügend darüber Bescheid wissen, wie man sich nach einem Verkehrsunfall verhalten soll.
Was ist sofort an der Unfallstelle zu beachten?
Was ist anschließend zu unternehmen, um keine Schadenersatzansprüche zu verlieren?
Welche Schäden werden ersetzt und in welchem Umfang? Was kann man tun, wenn sich an den Unfall ein Strafverfahren anschließt?
Auf diese und andere wichtige Fragen, vor denen bei dem ständig wachsenden Straßenverkehr heute oder morgen jeder von uns unerwartet stehen kann, gibt die in diesen Tagen erscheinende Informationsschrift "Gelbe Beilage " der Volksbank Montabaur Auskunft.
Im Rahmen ihres Kundendienstes verteilt die Volksbank die "Gelbe Beilage" an alle Interessenten kostenlos.
In Berlin wurde ein Urteil gefällt, das Millionen Touristen interessiert
GERICHT: Die Reisebüros haften
Es geht um die vereinbarten Leistungen:
Die Buchung ist ein Werksvertrag
Reiseveranstalter haften dem Urlauber dafür, daß die Reise wie gebucht ablaufen kann. Sie sind ihm auch dafür verantwortlich, daß das Hotelzimmer die versprochenen Eigenschaften hat.
Diese Grundsätze ergeben sich aus einem jetzt bekanntgewordenen Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 52s230/67).

