Ausgabe 
23.8.1968
 
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ALLGEMEINE NACHRICHTEN

Direkter Telefonanschluß für die Joseph-Kehrein-Schule

Die Joseph-Kehrein-Schule (Volksschule) in Mon­tabaur war bisher nur über die Stadtverwaltung (644) zu erreichen.

Um in dringenden Fällen, insbesondere an Samstagen nun Direktanschluß zu ermöglichen, wurde die Joseph- Kehrein-Schule unter der Nr. 9559 an das Ortsnetz ange­schlossen.

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Die Joseph-Kehrein- Schule ist ab sofort Uber die Stadtver­waltung Montabaur oder unter dem Direktanschluß tele­fonisch zu erreichen.

Rentenzahlungen

Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat September 1968 wie folgt ausgezahlt:

Versorgungsrenten: 28. August 1968

Versicherungsrenten: 29. August 1968

(1. Zahlung: Nur Arbeiterrenten bis Kennzahl 4999)

Versicherungsrenten: 30. August 1968

(2. Zahlung: Nur Arbeiterrenten ab Kennzahl 5000 und alle anderen Versicherungsrentenarten).

Mütterberatung

Die nächste Mütterberatung in Montabaur findet nicht am ersten Dienstag im September, sondern ausnahmsweise am letzten Dienstag im August, also

am Dienstag, dem 27.8.1968 um 14. 00 Uhr

in den Räumen des Staatlichen Gesundheitsamtes statt.

Blutspender-Ehrung in Montabaur

In einer kleinen Feierstunde im r Sitzungssaal des Rathauses wurden 50 Blutspendern für ihr unentgeltliches Blut­spenden vom I. Vorsitzenden des Ortsvereins Montabaur,

Herrn Dr. Schlaudt, geehrt.

Folgende Blutspender erhielten für zehnmaliges Spenden

Montabaur Montabaur Montabaur Montabaur Montabaur Buchholz Montabaur Montabaur

die Ehrennadel in Gold: Maria Rehfeld Rosa Hisgen Maria Quick Alfred Ferdinand Heinrich Rösch Karl Melder Hermann Viertel Wilfried Tripp

Für sechsmaliges unentgeltliches Spenden wurden folgende Spender mit der Silbernadel geehrt:

Else Nebgen Horressen

EmmiGasteyer Montabaur

Annemarie Müller Montabaur

Ulrich Rolshoven Montabaur

Friedei Metternich Eschelbach

Josef Eschenauer Montabaur

Hans-Günther Bast Eschelbach

Rainer Harpel Vielbach

Toni Sabel Niederahr

Maximilian Heiser Mogendqrf

Dietmar Michel Meudt

Bernd Henritzi Montabaur

Dietmar Kuhn Montabaur

Horst Barnehl Montabaur

Die Bronzenadel wurde an folgende Blutspender verliehen; Rosemarie Bast Eschelbach

- 2 -

Hedwig Meuer

Montabaur

Gerda Klemann

Montabaur

Rosa Knebel

Montabaur

Christel Meuer

Montabaur

Helga Fiegenwald

Montabaur

Anneliese Ketzer

Montabaur

Elfriede Wünscher

Montabaur

A loys Marx

Horressen

Antonius Görz

Eschelbach

Alfred Steinebach

Wirzenborn

Roland Herbst

Heiligenroth

Franz-Josef Kaiser

Montabaur

Horst Weih

Montabaur

Wolfram Diefenbach

Montabaur

Harry Reichgeld

Montabaur

Otmar Lörsch

Horressen

Engelbert Medler

Koblenz

Karl - Heinz Scherb

Wirzenborn

Rudolf Dupp

Eigendorf

Willi Disper

Montabaur

Lothar Biskup

Montabaur

Lothar Philippi

Montabaur

Herman Wittayer

Frankfurt

Karl Görg

Eigendorf

Peter Müller

Montabaur

Berthold Hassenteufel

Gackenbach

Richard Meyer

Montabaur

VERKEHRSUNFALL

TIPS FÜR RICHTIGES VERHALTEN

Fast täglich erscheinen Berichte über schwere Verkehrs­unfälle auf unseren Straßen.

Unerwähnt bleiben dabei in der Regel die zahlreichen kleineren Unfälle, die "nur" geringere Sachschäden zur Folge haben, aber dennoch den Beteiligten viel Ärger bringen können. Dies liegt nicht zuletzt daran, daß die Verkehrsteilnehmer - und das sind wir alle - nicht ge­nügend darüber Bescheid wissen, wie man sich nach einem Verkehrsunfall verhalten soll.

Was ist sofort an der Unfallstelle zu beachten?

Was ist anschließend zu unternehmen, um keine Schaden­ersatzansprüche zu verlieren?

Welche Schäden werden ersetzt und in welchem Umfang? Was kann man tun, wenn sich an den Unfall ein Strafverfahren anschließt?

Auf diese und andere wichtige Fragen, vor denen bei dem ständig wachsenden Straßenverkehr heute oder morgen jeder von uns unerwartet stehen kann, gibt die in diesen Tagen erscheinende Informationsschrift "Gelbe Beilage " der Volksbank Montabaur Auskunft.

Im Rahmen ihres Kundendienstes verteilt die Volksbank die "Gelbe Beilage" an alle Interessenten kostenlos.

In Berlin wurde ein Urteil gefällt, das Millionen Touristen interessiert

GERICHT: Die Reisebüros haften

Es geht um die vereinbarten Leistungen:

Die Buchung ist ein Werksvertrag

Reiseveranstalter haften dem Urlauber dafür, daß die Reise wie gebucht ablaufen kann. Sie sind ihm auch dafür ver­antwortlich, daß das Hotelzimmer die versprochenen Eigenschaften hat.

Diese Grundsätze ergeben sich aus einem jetzt bekannt­gewordenen Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 52s230/67).